Ihr Weg zur zertifizierten Steuerstrafrechtsexpertise
- Qualifizieren Sie sich berufsbegleitend zur zertifizierten Berater:in im Steuerstrafrecht – praxisnah und universitätsgestützt.
- Vertiefen Sie zentrale Themen wie Steuerhinterziehung, Selbstanzeige und Verfahrensrecht anhand strukturierter Module.
Über die Weiterbildung
Mit unserem weiterbildenden Studiengang erwerben Sie umfassende berufspraktische Kompetenzen im stetig wachsenden Rechtsgebiet des Steuerstrafrechts. Sie qualifizieren sich auf akademischem Niveau für eine erfolgreiche Tätigkeit als zertifizierte:r Berater:in im Steuerstrafrecht.
Qualitativ hochwertige Inhalte und langfristige Fachsicherung
Die Grundlage Ihrer Weiterbildung bilden optimierte Studienmaterialien renommierter Steuerrechtsexpert:innen. Zur nachhaltigen Sicherung Ihrer fachlichen Qualität bieten wir Ihnen zusätzlich alle vier Jahre die Möglichkeit zur Rezertifizierung.
Flexible Studienstruktur – ideal für Berufstätige
Die reguläre Studienzeit beträgt zwei Semester, bei Bedarf kann das Studium aber innerhalb von vier Semestern abgeschlossen werden. Es ist so gestaltet, dass es flexibel in Teilzeit absolvierbar ist.
Klar strukturiert und praxisnah
Das Studium umfasst insgesamt 20 ECTS-Punkte und gliedert sich in mehrere Module, die zentralen Inhalte des Steuerstrafrechts praxisorientiert und fundiert vermitteln. Eine detaillierte Modulübersicht finden Sie auf einer separaten Seite.
Modernes Blended-Learning-Konzept
Das Studium basiert auf dem Prinzip des Blended Learning: Sie erhalten Ihre Studienbriefe über unsere Lehr- und Lernplattform „Moodle“, ergänzt durch digitale Medien, Kick-Off-Veranstaltungen sowie weitere multimediale Lehr- und Lernwerkzeuge.
Als Teil des Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung arbeiten Sie kooperativ im Netz, gestalten Ihren virtuellen Lernraum und kommunizieren mit Ihren Lehrenden vorrangig über Moodle.
Zielgruppe und Zulassung
Das Weiterbildungsstudium richtet sich an:
- Rechtsanwält:innen,
- Unternehmensjurist:innen und
- Steuerberater:innen,
die sich mit ihrer Expertise im Steuerstrafrecht wirkungsvoll positionieren möchten.
Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Erste Juristische Staatsprüfung / Erste Prüfung
Hochschulabschluss als Bachelor of Laws oder Master of Laws - Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlichem, wirtschaftsrechtlichem oder steuerrechtlichem Schwerpunkt
- Eine vergleichbare ausländische Ausbildung gemäß den oben genannten Abschlüssen
Berufsexamen als Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder ein gleichwertiger deutscher oder ausländischer Abschluss.
Anmeldezeiträume
Die Einschreibung ist ganzjährig möglich. Je nach Anmeldezeitraum werden Sie dem entsprechenden Semester zugeordnet:
1. Juni – 30. November: Einschreibung für das Wintersemester
1. Dezember – 31. Mai: Einschreibung für das Sommersemester
Nach der Anmeldung erhalten Sie sofortigen Zugang zur Lernumgebung und können unabhängig von Semesterzeiten mit dem Studium beginnen.
Inhalte des Studiums
Curriculum
Das Curriculum des Studiengangs umfasst 20 ECTS-Punkte und vermittelt Ihnen fundiertes Fachwissen entlang der zentralen Bereiche des Steuerstrafrechts. Die Inhalte wurden von renommierten Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt.
Die folgenden Module bilden die inhaltliche Struktur des Studiengangs:
Modul 77521: Grundlagen des Strafrechts und des Steuerrechts
In diesem einführenden Modul werden die wesentlichen Grundzüge beider Rechtsgebiete vermittelt.
Modul 77522: Materielles Steuerstrafrecht I
Dieses Modul besteht aus drei Kurseinheiten:
– Tatbestand der Steuerhinterziehung
– Täterschaft und Teilnahme
– Subjektiver Tatbestand und Strafzumessung
Modul 77523: Materielles Steuerstrafrecht II
Auch dieses Modul umfasst drei Kurseinheiten:
– Die Selbstanzeige
– Ordnungswidrigkeitenrecht
– Zollstrafrecht
Modul 77524: Verfahrensrecht
Hier werden zwei Kurseinheiten behandelt:
– Außergerichtliches Verfahren
– Gerichtliches Strafverfahren
Die Inhalte sind systematisch aufeinander aufgebaut und ermöglichen eine fundierte Auseinandersetzung mit allen praxisrelevanten Aspekten des Steuerstrafrechts.
Abschluss
Das weiterbildende Studium gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module bestanden wurden. Der Abschluss wird durch ein Weiterbildungszertifikat dokumentiert. Dieses enthält die einzelnen Module, die Noten der Module II–IV, die Gesamtnote sowie ein Prädikat, sofern berechenbar.
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der drei Modulnoten (Module II–IV).
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat des „Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung“ der FernUniversität in Hagen – gemäß § 62 des Hochschulgesetzes NRW.
Zusätzlich wird Ihnen das befristete Recht zur Führung der Bezeichnung
„Zertifizierte:r Berater:in im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW))“ verliehen.
Dieses ist an die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen Ausbildung gebunden und mit der Möglichkeit zur Rezertifizierung verbunden. Die konkreten Voraussetzungen zur Führung der Bezeichnung richten sich nach der jeweils gültigen Berufsordnung.
Ein Beispiel: § 7 Abs. 1 Satz 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
Steuerstrafrecht
Lehre und Betreuung
Ass. jur. Michael Wolf
Jurist mit Praxis in Anwaltskanzlei & Justiziariat | 25+ Jahre Lehre & Didaktik | Fokus: Recht, Psychologie, Business
RA Maximilian Krämer LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht | Experte für Steuerstrafrecht & Betriebsprüfungen | Dozent & Verbandsberater (LSWB, DAV, AIJA)
James Grant
Fullstack developer / Mentor
#AlumniTalk: Erfahrungsbericht – Fachkompetenz im Steuerstrafrecht anwenden
Ähnliche Weiterbildungen
Berufsbegleitend und flexibel
Inhalte
Wissenschaftlich fundiert und praxisnah aufgearbeitet.
Lehre
Ort- und zeitunabhängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.
Betreuung
Individuelle Fachbetreung durch Studiengangskoordinatoren.
Alumni
Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerkes.
Noch Fragen?
Unsere kostenlose Studienberatung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie individuell und unverbindlich zu beraten.
Aktuelles auf einen Blick
Bleiben Sie informiert über unsere bevorstehenden Veranstaltungen! Ob praxisnahe Workshops, vertiefende Seminare oder Infoveranstaltungen zu unseren Weiterbildungsangeboten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich weiterzubilden, auszutauschen und mehr über unsere Programme zu erfahren.
Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ermäßigungen und Anmeldung finden Sie auf der Übersichtsseite zu unseren Weiterbildungen.
Wie lange darf die Bezeichnung „Zertifizierte:r Berater:in im Steuerstrafrecht (FeUW)“ geführt werden – und wie kann sie verlängert werden?
Das Recht zur Führung der Bezeichnung „Zertifizierte:r Berater:in im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW))“ ist auf vier Jahre ab Ausstellung des Weiterbildungszertifikats befristet und erlischt automatisch nach Ablauf dieser Frist – ohne dass es eines gesonderten Entziehungsaktes bedarf.
Eine Verlängerung um jeweils weitere vier Jahre (Rezertifizierung) ist möglich, wenn die Absolvent:innen ihre fachlichen Kompetenzen im Rahmen der dafür vorgesehenen Fortbildung an der FeUW aktualisieren und den entsprechenden Fortbildungsnachweis erbringen.
Diese Fortbildung umfasst in der Regel 15 Zeitstunden und den erfolgreichen Abschluss von drei Einsendeaufgaben.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht im Zertifikatsstudium Steuerstrafrecht?
Nein, das weiterbildende Zertifikatsstudium Steuerstrafrecht ist als reines Selbststudium konzipiert. Es finden keine Veranstaltungen mit Anwesenheits- oder Präsenzpflicht statt.
