/ /
Media­tion
/

Media­tion studieren – effizient, digital, anerkannt

Das „Studium Media­tion“ der FernUni­ver­sität in Hagen wird seit über 20 Jahren erfolg­reich angeboten und zählt zu den etablier­testen Weiter­bil­dungen im Bereich Media­tion in Deutsch­land. Es richtet sich an Berufs­tä­tige und vermit­telt über zwei Semester eine fundierte, inter­dis­zi­pli­näre Media­ti­ons­aus­bil­dung mit der Möglich­keit zur Spezia­li­sie­rung in einem Wahlfach.

Die Weiter­bil­dung schließt mit dem Diploma of Advanced Studies (DAS) ab – einem univer­si­tären Abschluss, der Sie zur Bezeich­nung Mediator:in gemäß § 5 (1) Media­ti­onsG und § 7a BORA berech­tigt.

Flexibel, praxisnah und digital

Das didak­ti­sche Konzept verbindet Fernstu­dium und Online-Präsenz­se­mi­nare in einer Weise, die Theorie und Praxis optimal verzahnt. Die 120 Stunden Seminar­zeit werden als inter­ak­tive Online-Workshops über Zoom durch­ge­führt – ganz ohne Reise- und Übernach­tungs­kosten. Die Ausbil­dung ist somit orts- und zeitun­ab­hängig neben dem Beruf möglich.

Blended Learning sorgt für eine effizi­ente Vorbe­rei­tung: Theore­ti­sches Wissen wird im Selbst­stu­dium erarbeitet, sodass die Seminare sich auf prakti­sche Übungen, Rollen­spiele und den Austausch in Klein­gruppen konzen­trieren können. Zusätz­lich durch­laufen die Teilneh­menden im zweiten Semester eine 24-stündige Super­vi­sion, in der eigene Media­ti­ons­fälle reflek­tiert und weiter­ent­wi­ckelt werden.

Struk­tu­rierter Aufbau und digitale Unter­stüt­zung

Das Studium umfasst zwei Semester. Im ersten Semester liegt der Fokus auf Grund­lagen, im zweiten erfolgt eine Vertie­fung in einem Spezi­al­ge­biet – wählbar sind:

  • Famili­en­me­dia­tion

  • Wirtschafts­me­dia­tion

  • Media­tion im öffent­li­chen Bereich / Großgrup­pen­me­dia­tion

Die Module „inter­kul­tu­relle Media­tion“ und „media­tive Bewäl­ti­gung straf­barer Handlungen“ können zusätz­lich schrift­lich belegt werden, bieten aber keine Seminare.

Über die E‑Lear­ning-Platt­form Moodle stehen sämtliche Materia­lien jeder­zeit zur Verfü­gung – von Studi­en­briefen bis zur Abgabe der Modul­ab­schluss­ar­beiten. Sie dient außerdem der Vernet­zung und Kommu­ni­ka­tion unter den Studie­renden und Dozie­renden im größten Dozen­ten­netz­werk Deutsch­lands im Bereich Media­tion.

Das Studium Media­tion richtet sich an alle, die eine gründ­liche, praxis­nahe Media­ti­ons­aus­bil­dung absol­vieren möchten. Beson­ders angespro­chen sind:

  • Angehö­rige sozialer und pädago­gi­scher Berufe
  • Freibe­ruf­lich Tätige (z. B. Juristen und Psycho­logen)
  • Angehö­rige sozialer und pädago­gi­scher Berufe
  • Berufs­tä­tige in Wirtschaft und Verwal­tung

Zulas­sungs­vor­aus­set­zungen

Zum Studium Media­tion werden Bewerber:innen zugelassen, die:

  1. Ein abgeschlos­senes Hochschul- oder Fachhoch­schul­stu­dium
    oder

  2. eine abgeschlos­sene Berufs­aus­bil­dung oder Berufs­er­fah­rung nachweisen können.

Ein Nachweis der Quali­fi­ka­tion erfolgt durch entspre­chende Unter­lagen wie Diplom­zeug­nisse, Ausbil­dungs­nach­weise oder Beschei­ni­gungen über Berufs­er­fah­rung.

