| Kurs | Kurstitel | Stunden / Leistungspunkte |
|---|---|---|
| Je nach Interessengebiet ist im Hauptstudium eines der folgenden Wahlmodule zu belegen: | ||
| Wahlmodul 1: Mediation im familiären Umfeld | ||
| 71017/1 | Mediation mit Paaren und Familien, Teil 1 (Duss-von Werdt) | |
| 71017/2 | Mediation mit Paaren und Familien, Teil 2 (Duss-von Werdt) | |
| 71017/3 | Mediation mit Paaren und Familien, Teil 3 (Duss-von Werdt) | |
| 71018 | Mediation im Kinder- und Jugendhilferecht/Sorgerecht (Proksch) | |
| 71019/1 | Mediation im Erbschaftsrecht, Teil 1 (Wegmann) | |
| 71019/2 | Mediation im Erbschaftsrecht, Teil 2 (Thomsen) | |
| 71030/1 | Mediation in der Schule, Teil 1 (Simsa) | |
| 71030/2 | Mediation in der Schule, Teil 2 (Kaletsch) | |
| Workload des Wahlmoduls | 150 Stunden / 5 CP | |
| Wahlmodul 2: Mediation in der Wirtschaft | ||
| 71020/1 | Wirtschaftsmediation, Teil 1 – Konflikte zwischen Unternehmen (Blasweiler/Wollstädter) | |
| 71020/2 | Wirtschaftsmediation, Teil 2 – Konflikte in der Arbeitswelt (Blasweiler/Wollstädter/Olbrisch) | |
| 71021/1 | Mediation bei Konflikten in der Arbeitswelt – Ein Praxisbericht (Hlawaty/Lukas) | |
| 71021/2 | Konfliktberatung im Betrieb (Gombert) | |
| 71023 | Mediation in der Bau- und Immobilienwirtschaft (Heinzerlin/May) | |
| 71022 | Mediation bei Unternehmensnachfolge (Wegmann) | |
| Workload des Wahlmoduls | 150 Stunden / 5 CP | |
| Wahlmodul 3: Mediation im öffentlichen Bereich / Großgruppenmediation | ||
| 71024 | Grundlagen der Mediation im Verwaltungsrecht (Ortloff) | |
| 71025/1 | Mediation im öffentlichen Bereich, Teil 1 (Kessen/Troja/Zilleßen/Hehn/Runkel-Hehn) | |
| 71025/2 | Mediation im öffentlichen Bereich, Teil 2 (Kessen/Troja/Zilleßen/Hehn/Runkel-Hehn) | |
| 71025/3 | Mediation im öffentlichen Bereich, Teil 3 (Hehn/Wagner) | |
| 71026/1 | Mediation im öffentlichen Bereich auf kommunaler Ebene (Kostka/Schmidt) | |
| 71026/2 | Innerbehördliche Mediation (Kostka/Röchling/Schmidt) | |
| Workload des Wahlmoduls | 150 Stunden / 5 CP | |
| Wahlmodul 4: Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen (nur fakultativ/ohne Präsenz belegbar) | ||
| 71027/1 | Mediation im Jugendstrafrecht, Teil 1 (Bannenberg/Rössner) | |
| 71027/2 | Mediation im Jugendstrafrecht, Teil 2 (Bannenberg/Rössner) | |
| 71028/1 | Mediation im Erwachsenenstrafrecht, Teil 1 (Bannenberg) | |
| 71028/2 | Mediation im Erwachsenenstrafrecht, Teil 2 (Bannenberg) | |
| 71029 | Mediation im Wirtschaftsstrafrecht (Bannenberg) | |
| Workload des Wahlmoduls | 150 Stunden / 5 CP | |
| Wahlmodul 5: Mediation im interkulturellen Kontext (nur fakultativ/ohne Präsenz belegbar) | ||
| 71037 | Interkulturelle Kommunikation (Bolten/Herzog/Kriegel-Schmidt) | |
| 71038 | Verhandeln und Mediation im interkulturellen Kontext (Bierbrauer) | |
| 71039 | Umgang mit kultureller Vielfalt (Lutschewitz) | |
| 71040 | Interkulturelle Mediation (Kriegel-Schmidt) | |
| 71041 | Praxisbeispiel: Mediation im Kontext der Flucht- und Migrationsbewegungen (Hermann) | |
| Workload des Wahlmoduls | 150 Stunden / 5 CP | |
| Praxisseminar | 4‑mal je 12 Stunden Wochenendseminar Mediation für Fortgeschrittene sowie wahlfachspezifische Themen über die Online-Plattform Zoom | 60 Stunden / 2 CP |
| Dokumenation und Supervision | ||
| Dokumentation | Dokumentation eines als Einzel- oder Co-Mediator/in selbst durchgeführten Mediationsverfahrens | 60 Stunden / 2 CP |
| Supervision | Insgesamt 24 Stunden Supervisionsseminar inklusive Vorstellung einer selbst durchgeführten Mediation über die Online-Plattform Zoom | 30 Stunden / 1 CP |
| Abschlussprüfung | ||
| Mündliche Prüfung mit Präsentation des dokumentierten Falles | 30 Stunden / 1 CP | |
| Gesamtworkload im zweiten Semester | 330 Stunden / 11 CP | |
| Diploma of Advanced Studies (universitäres Zeugnis) | ||
Mediation studieren – effizient, digital, anerkannt
- Verbinden Sie Theorie und Praxis im Blended-Learning-Format – flexibel, ortsunabhängig und berufsbegleitend.
- Beenden Sie Ihr Studium mit einem universitären Zeugnis inklusive individueller Schwerpunktwahl.
Über die Weiterbildung
Das „Studium Mediation“ der FernUniversität in Hagen wird seit über 20 Jahren erfolgreich angeboten und zählt zu den etabliertesten Weiterbildungen im Bereich Mediation in Deutschland. Es richtet sich an Berufstätige und vermittelt über zwei Semester eine fundierte, interdisziplinäre Mediationsausbildung mit der Möglichkeit zur Spezialisierung in einem Wahlfach.
Die Weiterbildung schließt mit dem Diploma of Advanced Studies (DAS) ab – einem universitären Abschluss, der Sie zur Bezeichnung Mediator:in gemäß § 5 (1) MediationsG und § 7a BORA berechtigt.
Flexibel, praxisnah und digital
Das didaktische Konzept verbindet Fernstudium und Online-Präsenzseminare in einer Weise, die Theorie und Praxis optimal verzahnt. Die 120 Stunden Seminarzeit werden als interaktive Online-Workshops über Zoom durchgeführt – ganz ohne Reise- und Übernachtungskosten. Die Ausbildung ist somit orts- und zeitunabhängig neben dem Beruf möglich.
Blended Learning sorgt für eine effiziente Vorbereitung: Theoretisches Wissen wird im Selbststudium erarbeitet, sodass die Seminare sich auf praktische Übungen, Rollenspiele und den Austausch in Kleingruppen konzentrieren können. Zusätzlich durchlaufen die Teilnehmenden im zweiten Semester eine 24-stündige Supervision, in der eigene Mediationsfälle reflektiert und weiterentwickelt werden.
Strukturierter Aufbau und digitale Unterstützung
Das Studium umfasst zwei Semester. Im ersten Semester liegt der Fokus auf Grundlagen, im zweiten erfolgt eine Vertiefung in einem Spezialgebiet – wählbar sind:
Familienmediation
Wirtschaftsmediation
Mediation im öffentlichen Bereich / Großgruppenmediation
Die Module „interkulturelle Mediation“ und „mediative Bewältigung strafbarer Handlungen“ können zusätzlich schriftlich belegt werden, bieten aber keine Seminare.
Über die E‑Learning-Plattform Moodle stehen sämtliche Materialien jederzeit zur Verfügung – von Studienbriefen bis zur Abgabe der Modulabschlussarbeiten. Sie dient außerdem der Vernetzung und Kommunikation unter den Studierenden und Dozierenden im größten Dozentennetzwerk Deutschlands im Bereich Mediation.
Zielgruppe und Zulassung
Das Studium Mediation richtet sich an alle, die eine gründliche, praxisnahe Mediationsausbildung absolvieren möchten. Besonders angesprochen sind:
- Angehörige sozialer und pädagogischer Berufe
- Freiberuflich Tätige (z. B. Juristen und Psychologen)
- Angehörige sozialer und pädagogischer Berufe
- Berufstätige in Wirtschaft und Verwaltung
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium Mediation werden Bewerber:innen zugelassen, die:
Ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium
odereine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung nachweisen können.
