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Forensische Psychologie für Rechtsberufe

Informationsveranstaltung

Mit diesem Zertifikatsstudium Psychologie für Rechtsberufe bietet sich Ihnen die Möglichkeit, psychologische Fach- sowie Reflexions- und Handlungskompetenzen zu erwerben bzw. zu vertiefen. Das Ziel dieses praxisorientierten Hochschulstudiums liegt darin, Teilnehmende für deren berufliche Tätigkeiten, besonders in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Justiz, in Polizei- und Ordnungsbehörden, im Justiz- oder Maßregelvollzug sowie in der Anwaltschaft weiterzubilden.

Die Studierenden erwerben grundlegendes Wissen über die Rolle der Psychologie im juristischen Kontext, bauen Fertigkeiten zur interdisziplinären Kommunikation aus und gewinnen vertiefte Kompetenzen zur Interpretation und Bewertung von rechtspsychologischen Sachverständigengutachten. Sie erhalten zusätzlich die Möglichkeit, Fachkenntnisse und Kompetenzen in den Bereichen Familienrechtspsychologie, Schuldfähigkeit und Kriminalprognose sowie der Aussagepsychologie zu vertiefen.

 

Zertifikatsstudium

Forensische Psychologie für Rechtsberufe

Zertifikatsdauer

Die Studiendauer beträgt zwei Semester, dies entspricht einem Umfang von 10 ECTS.

Studienstart

Das Studium startet immer zu Beginn des jeweiligen Semesters.

Sommersemester: 01. April
Wintersemester: 01. Oktober

Das Studium unterliegt einer Mindestteilnehmendenzahl von zehn Personen.

Kosten

Die Kosten für das Programm sowie weiterführende Informationen zu Ermäßigungen für Personen in besonderen Lebenslagen oder im laufenden Erststudium finden Sie im Preisverzeichnis.

Adressatenkreis

Insbesondere Berufstätige (z. B. Verfahrensbeistände, Rechtspfleger:innen, Mitarbeiter:innen in Polizei- und Ordnungsbehörden, insbesondere in Jugendämtern, Vollzugsbeamt:innen, Richter:innen, Anwält:innen) mit Arbeitsschwerpunkten oder Spezialisierungsinteressen in den Bereichen

  • Kinder- und Jugendhilfe,
  • Justiz- und Maßregelvollzug
  • Familien- und Strafrecht

sowie an fortgeschrittene Studierende in einschlägigen Studiengängen

Abschluss

Es handelt sich um eine Weiterbildung auf universitärem Niveau, die mit einem Weiterbildungszertifikat gemäß § 62 des HG NRW abgeschlossen wird.

Anmeldung

anmeldeunterlagen zur weiterbildung

Bitte legen Sie Ihrem Antrag die erforderlichen Nachweise zu den Zulassungsvoraussetzungen bei.

Informationen und Programmaufbau

Informationen zum Studium

Das Studium ist in ein Basis- sowie ein Aufbaucurriculum untergliedert, für welches je ein Semester in Teilzeit als Regelsstudienzeit vorgesehen ist.

In dem Basiscurriculum (Pflichtmodul) erwerben die Studierenden grundlegendes Wissen über die Rolle der Psychologie im juristischen Kontext sowie spezifische Kompetenzen, um unbeabsichtigte psychologische Einflüsse auf juristisches Urteilen, Entscheiden und Handeln erkennen und reduzieren zu können.

Die Studierenden erweitern ihr Wissen über die Expertise- und Tätigkeitsschwerpunkte von rechtspsychologischen Sachverständigen. Sie erweitern ihre Fertigkeiten zur interdisziplinären Kommunikation und gewinnen vertiefte Kompetenzen zur Interpretation und Bewertung von rechtspsychologischen Sachverständigengutachten.

In dem Wahlpflichtmodul des Aufbaucurriculums bekommen die Studierenden die Möglichkeit, ihre Fachkenntnisse und Kompetenzen in den Bereichen Familienrechtspsychologie, Schuldfähigkeit und Kriminalprognose sowie der Aussagepsychologie zu vertiefen.

 

Pflichtteile im Basiscurriculum 1. Semester (5 ECTS)

Teil 1 „Psychologie als empirische Wissenschaft“ 

Univ.-Prof. Dr. Stefan Stürmer 

In diesem ersten Pflichteil lernen die Studierenden die Psychologie, insbesondere deren Forschungs- und Interventionsmethoden, in den für die Rechtspsychologie relevanten Ausschnitten kennen.

Teil 2 „Psychologische Einflüsse im juristischen Kontext“ 

Univ.-Prof. Dr. Aileen Oeberst & Univ.-Prof. Dr. Stefan Stürmer 

In diesem zweiten Pflichtteil lernen die Studierenden psychologische Einflüsse auf juristische Urteile und Entscheidungen kennen. Sie lernen vorwissenschaftliche und wissenschaftliche Perspektiven zu Ursachen von Kriminalität aufgrund einschlägiger Forschungsergebnisse zu unterschieden.

Teil 3 „Psychologische Diagnostik und Begutachtung“ 

Univ.-Prof. Dr. Andreas Mokros & Univ.-Prof. Dr. Christel Salewski 

In diesem dritten Pflichtteil erwerben die Studierenden Fachwissen über die professionelle Rolle von rechtspsychologischen Sachverständigen, den Begutachtungsprozess und die Gutachtenerstellung.

 

Wahlpflichtteile im Aufbaucurriculum 2. Semester (5 ECTS)

Teil 4 „Familienrechtspsychologie“ 

Univ.-Prof. Dr. Christel Salewski 

In diesem Wahlpflichtteil vertiefen die Studierenden ihr Fachwissen und die Kompetenzen zur Beurteilung familienrechtspsychologischer Begutachtung und familienpsychologischer Interventionen.

Teil 5 „Schuldfähigkeit & Kriminalprognose“ 

Univ.-Prof. Dr. Andreas Mokros 

In diesem Wahlpflichtteil vertiefen die Studierenden ihr Fachwissen und die Kompetenzen zur Beurteilung von Schuldfähigkeit und Kriminalprognose

Teil 6 „Aussagepsychologie“ 

Univ.-Prof. Dr. Aileen Oeberst & Dr. Jonas Schemmel

In diesem Wahlpflichtteil vertiefen die Studierenden ihr Fachwissen und die Kompetenzen zur Beurteilung im Bereich der Aussagepsychologie.

 

Prüfungs- und Studienleistungen

Zu jedem Pflichtteil des Basiscurriculums und jedem Wahlpflichtteil des Aufbaucurriculums wird jeweils eine Einsendeaufgabe angeboten.

Prüfungen im Aufbaucurriculum können erst nach dem erfolgreichen Studium des Basiscurriculums absolviert werden.

Die Einsendeaufgaben werden zu didaktisch sinnvollen Zeitpunkten während des Semesters veröffentlicht und sind innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums von in der Regel 4 Wochen in häuslicher Arbeit zu bearbeiten.

Das Pflichtmodul des Basiscurriculums ist bestanden, wenn in jedem der drei Pflichtteile die jeweilige verpflichtende Einsendeaufgabe bestanden wurde. Das Pflichtmodul des Aufbaucurriculums ist bestanden, wenn in zweien der drei Wahlpflichtteile die jeweilige verpflichtende Einsendeaufgabe bestanden wurde,

In jedem Modulteil ist neben der Prüfung jeweils auch eine unbenotete Studienleistung in Form der Teilnahme und Beteiligung an einem eintägigen Tagesseminar im Verlauf des Studiums zu erbringen. In den Tagesseminaren werden praktische Übungen zur Vertiefung von Fachwissen und Kompetenzen durchgeführt. Die Seminare werden entweder als Präsenz- oder als Online-Seminare angeboten.  Für die Teilnahme an einem Online-Seminar ist eine Zuschaltung per Videotelefonie mit Bild- und Tonübertragung zum Erreichen des Seminarzwecks obligatorisch. Bei Präsenzseminaren kann der Seminarschein auch dann erteilt werden, wenn sich eine teilnehmende Person auf triftigen Grund – z.B. aufgrund von Stau bei der Anreise oder Zugausfall – geringfügig verspätet und sich anschließend aktiv beteiligt.

Zum weiterbildenden Studium wird zugelassen, wer ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat oder ein fortgeschrittenes thematisch affines Studium nachweisen kann (z.B. Rechtswissenschaft, Pädagogik, soziale Arbeit) oder die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat. Die Zulassung erfolgt semesterweise und ist innerhalb der Einschreibfristen zu beantragen.