Anrech­nung von Vorleis­tungen

Vorleis­tungen können auf Antrag anerkannt werden. Wird die Anerken­nung bewil­ligt, können entspre­chende Module und/oder Präsenz­se­mi­nare ersetzt und die Studi­en­ge­bühren anteilig reduziert werden. Der Antrag auf Anerken­nung sollte bereits mit dem Zulas­sungs­an­trag gestellt werden. Nach Versand der Studi­en­ma­te­ria­lien oder Anmel­dung zu einem ersetz­baren Seminar ist eine Gebüh­ren­re­duk­tion nicht mehr möglich.

Für das Sommer­se­mester:

  • 1. Dezember bis 1. März 

Für das Winter­se­mester:

  • 1. Juni bis 1. September

Inhalte des Studiums

Kursnr.KurstitelStunden / Leistungs­punkte
Modul 1: Media­tion und Rechts­kultur
71001/1Prakti­sche Einfüh­rung in die Media­tion (Schlieffen) 
71001/2Media­tion und Litiga­tion (Ponschab) 
71001/3Syste­mi­sche Einfüh­rung in die Media­tion (Duss-von Werdt)

 
71004Aufgaben des Media­tors (Kracht) 
71005Das Media­ti­ons­ge­setz und die Verord­nung über die Aus- und Fortbil­dung von zerti­fi­zierten Media­toren (Geldner) 
71032/1Konflikte und ihre Bearbei­tung (Blasweiler)  
71032/2Formen der alter­na­tiven Streit­bei­le­gung im Spektrum (Feldmann/Geldner) 
 Bestehen einer Einsen­de­ar­beit 
 Workload des Moduls180 Stunden / 6 CP
Modul 2: Media­tion und zwischen­mensch­li­ches Verhalten
71006Psycho­logie der Media­tion, Teil 1 (Montada) 
71007Psycho­logie der Media­tion, Teil 2 (Montada) 
71008/1Kommu­ni­ka­tion – Grund­lage media­tiver Verfahren, Teil 1 (Aufer­korte-Michae­lis/­Mi­chae­lis/Rösch) 
71008/2Kommu­ni­ka­tion – Grund­lage media­tiver Verfahren, Teil 2 (Aufer­korte-Michae­lis/­Mi­chaelis) 
71009Die Selbst­ver­ant­wor­tung der Konflikt­par­teien (Gläßer)  
71012Verhan­deln, Teil 1 (Trötschel) 
71013Verhan­deln, Teil 2 (Haft/Stiefel/Trötschel) 
 Bestehen einer Einsen­de­ar­beit 
   
Praxis­se­minar2‑mal je 12 Stunden Wochen­end­se­minar Einfüh­rung in die Media­tion I und II über die Online-Platt­form Zoom 
   
 Workload des Moduls210 Stunden / 7 CP
Modul 3: Heraus­for­de­rungen für Media­toren
71014/1Media­tion und Gerech­tig­keit aus psycho­lo­gi­scher Sicht (Montada) 
71014/2Perspek­tiven auf den Konflikt (Schmidt) 
71015Der Umgang mit Macht­ge­fällen in der Media­tion (Budde) 
71016

Die Technik der teilneh­menden Neutra­lität (Aufer­korte-Michaelis)

 
71033Media­tion im Umfeld von Sucht­er­kran­kungen am Beispiel von Alkoho­lismus (Geldner) 
71034Gewalt in der Media­tion (Gläßer) 
 Bestehen einer Einsen­de­ar­beit 
   
Praxis­se­minar2‑mal je 12 Stunden Wochen­end­se­minar Vertie­fung in die Media­tion I und II über die Online-Platt­form Zoom 
   
