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Wirtschafts- und Arbeits­recht
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Rechts­kom­pe­tenz strate­gisch ausbauen

Mit dem weiter­bil­denden Master­stu­di­en­gang Wirtschafts- und Arbeits­recht (LL.M.) bieten wir Ihnen die Möglich­keit, sich im Wirtschafts­recht sowie im Indivi­dual- und Kollek­tiv­ar­beits­recht auf univer­si­tärem Niveau zu spezia­li­sieren. Sie vertiefen Ihr Wissen über gesetz­ge­be­ri­sche Regelungen und relevante Recht­spre­chung, gezielt ausge­richtet auf die beruf­liche Praxis.

Das Studium fördert Ihr rechts­me­tho­di­sches Denkver­mögen und Ihre Argumen­ta­ti­ons­fä­hig­keit. Ziel ist es, Sie auf eine forschungs­be­zo­gene und gleich­zeitig praxis­nahe Tätig­keit im Bereich des Wirtschafts- und Arbeits­rechts vorzu­be­reiten.

Indivi­du­elle Vertie­fung nach Vorkennt­nissen

Alle Studie­renden erhalten eine wissen­schaft­lich fundierte Weiter­bil­dung im Wirtschafts- und Arbeits­recht. Die Inhalte werden abhängig von den Vorkennt­nissen und dem vorhe­rigen Studi­en­ab­schluss indivi­duell aufge­baut. In den Varianten mit 90 und 120 ECTS sind zusätz­lich vertie­fende Lernein­heiten im Indivi­du­al­ar­beits­recht, im Betriebs­ver­fas­sungs­recht sowie im deutschen und europäi­schen Wettbe­werbs- und Kartell­recht enthalten. In den Modulen „Leading Cases“ werden klassi­sche und aktuelle Gerichts­ent­schei­dungen verständ­lich aufbe­reitet und disku­tiert. Abgerundet wird das Studi­en­an­gebot durch ein vielfäl­tiges Wahlmo­du­l­an­gebot sowie durch die Master­ar­beit, die durch Lehrende der FernUni­ver­sität in Hagen betreut wird.

Flexibel neben Beruf und Alltag studieren

Das Studium ist modular aufge­baut und erlaubt dadurch einen struk­tu­rierten Studi­en­ver­lauf mit gleich­zeitig hoher Flexi­bi­lität für beruf­liche oder familiäre Verpflich­tungen. Die Prüfungs­formen bestehen aus dezen­tralen Präsenz­klau­suren in den Regio­nal­zen­tren der FernUni­ver­sität in Hagen, Hausar­beiten sowie Online-Prüfungen, die von zu Hause aus absol­viert werden können.

Durch den Einsatz von Blended Learning – einer Kombi­na­tion aus schrift­li­chen Lernma­te­ria­lien, E‑Lear­ning-Angeboten und online betreuten Veran­stal­tungen – wird ein hohes Maß an zeitli­cher und örtli­cher Unabhän­gig­keit ermög­licht. Die enge Anbin­dung an univer­si­täre Lehrstühle mit langjäh­riger Lehr‑, Forschungs- und Praxis­er­fah­rung garan­tiert wissen­schaft­liche Qualität und beruf­liche Relevanz. Die Lehrenden stehen dabei für eine indivi­du­elle Beratung und Betreuung zur Verfü­gung.

Akkre­di­tiert und quali­täts­ge­si­chert

Der weiter­bil­dende Master­stu­di­en­gang Wirtschafts- und Arbeits­recht (LL.M.) ist akkre­di­tiert durch den Akkre­di­tie­rungsrat. Die Akkre­di­tie­rung erfolgte auf Grund­lage des Beschlusses vom 22.06.2021 unter der Antrags­nummer 10 009 523. Der Studi­en­gang ist damit für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2029 offiziell anerkannt. Die Begut­ach­tung wurde durch die AQAS – Agentur für Quali­täts­si­che­rung durch Akkre­di­tie­rung von Studi­en­gängen durch­ge­führt.

Der Studi­en­gang richtet sich an:

  • Absol­ven­tinnen und Absol­venten eines juris­ti­schen Studi­en­gangs mit Erster Juris­ti­scher Prüfung oder eines rechts­wis­sen­schaft­li­chen Bache­lor­stu­di­en­gangs und
  • rechts­af­fine Absolvent:innen anderer Fachrich­tungen mit bereits gesam­melter Berufs­er­fah­rung im Umgang mit wirtschafts- oder arbeits­recht­li­chen Frage­stel­lungen. 

Für ehema­lige Teilneh­me­rinnen und Teilnehmer des früheren Zusatz­stu­di­en­gangs Wirtschafts- und Arbeits­recht an der FernUni­ver­sität in Hagen bestehen Anerken­nungs­re­ge­lungen, die eine Gebüh­ren­re­du­zie­rung ermög­li­chen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Studi­en­be­ra­tung.

Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraus­set­zungen zu erfüllen:

  1. einen erfolg­rei­chen Abschluss eines Hochschul­stu­diums mit einem Umfang von mindes­tens 6 Semes­tern (180 ECTS) gleich welcher Fachrich­tung oder die Verlei­hung eines Bache­lor­grades an einer Univer­sität im Rahmen eines Studi­en­gangs der Rechts­wis­sen­schaft, welcher mit einer Ersten Prüfung abschließt, voraus.
  2. Zusätz­lich wird eine mindes­tens einjäh­rige quali­fi­zierte berufs­prak­ti­sche Erfah­rung in Unter­nehmen oder Organi­sa­tionen voraus­ge­setzt, welche eine Beschäf­ti­gung mit wirtschafts- oder arbeits­recht­li­chen Sachver­halten und Frage­stel­lungen beinhal­tete. Die quali­fi­zierte berufs­prak­ti­sche Erfah­rung muss nach dem Abschluss des Hochschul­stu­diums gemäß Satz 1 oder während­dessen erlangt worden sein. Praxis­phasen in einem dualen Hochschul­stu­dium und Pflicht­prak­tika bleiben dabei unberück­sich­tigt. Teilzeit­tä­tig­keiten werden zeitan­teilig berück­sich­tigt. 
Studi­en­va­ri­anten je nach Vorbil­dung

Absol­ven­tinnen und Absol­venten von rechts­wis­sen­schaft­li­chen Hochschul­stu­di­en­gängen mit einer mindes­tens achtse­mes­trigen Regel­stu­di­en­zeit (240 ECTS), insbe­son­dere eines Studi­en­gangs zur Ersten Juris­ti­schen Prüfung, können den Studi­en­gang in der Studi­en­va­ri­ante mit 60 ECTS abschließen.

Personen, denen an einer Univer­sität im Rahmen eines Studi­en­gangs der Rechts­wis­sen­schaft, welcher mit einer Ersten Prüfung abschließt, ein Bache­lor­grad mit 210 ECTS verliehen worden ist, können den Studi­en­gang in der Studi­en­va­ri­ante mit 90 ECTS abschließen. Falls der verlie­hene Bache­lor­grad 180 ECTS umfasst, müssen spätes­tens bis zur Anmel­dung der Master­ar­beit zusätz­liche Studien- und Prüfungs­leis­tungen im Umfang von 30 ECTS aus dem Wahlbe­reich nach der Anlage (siehe Prüfungs­ord­nung) erfolg­reich absol­viert worden sein. Die Regel­stu­di­en­zeit verlän­gert sich entspre­chend. 

Absol­ven­tinnen und Absol­venten von rechts­wis­sen­schaft­li­chen Hochschul­stu­di­en­gängen mit einer mindes­tens sieben­se­mes­trigen Regel­stu­di­en­zeit (210 ECTS) können den Studi­en­gang in der Studi­en­va­ri­ante mit 90 ECTS abschließen.

Alle übrigen Absol­ven­tinnen und Absol­venten von Hochschul­stu­di­en­gängen mit einer mindes­tens sechs­se­mes­trigen Regel­stu­di­en­zeit (180 ECTS) absol­vieren den Studi­en­gang in der Studi­en­va­ri­ante mit 120 ECTS.

Für das Sommer­se­mester:

  • 1. Dezember bis 1. März 

Für das Winter­se­mester:

  • 1. Juni bis 1. September

Inhalte des Studiums

Vollzeit­stu­dium
Semester
Modul­titel
ECTS
1Leading Cases Arbeits­recht / Wirtschafts­recht15
1Wahlmodul Wirtschafts­recht15
2Wahlmodul Arbeits­recht15
2Master­ar­beit15
 SUMME60
 
Teilzeit­stu­dium
Semester
Modul­titel
ECTS
1Leading Cases Arbeits­recht / Wirtschafts­recht15
2Wahlmodul Wirtschafts­recht15
3Wahlmodul Arbeits­recht15
4Master­ar­beit15
 SUMME60

Anmer­kung: 1 ECTS = 30 Arbeits­stunden

Vollzeit­stu­dium
Semester
Modul­titel
ECTS
1Indivi­du­al­ar­beits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht15
1Deutsches und europäi­sches Wettbe­werbs- und Kartell­recht15
2Leading Cases Arbeits­recht / Wirtschafts­recht15
2Wahlmodul Wirtschafts­recht15
3Wahlmodul Arbeits­recht15
3Master­ar­beit15
 SUMME90
Teilzeit­stu­dium
Semester
Modul­titel
ECTS
1Indivi­du­al­ar­beits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht15
2Deutsches und europäi­sches Wettbe­werbs- und Kartell­recht15
3Leading Cases Arbeits­recht / Wirtschafts­recht15
4Wahlmodul Wirtschafts­recht15
5Wahlmodul Arbeits­recht15
6Master­ar­beit15
 SUMME90

Anmer­kung: 1 ECTS = 30 Arbeits­stunden

Vollzeit­stu­dium
Semester
Modul­titel
ECTS
1Vertrags‑, Handels- und Gesell­schafts­recht15
1Kredit­si­che­rungs- und Insol­venz­recht15
2Indivi­du­al­ar­beits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht15
2Deutsches und europäi­sches Wettbe­werbs- und Kartell­recht15
3Leading Cases Arbeits­recht / Wirtschafts­recht15
3Wahlmodul Wirtschafts­recht15
4Wahlmodul Arbeits­recht15
4Master­ar­beit15
 SUMME120
Teilzeit­stu­dium
Semester
Modul­titel
ECTS
1Vertrags‑, Handels- und Gesell­schafts­rech15
2Kredit­si­che­rungs- und Insol­venz­recht15
3Indivi­du­al­ar­beits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht15
4Deutsches und europäi­sches Wettbe­werbs- und Kartell­recht15
5Leading Cases Arbeits­recht / Wirtschafts­recht15
6Wahlmodul Wirtschafts­recht15
7Wahlmodul Arbeits­recht15
8Master­ar­beit15
 SUMME120

Anmer­kung: 1 ECTS = 30 Arbeits­stunden

 
Derzei­tige Wahlmo­dule des Studi­en­gangs
Modul-Nr.
Titel
Wahlbe­reich
75511Wirtschafts- und Arbeits­straf­rechtBeide Wahlbe­reiche
75512Öffent­li­ches Wirtschafts­recht / Grund­lagen des Öffent­li­chen Dienst­rechtsBeide Wahlbe­reiche
75513Tarif­ver­trags- und Arbeits­kampf­recht, europäi­sches Arbeits­recht und arbeits­ge­richt­li­ches VerfahrenArbeits­recht
75515Die GmbH in der Sanie­rungWirtschafts­recht
 

Alle Studie­renden fertigen im Rahmen des Studi­en­gangs eine schrift­liche Master­ar­beit zu einem vorge­ge­benen Thema an. Die Arbeit darf nicht zuvor einer anderen Prüfungs­be­hörde vorge­legt oder veröf­fent­licht worden sein. Eine Veröf­fent­li­chung ist erst nach der Bewer­tung möglich.

Die Themen­ver­gabe und Betreuung erfolgen durch eine:n im Studi­en­gang tätige:n Hochschullehrer:in. Zusätz­lich können auch externe Prüfende bestellt werden – dies erfolgt durch die wissen­schaft­liche Leitung über deren Vorsitz. Die Prüfenden sollen mindes­tens promo­viert sein.

Mit der Master­ar­beit soll nachge­wiesen werden, dass die Studie­renden eigen­ständig, inner­halb einer festge­legten Frist, ein wissen­schaft­li­ches Problem metho­disch fundiert bearbeiten können. Die Bearbei­tungs-zeit beträgt 12 Wochen. Der Umfang der Master­ar­beit darf 60 Seiten bezie­hungs­weise 120.000 Zeichen (inklu­sive Leerzei­chen und Fußnoten) nicht überschreiten. Hinzu kommen Deckblatt, Inhalts­ver­zeichnis und Litera­tur­ver­zeichnis.

Die Master­prü­fung ist bestanden, wenn alle im Rahmen der jewei­ligen Studi­en­va­ri­ante vorge­se­henen Module, einschließ­lich der Master­ar­beit, erfolg­reich absol­viert wurden.

Wirtschafts- und Arbeits­recht (LL.M.)

Wirtschafts- und Arbeits­recht LL.M.

Studi­en­start
Sommer­se­mester: 1. April
Winter­se­mester: 1. Oktober
Studi­en­gangs­va­ri­anten
60, 90 und 120 ECTS
Studi­en­dauer
Je nach Zugangs­va­ri­ante zwei bis vier Semester im Vollzeit­stu­dium
Abschluss
Master of Laws (LL.M.)
Kosten
60 ECTS: 4.560,00 €
90 ECTS: 6.840,00 €
120 ECTS: 9.120,00 €
Die ausge­wie­senen Kosten beziehen sich auf ein Studium inner­halb der Regel­stu­di­en­zeit. Mehr Infor­ma­tionen finden Sie nachfol­gend.

Lehre und Betreuung

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Wissen­schaft­lich fundiert. Persön­lich berei­chernd.

Berufs­be­glei­tend und flexibel

Inhalte

Wissen­schaft­lich fundiert und praxisnah aufge­ar­beitet.

Lehre

Ort- und zeitun­ab­hängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.

Betreuung

Indivi­du­elle Fachbe­treung durch Studi­en­gangs­ko­or­di­na­toren.

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Fragen und Antworten

Allge­meine Fragen zu Kosten, Ermäßi­gungen und Anmel­dung finden Sie auf der Übersichts­seite zu unseren Weiter­bil­dungen.

Die Zuord­nung zur passenden Studi­en­va­ri­ante im LL.M.-Studiengang erfolgt auf Grund­lage Ihres voran­ge­gan­genen Hochschul­ab­schlusses:

  • Bei einem rechts­wis­sen­schaft­li­chen Hochschul­stu­dium mit mindes­tens 8‑semestriger Regel­stu­di­en­zeit (240 ECTS) – insbe­son­dere bei einem Studium zur Ersten Juris­ti­schen Prüfung – absol­vieren Sie die 60-ECTS-Variante.

  • Bei einem Hochschul­stu­dium mit mindes­tens 7‑semestriger Regel­stu­di­en­zeit (210 ECTS) wählen Sie die 90-ECTS-Variante.

  • Bei einem Hochschul­stu­dium mit mindes­tens 6‑semestriger Regel­stu­di­en­zeit (180 ECTS) ist die 120-ECTS-Variante zu belegen.

Zusätz­lich ist eine einjäh­rige einschlä­gige Berufs­er­fah­rung erfor­der­lich, die wirtschafts- oder arbeits­recht­liche Frage­stel­lungen umfasst. Diese können Sie durch einen Tätig­keits­nach­weis oder ein Arbeits­zeugnis Ihres Arbeit­ge­bers nachweisen.

Ja, eine Nachbe­le­gung von Modulen nach Semes­ter­be­ginn ist möglich. Hierfür stellen Sie bitte einen Antrag mithilfe des entspre­chenden Formu­lars im Download­be­reich.

Die Fristen für die Nachbe­le­gung sind:
15. Mai für das Sommer­se­mester
15. November für das Winter­se­mester

Für die Nachbe­le­gung wird eine Verwal­tungs­ge­bühr von 10,00 € erhoben. Bitte beachten Sie, dass keine verlän­gerten Bearbei­tungs­zeiten für Prüfungs­leis­tungen gewährt werden. Je nach Zeitpunkt der Nachbe­le­gung kann sich die zur Verfü­gung stehende Bearbei­tungs­zeit daher deutlich verkürzen.

Wenn Sie sich Leistungen aus früheren Studi­en­gängen oder Weiter­bil­dungen anrechnen lassen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerken­nung mithilfe des entspre­chenden Formu­lars im Download­be­reich.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Richt­li­nien im Formular und füllen Sie dieses sorgfältig aus, damit eine zügige Prüfung möglich ist.

Sollten Sie ein Modul nicht im Semester der ersten Belegung bearbeiten oder abschließen können, haben Sie die Möglich­keit, es in einem späteren Semester zu wieder­holen.

Bei einer Wieder­ho­lung erhalten Sie Zugang zur aktuellen virtu­ellen Modul­ver­sion, einschließ­lich der Möglich­keit, die Prüfungs­leis­tung abzulegen. Das Studi­en­ma­te­rial wird dabei nicht erneut in Print­form zur Verfü­gung gestellt.

Die Wieder­ho­lung ist bis zu vier Folge­se­mester lang kosten­frei möglich – gerechnet ab dem ersten gebüh­ren­pflichtig belegten Semester. Um ein Modul offiziell zu wieder­holen, markieren Sie im Rückmel­de­an­trag die entspre­chende Spalte „WHK“ (= Wieder­hol­er­kenn­zei­chen).

Ein Urlaubs­se­mester im klassi­schen Sinne ist nicht vorge­sehen. Wenn Sie Ihre Immatri­ku­la­tion aufrecht­erhalten möchten, fällt auch in einem nicht aktiven Studi­en­se­mester das reguläre Entgelt in Höhe von 300,00 € an.

Eine gebüh­ren­freie Ruhestel­lung des Studiums ist daher nicht möglich.