Ein Nachweis der Qualifikation erfolgt durch entsprechende Unterlagen wie Diplomzeugnisse, Ausbildungsnachweise oder Bescheinigungen über Berufserfahrung.
Anrechnung von Vorleistungen
Vorleistungen können auf Antrag anerkannt werden. Wird die Anerkennung bewilligt, können entsprechende Module und/oder Präsenzseminare ersetzt und die Studiengebühren anteilig reduziert werden. Der Antrag auf Anerkennung sollte bereits mit dem Zulassungsantrag gestellt werden. Nach Versand der Studienmaterialien oder Anmeldung zu einem ersetzbaren Seminar ist eine Gebührenreduktion nicht mehr möglich.
Anmeldezeiträume
Für das Sommersemester:
- 1. Dezember bis 1. März
Für das Wintersemester:
- 1. Juni bis 1. September
Inhalte des Studiums
Curriculum 1. Semester
| Kursnr. | Kurstitel | Stunden / Leistungspunkte |
|---|---|---|
| Modul 1: Mediation und Rechtskultur | ||
| 71001/1 | Praktische Einführung in die Mediation (Schlieffen) | |
| 71001/2 | Mediation und Litigation (Ponschab) | |
| 71001/3 | Systemische Einführung in die Mediation (Duss-von Werdt) | |
| 71004 | Aufgaben des Mediators (Kracht) | |
| 71005 | Das Mediationsgesetz und die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Geldner) | |
| 71032/1 | Konflikte und ihre Bearbeitung (Blasweiler) | |
| 71032/2 | Formen der alternativen Streitbeilegung im Spektrum (Feldmann/Geldner) | |
| Bestehen einer Einsendearbeit | ||
| Workload des Moduls | 180 Stunden / 6 CP | |
| Modul 2: Mediation und zwischenmenschliches Verhalten | ||
| 71006 | Psychologie der Mediation, Teil 1 (Montada) | |
| 71007 | Psychologie der Mediation, Teil 2 (Montada) | |
| 71008/1 | Kommunikation – Grundlage mediativer Verfahren, Teil 1 (Auferkorte-Michaelis/Michaelis/Rösch) | |
| 71008/2 | Kommunikation – Grundlage mediativer Verfahren, Teil 2 (Auferkorte-Michaelis/Michaelis) | |
| 71009 | Die Selbstverantwortung der Konfliktparteien (Gläßer) | |
| 71012 | Verhandeln, Teil 1 (Trötschel) | |
| 71013 | Verhandeln, Teil 2 (Haft/Stiefel/Trötschel) | |
| Bestehen einer Einsendearbeit | ||
| Praxisseminar | 2‑mal je 12 Stunden Wochenendseminar Einführung in die Mediation I und II über die Online-Plattform Zoom | |
| Workload des Moduls | 210 Stunden / 7 CP | |
| Modul 3: Herausforderungen für Mediatoren | ||
| 71014/1 | Mediation und Gerechtigkeit aus psychologischer Sicht (Montada) | |
| 71014/2 | Perspektiven auf den Konflikt (Schmidt) | |
| 71015 | Der Umgang mit Machtgefällen in der Mediation (Budde) | |
| 71016 | Die Technik der teilnehmenden Neutralität (Auferkorte-Michaelis) | |
| 71033 | Mediation im Umfeld von Suchterkrankungen am Beispiel von Alkoholismus (Geldner) | |
| 71034 | Gewalt in der Mediation (Gläßer) | |
| Bestehen einer Einsendearbeit | ||
| Praxisseminar | 2‑mal je 12 Stunden Wochenendseminar Vertiefung in die Mediation I und II über die Online-Plattform Zoom | |
| Workload des Moduls | 210 Stunden / 7 CP | |
| Gesamtworkload im ersten Semester | 600 Stunden / 20 CP | |
Curriculum 2. Semester
Abschluss
Modulabschlussarbeiten: Prüfungsleistung mit Selbstkontrolle
Im Verlauf des Studiums verfassen die Teilnehmenden mehrere Modulabschlussarbeiten, die sowohl der Selbstreflexion als auch der Benotung dienen. Gemäß § 6 der Prüfungsordnung gelten sie als offizielle Prüfungsleistungen, wobei die Durchschnittsnote der bestandenen Arbeiten zu 50 % in die Gesamtnote eingeht.
Die Aufgaben werden auf der Lernplattform Moodle bereitgestellt und sind dort auch digital einzureichen. Nach dem Abgabetermin erfolgt die Korrektur zeitnah, sodass die Bewertungen rechtzeitig vor der nächsten Abgabe online zur Verfügung stehen.
Für die Ausarbeitung gelten feste formale Vorgaben: Maximal 20 DIN-A4-Seiten, mit Schriftgröße 12pt, anderthalbzeiligem Zeilenabstand und definierten Seitenrändern (links, oben, unten: 2 cm; rechts: 6 cm). Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist nur im Krankheitsfall und bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Wird eine Arbeit nicht bestanden, kann sie im darauffolgenden Semester wiederholt werden.
Praxisphase: dokumentierte Mediation und Supervision
Im zweiten Semester beginnt die praxisbezogene Phase des Studiums. Für die Teilnahme an der Supervision ist es erforderlich, eine eigene Mediation durchzuführen und zu dokumentieren – entweder als Einzelperson oder im Tandem als Co-Mediator:in. Die Dokumentation eines Falls muss bis zum 10. Mai (Sommersemester) bzw. 10. November (Wintersemester) eingereicht werden.
Die Wahl des Falltyps ist flexibel: Es besteht keine Bindung an das gewählte Wahlmodul. Das bedeutet, dass auch ein Fall aus einem anderen Bereich als dem belegten Spezialgebiet eingereicht werden darf – beispielsweise eine Mediation aus dem familiären Umfeld, obwohl das Modul „Wirtschaftsmediation“ gewählt wurde.
Diese Praxisphase bietet nicht nur die Möglichkeit, das erlernte Wissen praktisch anzuwenden, sondern auch, sich in beruflich relevanten Schlüsselkompetenzen wie Organisation, Kommunikation und Fallakquise zu üben. Eigene Mediationsfälle können aus allen denkbaren Bereichen stammen, auch alltägliche Konflikte im beruflichen oder privaten Umfeld sind zulässig. Besonders empfehlenswert ist eine Co-Mediation mit Kommiliton:innen, um frühzeitig Einblick in unterschiedliche Perspektiven und Vorgehensweisen zu erhalten.
Universitärer Abschluss: Diploma of Advanced Studies (DAS)
Nach erfolgreicher Absolvierung aller Module, bestandener Modulabschlussarbeiten und der Teilnahme an der Supervision erhalten die Teilnehmenden das Diploma of Advanced Studies (DAS). Dieses universitäre Abschlusszeugnis dokumentiert nicht nur die Studien- und Prüfungsleistungen, sondern auf Wunsch auch das gewählte Spezialgebiet der Mediation.
Der Abschluss bescheinigt eine fundierte Weiterbildung auf universitärem Niveau und qualifiziert für den Einsatz als Mediator:in gemäß § 5 (1) MediationsG und § 7a BORA – ein wertvoller Nachweis sowohl für die berufliche Praxis als auch für den weiteren Karriereweg.
Studium Mediation
Wintersemester: 1. Oktober
Lehre und Betreuung
Ass. jur. Michael Wolf
Jurist mit Praxis in Anwaltskanzlei & Justiziariat | 25+ Jahre Lehre & Didaktik | Fokus: Recht, Psychologie, Business
Dr. Friedrich Dauner
Jurist & Mediator mit Führungserfahrung in Verbands- & Programmarbeit | seit 2014 Direktor Mediation an der FernUniversität Hagen | Fokus: Konfliktlösung, Hochschulentwicklung, Politik & Praxis
James Grant
Fullstack developer / Mentor
#AlumniTalk: Konflikte verstehen, Kommunikation verbessern
Ähnliche Weiterbildungen
Berufsbegleitend und flexibel
Inhalte
Wissenschaftlich fundiert und praxisnah aufgearbeitet.
Lehre
Ort- und zeitunabhängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.
Betreuung
Individuelle Fachbetreung durch Studiengangskoordinatoren.
Alumni
Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerkes.
Noch Fragen?
Unsere kostenlose Studienberatung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie individuell und unverbindlich zu beraten.
Aktuelles auf einen Blick
Bleiben Sie informiert über unsere bevorstehenden Veranstaltungen! Ob praxisnahe Workshops, vertiefende Seminare oder Infoveranstaltungen zu unseren Weiterbildungsangeboten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich weiterzubilden, auszutauschen und mehr über unsere Programme zu erfahren.
Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ermäßigungen und Anmeldung finden Sie auf der Übersichtsseite zu unseren Weiterbildungen.
Wie und wann erhalte ich die Lehrmaterialien – und wie gehe ich damit um?
Die Lehrmaterialien (Skripten) werden zu Semesterbeginn in der Lernumgebung Moodle freigeschaltet – im Wintersemester Anfang Oktober, im Sommersemester Anfang April.
Wir empfehlen, die Inhalte in der im Curriculum vorgesehenen Reihenfolge durchzuarbeiten. Übungen sollten aktiv durchgeführt werden, um den Lernerfolg zu vertiefen. Auch die Wiederholungs- und Verständnisfragen („Revision“) dienen der Selbstkontrolle und sollten sorgfältig beantwortet werden.
Was sind Modulabschlussarbeiten – und was muss ich dazu wissen?
Modulabschlussarbeiten schließen ein Modul ab und dienen der Vertiefung und Selbstkontrolle des Gelernten. Sie machen 20 % der Abschlussnote aus und werden online über Moodle abgewickelt. Dort finden Sie die Aufgabenstellung und reichen Ihre Arbeit fristgerecht ein.
Die Korrektur erfolgt nach Abgabe und die Bewertung steht Ihnen vor dem nächsten Abgabetermin zum Download bereit.
Der Umfang ist auf max. 20 DIN-A4-Seiten begrenzt (Schriftgröße 12 pt, anderthalbzeiliger Abstand, Seitenränder: oben/unten/links 2 cm, rechts 6 cm). Inhalte, die darüber hinausgehen, werden nicht gewertet.
Eine Fristverlängerung ist nur bei Krankheit und mit ärztlichem Attest um bis zu eine Woche möglich. Wird eine Arbeit nicht bestanden, kann sie im nächsten Semester wiederholt werden.
Wie verläuft die Präsenzausbildung und wann finden die Seminare statt?
Im 1. und 2. Semester nehmen Sie jeweils an vier Online-Präsenzseminaren à 12 Stunden teil – insgesamt 48 Stunden pro Semester, meist am Wochenende.
Zusätzlich umfasst das 2. Semester 24 Stunden Supervision, die teils abends unter der Woche, teils am Wochenende stattfinden. Die Teilnahme an allen Präsenzseminaren in voller Länge ist verpflichtend.
Die Termine und Anmeldeunterlagen erhalten Sie zu Beginn des Semesters über unseren Kooperationspartner Zeugma GmbH. Seminarplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben; ein Anspruch auf bestimmte Termine besteht nicht.
Aktuelle Termine und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Zeugma GmbH.
Wie komme ich an einen dokumentierten Fall für das 2. Semester?
Für die Zulassung zur Supervision im 2. Semester müssen Sie eine eigene Mediation dokumentieren – als Einzel- oder Co-Mediator*in. Die Fall-Dokumentation ist einzureichen bis:
10. Mai (Sommersemester)
10. November (Wintersemester)
Der Fall kann aus jedem Mediationsbereich stammen – unabhängig vom gewählten Wahlmodul. Beispiel: Auch wenn Sie das Wahlmodul „Mediation in der Wirtschaft“ belegen, dürfen Sie z. B. einen Fall aus dem familiären Umfeld dokumentieren.
Tipp: Suchen Sie aktiv nach Konflikten in Ihrem beruflichen oder privaten Umfeld – auch alltägliche Mediationen sind geeignet. Eine gute Möglichkeit ist die Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmenden in einer Co-Mediation. So erhöhen Sie Ihre Chancen, frühzeitig Praxiserfahrung zu sammeln – und trainieren gleichzeitig wichtige Fähigkeiten wie Organisation, Gesprächsführung und Fallakquise.
Wie läuft die mündliche Prüfung ab?
Die mündliche Prüfung findet am Ende des Hauptstudiums statt. Sie wird in Gruppen von maximal fünf Personen abgelegt – jeweils innerhalb derselben Wahlmodulgruppe. Die Prüfung wird von einem zweiköpfigen Prüfungsausschuss durchgeführt.
Ablauf:
Einzelvortrag über eine eigene dokumentierte Mediation
Anschließend ein Prüfungsgespräch in Form einer Gruppendiskussion mit Bezug zum gewählten Wahlmodul
Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich aus Vortrag und Gespräch zu gleichen Teilen zusammen und fließt gemäß § 17 der Prüfungsordnung mit 50 % in die Abschlussnote ein.
