
Vom Teilnehmer zum Weiterbildungsverantwortlichen: Maximilian Krämer im Alumni Talk
Die Welt des Steuerstrafrechts ist anspruchsvoll, komplex und ständig im Wandel. Wer in diesem Fachgebiet arbeitet, braucht nicht nur ein solides juristisches Fundament, sondern auch aktuelles Praxiswissen und ein tiefgehendes Verständnis der Schnittstellen zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Die Weiterbildung Steuerstrafrecht an der FernUniversität in Hagen bietet genau diese Spezialisierung – flexibel, praxisnah und wissenschaftlich fundiert.
Doch wie gestaltet sich der Weg nach der Weiterbildung? Welche beruflichen Möglichkeiten eröffnen sich? Und wie gelingt es, das Studium mit beruflichen und privaten Verpflichtungen zu vereinbaren? Im Alumni Talk sprechen wir heute mit Herrn Maximilian Krämer Rechtsanwalt und Partner der Münchner Kanzlei DKN Rechtsanwälte, der die Weiterbildung 2023 erfolgreich abgeschlossen hat. Schon vor dem Studium entdeckte Herr Krämer seine Begeisterung für das Steuerstrafrecht. Die intensive Auseinandersetzung mit den Inhalten vertiefte sein Interesse so sehr, dass er sich schließlich auch eine Dozententätigkeit vorstellen konnte. So kam es, dass er seit 2024 Weiterbildungsverantwortlicher für die Weiterbildung Steuerstrafrecht, Rezertifizierung Steuerstrafrecht und dem gleichnamigen Modul des weiterbildenden Masterstudiengangs Lawyer and Legal Practice, ist.
Eine Weiterbildung mit Mehrwert
Schon früh war ihm klar, dass er sich im Steuerstrafrecht spezialisieren wollte. „Mit Beginn meiner Rechtsanwaltstätigkeit habe ich den LL.M. Steuerwissenschaften inklusive Fachanwaltslehrgang in Münster absolviert. Bereits im Studium und Referendariat lag mein Schwerpunkt auf Steuer- und Steuerstrafrecht“, berichtet er. Die Weiterbildung an der FernUniversität sollte ihm helfen, sein Wissen weiter zu vertiefen: „Mein Ziel war es, mich im Steuerstrafrecht gezielt weiterzubilden und durch den zertifizierten Abschluss meinen Mandanten zu zeigen, dass ich die nötige Expertise habe, um sie umfassend in allen steuerrechtlichen Belangen zu beraten.“ Besonders überzeugt habe ihn das flexible Online-Format: „Eine Weiterbildung mit Wochenendpräsenzen kam für mich nicht infrage, daher passte das digitale Konzept perfekt zu meinem Arbeitsalltag.“
Zwischen Flexibilität und Disziplin
Die digitale Lernumgebung hat Herrn Krämer viele Freiheiten geboten – und zugleich Eigenverantwortung gefordert. „Es war einerseits großartig, sich selbst aussuchen zu können, wann und wie man lernt. Andererseits erfordert genau das auch Disziplin, denn man muss sich aktiv Zeit einplanen“, reflektiert er. Aufgrund beruflicher Verpflichtungen musste er sein Studium zeitweise pausieren. Sein Tipp für zukünftige Teilnehmende: „Man sollte das Studium frühzeitig strukturieren und konsequent durchziehen. Planung ist das A und O.“
Das Studium mit der Praxis verknüpfen
Bereits während der Weiterbildung stellte er fest, wie wertvoll das erworbene Wissen in der Praxis sein kann. „Selbst in vermeintlich klaren Sachverhalten merkt man plötzlich: Ganz so eindeutig ist es nicht. Die Weiterbildung hat mir geholfen, steuerstrafrechtliche Themen aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten“, berichtet er. Besonders hilfreich fand er die Lehrmaterialien: „Oft habe ich bei herausfordernden Problemstellungen nochmal ins Skript geschaut und die Inhalte auf aktuelle Fälle angewendet. Diese Verbindung zwischen Theorie und Praxis fand ich enorm wertvoll.“

Fachliche Tiefe ist entscheidend, um maßgeschneiderte Lösungen für Mandanten zu bieten.
Vom Absolventen zum Weiterbildungsverantwortlichen
Seit 2024 ist er als Weiterbildungsverantwortlicher im Steuerstrafrecht tätig. „Schon während des Studiums stand ich in regem Austausch mit den Lehrenden und Betreuenden. Wenn mir Sachverhalte auffielen, die man aus einer anderen Perspektive betrachten kann, habe ich das offen angesprochen“, erzählt er. Seine Begeisterung für das Steuer- und Strafrecht sowie seine Freude am Wissensaustausch machten die Dozententätigkeit zur perfekten Ergänzung. „Mir ist es wichtig, Wissen praxisnah und verständlich aufzubereiten. Deshalb lege ich großen Wert darauf, dass Studierende bereits während der Weiterbildung Fälle bearbeiten, die auch mit aktuellen BGH-Rechtsprechungen verknüpft sind.“
Ein Tipp für zukünftige Teilnehmende
Wer das Beste aus der Weiterbildung herausholen will, sollte sich intensiv mit den Skripten auseinandersetzen. „Mir hat es geholfen, mich regelmäßig mit den Inhalten zu beschäftigen und sie systematisch zu bearbeiten. Ich habe die Themen zudem in zwei Kategorien unterteilt: Diejenigen, die ich in meiner täglichen Praxis oft benötige, und die, mit denen ich seltener Berührungspunkte habe. Letztere habe ich dann besonders vertieft behandelt.“
Blick in die Zukunft: Herausforderungen und Entwicklungen im Steuerstrafrecht
Eine aktuelle Herausforderung sieht Herr Krämer in der elektronischen Kommunikation mit dem Finanzamt. „Man ist zunehmend auf digitale Systeme angewiesen und möchte diese auch nutzen. Die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung darf jedoch nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer erfolgen. Das sieht eine Änderung der Abgabenordnung vor, die trotz massiver Proteste aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft beschlossen wurde. So etwas wirft beispielsweise bei der Selbstanzeige schon die Frage auf, wie man diese korrekt einreicht? Per Post oder halt doch persönlich und daher sehr aufwendig?“ Die fehlende Digitalisierung erschwere die Arbeit.
Auch die Nachwuchsgewinnung werde in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle spielen. Viele Fachkräfte aus der Anwalt- bzw. vor allem der Staatsanwaltschaft, der Gerichte und Finanzbehörden gingen in den Ruhestand. „Es gibt daher immer weniger Personen, die dort sind. Da fehlt dann Expertise.“ Kanzleien müssten sich darauf einstellen.
Sein Fazit: „Unsere Kanzlei hat entschieden, nicht von allem ein bisschen anzubieten, sondern sich gezielt zu spezialisieren. Fachliche Tiefe ist entscheidend, um maßgeschneiderte Lösungen für Mandanten zu bieten. Das gilt auch für die Weiterbildung – wer sich intensiv mit den Themen auseinandersetzt, profitiert langfristig.“
Mit dieser Strategie ist Herr Krämer nicht nur erfolgreich als Rechtsanwalt, sondern trägt nun auch aktiv zur Weiterentwicklung der Weiterbildung Steuerstrafrecht bei – als Lehrender, der seine Begeisterung für das Fach an die Studierenden weitergibt.
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