 Workload des Moduls210 Stunden / 7 CP
 Gesamtworkload im ersten Semester600 Stunden / 20 CP
KursKurstitelStunden / Leistungs­punkte
 Je nach Inter­es­sen­ge­biet ist im Haupt­stu­dium eines der folgenden Wahlmo­dule zu belegen: 
Wahlmodul 1: Media­tion im familiären Umfeld
71017/1Media­tion mit Paaren und Familien, Teil 1 (Duss-von Werdt) 
71017/2Media­tion mit Paaren und Familien, Teil 2 (Duss-von Werdt) 
71017/3Media­tion mit Paaren und Familien, Teil 3 (Duss-von Werdt) 
71018Media­tion im Kinder- und Jugendhilferecht/Sorgerecht (Proksch) 
71019/1Media­tion im Erbschafts­recht, Teil 1 (Wegmann) 
71019/2Media­tion im Erbschafts­recht, Teil 2 (Thomsen) 
71030/1Media­tion in der Schule, Teil 1 (Simsa) 
71030/2Media­tion in der Schule, Teil 2 (Kaletsch) 
 Workload des Wahlmo­duls150 Stunden / 5 CP
Wahlmodul 2: Media­tion in der Wirtschaft
71020/1Wirtschafts­me­dia­tion, Teil 1 – Konflikte zwischen Unter­nehmen (Blasweiler/Wollstädter) 
71020/2Wirtschafts­me­dia­tion, Teil 2 – Konflikte in der Arbeits­welt (Blasweiler/Wollstädter/Olbrisch) 
71021/1Media­tion bei Konflikten in der Arbeits­welt – Ein Praxis­be­richt (Hlawaty/Lukas) 
71021/2Konflikt­be­ra­tung im Betrieb (Gombert) 
71023Media­tion in der Bau- und Immobi­li­en­wirt­schaft (Heinzerlin/May) 
71022Media­tion bei Unter­neh­mens­nach­folge (Wegmann) 
 Workload des Wahlmo­duls150 Stunden / 5 CP
Wahlmodul 3: Media­tion im öffent­li­chen Bereich / Großgrup­pen­me­dia­tion
71024Grund­lagen der Media­tion im Verwal­tungs­recht (Ortloff) 
71025/1Media­tion im öffent­li­chen Bereich, Teil 1 (Kessen/­Tro­ja/­Zil­le­ßen/Hehn/Runkel-Hehn) 
71025/2Media­tion im öffent­li­chen Bereich, Teil 2 (Kessen/­Tro­ja/­Zil­le­ßen/Hehn/Runkel-Hehn) 
71025/3Media­tion im öffent­li­chen Bereich, Teil 3 (Hehn/Wagner) 
71026/1Media­tion im öffent­li­chen Bereich auf kommu­naler Ebene (Kostka/Schmidt) 
71026/2Inner­be­hörd­liche Media­tion (Kostka/Röchling/Schmidt) 
 Workload des Wahlmo­duls150 Stunden / 5 CP
Wahlmodul 4: Media­tive Bewäl­ti­gung straf­barer Handlungen (nur fakultativ/ohne Präsenz belegbar)
71027/1Media­tion im Jugend­straf­recht, Teil 1 (Bannenberg/Rössner) 
71027/2Media­tion im Jugend­straf­recht, Teil 2 (Bannenberg/Rössner) 
71028/1Media­tion im Erwach­se­nen­straf­recht, Teil 1 (Bannen­berg) 
71028/2Media­tion im Erwach­se­nen­straf­recht, Teil 2 (Bannen­berg) 
71029Media­tion im Wirtschafts­straf­recht (Bannen­berg) 
 Workload des Wahlmo­duls150 Stunden / 5 CP
   
Wahlmodul 5: Media­tion im inter­kul­tu­rellen Kontext (nur fakultativ/ohne Präsenz belegbar)
71037Inter­kul­tu­relle Kommu­ni­ka­tion (Bolten/Her­zo­g/­Kriegel-Schmidt) 
71038Verhan­deln und Media­tion im inter­kul­tu­rellen Kontext (Bierbrauer) 
71039Umgang mit kultu­reller Vielfalt (Lutsche­witz) 
71040Inter­kul­tu­relle Media­tion (Kriegel-Schmidt) 
71041Praxis­bei­spiel: Media­tion im Kontext der Flucht- und Migra­ti­ons­be­we­gungen (Hermann) 
 Workload des Wahlmo­duls150 Stunden / 5 CP
   