Wie kann ich mit anderen Teilnehmenden Kontakt aufnehmen?
Sie können sich auf zwei Wegen mit Ihren Mitstudierenden vernetzen:
Über Präsenzseminare: Wenn Sie bei der Anmeldung zur Weitergabe Ihrer Kontaktdaten zustimmen, erhalten Sie zu Beginn des Seminars eine Teilnahmeliste mit Kontaktdaten. So können Sie sich direkt austauschen und z. B. Lerngruppen bilden.
Über Moodle: In der Lernplattform finden Sie Foren zum Austausch, können Fragen diskutieren, Termine einsehen und Materialien abrufen. Der Zugang erfolgt mit Ihren universitären Zugangsdaten.
Werden Mediationsausbildungen anderer Anbieter anerkannt?
Ja, auf Antrag können gemäß § 5 der Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsleistungen sowie außerhochschulisch erworbene Qualifikationen anerkannt werden – vorausgesetzt, sie entsprechen in Inhalt und Niveau den zu ersetzenden Leistungen und es besteht kein wesentlicher Unterschied.
Bitte beachten Sie:
Es kann nur ein ganzes Modul oder Präsenzseminar anerkannt werden – keine Einzelkurse.
Dem Antrag sind aussagekräftige Nachweise (z. B. Zeugnis, Zertifikat, Ausbildungsbescheinigung) sowie das Curriculum der absolvierten Ausbildung beizufügen.
Die Anerkennung erfolgt nach individueller Prüfung.
Welche Studienleistungen muss ich nach dem »Studium Mediation« für den »Master of Mediation« noch erbringen?
Alle im »Studium Mediation« erbrachten Leistungen – also die Einsendeaufgaben der Module 1–3, alle Präsenzseminare, die Falldokumentation sowie die mündliche Abschlussprüfung – werden vollständig anerkannt und bei der Berechnung der Master-Gesamtnote berücksichtigt.
Nach der Zulassung ins 3. Semester des Master of Mediation sind noch folgende Leistungen zu erbringen:
Zwei Modulabschlussarbeiten (eine im bereits belegten Wahlmodul und eine in einem zusätzlich neu zu wählenden Wahlmodul)
Teilnahme am interaktiven Wissenschaftsmodul (Modul 6)
Eine weitere Falldokumentation
Anfertigung der Masterarbeit
Wie geht es nach einem Wechsel von »Mediation Kompakt« in das Studium Mediation oder den Master of Mediation weiter? Welche Leistungen werden angerechnet?
Nach Abschluss von Mediation Kompakt werden Ihnen die 48 Stunden Präsenzseminar sowie die Abschlussarbeit für Modul 1 anerkannt. Da diese Abschlussarbeit nur mit „bestanden“ bewertet wurde, fließt sie allerdings nicht in die Gesamtnote des anschließenden Studiums oder Masters ein.
Sie haben die Wahl, ob Sie in das erste oder direkt in das zweite Semester des Studiums Mediation oder des Master of Mediation einsteigen möchten.
Wenn Sie mit dem ersten Semester beginnen, müssen Sie lediglich zwei Modulabschlussarbeiten nachholen – aus Modul 2 (Mediation und zwischenmenschliches Verhalten) und Modul 3 (Herausforderungen für Mediator*innen). Dafür fällt eine Differenzzahlung in Höhe von 590 € an.
Beim direkten Einstieg ins zweite Semester sind ebenfalls die beiden Abschlussarbeiten aus dem ersten Semester nachzuholen. Im Studium Mediation absolvieren Sie darüber hinaus die Präsenzseminare für Fortgeschrittene (48 Stunden), 24 Stunden Supervision, eine Falldokumentation und am Ende die mündliche Prüfung. Im Master hingegen kommen zusätzlich zwei weitere Modulabschlussarbeiten (aus Wahlmodulen), das interaktive Wissenschaftsmodul sowie die Masterarbeit hinzu.
Die bereits gezahlten Gebühren für Mediation Kompakt werden vollständig angerechnet. Beim Einstieg ins zweite Semester fallen je nach Studiengang noch 3.515 € (Studium Mediation) bzw. 2.915 € (Master of Mediation) zusätzlich an.
Bitte beachten Sie: Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen.
