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Steuer­straf­recht
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Ihr Weg zur zerti­fi­zierten Steuer­straf­rechts­exper­tise

Mit unserem weiter­bil­denden Studi­en­gang erwerben Sie umfas­sende berufs­prak­ti­sche Kompe­tenzen im stetig wachsenden Rechts­ge­biet des Steuer­straf­rechts. Sie quali­fi­zieren sich auf akade­mi­schem Niveau für eine erfolg­reiche Tätig­keit als zertifizierte:r Berater:in im Steuer­straf­recht.

Quali­tativ hochwer­tige Inhalte und langfris­tige Fachsi­che­rung

Die Grund­lage Ihrer Weiter­bil­dung bilden optimierte Studi­en­ma­te­ria­lien renom­mierter Steuerrechtsexpert:innen. Zur nachhal­tigen Siche­rung Ihrer fachli­chen Qualität bieten wir Ihnen zusätz­lich alle vier Jahre die Möglich­keit zur Rezer­ti­fi­zie­rung.

Flexible Studi­en­struktur – ideal für Berufs­tä­tige

Die reguläre Studi­en­zeit beträgt zwei Semester, bei Bedarf kann das Studium aber inner­halb von vier Semes­tern abgeschlossen werden. Es ist so gestaltet, dass es flexibel in Teilzeit absol­vierbar ist.

Klar struk­tu­riert und praxisnah

Das Studium umfasst insge­samt 20 ECTS-Punkte und gliedert sich in mehrere Module, die zentralen Inhalte des Steuer­straf­rechts praxis­ori­en­tiert und fundiert vermit­teln. Eine detail­lierte Modul­über­sicht finden Sie auf einer separaten Seite.

Modernes Blended-Learning-Konzept

Das Studium basiert auf dem Prinzip des Blended Learning: Sie erhalten Ihre Studi­en­briefe über unsere Lehr- und Lernplatt­form „Moodle“, ergänzt durch digitale Medien, Kick-Off-Veran­stal­tungen sowie weitere multi­me­diale Lehr- und Lernwerk­zeuge.

Als Teil des Insti­tuts für wissen­schaft­liche Weiter­bil­dung arbeiten Sie koope­rativ im Netz, gestalten Ihren virtu­ellen Lernraum und kommu­ni­zieren mit Ihren Lehrenden vorrangig über Moodle.

Das Weiter­bil­dungs­stu­dium richtet sich an:

  • Rechtsanwält:innen,
  • Unternehmensjurist:innen und
  • Steuerberater:innen,
    die sich mit ihrer Exper­tise im Steuer­straf­recht wirkungs­voll positio­nieren möchten.

Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraus­set­zungen zu erfüllen:

  • Erste Juris­ti­sche Staats­prü­fung / Erste Prüfung
    Hochschul­ab­schluss als Bachelor of Laws oder Master of Laws
  • Hochschul­stu­dium mit wirtschafts­wis­sen­schaft­li­chem, wirtschafts­recht­li­chem oder steuer­recht­li­chem Schwer­punkt
  • Eine vergleich­bare auslän­di­sche Ausbil­dung gemäß den oben genannten Abschlüssen
    Berufs­examen als Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder ein gleich­wer­tiger deutscher oder auslän­di­scher Abschluss.

Die Einschrei­bung ist ganzjährig möglich. Je nach Anmel­de­zeit­raum werden Sie dem entspre­chenden Semester zugeordnet:

1. Juni – 30. November: Einschrei­bung für das Winter­se­mester
1. Dezember – 31. Mai: Einschrei­bung für das Sommer­se­mester

Nach der Anmel­dung erhalten Sie sofor­tigen Zugang zur Lernum­ge­bung und können unabhängig von Semes­ter­zeiten mit dem Studium beginnen

Inhalte des Studiums

Das Curri­culum des Studi­en­gangs umfasst 20 ECTS-Punkte und vermit­telt Ihnen fundiertes Fachwissen entlang der zentralen Bereiche des Steuer­straf­rechts. Die Inhalte wurden von renom­mierten Fachleuten aus Wissen­schaft und Praxis entwi­ckelt.

Die folgenden Module bilden die inhalt­liche Struktur des Studi­en­gangs:

Modul 77521: Grund­lagen des Straf­rechts und des Steuer­rechts
In diesem einfüh­renden Modul werden die wesent­li­chen Grund­züge beider Rechts­ge­biete vermit­telt.

Modul 77522: Materi­elles Steuer­straf­recht I
Dieses Modul besteht aus drei Kursein­heiten:
Tatbe­stand der Steuer­hin­ter­zie­hung
Täter­schaft und Teilnahme
Subjek­tiver Tatbe­stand und Straf­zu­mes­sung

Modul 77523: Materi­elles Steuer­straf­recht II
Auch dieses Modul umfasst drei Kursein­heiten:
Die Selbst­an­zeige
Ordnungs­wid­rig­kei­ten­recht
Zollstraf­recht

Modul 77524: Verfah­rens­recht
Hier werden zwei Kursein­heiten behan­delt:
Außer­ge­richt­li­ches Verfahren
Gericht­li­ches Straf­ver­fahren

Die Inhalte sind syste­ma­tisch aufein­ander aufge­baut und ermög­li­chen eine fundierte Ausein­an­der­set­zung mit allen praxis­re­le­vanten Aspekten des Steuer­straf­rechts.

Das weiter­bil­dende Studium gilt als erfolg­reich abgeschlossen, wenn alle Module bestanden wurden. Der Abschluss wird durch ein Weiter­bil­dungs­zer­ti­fikat dokumen­tiert. Dieses enthält die einzelnen Module, die Noten der Module II–IV, die Gesamt­note sowie ein Prädikat, sofern berechenbar.

Die Gesamt­note ergibt sich aus dem arith­me­ti­schen Mittel der drei Modul­noten (Module II–IV). 

Nach erfolg­rei­chem Abschluss erhalten Sie ein Zerti­fikat des „Insti­tuts für wissen­schaft­liche Weiter­bil­dung“ der FernUni­ver­sität in Hagen – gemäß § 62 des Hochschul­ge­setzes NRW.

Zusätz­lich wird Ihnen das befris­tete Recht zur Führung der Bezeich­nung
„Zertifizierte:r Berater:in im Steuer­straf­recht (FernUni­ver­sität in Hagen – Institut für wissen­schaft­liche Weiter­bil­dung GmbH (FeUW))“ verliehen.

Dieses ist an die erfolg­reiche Teilnahme an der theore­ti­schen Ausbil­dung gebunden und mit der Möglich­keit zur Rezer­ti­fi­zie­rung verbunden. Die konkreten Voraus­set­zungen zur Führung der Bezeich­nung richten sich nach der jeweils gültigen Berufs­ord­nung.
Ein Beispiel: § 7 Abs. 1 Satz 2 der Berufs­ord­nung für Rechts­an­wälte (BORA).

alt="Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand – Symbol für Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit im Steuerstrafrecht"

Steuer­straf­recht

Studi­en­start
Studi­en­start ganzjährig möglich
Studi­en­gangs­va­ri­ante
20 ECTS
Studi­en­dauer
Zwei Semester
Abschluss
Weiter­bil­dungs­zer­ti­fikat sowie das befris­tete, rezer­ti­fi­zier­bare Recht zur Führung der Bezeich­nung „Zertifizierte:r Berater:in im Steuer­straf­recht“
Kosten
1.990,00 €

Lehre und Betreuung

Ass. jur. Michael Wolf

Jurist mit Praxis in Anwalts­kanzlei & Justi­zia­riat | 25+ Jahre Lehre & Didaktik | Fokus: Recht, Psycho­logie, Business

alt="Mann mit dunklem Haar und Bart trägt grauen Anzug und weißes Hemd, lächelt vor Bücherregal"

RA Maximi­lian Krämer LL.M.

Fachan­walt für Steuer­recht | Experte für Steuer­straf­recht & Betriebs­prü­fungen | Dozent & Verbands­be­rater (LSWB, DAV, AIJA)

James Grant

Fullstack developer / Mentor

120 Hours
4.9

#Alumni­Talk: Erfah­rungs­be­richt – Fachkom­pe­tenz im Steuer­straf­recht anwenden

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Wissen­schaft­lich fundiert. Persön­lich berei­chernd.

Berufs­be­glei­tend und flexibel

Inhalte

Wissen­schaft­lich fundiert und praxisnah aufge­ar­beitet.

Lehre

Ort- und zeitun­ab­hängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.

Betreuung

Indivi­du­elle Fachbe­treung durch Studi­en­gangs­ko­or­di­na­toren.

Alumni

Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerkes.

Noch Fragen?

Unsere kosten­lose Studi­en­be­ra­tung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie indivi­duell und unver­bind­lich zu beraten.

Koope­ra­ti­ons­partner

Aktuelles auf einen Blick

Bleiben Sie infor­miert über unsere bevor­ste­henden Veran­stal­tungen! Ob praxis­nahe Workshops, vertie­fende Seminare oder Infover­an­stal­tungen zu unseren Weiter­bil­dungs­an­ge­boten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.

Nutzen Sie die Gelegen­heit, sich weiter­zu­bilden, auszu­tau­schen und mehr über unsere Programme zu erfahren.

Beliebte Veran­stal­tungen

Fragen und Antworten

Allge­meine Fragen zu Kosten, Ermäßi­gungen und Anmel­dung finden Sie auf der Übersichts­seite zu unseren Weiter­bil­dungen.

Das Recht zur Führung der Bezeich­nung „Zertifizierte:r Berater:in im Steuer­straf­recht (FernUni­ver­sität in Hagen – Institut für wissen­schaft­liche Weiter­bil­dung GmbH (FeUW))“ ist auf vier Jahre ab Ausstel­lung des Weiter­bil­dungs­zer­ti­fi­kats befristet und erlischt automa­tisch nach Ablauf dieser Frist – ohne dass es eines geson­derten Entzie­hungs­aktes bedarf.

Eine Verlän­ge­rung um jeweils weitere vier Jahre (Rezer­ti­fi­zie­rung) ist möglich, wenn die Absolvent:innen ihre fachli­chen Kompe­tenzen im Rahmen der dafür vorge­se­henen Fortbil­dung an der FeUW aktua­li­sieren und den entspre­chenden Fortbil­dungs­nach­weis erbringen.
Diese Fortbil­dung umfasst in der Regel 15 Zeitstunden und den erfolg­rei­chen Abschluss von drei Einsen­de­auf­gaben.

Nein, das weiter­bil­dende Zerti­fi­kats­stu­dium Steuer­straf­recht ist als reines Selbst­stu­dium konzi­piert. Es finden keine Veran­stal­tungen mit Anwesen­heits- oder Präsenz­pflicht statt.