Praxis­se­minar4‑mal je 12 Stunden Wochen­end­se­minar Media­tion für Fortge­schrit­tene sowie wahlfach­spe­zi­fi­sche Themen über die Online-Platt­form Zoom60 Stunden / 2 CP
Dokume­na­tion und Super­vi­sion
Dokumen­ta­tionDokumen­ta­tion eines als Einzel- oder Co-Media­tor/in selbst durch­ge­führten Media­ti­ons­ver­fah­rens60 Stunden / 2 CP
Super­vi­sionInsge­samt 24 Stunden Super­vi­si­ons­se­minar inklu­sive Vorstel­lung einer selbst durch­ge­führten Media­tion über die Online-Platt­form Zoom30 Stunden / 1 CP
Abschluss­prü­fung
 Mündliche Prüfung mit Präsen­ta­tion des dokumen­tierten Falles30 Stunden / 1 CP
 Gesamtworkload im zweiten Semester330 Stunden / 11 CP
Diploma of Advanced Studies (univer­si­täres Zeugnis)
Modul­ab­schluss­ar­beiten: Prüfungs­leis­tung mit Selbst­kon­trolle

Im Verlauf des Studiums verfassen die Teilneh­menden mehrere Modul­ab­schluss­ar­beiten, die sowohl der Selbst­re­fle­xion als auch der Benotung dienen. Gemäß § 6 der Prüfungs­ord­nung gelten sie als offizi­elle Prüfungs­leis­tungen, wobei die Durch­schnitts­note der bestan­denen Arbeiten zu 50 % in die Gesamt­note eingeht.

Die Aufgaben werden auf der Lernplatt­form Moodle bereit­ge­stellt und sind dort auch digital einzu­rei­chen. Nach dem Abgabe­termin erfolgt die Korrektur zeitnah, sodass die Bewer­tungen recht­zeitig vor der nächsten Abgabe online zur Verfü­gung stehen.

Für die Ausar­bei­tung gelten feste formale Vorgaben: Maximal 20 DIN-A4-Seiten, mit Schrift­größe 12pt, andert­halb­zei­ligem Zeilen­ab­stand und definierten Seiten­rän­dern (links, oben, unten: 2 cm; rechts: 6 cm). Eine Verlän­ge­rung der Bearbei­tungs­frist ist nur im Krank­heits­fall und bei Vorlage eines ärztli­chen Attests möglich. Wird eine Arbeit nicht bestanden, kann sie im darauf­fol­genden Semester wieder­holt werden.

Praxis­phase: dokumen­tierte Media­tion und Super­vi­sion

Im zweiten Semester beginnt die praxis­be­zo­gene Phase des Studiums. Für die Teilnahme an der Super­vi­sion ist es erfor­der­lich, eine eigene Media­tion durch­zu­führen und zu dokumen­tieren – entweder als Einzel­person oder im Tandem als Co-Mediator:in. Die Dokumen­ta­tion eines Falls muss bis zum 10. Mai (Sommer­se­mester) bzw. 10. November (Winter­se­mester) einge­reicht werden.

Die Wahl des Falltyps ist flexibel: Es besteht keine Bindung an das gewählte Wahlmodul. Das bedeutet, dass auch ein Fall aus einem anderen Bereich als dem belegten Spezi­al­ge­biet einge­reicht werden darf – beispiels­weise eine Media­tion aus dem familiären Umfeld, obwohl das Modul „Wirtschafts­me­dia­tion“ gewählt wurde.

Diese Praxis­phase bietet nicht nur die Möglich­keit, das erlernte Wissen praktisch anzuwenden, sondern auch, sich in beruf­lich relevanten Schlüs­sel­kom­pe­tenzen wie Organi­sa­tion, Kommu­ni­ka­tion und Fallak­quise zu üben. Eigene Media­ti­ons­fälle können aus allen denkbaren Berei­chen stammen, auch alltäg­liche Konflikte im beruf­li­chen oder privaten Umfeld sind zulässig. Beson­ders empfeh­lens­wert ist eine Co-Media­tion mit Kommiliton:innen, um frühzeitig Einblick in unter­schied­liche Perspek­tiven und Vorge­hens­weisen zu erhalten.

Univer­si­tärer Abschluss: Diploma of Advanced Studies (DAS)

Nach erfolg­rei­cher Absol­vie­rung aller Module, bestan­dener Modul­ab­schluss­ar­beiten und der Teilnahme an der Super­vi­sion erhalten die Teilneh­menden das Diploma of Advanced Studies (DAS). Dieses univer­si­täre Abschluss­zeugnis dokumen­tiert nicht nur die Studien- und Prüfungs­leis­tungen, sondern auf Wunsch auch das gewählte Spezi­al­ge­biet der Media­tion.

