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Kinderschutz

Universitäres Niveau,

interdisziplinär

und berufsbezogen

was wir ihnen bieten

Mit unserem weiterbildenden Zertifikatsstudium „Kinderschutz“ bieten wir Ihnen ein Studienangebot, welches ein Wissen vermittelt, das an berufsbezogene Anforderungen anschließt. Im Zentrum stehen praxisrelevante als auch sozialwissenschaftliche Fach-, Reflexions – und Handlungskompetenzen. Vermittelt werden diese über ein breites Lernangebot, das Ihnen die Möglichkeit der Weiterqualifikation eröffnet. Unser Ziel ist es, Sie mit dem Konzept des kooperativen Handelns über die Rezeption wissenschaftlicher Forschungen vertraut zu machen. Zusätzlich geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich einen Einblick in die gesamtgesellschaftlichen sowie sozialpolitischen Vorgaben, welche immer Einfluss auf das Handeln im Kinderschutz nehmen, zu verschaffen. Durch das weiterbildende Studium können Sie sich Wissen über Familie als ein soziales System aneignen und die Prinzipien der fallorientierten Arbeitsweise im Kinderschutz kennenlernen.

was sie mitnehmen

Nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungsstudiengangs sind Sie in der Lage, die Komplexität der Bedingungen, unter denen Kinderschutz gehandelt wird, zu beschreiben. Auf dieser Basis vertiefen Sie Ihre Reflexionsfähigkeit im Kinderschutzhandeln. Sie stärken Ihr Wissen zur Unterscheidung zwischen Alltagstheorien und Familienbildern, sowie der Rechtslage im Kinderschutz. Mit dem Ihrerseits erworbenen Handlungswissen gestalten Sie den Aufbau einer fach- und institutionsübergreifenden Zusammenarbeit.

Olemedia/E+/Getty Images
weiterbildung

Kinderschutz

Studiendauer

Das Teilzeitstudium ist flexibel mit einem Umfang von 5 bis 20 ECTS-Punkten studierbar und gliedert sich in ein Basismodul und zwei Vertiefungsmodule.

Studienverlauf

Die Module lassen sich unabhängig voneinander einzeln studieren, es wird jedoch empfohlen, das Basismodul vor den Vertiefungsmodulen zu studieren. Aufgrund des inhaltlichen Umfangs wird von einer zeitgleichen Belegung des Basismoduls und den Vertiefungsmodulen abgeraten.

Studienstart

Eine Einschreibung ist ganzjährig möglich.

Abschluss

Je nach belegtem Modul: Modulzertifikat oder Certificate of Advanced Studies

 

Adressatenkreis

Das weiterbildende Studium richtet sich an Berufstätige mit Arbeitsschwerpunkten in den Bereichen:

  • der Kinder- und Jugendhilfe,
  • des Familien- und Kindschaftsrechts,
  • der familienrechtlichen Begutachtung,
  • der Kinder- und Jugendbetreuung,
  • der Pädagogik,
  • der Gesundheitshilfe sowie
  • an fortgeschrittene Studierende in einschlägigen Studiengängen.
Kosten

Die Kosten für die Weiterbildung sowie weiterführende Informationen zur Ermäßigung für Personen in besonderen Lebenslagen oder in einem laufenden Erststudium entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis.

Anmeldung

Anmeldeunterlagen zur weiterbildung

Bitte legen Sie Ihrem Antrag die erforderlichen Nachweise zu den Zulassungsvoraussetzungen bei.

Informationen und Programmaufbau

Informationen zum Studium

I. Basismodul:

1. Kinderschutz und multiprofessionelles Handeln (10 ECTS)

Kursteil: Multiprofessionelle Zusammenarbeit: Kinderschutz interdisziplinär und partizipativ

Kursteil: Organisierter Kinderschutz in Deutschland

Kursteil: Kooperation als Schlüsselkonzept moderner Kinderschutzarbeit: Empirische und theoretische Perspektiven

II: Vertiefungsmodule:

1. Kinderschutz und Familie: Kritische Auseinandersetzung mit dem Familienbegriff (5 ECTS)

Kursteil: Familie als soziales System – Unkonventionelle Familien – Familienkonstellationen

Kursteil: Familie als Ressource – Resilienz- und Risikofaktoren im Kinderschutz

2. Kinderschutz und Fallverstehen (5 ECTS)

Kursteil: Fallverstehen in der Begegnung – Grundlagen berufsfachlichen Handelns im Kinderschutz

Kursteil: Fallverstehen und professionelles Handeln

 

Jedes Modul schließt mit einer unbenoteten Prüfung ab, bei der die Teilnehmenden unter Beweis stellen, dass sie sich den Lehrstoff angeeignet haben und auf praktische Fragestellungen anwenden können.

Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat oder ein fortgeschrittenes thematisch affines Studium nachweisen kann oder über

  • eine psychologische,
  • psychotherapeutische,
  • kinder- und jugendpsychiatrische,
  • psychiatrische,
  • ärztliche,
  • pädagogische oder
  • sozialpädagogische

Berufsqualifikation verfügt oder vergleichbar einschlägige Kenntnisse nachweisen kann.

Eine im Beruf erworbene Eignung liegt insbesondere vor, bei Abschluss einer affinen Berufsausbildung, z. B. in einem pädagogischen, sozialpädagogischen oder medizinnahen Beruf, oder nach Erwerb von vergleichbar einschlägigen Kenntnissen durch eine mindestens dreijährige berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit, die einen Bezug zum Kinderschutz erkennen lässt.

 

Sie haben die Möglichkeit, sich ganzjährig in dieses weiterbildende Studium einzuschreiben. Sie werden dann wie folgt den Semestern zugeordnet:

Anmeldung im Zeitraum 1. Juni – 30. November à Einschreibung für das Wintersemester

Anmeldung im Zeitraum 1. Dezember – 31. Mai à Einschreibung für das Sommersemester

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie Zugang zur Lernumgebung und können direkt mit den Inhalten starten – unabhängig von den regulären Semesterzeiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass Prüfungen nur in den Semestern abgelegt werden können, in denen Sie offiziell eingeschrieben sind.

Der Einsatz von Blended Learning – der Kombination von schriftlichen Materialen (Studienbriefen), E-Learning- Angeboten und Onlineseminaren (auch Präsenzseminare) – soll ein hohes Maß an zeitlicher und örtlicher Flexibilität ermöglichen.

1. Virtuelle Lernumgebung Moodle

Moodle als virtuelle Lehr- und Lernumgebung soll zur Unterstützung des Fernstudiums genutzt werden. Die einzelnen Module und Veranstaltungen werden über eine eigene Lehr- und Lernumgebung in Moodle verfügen. Dort finden die Studierenden alle bereichsbezogenen Unterlagen sowie Informationen und können sich mit ihren Kommiliton:innen in Verbindung setzen und diskutieren. Weiterhin sind in Moodle die digitalen Studienbriefe hinterlegt.

2. Einführungsvorträge

Die einzelnen Kurse in den Modulen können von Vorträgen flankiert werden, welche über Moodle abrufbar sind. Angeboten werden die Vorträge von den Lehrenden, die ebenfalls für die Erstellung der Kursmaterialen zuständig waren, als auch von Wissenschaftler:innen, die über eine fachliche Expertise im Bereich des Kinderschutzes verfügen.

3. Tagesseminare und Präsenzseminare (online, hybrid, Präsenz)

Im wissenschaftlichen Weiterbildungsangebot „Kinderschutz“ werden modulübergreifende Tagesveranstaltungen geplant. Diese sind für alle Studierenden unabhängig von einer Modulbelegung belegbar. Die Seminare finden mit Rücksicht auf die berufliche Inanspruchnahme der Studierenden grundsätzlich an Wochenenden statt. Inhalt der Seminare wird  jeweils ein ausgewählter zentraler Problembereich im Kinderschutz sein.

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Prof. Dr. Dorett Funcke

Wissenschaftliche Leitung des weiterbildenden Studiums Kinderschutz

Lehrgebiet Mikrosoziologie,

Ernsting’s family-Stiftungsprofessur

Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen

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Frau Franziska Krüger

Studiengangskoordination des weiterbildenden Studiums Kinderschutz

Lehrgebiet Mikrosoziologie,

Ernsting’s family-Stiftungsprofessur

Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen

Programmaufbau

1. Semester
Basismodul
Kinderschutz und multiprofessionelles Handeln
10 ECTS
1./2. Semester
Vertiefungsmodul I
Kinderschutz und Familie – Kritische Auseinandersetzung mit dem Familienbegriff
5 ECTS
1./2. Semester
Vertiefungsmodul II
Kinderschutz und Fallverstehen
5 ECTS
Gesamtpunkte
20 ECTS

Über die detaillierten Inhalte des Studiums können Sie sich gerne im Modulhandbuch informieren.

Die Module sind in beliebiger Reihenfolge flexibel studierbar. Es wird jedoch empfohlen, das Basismodul vor den Vertiefungsmodulen zu absolvieren.

Aufgrund des inhaltlichen Umfangs wird von einer zeitgleichen Belegung des Basismodul und den Vertiefungsmodulen abgeraten.

Für jedes belegte Modul haben Sie ein Semester Zeit zur Bearbeitung. Wenn Sie die Prüfung in diesem Zeitraum nicht bestehen, wird die Bearbeitungszeit automatisch und entgeltfrei um ein weiteres Semester verlängert. Dies gilt für jedes Modul ab dem Semester, in dem Sie für das jeweilige Modul eingeschrieben werden.

Sollten Sie das Modul innerhalb der zwei Semester nicht erfolgreich bestanden haben, ist bei Wunsch auf Verlängerung um ein weiteres Semester eine Rückmeldung für eine Gebühr in Höhe von 300,00 € möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Team der Geschäftsstelle unter info-weiterbildung@fernuni-hagen.de.

Jedes Modul schließt mit einer unbenoteten Prüfung ab, bei der die Teilnehmenden unter Beweis stellen, dass sie sich den Lehrstoff angeeignet haben und auf praktische Fragestellungen anwenden können. Die Prüfungen werden von einer Prüferin oder einem Prüfer abgenommen und mit „bestanden“ oder „nicht-bestanden“ bewertet.

Teilnehmende, die das Basismodul erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten das „Certificate of Advanced Studies“ über Basiskenntnisse im Kinderschutz. Teilnehmende, die zusätzlich noch mindestens ein Vertiefungsmodul erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten das „Certificate of Advanced Studies“ über vertiefte Kenntnisse im Kinderschutz. Teilnehmende, die beide Vertiefungsmodule ohne das Basismodul erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten das „Certificate of Advanced Studies“ über Kenntnisse im Kinderschutz.

Wird zum Erwerb oder zur Vertiefung ausgewählter Kompetenzen lediglich ein einzelnes Vertiefungsmodul erfolgreich abgeschlossen, so erhalten die Teilnehmenden auf Antrag ein Modulzertifikat.

Certificate of Advanced Studies (CAS) stellt einen Abschluss wissenschaftlicher Weiterbildung dar. Dieser Abschlussgrad wird von universitären Weiterbildungseinrichtungen deutschlandweit verliehen.

Wissenschaftliche Weiterbildungen, die mit einem CAS abgeschlossen werden, beinhalten eine fachliche Auseinandersetzung mit einem Themenfeld auf wissenschaftlich fundiertem Master-Niveau.

Durch die Anwendung des European Credit Transfer System (ECTS) sind diese Abschlüsse europaweit anerkenn- und vergleichbar. Das CAS-Studium hat einen Umfang von mindestens 10 ECTS (250 Stunden).

Lesen Sie hierzu auch die Ausführungen der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium.

