Ihre Fachkompetenz bleibt sichtbar – mit der Rezertifizierung
- Vertiefen Sie Ihr Wissen in materiellem Steuerstrafrecht und Verfahrensrecht.
- Verlängern Sie Ihre Zertifizierung als Fachberater:in im Steuerstrafrecht (FeUW) um weitere 4 Jahre.
Über die Rezertifizierung
Die Rezertifizierung im Steuerstrafrecht richtet sich an Absolvent:innen des weiterbildenden Zertifikatsstudiums Steuerstrafrecht. Sie dient der Verlängerung des Rechts zur Führung der Bezeichnung:
„Zertifizierte:r Berater:in im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW))“
Diese Bezeichnung erlaubt es, fachliche Kompetenzen im Steuerstrafrecht sichtbar zu machen und im Rechtsverkehr auf den Qualifikationsstand hinzuweisen.
Das Führungsrecht der Bezeichnung ist auf 4 Jahre befristet und erlischt automatisch mit Ablauf dieser Frist – ohne gesonderten Entziehungsakt. Eine Verlängerung um jeweils weitere 4 Jahre ist möglich, wenn die notwendigen Fortbildungsleistungen erbracht und nachgewiesen werden.
Zielgruppe und Zulassung
Zur Rezertifizierung wird zugelassen, wer das weiterbildende Zertifikatsstudium Steuerstrafrecht erfolgreich abgeschlossen hat.
Das Fortbildungsmodul richtet sich an alle, die ihr bestehendes Fachwissen regelmäßig aktualisieren und den Titel weiterhin führen möchten.
Die Zulassung zur Fortbildung gilt für ein Semester und kann auf Antrag einmalig entgeltfrei um ein weiteres Semester verlängert werden.
Anmeldezeiträume
Die Einschreibung ist ganzjährig möglich. Je nach Anmeldezeitraum werden Sie dem entsprechenden Semester zugeordnet:
1. Juni – 30. November: Einschreibung für das Wintersemester
1. Dezember – 31. Mai: Einschreibung für das Sommersemester
Nach der Anmeldung erhalten Sie sofortigen Zugang zur Lernumgebung und können unabhängig von Semesterzeiten mit dem Studium beginnen.
Inhalte des Studiums
Curriculum und Abschluss
Das Modul zum Erwerb des Fortbildungsnachweises ist ein Annex des weiterbildenden Studiums Steuerstrafrecht.
Die Fortbildung umfasst 15 Zeitstunden und beinhaltet die Bearbeitung und den erfolgreichen Abschluss von drei Einsendeaufgaben in folgenden Bereichen:
Materielles Steuerstrafrecht I
Materielles Steuerstrafrecht II
Verfahrensrecht
Mit dem erfolgreichen Absolvieren dieser Aufgaben wird der Fortbildungsnachweis zur Rezertifizierung erworben.
Rezertifizierung Steuerstrafrecht
Lehre und Betreuung
Ass. jur. Michael Wolf
Jurist mit Praxis in Anwaltskanzlei & Justiziariat | 25+ Jahre Lehre & Didaktik | Fokus: Recht, Psychologie, Business
RA Maximilian Krämer LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht | Experte für Steuerstrafrecht & Betriebsprüfungen | Dozent & Verbandsberater (LSWB, DAV, AIJA)
James Grant
Fullstack developer / Mentor
#AlumniTalk: Erfahrungsbericht – Fachkompetenz im Steuerstrafrecht anwenden
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