Der Abschluss beschei­nigt eine fundierte Weiter­bil­dung auf univer­si­tärem Niveau und quali­fi­ziert für den Einsatz als Mediator:in gemäß § 5 (1) Media­ti­onsG und § 7a BORA – ein wertvoller Nachweis sowohl für die beruf­liche Praxis als auch für den weiteren Karrie­reweg.

Studium Media­tion

Studium Media­tion

Studi­en­start
Sommer­se­mester: 1. April
Winter­se­mester: 1. Oktober
Studi­en­gangs­va­ri­ante
31 ECTS
Studi­en­dauer
Zwei Semester
Abschluss
Abschluss: Diploma of Advanced Studies (DAS, univer­si­täres Zeugnis) und die Bezeich­nung Mediator/in gemäß § 5 (1) Media­ti­onsG und § 7a BORA
Kosten
1. Semester: 2.085,00 € 2. Semester: 3.515,00 €

Lehre und Betreuung

Ass. jur. Michael Wolf

Jurist mit Praxis in Anwalts­kanzlei & Justi­zia­riat | 25+ Jahre Lehre & Didaktik | Fokus: Recht, Psycho­logie, Business

alt="Mann mit Glatze trägt weißen Hemd und dunklen Anzug, lächelt freundlich vor unscharfem Hintergrund"

Dr. Fried­rich Dauner

Jurist & Mediator mit Führungs­er­fah­rung in Verbands- & Programm­ar­beit | seit 2014 Direktor Media­tion an der FernUni­ver­sität Hagen | Fokus: Konflikt­lö­sung, Hochschul­ent­wick­lung, Politik & Praxis

James Grant

Fullstack developer / Mentor

120 Hours
4.9

#Alumni­Talk: Konflikte verstehen, Kommu­ni­ka­tion verbes­sern

Jetzt Bildungs­reise starten

Wissen­schaft­lich fundiert. Persön­lich berei­chernd.

Berufs­be­glei­tend und flexibel

Inhalte

Wissen­schaft­lich fundiert und praxisnah aufge­ar­beitet.

Lehre

Ort- und zeitun­ab­hängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.

Betreuung

Indivi­du­elle Fachbe­treung durch Studi­en­gangs­ko­or­di­na­toren.

Alumni

Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerkes.

Noch Fragen?

Unsere kosten­lose Studi­en­be­ra­tung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie indivi­duell und unver­bind­lich zu beraten.

Koope­ra­ti­ons­partner

Aktuelles auf einen Blick

Bleiben Sie infor­miert über unsere bevor­ste­henden Veran­stal­tungen! Ob praxis­nahe Workshops, vertie­fende Seminare oder Infover­an­stal­tungen zu unseren Weiter­bil­dungs­an­ge­boten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.

Nutzen Sie die Gelegen­heit, sich weiter­zu­bilden, auszu­tau­schen und mehr über unsere Programme zu erfahren.

Beliebte Veran­stal­tungen

Fragen und Antworten

Allge­meine Fragen zu Kosten, Ermäßi­gungen und Anmel­dung finden Sie auf der Übersichts­seite zu unseren Weiter­bil­dungen.

Die Lehrma­te­ria­lien (Skripten) werden zu Semes­ter­be­ginn in der Lernum­ge­bung Moodle freige­schaltet – im Winter­se­mester Anfang Oktober, im Sommer­se­mester Anfang April.

Wir empfehlen, die Inhalte in der im Curri­culum vorge­se­henen Reihen­folge durch­zu­ar­beiten. Übungen sollten aktiv durch­ge­führt werden, um den Lernerfolg zu vertiefen. Auch die Wieder­ho­lungs- und Verständ­nis­fragen („Revision“) dienen der Selbst­kon­trolle und sollten sorgfältig beant­wortet werden.

Modul­ab­schluss­ar­beiten schließen ein Modul ab und dienen der Vertie­fung und Selbst­kon­trolle des Gelernten. Sie machen 20 % der Abschluss­note aus und werden online über Moodle abgewi­ckelt. Dort finden Sie die Aufga­ben­stel­lung und reichen Ihre Arbeit frist­ge­recht ein.

Die Korrektur erfolgt nach Abgabe und die Bewer­tung steht Ihnen vor dem nächsten Abgabe­termin zum Download bereit.

Der Umfang ist auf max. 20 DIN-A4-Seiten begrenzt (Schrift­größe 12 pt, andert­halb­zei­liger Abstand, Seiten­ränder: oben/unten/links 2 cm, rechts 6 cm). Inhalte, die darüber hinaus­gehen, werden nicht gewertet.

Eine Frist­ver­län­ge­rung ist nur bei Krank­heit und mit ärztli­chem Attest um bis zu eine Woche möglich. Wird eine Arbeit nicht bestanden, kann sie im nächsten Semester wieder­holt werden.

Im 1. und 2. Semester nehmen Sie jeweils an vier Online-Präsenz­se­mi­naren à 12 Stunden teil – insge­samt 48 Stunden pro Semester, meist am Wochen­ende.

Zusätz­lich umfasst das 2. Semester 24 Stunden Super­vi­sion, die teils abends unter der Woche, teils am Wochen­ende statt­finden. Die Teilnahme an allen Präsenz­se­mi­naren in voller Länge ist verpflich­tend.

Die Termine und Anmel­de­un­ter­lagen erhalten Sie zu Beginn des Semes­ters über unseren Koope­ra­ti­ons­partner Zeugma GmbH. Seminar­plätze werden in der Reihen­folge der Anmel­dung vergeben; ein Anspruch auf bestimmte Termine besteht nicht.

Aktuelle Termine und weitere Infor­ma­tionen finden Sie auf den Inter­net­seiten der Zeugma GmbH.

Für die Zulas­sung zur Super­vi­sion im 2. Semester müssen Sie eine eigene Media­tion dokumen­tieren – als Einzel- oder Co-Mediator*in. Die Fall-Dokumen­ta­tion ist einzu­rei­chen bis:

  • 10. Mai (Sommer­se­mester)

  • 10. November (Winter­se­mester)

Der Fall kann aus jedem Media­ti­ons­be­reich stammen – unabhängig vom gewählten Wahlmodul. Beispiel: Auch wenn Sie das Wahlmodul „Media­tion in der Wirtschaft“ belegen, dürfen Sie z. B. einen Fall aus dem familiären Umfeld dokumen­tieren.

Tipp: Suchen Sie aktiv nach Konflikten in Ihrem beruf­li­chen oder privaten Umfeld – auch alltäg­liche Media­tionen sind geeignet. Eine gute Möglich­keit ist die Zusam­men­ar­beit mit anderen Teilneh­menden in einer Co-Media­tion. So erhöhen Sie Ihre Chancen, frühzeitig Praxis­er­fah­rung zu sammeln – und trainieren gleich­zeitig wichtige Fähig­keiten wie Organi­sa­tion, Gesprächs­füh­rung und Fallak­quise.

Die mündliche Prüfung findet am Ende des Haupt­stu­diums statt. Sie wird in Gruppen von maximal fünf Personen abgelegt – jeweils inner­halb derselben Wahlmo­dul­gruppe. Die Prüfung wird von einem zweiköp­figen Prüfungs­aus­schuss durch­ge­führt.

Ablauf:

  • Einzel­vor­trag über eine eigene dokumen­tierte Media­tion

  • Anschlie­ßend ein Prüfungs­ge­spräch in Form einer Gruppen­dis­kus­sion mit Bezug zum gewählten Wahlmodul

Die Note der mündli­chen Prüfung setzt sich aus Vortrag und Gespräch zu gleichen Teilen zusammen und fließt gemäß § 17 der Prüfungs­ord­nung mit 50 % in die Abschluss­note ein.

Sie können sich auf zwei Wegen mit Ihren Mitstu­die­renden vernetzen:

    • Über Präsenz­se­mi­nare: Wenn Sie bei der Anmel­dung zur Weiter­gabe Ihrer Kontakt­daten zustimmen, erhalten Sie zu Beginn des Seminars eine Teilnah­me­liste mit Kontakt­daten. So können Sie sich direkt austau­schen und z. B. Lerngruppen bilden.

    • Über Moodle: In der Lernplatt­form finden Sie Foren zum Austausch, können Fragen disku­tieren, Termine einsehen und Materia­lien abrufen. Der Zugang erfolgt mit Ihren univer­si­tären Zugangs­daten.

Ja, auf Antrag können gemäß § 5 der Prüfungs­ord­nung Studien- und Prüfungs­leis­tungen sowie außer­hoch­schu­lisch erwor­bene Quali­fi­ka­tionen anerkannt werden – voraus­ge­setzt, sie entspre­chen in Inhalt und Niveau den zu erset­zenden Leistungen und es besteht kein wesent­li­cher Unter­schied.

Bitte beachten Sie:

  • Es kann nur ein ganzes Modul oder Präsenz­se­minar anerkannt werden – keine Einzel­kurse.

  • Dem Antrag sind aussa­ge­kräf­tige Nachweise (z. B. Zeugnis, Zerti­fikat, Ausbil­dungs­be­schei­ni­gung) sowie das Curri­culum der absol­vierten Ausbil­dung beizu­fügen.

Die Anerken­nung erfolgt nach indivi­du­eller Prüfung.

Alle im »Studium Media­tion« erbrachten Leistungen – also die Einsen­de­auf­gaben der Module 1–3, alle Präsenz­se­mi­nare, die Falldo­ku­men­ta­tion sowie die mündliche Abschluss­prü­fung – werden vollständig anerkannt und bei der Berech­nung der Master-Gesamt­note berück­sich­tigt.

Nach der Zulas­sung ins 3. Semester des Master of Media­tion sind noch folgende Leistungen zu erbringen:

    • Zwei Modul­ab­schluss­ar­beiten (eine im bereits belegten Wahlmodul und eine in einem zusätz­lich neu zu wählenden Wahlmodul)

    • Teilnahme am inter­ak­tiven Wissen­schafts­modul (Modul 6)

    • Eine weitere Falldo­ku­men­ta­tion

    • Anfer­ti­gung der Master­ar­beit

Nach Abschluss von Media­tion Kompakt werden Ihnen die 48 Stunden Präsenz­se­minar sowie die Abschluss­ar­beit für Modul 1 anerkannt. Da diese Abschluss­ar­beit nur mit „bestanden“ bewertet wurde, fließt sie aller­dings nicht in die Gesamt­note des anschlie­ßenden Studiums oder Masters ein.

Sie haben die Wahl, ob Sie in das erste oder direkt in das zweite Semester des Studiums Media­tion oder des Master of Media­tion einsteigen möchten.

Wenn Sie mit dem ersten Semester beginnen, müssen Sie ledig­lich zwei Modul­ab­schluss­ar­beiten nachholen – aus Modul 2 (Media­tion und zwischen­mensch­li­ches Verhalten) und Modul 3 (Heraus­for­de­rungen für Mediator*innen). Dafür fällt eine Diffe­renz­zah­lung in Höhe von 590 € an.

Beim direkten Einstieg ins zweite Semester sind ebenfalls die beiden Abschluss­ar­beiten aus dem ersten Semester nachzu­holen. Im Studium Media­tion absol­vieren Sie darüber hinaus die Präsenz­se­mi­nare für Fortge­schrit­tene (48 Stunden), 24 Stunden Super­vi­sion, eine Falldo­ku­men­ta­tion und am Ende die mündliche Prüfung. Im Master hingegen kommen zusätz­lich zwei weitere Modul­ab­schluss­ar­beiten (aus Wahlmo­dulen), das inter­ak­tive Wissen­schafts­modul sowie die Master­ar­beit hinzu.

Die bereits gezahlten Gebühren für Media­tion Kompakt werden vollständig angerechnet. Beim Einstieg ins zweite Semester fallen je nach Studi­en­gang noch 3.515 € (Studium Media­tion) bzw. 2.915 € (Master of Media­tion) zusätz­lich an.

Bitte beachten Sie: Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie die Zulas­sungs­vor­aus­set­zungen des jewei­ligen Programms erfüllen.