Mit dem Weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht (LL.M.) bieten wir Ihnen einen Studiengang an, mit dem Sie eine fachliche Spezialisierung im Wirtschaftsrecht sowie im Individual- und Kollektivarbeitsrecht auf universitärem Niveau erlangen. Wir vertiefen Ihre Kenntnisse der gesetzgeberischen Regelungen und der maßgeblichen Rechtsprechung für die berufliche Praxis.
Die Studierenden schärfen ihr rechtsmethodisches Denkvermögen und ihre Argumentationsfähigkeit. Sie werden auf eine forschungsbezogene und anspruchsvolle praktische Tätigkeit mit wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Bezügen vorbereitet.
Weiterbildender Masterstudiengang
Wirtschafts- und Arbeitsrecht (LL.M.)
Anmeldung
Anmeldeunterlagen zum Master (Ll.m.)
Bitte Denken Sie auch an Die Einreichung Ihrer Zulassungsnachweise.
Eine Anmeldung zum Sommersemester 2025 ist ab dem 1. Dezember möglich.
Erfahrungsberichte
Informationen und Programmaufbau
Informationen zum Studium
Alle Studierenden erhalten im Studiengang eine vertiefende wissenschaftlich fundierte Weiterbildung im Wirtschafts- und im Arbeitsrecht. Je nach Vorkenntnissen und entsprechendem qualifizierenden Studienabschluss bauen sich die Inhalte maßgeschneidert auf. Während in den Studiengangsvarianten mit 90 und 120 ECTS Umfang auch Lerneinheiten im Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie im Deutschen und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrecht enthalten sind, werden allen Studierenden in den Modulen „Leading Cases“ klassische und aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung aufbereitet nahegebracht. Ein interessantes Portfolio an Wahlmodulen und eine Masterarbeit, die von Lehrenden der FernUniversität in Hagen betreut wird, runden das Angebot ab.
Das Studium wird modularisiert angeboten und ermöglicht so neben einem stringenten und konzentrierten Studienverlauf auch die flexible Berücksichtigung von beruflichen oder familiären Besonderheiten der Studierenden. Bei den Prüfungen setzt der Studiengang auf eine Mischung aus dezentralen Präsenzklausuren, in den Regionalzentren der FernUniversität in Hagen, Hausarbeiten und auf von zu Hause aus zu bearbeitenden Online-Prüfungen.
Der Studiengang richtet sich an Absolvent:innen erster berufsqualifizierender juristischer Studiengänge, also des Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung oder eines rechtswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs. Darüber hinaus spricht der Studiengang auch rechtsaffine Absolvent:innen anderer Studienfächer an, die sich im Wirtschafts- und Arbeitsrecht weiterbilden wollen und neben ihrem Studienabschluss bereits erste berufliche Erfahrungen in der Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Sachverhalten und Fragestellungen vorweisen können.
Für Absolvent:innen des ehemaligen Zusatzstudiengangs Wirtschafts- und Arbeitsrecht, an der FernUniversität in Hagen, bestehen interessante Anerkennungsregelungen, die auch eine Reduktion der Gebühren zur Folge haben, bitte sprechen Sie hier gezielt die Studienberatung an.
Zum weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht wird zugelassen, wer ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. 180 ECTS abgeschlossen hat. Zusätzlich wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in Unternehmen oder Organisationen vorausgesetzt, welche eine Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Sachverhalten und Fragestellungen beinhaltete. Die qualifizierte berufspraktische Erfahrung muss nach dem Abschluss des Hochschulstudiums oder währenddessen erlangt worden sein.
Je nach Vorbildung, erfolgt die Einschreibung in eine Studiengangsvariante im Umfang von 60, 90, oder 120 ECTS:
- Absolventinnen und Absolventen von rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiengängen mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit (240 ECTS), insbesondere eines Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung können den Studiengang in der Studienvariante mit 60 ECTS abschließen.
- Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen mit einer mindestens siebensemestrigen Regelstudienzeit (210 ECTS) können den Studiengang in der Studienvariante mit 90 ECTS abschließen.
- Alle übrigen Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen mit einer mindestens sechssemestrigen Regelstudienzeit (180 ECTS) absolvieren den Studiengang in der Studienvariante mit 120 ECTS.
Die Anmeldung ist zum Sommersemester innerhalb der Frist vom 1. Dezember bis 1. März und zum Wintersemester innerhalb der Frist vom 1. Juni bis 1. September möglich.
Der Einsatz von Blended Learning – die Kombination von schriftlichen Materialien und E-Learning-Angeboten sowie online gestützten Betreuungsveranstaltungen – ermöglicht ein hohes Maß an zeitlicher und örtlicher Flexibilität. Die Anbindung an universitäre Lehrstühle mit langjähriger Lehr-, Forschungs- und Praxiserfahrung verbindet hohe wissenschaftliche Qualität mit praktischer Anwendbarkeit. Die Lehrenden stehen für individuelle Beratung und Betreuung zu Verfügung.
Wissenschaftliche Leitungen des Masterstudiengangs:
Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock
Universitätsprofessorin an der FernUniversität in Hagen am Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Zivilprozessrecht
Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth
Universitätsprofessor an der FernUniversität in Hagen am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Rechtsvergleichung
Prof. Dr. Kerstin Tillmanns
Universitätsprofessorin an der FernUniversität in Hagen am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung
- Prüfungsordnung
- Modulhandbuch
- Antrag auf Annerkennung
- Antrag auf Nachbelegung
- Preisverzeichnis
- Rückmeldeformular (verfügbar ab dem 1. Dezember)
Programmaufbau
Vollzeitstudium
Semester |
Modultitel |
ECTS |
---|---|---|
1 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
1 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
2 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
2 | Masterarbeit | 15 |
SUMME | 60 |
Teilzeitstudium
Semester |
Modultitel |
ECTS |
---|---|---|
1 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
2 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
3 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
4 | Masterarbeit | 15 |
SUMME | 60 |
Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden
Vollzeitstudium
Semester |
Modultitel |
ECTS |
---|---|---|
1 | Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht | 15 |
1 | Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht | 15 |
2 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
2 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
3 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
3 | Masterarbeit | 15 |
SUMME | 90 |
Teilzeitstudium
Semester |
Modultitel |
ECTS |
---|---|---|
1 | Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht | 15 |
2 | Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht | 15 |
3 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
4 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
5 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
6 | Masterarbeit | 15 |
SUMME | 90 |
Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden
Vollzeitstudium
Semester |
Modultitel |
ECTS |
---|---|---|
1 | Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht | 15 |
1 | Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht | 15 |
2 | Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht | 15 |
2 | Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht | 15 |
3 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
3 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
4 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
4 | Masterarbeit | 15 |
SUMME | 120 |
Teilzeitstudium
Semester |
Modultitel |
ECTS |
---|---|---|
1 | Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrech | 15 |
2 | Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht | 15 |
3 | Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht | 15 |
4 | Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht | 15 |
5 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
6 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
7 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
8 | Masterarbeit | 15 |
SUMME | 120 |
Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden
Derzeitige Wahlmodule des Studiengangs
Modul-Nr. |
Titel |
Wahlbereich |
---|---|---|
75511 | Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht | Beide Wahlbereiche |
75512 | Öffentliches Wirtschaftsrecht / Grundlagen des Öffentlichen Dienstrechts | Beide Wahlbereiche |
75513 | Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, europäisches Arbeitsrecht und arbeitsgerichtliches Verfahren | Arbeitsrecht |
75515 | Die GmbH in der Sanierung | Wirtschaftsrecht |
Jede zu prüfende Person muss eine schriftliche Masterarbeit zu einem vorgegebenen Thema fertigen. Die Masterarbeit darf weder einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt noch veröffentlicht worden sein. Sie darf frühestens nach der Bewertung veröffentlicht werden. Die Masterarbeit kann von jedem im Studiengang tätigen Hochschullehrer:in ausgegeben und betreut werden. Andere, auch externe Prüfende bestellt die wissenschaftliche Leitung durch Ihre:n Vorsitz. Die Prüfenden sollen mindestens promoviert sein. In der Masterarbeit soll gezeigt werden, dass die zu prüfenden Personen in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist, ein Problem aus einem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Der Umfang der Masterarbeit soll nicht mehr als 75 Seiten (150.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten) zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis betragen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 14 Wochen.
Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle, nach der jeweiligen Studienvariante, erforderlichen Module einschließlich der Masterarbeit bestanden sind.
Fragen und Antworten
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Zulassung zum Studium setzt einen erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Umfang von mindestens 6 Semestern (180 ECTS) gleich welcher Fachrichtung voraus. Zusätzlich wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in Unternehmen oder Organisationen vorausgesetzt, welche eine Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Sachverhalten und Fragestellungen beinhaltete. Die qualifizierte berufspraktische Erfahrung muss nach dem Abschluss des Hochschulstudiums gemäß Satz 1 oder währenddessen erlangt worden sein. Praxisphasen in einem dualen Hochschulstudium und Pflichtpraktika bleiben dabei unberücksichtigt. Teilzeittätigkeiten werden zeitanteilig berücksichtig.
Welche Studiengangsvariante ist für mich einschlägig?
- Absolventinnen und Absolventen von rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiengängen mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit (240 ECTS), insbesondere eines Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung können den Studiengang in der Studienvariante mit 60 ECTS abschließen.
- Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen mit einer mindestens siebensemestrigen Regelstudienzeit (210 ECTS) können den Studiengang in der Studienvariante mit 90 ECTS abschließen.
- Alle übrigen Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen mit einer mindestens sechssemestrigen Regelstudienzeit (180 ECTS) absolvieren den Studiengang in der Studienvariante mit 120 ECTS.
Wie weise ich die einjährige erworbene Berufserfahrung nach?
Die einjährige erworbene Berufserfahrung mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Sachverhalten und Fragestellungen können Sie mit einem Tätigkeitsnachweis oder einem Arbeitszeugnis Ihres Arbeitgebers nachweisen.
Wie melde ich mich an?
Bitte füllen Sie für eine Teilnahme am Programm den Antrag, welchen Sie unter dem Button “Jetzt anmelden” finden, vollständig aus. Anschließend können Sie den Antrag zusammen mit den Kopien Ihrer Zulassungsnachweise, dem Nachweis Ihrer Krankenversicherung und Ihrem ID-Nachweis per E-Mail an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden. Falls Sie Ihren Antrag postalisch einreichen möchten, bitte an folgende Adresse senden:
Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH, FernUniversität in Hagen
Feithstraße 152
58097 Hagen
Was geschieht nach dem Eingang meiner Anmeldung?
Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Sobald Ihre Unterlagen die Prüfung durchlaufen haben, erhalten Sie zeitnah nach der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und teilnehmen können. Inklusive der Bestätigung der Teilnahme erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf und die Rechnung per E-Mail. Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Lehr- und Lernplattform erreichen Sie auf dem postalischen Weg.
Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?
Je nach Studienvariante fallen unterschiedliche Entgelte an:
- Entgelt pro Semester: 300,00 €
- Entgelt pro Modul/Masterarbeit: 990,00 €
Nähere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass sich bei einer veränderten Regelstudienzeit auch das zu zahlende Entgelt erhöhen kann.
Die Lehrmaterialien stehen alle ohne zusätzliche Kosten online zur Verfügung. Wünschen Sie zusätzlich einen postalischen Versand der Printfassung, fallen 10,00 € je Teil eines Moduls an, welche wir Ihnen in Rechnung stellen.
Welche Möglichkeiten gibt es, eine Ermäßigung zu erhalten?
Personen, welche sich in besonderen Lebenslagen befinden, können einen Antrag auf Ermäßigung, in Höhe von 10 % stellen.
Nähere Informationen zur Ermäßigung und zur Antragsstellung erhalten Sie hier.
Kann für die Weiterbildung eine Bildungsprämie genutzt werden?
Ja, für die Weiterbildung kann ein Prämiengutschein eingereicht werden. Den Gutschein reichen Sie bevorzugt zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen zur Prüfung bei uns ein. Im Anschluss erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung, ob der Prämiengutschein angenommen wird. Mehr Informationen und Kontakt zu offiziellen Beratungsstellen finden Sie hier.
Welche Zahlungsarten gibt es?
Sie haben die Möglichkeit, das Entgelt im Voraus und in voller Höhe oder über eine monatliche Ratenzahlung pro Semester zu entrichten.
Was ist Moodle?
Moodle ist unsere virtuelle Lehr- und Lernplattform, in welcher Sie Zugang zu allen Lehrmaterialien haben. Im Forum können Sie sich mit Mitstudierenden und Betreuenden austauschen zusätzlich erhalten Sie auf der Plattform neben den Veranstaltungsterminen auch alle weiteren Informationen zur Organisation und zum Ablauf Ihrer Weiterbildung.
Wie wird das Lehrmaterial bereitgestellt?
Das Lehrmaterial wird über unsere Lehr- und Lernplattform Moodle zu Verfügung gestellt. Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Plattform erhalten Sie postalisch ca. drei Wochen nach Ihrer Teilnahmebestätigung. Mit Ihrem Zugang erhalten Sie Einsicht in die Lehrdokumenten. Zusätzlich werden Ihnen nach Semesterbeginn die Lehrmaterialien in gedruckter Form zur Verfügung gestellt, außer Sie wünschen die Lehrmaterialien ausschließlich in digitaler Form.
Gibt es für die Teilnahme technische Voraussetzungen?
Für die Teilnahme am Programm benötigen Sie neben einem digitalen Endgerät (Rechner) einen Internetzugang und ein Mikrofon. Wir empfehlen aufgrund der Rückkopplung die Nutzung eines Headsets.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Bei dem weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht unterliegen angebotene Veranstaltungen keiner Anwesenheits- oder Präsenzpflicht.
Kann man nach Semesterbeginn noch Module nachbelegen?
Wünschen Sie nach Semesterbeginn eine Nachbelegung eines Moduls, können Sie dies mithilfe des Formulars, welches Sie im Downloadbereich finden, beantragen. Die Nachbelegung ist für das Sommersemester bis zum 15. Mai und für das Wintersemester bis zum 15. November möglich. Für die Nachbelegung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € berechnet. Bei einer Nachbelegung werden Ihnen keine verlängerten Bearbeitungszeiträume für die Prüfungsleistungen eingeräumt. Je nach Zeitpunkt der Nachbelegung kann sich die für das jeweilige Modul vorgesehene Bearbeitungszeit also erheblich verkürzen.
Wie kann ich mir Leistungen anrechnen lassen?
Sollten Sie sich Leistungen anrechnen lassen wollen, können Sie einen Antrag mithilfe des Formulars, welches Sie im Downloadbereich finden, stellen. Bitte füllen Sie dies nach den beschriebenen Richtlinien im Formular sorgfältig aus.
Wie wiederhole ich Module?
Für den Fall, dass Sie ein Modul nicht im Semester der Belegung, sondern erst in einem späteren Semester bearbeiten können, besteht die Möglichkeit einer Wiederholung. Bei einer Wiederholung erhalten Sie den Zugang zu der aktuellen, virtuellen Fassung des Moduls inkl. der Möglichkeit, die Prüfungsleistung abzulegen. Lediglich das Studienmaterial in der Printversion wird nicht erneut zugeschickt. Module können 4 Folgesemester lang kostenfrei ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden.
Sie vermerken die Wiederholung, indem Sie im Rückmeldeantrag eine entsprechende Markierung in der Spalte “WHK” (= Wiederholerkennzeichen) vornehmen.
Kann ich ein Urlaubssemester einlegen?
Das Einlegen eines Urlaubssemesters ist als solches nicht möglich. Um die Immatrikulation aufrecht zu erhalten, fällt mindestens das Entgelt für das Semester in Höhe von 300,00 € an.
IhrE AnsprechpartnerIN
CAROLIN BABYLOn, LL.M.
recht-weiterbildung@fernuni-hagen.de
Fon: +49 2331 987-2226
Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr