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Media­tion (M.M.)
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Konflikte profes­sio­nell lösen – mit System

Der Master of Media­tion ist ein inter­dis­zi­plinär ausge­rich­teter Studi­en­gang, der sich wissen­schaft­lich mit den Themen Media­tion und Konflikt­ma­nage­ment ausein­an­der­setzt. In diesem postgra­du­ierten Studi­en­gang wird das Thema sowohl in der Breite als auch in der Tiefe behan­delt. Die Teilneh­menden erwerben fundierte Verhand­lungs- und Media­ti­ons­kennt­nisse, die sie in ihrer beruf­li­chen Praxis direkt anwenden können. 

Was Sie im Master Media­tion erwartet

Trotz seiner wissen­schaft­li­chen Ausrich­tung bietet der Master­stu­di­en­gang auch viele prakti­sche Elemente. Die Studie­renden durch­laufen eine vollstän­dige Media­ti­ons­aus­bil­dung und erhalten umfas­sende Kennt­nisse, die direkt im beruf­li­chen Alltag angewendet werden können. Das Studium ist beson­ders flexibel und ermög­licht es den Teilneh­menden, ihre Quali­fi­ka­tion berufs­be­glei­tend zu erwerben – ohne die Notwen­dig­keit, für Präsenz­ver­an­stal­tungen zu reisen oder Übernach­tungen zu organi­sieren. Die Ausbil­dung erfolgt im Fernstu­dium mit einer konse­quenten Online-Ausbil­dung von zehn Modulen à 12 Stunden. Dieser flexible Ansatz sorgt dafür, dass die Studie­renden zeitlich und örtlich unabhängig lernen können, wodurch sie ihre Weiter­bil­dung problemlos in ihren Berufs­alltag integrieren können.

Neben den theore­ti­schen Grund­lagen vermit­telt der Studi­en­gang auch praxis­ori­en­tierte Inhalte, die durch Online-Seminare und Übungen vertieft werden. Beson­ders hervor­zu­heben ist das umfang­reiche Netzwerk von Dozent:innen, das den Teilneh­menden zugute­kommt. Studie­rende können aus verschie­denen Wahlmo­dulen wählen, um sich in zwei Berei­chen zu spezia­li­sieren. Darüber hinaus erlangen sie einen akade­mi­schen Master­grad in einem akkre­di­tierten Studi­en­gang und erhalten die Bezeich­nung Mediator/in gemäß den relevanten gesetz­li­chen Bestim­mungen.

Struktur und Didaktik des Master­stu­diums

Der Master Media­tion ist modular aufge­baut und kann in drei Semes­tern berufs­be­glei­tend abgeschlossen werden. Die Studie­renden belegen verschie­dene Module, die sie mit einer Hausar­beit abschließen. Diese Module sind auf das Konzept des Blended Learning ausge­richtet, bei dem Fernun­ter­richt und Präsenz­ver­an­stal­tungen kombi­niert werden. Die Vermitt­lung der theore­ti­schen Inhalte erfolgt vor allem durch das Fernstu­dium, während die prakti­sche Anwen­dung der erlernten Fähig­keiten in inter­ak­tiven Online-Seminaren erfolgt. Diese Seminare bieten den Teilneh­menden die Möglich­keit, in Rollen­spielen und durch inten­sive Diskus­sionen und Refle­xionen ihre Media­ti­ons­fer­tig­keiten weiter auszu­bauen.

Praxis­ori­en­tie­rung und Super­vi­sion

Ein beson­deres Highlight des Programms ist die Super­vi­sion im dritten Semester, bei der die Studie­renden unter der Leitung erfah­rener Supervisor:innen ihre eigenen Media­ti­ons­fälle reflek­tieren und weiter­ent­wi­ckeln. Dies stellt sicher, dass die Studie­renden nicht nur theore­tisch geschult sind, sondern auch prakti­sche Erfah­rungen sammeln, die für ihre spätere Arbeit als Mediator:innen unerläss­lich sind.

Akkre­di­tie­rung

Der Master of Media­tion wurde erstmals im Jahr 2003 akkre­di­tiert und in den Jahren 2009, 2015 und zuletzt 2024 bis zum 30.09.2029 reakkre­di­tiert. Die Akkre­di­tie­rung erfolgt durch die AQAS, die Agentur für Quali­täts­si­che­rung durch Akkre­di­tie­rung von Studi­en­gängen e.V.

Der Master­stu­di­en­gang richtet sich an Inter­es­sierte, die bereits eine akade­mi­sche Ausbil­dung abgeschlossen und erste Berufs­er­fah­rungen gesam­melt haben. Beson­ders Juris­tinnen und Juristen, aber auch Absol­venten anderer Hochschul­stu­di­en­gänge wie Betriebs­wirte, Verwal­tungs­wirte, Sozial­päd­agogen, Psycho­logen, Sozial­ar­beiter, Natur­wis­sen­schaftler oder Mediziner entscheiden sich häufig für diesen Studi­en­gang, um ihre Kennt­nisse im Bereich Media­tion zu vertiefen. Gemäß § 3 der Prüfungs­ord­nung kann der Geschäfts­füh­rende Prüfungs­aus­schuss für Quali­fi­ka­ti­ons­leis­tungen bis zu 60 CP anrechnen, sodass für die Zulas­sung auch ein Hochschul­ab­schluss mit 180 CP ausrei­chen kann.

Voraus­set­zung für die Zulas­sung zum Master­stu­di­en­gang Media­tion

Für die Zulas­sung zum Master­stu­di­en­gang Media­tion ist ein abgeschlos­senes, berufs­qua­li­fi­zie­rendes Hoch- oder Fachhoch­schul­stu­dium mit 240 Credit Points (CP) erfor­der­lich. Zusätz­lich muss eine mindes­tens einjäh­rige einschlä­gige Berufs­er­fah­rung in einem konflikt- und kommu­ni­ka­ti­ons­af­finen Beruf nachge­wiesen werden. Wenn der Hochschul­ab­schluss weniger als 240 CP umfasst, jedoch mindes­tens 180 CP, ist eine Zulas­sung ebenfalls möglich, wenn fehlende Credit Points durch die Anerken­nung beruf­li­cher Quali­fi­ka­ti­ons­leis­tungen ausge­gli­chen werden oder eine Eignungs­prü­fung erfolg­reich abgelegt wird.

Anrechen­bare beruf­liche Quali­fi­ka­tionen und Eignungs­prü­fung

Beruf­liche Quali­fi­ka­ti­ons­leis­tungen mit konflikt- oder kommu­ni­ka­ti­ons­af­finem Bezug können für die Zulas­sung angerechnet werden. Diese beinhalten sowohl theore­ti­sches Fachwissen, das durch einschlä­gige Fort- und Weiter­bil­dungen oder akade­mi­sche Leistungen erlangt wurde, als auch prakti­sches Fachwissen in Form von einschlä­giger Berufs­er­fah­rung. Für den Nachweis der Berufs­er­fah­rung ist ein mindes­tens einjäh­riger Zeitraum erfor­der­lich, der über die erfor­der­liche Berufs­er­fah­rung hinaus­gehen kann. Diese Berufs­er­fah­rung muss durch Arbeits­ver­träge, Stellen- und Tätig­keits­be­schrei­bungen, Zeugnisse oder ähnliche Dokumente belegt werden.

Wenn der Hochschul­ab­schluss 180 CP umfasst, ist der Nachweis von mindes­tens 1800 Arbeits­stunden erfor­der­lich. Bei einem Abschluss mit 210 CP reichen 900 Arbeits­stunden aus.

Die Zulas­sung kann auch über eine Eignungs­prü­fung erfolgen. Diese besteht in der Bearbei­tung einer Einsen­de­ar­beit, bei der eine aktuelle Frage­stel­lung aus dem Bereich Media­tion schrift­lich erarbeitet und analy­siert werden muss. Eine erfolg­reich abgelegte Eignungs­prü­fung ermög­licht die Zulas­sung zum Master­stu­di­en­gang, auch wenn der Hochschul­ab­schluss nur 180 CP umfasst.

Die Fristen für die Einsen­de­ar­beit sind:

  • Sommer­se­mester: 15. Februar

  • Winter­se­mester: 15. August

Die maßgeb­li­chen Daten für die Einsen­dung sind die Eingangs­stempel der FernUni­ver­sität in Hagen.

Anerken­nung von Vorleis­tungen

Sollten Sie bereits Studien- und Prüfungs­leis­tungen in einem anderen Studi­en­gang an einer staat­li­chen oder staat­lich anerkannten Hochschule oder Berufs­aka­demie erbracht haben, können diese anerkannt werden, sofern die erwor­benen Kompe­tenzen nicht erheb­lich von den Leistungen des Master­stu­diums abwei­chen. Auch außer­halb der Hochschule erwor­bene Quali­fi­ka­tionen können anerkannt werden, wenn sie den zu erset­zenden Prüfungs­leis­tungen hinsicht­lich Inhalt und Niveau gleich­wertig sind.

Eine Anerken­nung von Vorleis­tungen führt zu einer Reduk­tion der Studi­en­ge­bühren. Wenn jedoch eine Anerken­nung erst nach der Freischal­tung des Studi­en­ma­te­rials oder nach der Anmel­dung zu Präsenz­se­mi­naren beantragt wird, ist eine Reduk­tion der Gebühren nicht mehr möglich.

Der Antrag auf Anerken­nung von Vorleis­tungen muss zusammen mit dem Zulas­sungs­an­trag einge­reicht werden. Alle notwen­digen Nachweise wie Zeugnisse, Zerti­fi­kate oder Modul­hand­bü­cher sind beizu­fügen.

Für das Sommer­se­mester:

  • 1. Dezember bis 1. März 

Für das Winter­se­mester:

  • 1. Juni bis 1. September 

Inhalte des Studiums

Kursnr.KurstitelStunden / CP
Modul 1: Media­tion und Rechts­kultur
71051/1–3Prakti­sche Einfüh­rung in die Media­tion (Schlieffen), Media­tion und Litiga­tion (Ponschab) und Syste­mi­sche Einfüh­rung in die Media­tion (Duss-von Werdt)  
71053Aufgaben des Media­tors (Kracht) 
71054Das Media­ti­ons­ge­setz und die Verord­nung über die Aus- und Fortbil­dung von zerti­fi­zierten Media­toren (Geldner) 
71059/1Konflikte und ihre Bearbei­tung (Blasweiler)  
71059/2Formen der alter­na­tiven Streit­bei­le­gung im Spektrum (Feldmann/Geldner) 
 Bestehen einer Modul­ab­schluss­ar­beit 
 Workload des Moduls180 Stunden / 6 CP
Modul 2: Media­tion und zwischen­mensch­li­ches Verhalten
71055

Die Selbst­ver­ant­wor­tung der Konflikt­par­teien (Gläßer)

 
71056Psycho­logie der Media­tion, Teil 1 (Montada) 
71057Psycho­logie der Media­tion, Teil 2 (Montada) 
71058/1–2Kommu­ni­ka­tion – Grund­lage media­tiver Verfahren, Teil 1 (Aufer­korte-Michae­lis/­Mi­chae­lis/Rösch) und Teil 2 (Aufer­korte-Michae­lis/­Mi­chaelis) 
71062/1Verhan­deln, Teil 1 (Trötschel) 
71062/2Verhan­deln, Teil 2 (Haft/Stiefel/Trötschel) 
 Bestehen einer Modul­ab­schluss­ar­beit 
   
Praxis­se­minar2‑mal je 12 Stunden Wochen­end­se­minar Einfüh­rung in die Media­tion I und II über die Online-Platt­form Zoom 
   
 Workload des Moduls210 Stunden / 7 CP
Modul 3: Heraus­for­de­rungen für Media­toren
71064Der Umgang mit Macht­ge­fällen (Budde) 
71065Die Technik der teilneh­menden Neutra­lität (Aufer­korte-Michaelis) 
71066Gewalt in der Media­tion (Gläßer) 
71067/1Media­tion und Gerech­tig­keit aus psycho­lo­gi­scher Sicht (Montada) 
71067/2Perspek­tiven auf den Konflikt (Schmidt) 
71169Media­tion im Umfeld von Sucht­er­kran­kungen am Beispiel von Alkoho­lismus (Geldner) 
 Bestehen einer Modul­ab­schluss­ar­beit 
   
Praxis­se­minar2‑mal je 12 Stunden Wochen­end­se­minar Vertie­fung Media­tion I und II über die Online-Platt­form Zoom 
   
 Workload des Moduls210 Stunden / 7 CP
 Gesamt­wor­kload im ersten Semester600 Stunden / 20 CP
Kursnr.KurstitelStunden / CP
Module 4 + 5 (zwei der folgenden fünf Wahlmo­dule)
Wahlmodul 1:
Media­tion im familiären Umfeld
71070/1–3Media­tion mit Paaren und Familien, Teil 1, 2 und 3 (Duss-von Werdt) 
71071Media­tion im Kinder- und Jugendhilferecht/Sorgerecht (Proksch) 
71072/1–2Media­tion im Erbschafts­recht, Teil 1 (Wegmann) und Teil 2 (Thomsen) 
71073/1–2Media­tion in der Schule, Teil 1 (Simsa) und Teil 2 (Kaletsch) 
 Bestehen einer Modul­ab­schluss­ar­beit 
 Workload des Moduls180 Stunden / 6 CP
Wahlmodul 2:
Media­tion in der Wirtschaft
71074/1–2Wirtschafts­me­dia­tion, Teil 1 – Konflikte zwischen Unter­nehmen (Blasweiler/Wollstädter) und Wirtschafts­me­dia­tion, Teil 2 – Konflikte in der Arbeits­welt (Blasweiler/Wollstädter/Olbrisch) 
71075/1–2Media­tion bei Konflikten in der Arbeits­welt – Ein Praxis­be­richt (Hlawaty/Lukas) und Konflikt­be­ra­tung im Betrieb (Gombert) 
71076Media­tion in der Bau- und Immobi­li­en­wirt­schaft (Heinzerling/May) 
71077Media­tion bei Unter­neh­mens­nach­folge (Wegmann) 
 Bestehen einer Modul­ab­schluss­ar­beit 
 Workload des Moduls180 Stunden / 6 CP
Wahlmodul 3:
Media­tion im öffent­li­chen Bereich/Großgruppenmediation
71078Grund­lagen der Media­tion im Verwal­tungs­recht (Ortloff) 
71079/1–3Media­tion im öffent­li­chen Bereich, Teil 1 (Kessen/­Tro­ja/­Zil­le­ßen/Hehn/Runkel-Hehn), Teil 2 (Kessen/­Tro­ja/­Zil­le­ßen/Hehn/Runkel-Hehn), Teil 3 (Hehn/Wagner) 
71080/1–2Media­tion im öffent­li­chen Bereich auf kommu­naler Ebene (Kostka/Schmidt) und Inner­be­hörd­liche Media­tion (Kostka/Röchling/Schmidt) 
 Bestehen einer Modul­ab­schluss­ar­beit 
 Workload des Moduls180 Stunden / 6 CP
Wahlmodul 4:
Media­tive Bewäl­ti­gung straf­barer Handlungen (nur schrift­lich belegbar)
71081/1–2Media­tion im Jugend­straf­recht, Teil 1 und Teil 2 (Bannenberg/Rössner) 
71082/1–2Media­tion im Erwach­se­nen­straf­recht, Teil 1 und Teil 2 (Bannen­berg) 
71083Media­tion im Wirtschafts­straf­recht (Bannen­berg) 
 Bestehen einer Modul­ab­schluss­ar­beit 
 Workload des Moduls180 Stunden / 6 CP
Wahlmodul 5:
Media­tion im inter­kul­tu­rellen Kontext (nur schrift­lich belegbar)
71068Inter­kul­tu­relle Kommu­ni­ka­tion (Bolten/Her­zo­g/­Kriegel-Schmidt) 
71069Verhan­deln und Media­tion im inter­kul­tu­rellen Kontext (Bierbrauer)  
71170Umgang mit kultu­reller Vielfalt (Lutsche­witz) 
71171Inter­kul­tu­relle Media­tion (Kriegel-Schmidt) 
71172Praxis­bei­spiel: Media­tion im Kontext der Flucht- und Migra­ti­ons­be­we­gungen (Hermann) 
 Bestehen einer Modul­ab­schluss­ar­beit 
 Workload des Moduls180 Stunden / 6 CP
 Gesamtworkload der zwei Wahlmo­dule360 Stunden / 12 CP
   
Praxis­se­mi­nare4‑mal je 12 Stunden Wochen­end­se­minar Media­tion für Fortge­schrit­tene sowie wahlfach­spe­zi­fi­sche Themen über die Online-Platt­form Zoom60 Stunden / 2 CP
Modul 6: Inter­ak­tives Wissen­schafts-Modul
 Online-Modul auf der eLear­ning-Platt­form Moodle: Abgren­zung der Media­tion von anderen Techniken der Gesprächs­füh­rung; zielge­rich­tete Anwen­dung „media­ti­ons­fremder“ Gesprächs­tech­niken; wissen­schaft­liche Ausein­an­der­set­zung mit aktuellen Fragen vor dem Hinter­grund klassi­scher Media­ti­ons­an­sätze 
 Workload des Moduls150 Stunden / 5 CP
 Gesamtworkload im zweiten Semester570 Stunden / 19 CP
Kursnr.KurstitelStunden / CP
Modul 7: Dokumen­ta­tion und Super­vi­sion
 Dokumen­ta­tion von zwei selbst durch­ge­führten Media­ti­ons­ver­fahren 
   
Praxis­se­minarInsge­samt 24 Stunden Super­vi­si­ons­se­minar inklu­sive Vorstel­lung einer selbst durch­ge­führten Media­tion über die Online-Platt­form Zoom 
   
 Workload des Moduls150 Stunden / 5 CP
Modul 8: Masterprüfung
 Erstellen der Master­ar­beit 
 Mündliche Prüfung mit Präsen­ta­tion eines dokumen­tierten Falles 
 Workload des Moduls480 Stunden / 16 CP
 Gesamtworkload im dritten Semester630 Stunden / 21 CP

Zeugnis, Verlei­hung des Master­grades „Master of Media­tion“ (MM)

Zusätz­lich zur indivi­du­ellen Betreuung der Master­ar­beit bieten wir einmal im Semester ein Master­se­minar an der FernUni­ver­sität in Hagen an. Dieses Seminar richtet sich an Studie­rende, die ihr Exposé zur Master­ar­beit bereits einge­reicht haben. Es bietet die Gelegen­heit, sich über das eigene Thema und den Arbeits­an­satz auszu­tau­schen sowie von anderen Studie­renden und Dozent:innen wertvolle Rückmel­dungen zu erhalten.

Das Seminar umfasst sowohl wissen­schaft­liche als auch organi­sa­to­ri­sche Aspekte. Es hilft dabei, das Verständnis zu vertiefen und ein besseres Gespür für die Verknüp­fung von Zusam­men­hängen zu entwi­ckeln. Zudem werden formale Anfor­de­rungen und wichtige organi­sa­to­ri­sche Aspekte der Abschluss­ar­beit thema­ti­siert. Das Master­se­minar ist ein kosten­loses und fakul­ta­tives Angebot, das den Studie­renden die Möglich­keit gibt, ihr eigenes Verständnis zu vertiefen und sich mit anderen auszu­tau­schen. Auf diese Weise können sie sicher­stellen, dass sie mit ihrer Master­ar­beit auf dem richtigen Weg sind.

Nach der Teilnahme erhalten die Studie­renden eine Beschei­ni­gung über die absol­vierten Präsenz­zeit­stunden.

Master of Media­tion

Nach erfolg­rei­chem Abschluss des Studiums erhalten Absol­venten von der Rechts­wis­sen­schaft­li­chen Fakultät der FernUni­ver­sität ihre Master­ur­kunde. Sie sind berech­tigt, den Titel Master of Media­tion, FernUni­ver­sität in Hagen (M.M.) zu tragen. Zusätz­lich erhalten sie ein Zeugnis, das ihre Leistungen im Studium und in der Abschluss­prü­fung dokumen­tiert und auf Wunsch auch das jewei­lige Spezi­al­ge­biet der Media­tion ausweist.

Master of Media­tion (M.M.)

Master of Media­tion M.M.

Studi­en­start
Sommer­se­mester: 1. April
Winter­se­mester: 1. Oktober
Studi­en­gangs­va­ri­ante
60 ECTS
Studi­en­dauer
Drei Semester
Abschluss
Master of Media­tion (M.M.) und die Bezeich­nung Mediator/in gemäß § 5 (1) Media­ti­onsG und § 7a BORA
Kosten
7.450,00 €

Lehre und Betreuung

Ass. jur. Michael Wolf

Jurist mit Praxis in Anwalts­kanzlei & Justi­zia­riat | 25+ Jahre Lehre & Didaktik | Fokus: Recht, Psycho­logie, Business

alt="Mann mit Glatze trägt weißen Hemd und dunklen Anzug, lächelt freundlich vor unscharfem Hintergrund"

Dr. Fried­rich Dauner

Jurist & Mediator mit Führungs­er­fah­rung in Verbands- & Programm­ar­beit | seit 2014 Direktor Media­tion an der FernUni­ver­sität Hagen | Fokus: Konflikt­lö­sung, Hochschul­ent­wick­lung, Politik & Praxis

James Grant

Fullstack developer / Mentor

120 Hours
4.9

#Alumni­Talk: Konflikte verstehen, Kommu­ni­ka­tion verbes­sern

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Wissen­schaft­lich fundiert. Persön­lich berei­chernd.

Berufs­be­glei­tend und flexibel

Inhalte

Wissen­schaft­lich fundiert und praxisnah aufge­ar­beitet.

Lehre

Ort- und zeitun­ab­hängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.

Betreuung

Indivi­du­elle Fachbe­treung durch Studi­en­gangs­ko­or­di­na­toren.

Alumni

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Unsere kosten­lose Studi­en­be­ra­tung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie indivi­duell und unver­bind­lich zu beraten.

Koope­ra­ti­ons­partner

Aktuelles auf einen Blick

Bleiben Sie infor­miert über unsere bevor­ste­henden Veran­stal­tungen! Ob praxis­nahe Workshops, vertie­fende Seminare oder Infover­an­stal­tungen zu unseren Weiter­bil­dungs­an­ge­boten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.

Nutzen Sie die Gelegen­heit, sich weiter­zu­bilden, auszu­tau­schen und mehr über unsere Programme zu erfahren.

Beliebte Veran­stal­tungen

Fragen und Antworten

Allge­meine Fragen zu Kosten, Ermäßi­gungen und Anmel­dung finden Sie auf der Übersichts­seite zu unseren Weiter­bil­dungen.

Die Lehrma­te­ria­lien (Skripten) werden zu Semes­ter­be­ginn in der Lernum­ge­bung Moodle freige­schaltet – im Winter­se­mester Anfang Oktober, im Sommer­se­mester Anfang April.

Wir empfehlen, die Inhalte in der im Curri­culum vorge­se­henen Reihen­folge durch­zu­ar­beiten. Übungen sollten aktiv durch­ge­führt werden, um den Lernerfolg zu vertiefen. Auch die Wieder­ho­lungs- und Verständ­nis­fragen („Revision“) dienen der Selbst­kon­trolle und sollten sorgfältig beant­wortet werden.

Modul­ab­schluss­ar­beiten schließen ein Modul ab und dienen der Vertie­fung und Selbst­kon­trolle des Gelernten. Sie machen 20 % der Abschluss­note aus und werden online über Moodle abgewi­ckelt. Dort finden Sie die Aufga­ben­stel­lung und reichen Ihre Arbeit frist­ge­recht ein.

Die Korrektur erfolgt nach Abgabe und die Bewer­tung steht Ihnen vor dem nächsten Abgabe­termin zum Download bereit.

Der Umfang ist auf max. 20 DIN-A4-Seiten begrenzt (Schrift­größe 12 pt, andert­halb­zei­liger Abstand, Seiten­ränder: oben/unten/links 2 cm, rechts 6 cm). Inhalte, die darüber hinaus­gehen, werden nicht gewertet.

Eine Frist­ver­län­ge­rung ist nur bei Krank­heit und mit ärztli­chem Attest um bis zu eine Woche möglich. Wird eine Arbeit nicht bestanden, kann sie im nächsten Semester wieder­holt werden.

Im 1. und 2. Semester nehmen Sie an jeweils vier Online-Präsenz­se­mi­naren à 12 Stunden teil – insge­samt 48 Stunden pro Semester. Die Seminare finden in der Regel am Wochen­ende statt.

Im 3. Semester kommen zusätz­lich 24 Stunden Super­vi­sion hinzu, die teils abends unter der Woche, teils am Wochen­ende statt­finden.

Zu Semes­ter­be­ginn erhalten Sie die Anmel­de­un­ter­lagen von unserem Koope­ra­ti­ons­partner Zeugma GmbH. Die Seminar­plätze werden nach Eingang der Anmel­dung vergeben – ein Anspruch auf bestimmte Termine besteht nicht. Die Teilnahme an allen Seminaren in voller Länge ist verpflich­tend. Bei Abbruch kann ggf. ein Ersatz­se­minar auf eigene Kosten nachge­holt werden.

Aktuelle Termine und weitere Infor­ma­tionen finden Sie auf den Inter­net­seiten der Zeugma GmbH.

Für die Zulas­sung zur mündli­chen Abschluss­prü­fung müssen Sie im 3. Semester zwei eigene Media­tionen dokumen­tieren.

  • Erste Fall-Dokumen­ta­tion: bis 1. April (Sommer­se­mester) bzw. 1. Oktober (Winter­se­mester)

  • Zweite Fall-Dokumen­ta­tion: bis 14. Juli bzw. 10. Januar

Die Fälle können aus belie­bigen Media­ti­ons­be­rei­chen stammen – unabhängig vom gewählten Wahlmodul.

Tipp: Nutzen Sie diese Gelegen­heit, um echte Praxis­er­fah­rung zu sammeln – idealer­weise durch eigen­ständig organi­sierte Media­tionen. So trainieren Sie nicht nur Ihre Media­ti­ons­kom­pe­tenz, sondern auch wichtige Fähig­keiten wie Fallak­quise und Gesprächs­füh­rung. Sehen Sie sich im Alltag bewusst nach Konflikt­si­tua­tionen um – oft ergeben sich dort passende Fälle.

Weitere Infos und Beratungs­stellen finden Sie auf den verlinkten Seiten zur Bildungs­prämie.

Für den Austausch mit Ihren Mitstu­die­renden stehen Ihnen zwei Wege offen:

  • Über die Präsenz­se­mi­nare: Wenn Sie der Weiter­gabe Ihrer Kontakt­daten bei der Seminar­an­mel­dung zustimmen, erhalten Sie zu Beginn des Seminars eine Teilneh­mer­liste. So können Sie sich direkt vernetzen und z. B. Lerngruppen bilden.

  • Über die Lernplatt­form Moodle: Dort finden Sie Foren zum Austausch mit Kommiliton*innen, Diskus­si­ons­mög­lich­keiten, Termine, Materia­lien und Infor­ma­tionen zu den Modul­ab­schluss­ar­beiten – zentral und semes­ter­be­zogen aufbe­reitet.

Ja, der Master­stu­di­en­gang Media­tion ist akkre­di­tiert. Die Akkre­di­tie­rung erfolgte durch die Agentur AQAS.

  • Erstak­kre­di­tie­rung: 2003

  • Reakkre­di­tie­rungen: 2009 und 2015 (für weitere sechs Jahre)

Im 3. Semester verfassen Sie Ihre Master­ar­beit. Sie können ein Thema sowie einen Betreuerin selbst vorschlagen. Eine Liste zugelas­sener Betreu­ender erhalten Sie bei uns. Der Prüfungs­aus­schuss prüft Ihren Vorschlag und weist Ihnen bei Zustim­mung das Thema offiziell zu. Liegt kein Vorschlag vor oder wird dieser abgelehnt, erhalten Sie ein Thema zugewiesen. Ab dem Zeitpunkt der Themen­ver­gabe haben Sie 20 Wochen Zeit zur Bearbei­tung. Die Arbeit wird von zwei Gutachter*innen bewertet.

Die Master­ar­beit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein Thema aus dem Bereich der Media­tion inner­halb eines vorge­ge­benen Zeitraums selbst­ständig und nach wissen­schaft­li­chen Methoden zu bearbeiten. Der Umfang der Arbeit muss mindes­tens 30 und höchs­tens 70 Seiten betragen. Die Forma­tie­rung erfolgt in Schrift­größe 12 pt mit einem Zeilen­ab­stand von 1,5, sowie einem ein Drittel breiten Korrek­tur­rand.

Die Arbeit ist in zweifa­cher gedruckter Ausfer­ti­gung sowie als elektro­ni­sche Datei einzu­rei­chen. Außerdem ist eine Eigen­stän­dig­keits­er­klä­rung beizu­fügen, in der Sie versi­chern, die Arbeit selbst­ständig verfasst und ausschließ­lich die angege­benen Quellen und Hilfs­mittel verwendet zu haben.

Ja, als Teilnehmer:in im Master­stu­di­en­gang Media­tion belegen Sie regulär zwei von fünf Wahlmo­dulen. Wenn Sie ein weiteres Wahlmodul absol­vieren möchten, ist das möglich – es fällt dafür eine Gebühr von 150 Euro an.

Ja, eine Anerken­nung von Präsenz­ver­an­stal­tungen anderer Anbieter ist auf Antrag möglich – gemäß § 12 der Prüfungs­ord­nung. