Das wissenschaftliche Weiterbildungsangebot richtet sich an Berufstätige mit Arbeitsschwerpunkten (oder Spezialisierungsinteressenten) in den Bereichen Jugendhilfe, Justizvollzug und/oder Familien- und Strafrecht (z. B. Verfahrens-beistände, Rechtspfleger:innen, Mitarbeiter:innen in Jugendämtern, Vollzugsbeamten:innen) sowie fortgeschrittene Studierende in einschlägigen Studiengängen.
Durch den Erwerb praxisrelevanter psychologischer Fach-, Reflexions- und Handlungskompetenzen bietet das Studienangebot eine zusätzliche und er-weiternde Qualifizierung für freiberufliche Tätigkeiten sowie die Arbeit an Gerichten, Behörden und Justizvollzug.

Zertifikatsstudium
Psychologie für Rechtsberufe
Anmeldung
anmeldeunterlagen zur weiterbildung
Bitte denken sie daran, die zulassungsunterlagen ihrem antrag beizufügen
Informationen und Programmaufbau
Informationen zum Studium
Im Kerncurriculum erwerben die Studierenden grundlegendes Wissen über die Rolle der Psychologie im juristischen Kontext sowie spezifische Kompetenzen, um unbeabsichtigte psychologische Einflüsse auf juristisches Urteilen, Entscheiden und Handeln zu erkennen und zu reduzieren. Die Studierenden erweitern ihr Wissen über die Expertise- und Tätigkeitsschwerpunkte von rechtspsychologischen Sachverständigen. Sie erweitern ihre Fertigkeiten zur interdisziplinären Kommunikation und gewinnen vertiefende Kompetenzen zur Interpretation und Bewertung von rechtspsychologischen Sachverständigengutachten. In zusätzlichen
Wahlpflichtteilen werden die erworbenen Fachkenntnisse und Kompetenzen in zwei der folgenden Bereiche vertieft:
- Familienrechtspsychologie,
- Schuldfähigkeit und Kriminalprognose und
- Aussagepsychologie.
Juristische Fachkenntnisse im Familien- und Strafrecht werden ausgebaut.
Zum weiterbildenden Studium wird zugelassen, wer ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat oder ein fortgeschrittenes thematisch affines Studium nachweisen kann (z.B. Rechtswissenschaft, Pädagogik, soziale Arbeit) oder die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat. Die Zulassung erfolgt semesterweise und ist innerhalb der Einschreibfristen zu beantragen.
Die Einschreibung ist möglich
- zum Sommersemester innerhalb der Frist vom 1. Dezember bis 1. März und
- zum Wintersemester innerhalb der Frist vom 1. Juni bis 1. September.
Das wissenschaftliche Weiterbildungsangebot richtet sich an Berufstätige mit Arbeitsschwerpunkten (oder Spezialisierungsinteressenten) in den Bereichen Jugendhilfe, Justizvollzug und/oder Familien- und Strafrecht (z. B. Verfahrensbeistände, Rechtspfleger:innen, Mitarbeiter:innen in Jugendämtern, Vollzugsbeamten:innen) sowie fortgeschrittene Studierende in einschlägigen Studiengängen.

Univ.-Prof. Dr. Stefan Stürmer
Wissenschaftlicher Leiter und Dozierender des Teils „Psychologische Einflüsse im juristischen Kontext“

Dr. Anne-Kathrin Meyer
Wissenschaftliche Koordinatorin

Univ.-Prof. Dr. Andreas Mokros
Dozierender der Teile „Psychologische Diagnostik und Begutachtung“ sowie „Schuldfähigkeit & Kriminalprognose“

Univ.-Prof. Dr. Aileen Oeberst
Dozierende des Teils „Aussagepsychologie“

Univ.-Prof. Dr. Christel Salewski
Dozierende der Teile „Psychologische Diagnostik und Begutachtung“ sowie „Familienrechtspsychologie“
Programmaufbau
Semester |
Pflichtteile |
Psychologie in Recht und Justiz |
---|---|---|
1 | Pflichtteil 1 | Psychologie als empirische Wissenschaft |
1 | Pflichtteil 2 | Psychologische Einflüsse im juristischen Kontext |
1 | Pflichtteil 3 | Psychologische Diagnostik und Begutachtung |
Alle 3 Pflichtteile müssen erfolgreich abgeschlossen werden.
Semester |
Wahl-
|
Rechtspsychologische Vertiefungen |
---|---|---|
2 | Wahlpflichtteil 1 | Familienrechtspsychologie |
2 | Wahlpflichtteil 2 | Schuldfähigkeit & Kriminalprognose |
2 | Wahlpflichtteil 3 | Aussagepsychologie |
2 von 3 Wahlpflichtteilen müssen erfolgreich abgeschlossen werden.
Erfahrungsberichte
Fragen und Antworten
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Zum weiterbildenden Studium wird zugelassen, wer ein Hochschulstudium erfolgreichabgeschlossen hat oder ein fortgeschrittenes thematisch affines Studium nachweisen kann (z.B.Rechtswissenschaft, Pädagogik, soziale Arbeit) oder die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat. Die Zulassung erfolgt semesterweise und ist innerhalb der Einschreibfristen zu beantragen.
Welche Berufe erfüllen die Voraussetzung, wenn die Zulassung über die erforderliche Eignung im Beruf erfolgt?
Dies können u. a. Berufstätige mit Arbeitsschwerpunkten (oder Spezialisierungsinteressenten) in den Bereichen Jugendhilfe, Justizvollzug und/oder Familien- und Strafrecht (z. B. Verfahrensbeistände, Rechtspfleger:innen, Mitarbeiter:innen in Jugendämtern, Vollzugsbeamten:innen) sein.
Wie melde ich mich an?
Bitte füllen Sie für eine Teilnahme am Programm das Anmeldeformular, welches unter Anmeldung zu finden ist, vollständig aus.
Anschließend können Sie das Formular zusammen mit Kopien Ihrer Zulassungsnachweise per Scan an
info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden.
Was passiert nach dem Eingang meiner Anmeldung?
Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald Ihre Unterlagen die Prüfung durchlaufen haben, erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und teilnehmen können.
Mit Bestätigung der Teilnahme erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf, Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Lehr- und Lernplattform und die Rechnung.
Wie lasse ich mir bisher erbrachte Leistungen anrechnen?
Wenn Sie sich aus vorherigen Studiengängen Leistungen anrechnen lassen möchten, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Das Formular finden Sie im Downloadbereich. Ihren Antrag können Sie zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen vor Aufnahme des weiterbildenden Studiums zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden.
Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?
Die Teilnahme am Programm kostet 2.500,00 €. Sollten Sie ein zusätzliches Wahlmodul belegen wollen, erhöhen sich die Kosten um 475,00 €.
Gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu erhalten?
Personen, welche sich in besonderen Lebenslagen befinden, können einen Antrag auf Ermäßigung, in Höhe von 10 % stellen. Nähere Informationen zur Ermäßigung und zur Antragsstellung erhalten Sie hier.
Welche Zahlungsarten gibt es?
Sie haben die Möglichkeit, das Entgelt im Voraus und in voller Höhe, über eine Ratenzahlung welche sich über 10 Monate erstreckt oder über eine Ratenzahlung pro Semester zu entrichten.
Das Entgelt für die Belegung eines weiteren Wahlmoduls muss im Voraus und in voller Höhe entrichtet werden, eine Ratenzahlung kann hierbei nicht gewährt werden.
Wie läuft die Ratenzahlung ab?
Wenn Sie das Entgelt in zehn Raten á 250,00 € oder semesterweise in zwei raten á 1.250,00 € entrichten möchten, erhalten Sie nach Ihrer Teilnahmebestätigung eine Ratenzahlungsvereinbarung sowie das SEPA-Lastschriftmandat.
Was ist, wenn ich das Studium innerhalb von zwei Semestern nicht absolvieren kann?
Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester. Sollten Sie aufgrund von Wiederholungen von Prüfungsleistungen länger als zwei Semester benötigen, können Sie bis zum 4. Semester gebührenfrei weiterstudieren. In diesem Fall bleiben Sie eingeschrieben. Ab dem 5. Semester können Sie auf Antrag für eine Rückmeldegebühr von 300,00 Euro/Semester Ihr Studium fortsetzen.
Verringert sich das Entgelt, sollten mir Leistungen angerechnet werden?
Sollten Sie nach Prüfung Ihres Anerkennungsantrags Leistungen angerechnet bekommen, verringert sich das zu zahlende Entgelt.
Was ist Moodle?
Moodle ist unsere virtuelle Lehr- und Lernplattform, worüber Sie Zugang zu allen Lehrmaterialien erhalten und sich im Forum mit Mitstudierenden und Betreuenden austauschen können. Neben den Veranstaltungsterminen stehen auch alle weiteren Informationen zur Organisation und zum Ablauf der Weiterbildung zur Verfügung.
Wie wird das Lehrmaterial bereitgestellt?
Das Lehrmaterial wird über unsere Lehrplattform Moodle zur Verfügung gestellt. Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Plattform erhalten Sie postalisch ca. drei Wochen nach Ihrer Teilnahmebestätigung. Mit Ihrem Zugang erhalten Sie Einsicht in die Lehrdokumenten. Zusätzlich werden Ihnen nach Semesterbeginn die Lehrmaterialien in gedruckter Form zur Verfügung gestellt, außer Sie wünschen die Lehrmaterialien ausschließlich in digitaler Form.
Gibt es für die Teilnahme technische Voraussetzungen?
Für die Teilnahme am Programm benötigen Sie neben einem digitalen Endgerät (Rechner), einen Internetzugang und ein Mikrofon. Wir empfehlen aufgrund der Rückkopplung die Nutzung eines Headsets.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Zusätzlich zur Absolvierung des Basis- und des Aufbaucurriculums ist die Teilnahme an einem Tagesseminar zu einem der Wahlpflichtteile des Aufbaucurriculums im Verlauf des Studiums zu erbringen. In den Tagesseminaren werden praktische Übungen zur Vertiefung von Fachwissen und Kompetenzen durchgeführt. Die Seminare werden entweder als Präsenz- oder als Online-Seminare angeboten. Die Seminarteilnahme wird unbenotet bescheinigt.
Alle weiteren Veranstaltungen finden hybrid statt und unterliegen keiner Anwesenheitspflicht. Sollten Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, steht im Nachgang eine Aufzeichnung der Veranstaltung über Moodle zur Verfügung.
Kann ich alle drei Wahlmodule belegen?
Sollten Sie eine Teilnahme an allen drei Wahlmodulen wünschen, finden Sie im Downloadbereich ein Formular zur Belegung eines dritten Moduls des Aufbau-Curriculums.
Können Inhalte aus dem weiterbildenden Studium für eine Anerkennung einer anderen Fortbildung in Betracht kommen?
Ja, beispielsweise kommen die beiden Wahlpflichtteile 71114 und 71115 für eine Anerkennung iSv § 15 FAO für die Pflichtfortbildung für die Fachanwaltschaft Strafrecht in Betracht.

IhrE Ansprechpartnerin
Antonia Knop
Info-Weiterbildung@fernuni-hagen.de
Fon: +49 2331 987-2226
Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr