Rechtskompetenz strategisch ausbauen
- Vertiefen Sie Ihr Wissen im Wirtschafts- und Arbeitsrecht mit universitärem Anspruch.
- Profitieren Sie von modularen Inhalten, individueller Betreuung und anerkanntem Abschluss.
Über den Master Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Mit dem weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht (LL.M.) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich im Wirtschaftsrecht sowie im Individual- und Kollektivarbeitsrecht auf universitärem Niveau zu spezialisieren. Sie vertiefen Ihr Wissen über gesetzgeberische Regelungen und relevante Rechtsprechung, gezielt ausgerichtet auf die berufliche Praxis.
Das Studium fördert Ihr rechtsmethodisches Denkvermögen und Ihre Argumentationsfähigkeit. Ziel ist es, Sie auf eine forschungsbezogene und gleichzeitig praxisnahe Tätigkeit im Bereich des Wirtschafts- und Arbeitsrechts vorzubereiten.
Individuelle Vertiefung nach Vorkenntnissen
Alle Studierenden erhalten eine wissenschaftlich fundierte Weiterbildung im Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Die Inhalte werden abhängig von den Vorkenntnissen und dem vorherigen Studienabschluss individuell aufgebaut. In den Varianten mit 90 und 120 ECTS sind zusätzlich vertiefende Lerneinheiten im Individualarbeitsrecht, im Betriebsverfassungsrecht sowie im deutschen und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrecht enthalten. In den Modulen „Leading Cases“ werden klassische und aktuelle Gerichtsentscheidungen verständlich aufbereitet und diskutiert. Abgerundet wird das Studienangebot durch ein vielfältiges Wahlmodulangebot sowie durch die Masterarbeit, die durch Lehrende der FernUniversität in Hagen betreut wird.
Flexibel neben Beruf und Alltag studieren
Das Studium ist modular aufgebaut und erlaubt dadurch einen strukturierten Studienverlauf mit gleichzeitig hoher Flexibilität für berufliche oder familiäre Verpflichtungen. Die Prüfungsformen bestehen aus dezentralen Präsenzklausuren in den Regionalzentren der FernUniversität in Hagen, Hausarbeiten sowie Online-Prüfungen, die von zu Hause aus absolviert werden können.
Durch den Einsatz von Blended Learning – einer Kombination aus schriftlichen Lernmaterialien, E‑Learning-Angeboten und online betreuten Veranstaltungen – wird ein hohes Maß an zeitlicher und örtlicher Unabhängigkeit ermöglicht. Die enge Anbindung an universitäre Lehrstühle mit langjähriger Lehr‑, Forschungs- und Praxiserfahrung garantiert wissenschaftliche Qualität und berufliche Relevanz. Die Lehrenden stehen dabei für eine individuelle Beratung und Betreuung zur Verfügung.
Akkreditiert und qualitätsgesichert
Der weiterbildende Masterstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht (LL.M.) ist akkreditiert durch den Akkreditierungsrat. Die Akkreditierung erfolgte auf Grundlage des Beschlusses vom 22.06.2021 unter der Antragsnummer 10 009 523. Der Studiengang ist damit für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2029 offiziell anerkannt. Die Begutachtung wurde durch die AQAS – Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen durchgeführt.
Zielgruppe und Zulassung
Der Studiengang richtet sich an:
- Absolventinnen und Absolventen eines juristischen Studiengangs mit Erster Juristischer Prüfung oder eines rechtswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs und
- rechtsaffine Absolvent:innen anderer Fachrichtungen mit bereits gesammelter Berufserfahrung im Umgang mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Für ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer des früheren Zusatzstudiengangs Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der FernUniversität in Hagen bestehen Anerkennungsregelungen, die eine Gebührenreduzierung ermöglichen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Studienberatung.
Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- einen erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Umfang von mindestens 6 Semestern (180 ECTS) gleich welcher Fachrichtung oder die Verleihung eines Bachelorgrades an einer Universität im Rahmen eines Studiengangs der Rechtswissenschaft, welcher mit einer Ersten Prüfung abschließt, voraus.
- Zusätzlich wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in Unternehmen oder Organisationen vorausgesetzt, welche eine Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Sachverhalten und Fragestellungen beinhaltete. Die qualifizierte berufspraktische Erfahrung muss nach dem Abschluss des Hochschulstudiums gemäß Satz 1 oder währenddessen erlangt worden sein. Praxisphasen in einem dualen Hochschulstudium und Pflichtpraktika bleiben dabei unberücksichtigt. Teilzeittätigkeiten werden zeitanteilig berücksichtigt.
Studienvarianten je nach Vorbildung
Absolventinnen und Absolventen von rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiengängen mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit (240 ECTS), insbesondere eines Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung, können den Studiengang in der Studienvariante mit 60 ECTS abschließen.
Personen, denen an einer Universität im Rahmen eines Studiengangs der Rechtswissenschaft, welcher mit einer Ersten Prüfung abschließt, ein Bachelorgrad mit 210 ECTS verliehen worden ist, können den Studiengang in der Studienvariante mit 90 ECTS abschließen. Falls der verliehene Bachelorgrad 180 ECTS umfasst, müssen spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS aus dem Wahlbereich nach der Anlage (siehe Prüfungsordnung) erfolgreich absolviert worden sein. Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend.
Absolventinnen und Absolventen von rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiengängen mit einer mindestens siebensemestrigen Regelstudienzeit (210 ECTS) können den Studiengang in der Studienvariante mit 90 ECTS abschließen.
Alle übrigen Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen mit einer mindestens sechssemestrigen Regelstudienzeit (180 ECTS) absolvieren den Studiengang in der Studienvariante mit 120 ECTS.
Anmeldezeiträume
Für das Sommersemester:
- 1. Dezember bis 1. März
Für das Wintersemester:
- 1. Juni bis 1. September
Inhalte des Studiums
Curriculum 60 ECTS
Semester | Modultitel | ECTS |
|---|---|---|
| 1 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
| 1 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
| 2 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
| 2 | Masterarbeit | 15 |
| SUMME | 60 |
Teilzeitstudium
Semester | Modultitel | ECTS |
|---|---|---|
| 1 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
| 2 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
| 3 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
| 4 | Masterarbeit | 15 |
| SUMME | 60 |
Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden
Curriculum 90 ECTS
Vollzeitstudium
Semester | Modultitel | ECTS |
|---|---|---|
| 1 | Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht | 15 |
| 1 | Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht | 15 |
| 2 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
| 2 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
| 3 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
| 3 | Masterarbeit | 15 |
| SUMME | 90 |
Teilzeitstudium
Semester | Modultitel | ECTS |
|---|---|---|
| 1 | Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht | 15 |
| 2 | Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht | 15 |
| 3 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
| 4 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
| 5 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
| 6 | Masterarbeit | 15 |
| SUMME | 90 |
Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden
Curriculum 120 ECTS
Vollzeitstudium
Semester | Modultitel | ECTS |
|---|---|---|
| 1 | Vertrags‑, Handels- und Gesellschaftsrecht | 15 |
| 1 | Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht | 15 |
| 2 | Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht | 15 |
| 2 | Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht | 15 |
| 3 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
| 3 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
| 4 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
| 4 | Masterarbeit | 15 |
| SUMME | 120 |
Teilzeitstudium
Semester | Modultitel | ECTS |
|---|---|---|
| 1 | Vertrags‑, Handels- und Gesellschaftsrech | 15 |
| 2 | Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht | 15 |
| 3 | Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht | 15 |
| 4 | Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht | 15 |
| 5 | Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht | 15 |
| 6 | Wahlmodul Wirtschaftsrecht | 15 |
| 7 | Wahlmodul Arbeitsrecht | 15 |
| 8 | Masterarbeit | 15 |
| SUMME | 120 |
Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden
Wahlmodule
Derzeitige Wahlmodule des Studiengangs
Modul-Nr. | Titel | Wahlbereich |
|---|---|---|
| 75511 | Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht | Beide Wahlbereiche |
| 75512 | Öffentliches Wirtschaftsrecht / Grundlagen des Öffentlichen Dienstrechts | Beide Wahlbereiche |
| 75513 | Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, europäisches Arbeitsrecht und arbeitsgerichtliches Verfahren | Arbeitsrecht |
| 75515 | Die GmbH in der Sanierung | Wirtschaftsrecht |
Abschluss – Die Masterthesis
Alle Studierenden fertigen im Rahmen des Studiengangs eine schriftliche Masterarbeit zu einem vorgegebenen Thema an. Die Arbeit darf nicht zuvor einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt oder veröffentlicht worden sein. Eine Veröffentlichung ist erst nach der Bewertung möglich.
Die Themenvergabe und Betreuung erfolgen durch eine:n im Studiengang tätige:n Hochschullehrer:in. Zusätzlich können auch externe Prüfende bestellt werden – dies erfolgt durch die wissenschaftliche Leitung über deren Vorsitz. Die Prüfenden sollen mindestens promoviert sein.
Mit der Masterarbeit soll nachgewiesen werden, dass die Studierenden eigenständig, innerhalb einer festgelegten Frist, ein wissenschaftliches Problem methodisch fundiert bearbeiten können. Die Bearbeitungs-zeit beträgt 12 Wochen. Der Umfang der Masterarbeit darf 60 Seiten beziehungsweise 120.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen und Fußnoten) nicht überschreiten. Hinzu kommen Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis.
Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle im Rahmen der jeweiligen Studienvariante vorgesehenen Module, einschließlich der Masterarbeit, erfolgreich absolviert wurden.
Wirtschafts- und Arbeitsrecht LL.M.
Wintersemester: 1. Oktober
Lehre und Betreuung
Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock
Professorin für Zivil‑, Wirtschafts- & Urheberrecht | FernUniversität in Hagen | Lehrstuhl für BGB, Wirtschaftsrecht & gewerblichen Rechtsschutz
Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth
Professor für Zivil- & Unternehmensrecht | FernUniversität in Hagen | Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht & internationale Rechtsvergleichung
Prof. Dr. Kerstin Tillmanns
Professorin für Zivil- & Arbeitsrecht | FernUniversität in Hagen | Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht & internationale Rechtsvergleichung
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Aktuelles auf einen Blick
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Nutzen Sie die Gelegenheit, sich weiterzubilden, auszutauschen und mehr über unsere Programme zu erfahren.
Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ermäßigungen und Anmeldung finden Sie auf der Übersichtsseite zu unseren Weiterbildungen.
Welche Studiengangsvariante ist für mich relevant und wie weise ich die erforderliche Berufserfahrung nach?
Die Zuordnung zur passenden Studienvariante im LL.M.-Studiengang erfolgt auf Grundlage Ihres vorangegangenen Hochschulabschlusses:
Bei einem rechtswissenschaftlichen Hochschulstudium mit mindestens 8‑semestriger Regelstudienzeit (240 ECTS) – insbesondere bei einem Studium zur Ersten Juristischen Prüfung – absolvieren Sie die 60-ECTS-Variante.
Bei einem Hochschulstudium mit mindestens 7‑semestriger Regelstudienzeit (210 ECTS) wählen Sie die 90-ECTS-Variante.
Bei einem Hochschulstudium mit mindestens 6‑semestriger Regelstudienzeit (180 ECTS) ist die 120-ECTS-Variante zu belegen.
Zusätzlich ist eine einjährige einschlägige Berufserfahrung erforderlich, die wirtschafts- oder arbeitsrechtliche Fragestellungen umfasst. Diese können Sie durch einen Tätigkeitsnachweis oder ein Arbeitszeugnis Ihres Arbeitgebers nachweisen.
Kann ich nach Semesterbeginn noch Module nachbelegen?
Ja, eine Nachbelegung von Modulen nach Semesterbeginn ist möglich. Hierfür stellen Sie bitte einen Antrag mithilfe des entsprechenden Formulars im Downloadbereich.
Die Fristen für die Nachbelegung sind:
– 15. Mai für das Sommersemester
– 15. November für das Wintersemester
Für die Nachbelegung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben. Bitte beachten Sie, dass keine verlängerten Bearbeitungszeiten für Prüfungsleistungen gewährt werden. Je nach Zeitpunkt der Nachbelegung kann sich die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit daher deutlich verkürzen.
Wie kann ich mir bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen?
Wenn Sie sich Leistungen aus früheren Studiengängen oder Weiterbildungen anrechnen lassen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung mithilfe des entsprechenden Formulars im Downloadbereich.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Richtlinien im Formular und füllen Sie dieses sorgfältig aus, damit eine zügige Prüfung möglich ist.
Wie kann ich Module wiederholen, wenn ich sie nicht im ursprünglichen Semester abschließen konnte?
Sollten Sie ein Modul nicht im Semester der ersten Belegung bearbeiten oder abschließen können, haben Sie die Möglichkeit, es in einem späteren Semester zu wiederholen.
Bei einer Wiederholung erhalten Sie Zugang zur aktuellen virtuellen Modulversion, einschließlich der Möglichkeit, die Prüfungsleistung abzulegen. Das Studienmaterial wird dabei nicht erneut in Printform zur Verfügung gestellt.
Die Wiederholung ist bis zu vier Folgesemester lang kostenfrei möglich – gerechnet ab dem ersten gebührenpflichtig belegten Semester. Um ein Modul offiziell zu wiederholen, markieren Sie im Rückmeldeantrag die entsprechende Spalte „WHK“ (= Wiederholerkennzeichen).
Kann ich ein Urlaubssemester einlegen?
Ein Urlaubssemester im klassischen Sinne ist nicht vorgesehen. Wenn Sie Ihre Immatrikulation aufrechterhalten möchten, fällt auch in einem nicht aktiven Studiensemester das reguläre Entgelt in Höhe von 300,00 € an.
Eine gebührenfreie Ruhestellung des Studiums ist daher nicht möglich.