Fragen und Antworten

Welche Berufe erfüllen die Voraussetzung, wenn die Zulassung über die erforderliche Eignung im Beruf erfolgt?
Dies können u. a. Berufstätige mit Arbeitsschwerpunkten (oder Spezialisierungsinteressen) in den Bereichen

  • der Kinder- und Jugendhilfe (sozialpädagogische Fachkräfte in den Jugendämtern, ASD),
  • des Familien- und Kindschaftsrechts (z. B. Familienrichter:innen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte/innen, Amtsvormunde, Kinderschutzfachkräfte),
  • der familienrechtlichen Begutachtung (z. B. im Kindschaftsrecht tätige Gutachter:innen),
  • der Kinder- und Jugendbetreuung/Pädagogik (z. B. Schulsozialarbeiter:innen, Lehrkräfte aller Schulformen, pädagogische Fachkräfte der Frühen Bildung, Betreuung und Erziehung [FBBE] – z. B. Erzieher:innen, Fachberater:innen, Sozialpädagogische Assistent:innen, Kindertagespfleger:innen),
  • der Psychologie (Berufspsycholog:innen, Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberater:innen) oder
  • der Gesundheitshilfe und Medizin (z.B. Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder der Pädiatrie; Hebammen und Entbindungspfleger).

Eine im Beruf erworbene Eignung liegt insbesondere vor bei Abschluss einer affinen Berufsausbildung, z. B. in einem pädagogischen, sozialpädagogischen oder medizinnahen Beruf, oder nach Erwerb von vergleichbar einschlägigen Kenntnissen durch eine mindestens dreijährige berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit, die einen Bezug zum Kinderschutz erkennen lässt.

Wie kann ich diese Eignung nachweisen?
Bitte reichen Sie einen unterschriebenen Lebenslauf ein. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Qualifiziert das Zertifikatsstudium Kinderschutz zur Übernahme von Aufgaben, die von einer insoweit erfahrenen Fachkraft auszuführen sind?
Kinderschutzfachkräfte werden nach § 8 a SGB VIII – insoweit erfahrene Fachkräfte –  von Einrichtungen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zur Beratung und  Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung zu Rate gezogen. Bislang fehlt es an rechtlichen Vorgaben zur Qualifizierung als insoweit erfahrene Fachkraft. Für die Ausübung der Funktion sind vielfältige Voraussetzungen zu erfüllen.

In Handlungsempfehlungen der Jugendämter wird für die Eignung als Insofa eingefordert, fundierte Kenntnisse im Kinderschutz (u.a. rechtliche Handlungsgrundlagen, Kooperations- und Netzwerkstrukturen, Familienkonstellationen und -dynamiken, Falldiagnostik und -verstehen) im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen zu Themen des Kinderschutzes zu erwerben. Über das Zertifikatsstudium „Kinderschutz“ (FernUniversität in Hagen) lässt sich dieser Nachweis erbringen, denn das Zertifikatsstudium „Kinderschutz“ (FernUniversität in Hagen) qualifiziert zur Übernahme von Aufgaben einer insoweit erfahrenen Fachkraft, indem es einschlägiges Wissen zu Themen des Kinderschutzes vermittelt.

Aber das Zertifikatsstudium allein ist keine hinreichende Voraussetzung für die Tätigkeit als insoweit erfahrene Fachkraft. Zum einen obliegt die Einschätzung der Eignung, ob jemand als insoweit erfahrene Fachkraft arbeiten kann, dem Träger. Zum anderen bedarf es weiterer spezifischer Voraussetzungen: einer qualifizierenden Berufsausbildung im sozialen, psychologischen, juristischen oder medizinischen Bereich, in der Regel mit dem Nachweis eines (Fach-)Hochschulabschlusses oder äquivalenter, nachweisbarer (Zusatz-)Qualifikationen und /oder spezifischer Berufserfahrungen. Fundierte Kenntnisse in der Fachberatung und Gesprächsführung sowie eine mehrjährige Berufserfahrung, die Praxiswissen im Umgang mit Kindeswohlgefährdung und der Gefährdungseinschätzung umschließt, und die persönliche Eignung stellen weitere Kriterien der Qualifikation zur insoweit erfahrenen Fachkraft dar.

Was ist mit ein „fortgeschrittenes thematisch affines Studium“ bezüglich der Zulassungsvoraussetzung gemeint?
Studierende eines affinen Studiengangs (z. B. Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaft, Pädagogik, Soziale Arbeit) werden auf Antrag auch schon vor ihrem Studienabschluss zugelassen; in diesem Fall sollte das Studium bereits fortgeschritten sein.

Was ist, wenn ich das Studium innerhalb der Regelstudienzeit nicht absolvieren kann?
Für jedes belegte Modul haben Sie ein Semester Zeit zur Bearbeitung. Wenn Sie die Prüfung in diesem Zeitraum nicht bestehen, wird die Bearbeitungszeit automatisch und entgeltfrei um ein weiteres Semester verlängert. Dies gilt für jedes Modul ab dem Semester, in dem Sie für das jeweilige Modul eingeschrieben werden.

Sollten Sie das Modul innerhalb der 2 Semester nicht erfolgreich bestanden haben, ist bei Wunsch auf Verlängerung um ein weiteres Semester eine Rückmeldung für eine Gebühr in Höhe von 300,00 € möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Team der Geschäftsstelle unter info-weiterbildung@fernuni-hagen.de.

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Zum weiterbildenden Studium Kinderschutz kann zugelassen werden, wer ein fortgeschrittenes thematisch affines Studium nachweisen kann (z. B. Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaft, Pädagogik, Soziale Arbeit) oder die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat.

Wie melde ich mich an?
Bitte füllen Sie für eine Teilnahme am Programm das Anmeldeformular, welches Sie unter Anmeldung finden, vollständig aus. Anschließend können Sie das Formular per Scan an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden.

Was passiert nach dem Eingang meiner Anmeldung?
Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie zeitnah nach der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung, ob Sie an der digitalen Weiterbildung teilnehmen können. Mit Bestätigung der Teilnahme erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf, Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Lehr- und Lernplattform und die Rechnung per E-Mail.

Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?
Die Kosten für die  Teilnahme an dem weiterbildenden Studium Kinderschutz  finden Sie hier.

Gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu erhalten?
Personen, welche sich in besonderen Lebenslagen befinden, können einen Antrag auf Ermäßigung um 10 % stellen. Nähere Informationen zur Ermäßigung und zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

Welche Zahlungsarten gibt es?
Für die Entrichtung des Entgelts für das weiterbildende Studium können Sie zwischen einer Ratenzahlung über zehn Monate, nur bei Belegung ab zwei Modulen möglich, oder die Begleichung des Entgelts im Voraus und in voller Höhe entscheiden.

Wie läuft die Ratenzahlung ab?
Wenn Sie das Entgelt in Form der Ratenzahlung über zehn Monate entrichten möchten, erhalten Sie nach Ihrer Teilnahmebestätigung eine Ratenzahlungsvereinbarung sowie das SEPA-Lastschriftmandat.

Was ist Moodle?
Moodle ist unsere virtuelle Lehr- und Lernplattform, in welcher Sie Zugang zu allen Lehrmaterialien haben, sich im Forum mit Mitstudierenden und Betreuenden austauschen können und neben den Veranstaltungsterminen mit den Zugangslinks auch alle weiteren Informationen zu Organisation und Ablauf der Weiterbildung erhalten.

Wie wird das Lehrmaterial bereitgestellt?
Das Lehrmaterial wird über unsere Lehrplattform Moodle zu Verfügung gestellt. Sie erhalten Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Plattform, mit welchen Sie Zugriff auf die Lehrmaterialien haben. Aus ökologischen Aspekten versenden wir keine Lehrmaterialien per Post.

Gibt es für die Teilnahme technische Voraussetzungen?
Für die Teilnahme an den Online-Veranstaltungen benötigen Sie neben einem digitalen Endgerät (Rechner), einen Internetzugang und ein Mikrofon. Wir empfehlen aufgrund der Rückkopplung die Nutzung eines Headsets.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Keine Pflichtpräsenzen.

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IhrE Ansprechpartnerin
Franziska krüger

E-Mail: Info-Weiterbildung@fernuni-hagen.de

Telefon: +49 2331 987-2226

Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

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