Die Einschreibung ist möglich

  • zum Sommersemester innerhalb der Frist vom 1. Dezember bis 1. März und
  • zum Wintersemester innerhalb der Frist vom 1. Juni bis 1. September.

 

Diese Weiterbildung richtet sich besonders an Berufstätige (z. B. Verfahrensbeistände, Rechtspfleger:innen, Mitarbeiter:innen in Polizei- und Ordnungsbehörden, insbesondere in Jugendämtern, Vollzugsbeamt:innen, Richter:innen, Anwält:innen) mit Arbeitsschwerpunkten oder Spezialisierungsinteressen in den Bereichen

  • Kinder- und Jugendhilfe,
  • Justiz- und Maßregelvollzug
  • Familien- und Strafrecht
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Univ.-Prof. Dr. Stefan Stürmer

Wissenschaftlicher Leiter und Dozierender des Teils „Psychologische Einflüsse im juristischen Kontext“

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Dr. Anne-Kathrin Meyer

Wissenschaftliche Koordinatorin

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Univ.-Prof. Dr. Andreas Mokros

Dozierender der Teile „Psychologische Diagnostik und Begutachtung“ sowie „Schuldfähigkeit & Kriminalprognose“

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Univ.-Prof. Dr. Aileen Oeberst

Dozierende des Teils „Aussagepsychologie“

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Dr. Jonas Schemmel

Dozierender des Teils „Aussagepsychologie“

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Univ.-Prof. Dr. Christel Salewski

Dozierende der Teile „Psychologische Diagnostik und Begutachtung“ sowie „Familienrechtspsychologie“

Programmaufbau

Semester
Pflichtteile
Psychologie in Recht und Justiz
1 Pflichtteil 1 Psychologie als empirische Wissenschaft
1 Pflichtteil 2 Psychologische Einflüsse im juristischen Kontext
1 Pflichtteil 3 Psychologische Diagnostik und Begutachtung

Alle 3 Pflichtteile müssen erfolgreich abgeschlossen werden.

Semester
Wahl-
pflichtmodul
Rechtspsychologische Vertiefungen
2 Wahlpflichtteil 1 Familienrechtspsychologie
2 Wahlpflichtteil 2 Schuldfähigkeit & Kriminalprognose
2 Wahlpflichtteil 3 Aussagepsychologie

2 von 3 Wahlpflichtteilen müssen erfolgreich abgeschlossen werden.

Fragen und Antworten

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Zum weiterbildenden Studium wird zugelassen, wer ein Hochschulstudium erfolgreichabgeschlossen hat oder ein fortgeschrittenes thematisch affines Studium nachweisen kann (z.B.Rechtswissenschaft, Pädagogik, soziale Arbeit) oder die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat. Die Zulassung erfolgt semesterweise und ist innerhalb der Einschreibfristen zu beantragen.

Welche Berufe erfüllen die Voraussetzung, wenn die Zulassung über die erforderliche Eignung im Beruf erfolgt?
Dies können u. a. Berufstätige mit Arbeitsschwerpunkten (oder Spezialisierungsinteressenten) in den Bereichen Jugendhilfe, Justizvollzug und/oder Familien- und Strafrecht (z. B. Verfahrensbeistände, Rechtspfleger:innen, Mitarbeiter:innen in Jugendämtern, Vollzugsbeamten:innen) sein.

Wie melde ich mich an?
Bitte füllen Sie für eine Teilnahme am Programm das Anmeldeformular, welches unter Anmeldung  zu finden ist, vollständig aus.
Anschließend können Sie das Formular zusammen mit Kopien Ihrer Zulassungsnachweise per Scan an
info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden.

Was passiert nach dem Eingang meiner Anmeldung?
Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald Ihre Unterlagen die Prüfung durchlaufen haben, erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und teilnehmen können. Mit Bestätigung der Teilnahme erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf, Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Lehr- und Lernplattform und die Rechnung.

Wie lasse ich mir bisher erbrachte Leistungen anrechnen?
Wenn Sie sich aus vorherigen Studiengängen Leistungen anrechnen lassen möchten, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Das Formular finden Sie im Downloadbereich. Ihren Antrag können Sie zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen vor Aufnahme des weiterbildenden Studiums zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden.

Gibt es eine Mindestteilnehmendenzahl?
Das Studium unterliegt einer Mindestteilnehmendenzahl von zehn Personen. Wird diese nicht erreicht, behalten wir uns vor, Ihre Anmeldung zu stornieren. In diesem Fall informieren wir Sie frühzeitig.

Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?
Die Kosten für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Forensische Psychologie für Rechtsberufe finden Sie hier.

Gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu erhalten?
Personen, welche sich in besonderen Lebenslagen befinden, können einen Antrag auf Ermäßigung, in Höhe von 10 % stellen. Nähere Informationen zur Ermäßigung und zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

Welche Zahlungsarten gibt es?
Sie haben die Möglichkeit, das Entgelt im Voraus und in voller Höhe, über eine Ratenzahlung welche sich über 10 Monate erstreckt oder über eine Ratenzahlung pro Semester zu entrichten.
Das Entgelt für die Belegung eines weiteren Wahlmoduls muss im Voraus und in voller Höhe entrichtet werden, eine Ratenzahlung kann hierbei nicht gewährt werden.

Was ist, wenn ich das Studium innerhalb von zwei Semestern nicht absolvieren kann?
Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester. Sollten Sie aufgrund von Wiederholungen von Prüfungsleistungen länger als zwei Semester benötigen, können Sie bis zum 4. Semester gebührenfrei weiterstudieren. In diesem Fall bleiben Sie eingeschrieben. Ab dem 5. Semester können Sie auf Antrag für eine Rückmeldegebühr von 300,00 Euro/Semester Ihr Studium fortsetzen.

Verringert sich das Entgelt, sollten mir Leistungen angerechnet werden?
Sollten Sie nach Prüfung Ihres Anerkennungsantrags Leistungen angerechnet bekommen, verringert sich das zu zahlende Entgelt.

Was ist Moodle?
Moodle ist unsere virtuelle Lehr- und Lernplattform, worüber Sie Zugang zu allen Lehrmaterialien erhalten und sich im Forum mit Mitstudierenden und Betreuenden austauschen können. Neben den Veranstaltungsterminen stehen auch alle weiteren Informationen zur Organisation und zum Ablauf der Weiterbildung zur Verfügung.

Wie wird das Lehrmaterial bereitgestellt?
Das Lehrmaterial wird über unsere Lehrplattform Moodle zur Verfügung gestellt. Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Plattform erhalten Sie postalisch ca. drei Wochen nach Ihrer Teilnahmebestätigung. Mit Ihrem Zugang erhalten Sie Einsicht in die Lehrdokumenten. Zusätzlich werden Ihnen nach Semesterbeginn die Lehrmaterialien in gedruckter Form zur Verfügung gestellt, außer Sie wünschen die Lehrmaterialien ausschließlich in digitaler Form.

Gibt es für die Teilnahme technische Voraussetzungen?
Für die Teilnahme am Programm benötigen Sie neben einem digitalen Endgerät (Rechner), einen Internetzugang und ein Mikrofon. Wir empfehlen aufgrund der Rückkopplung die Nutzung eines Headsets.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Zusätzlich zur Absolvierung des Basis- und des Aufbaucurriculums ist die Teilnahme an einem Tagesseminar zu einem der Wahlpflichtteile des Aufbaucurriculums im Verlauf des Studiums zu erbringen. In den Tagesseminaren werden praktische Übungen zur Vertiefung von Fachwissen und Kompetenzen durchgeführt. Die Seminare werden entweder als Präsenz- oder als Online-Seminare angeboten. Die Seminarteilnahme wird unbenotet bescheinigt. Alle weiteren Veranstaltungen finden hybrid statt und unterliegen keiner Anwesenheitspflicht. Sollten Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, steht im Nachgang eine Aufzeichnung der Veranstaltung über Moodle zur Verfügung.

Kann ich alle drei Wahlmodule belegen?
Sollten Sie eine Teilnahme an allen drei Wahlmodulen wünschen, finden Sie im Downloadbereich ein Formular zur Belegung eines dritten Moduls des Aufbau-Curriculums.

Können Inhalte aus dem weiterbildenden Studium für eine Anerkennung einer anderen Fortbildung in Betracht kommen?
Ja, beispielsweise kommen die beiden Wahlpflichtteile 71114 und 71115 für eine Anerkennung iSv § 15 FAO für die Pflichtfortbildung für die Fachanwaltschaft Strafrecht in Betracht.

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Ihr Ansprechpartner
Ass. jur. michael wolf

recht-weiterbildung@fernuni-hagen.de

Fon: +49 2331 987-2226

Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

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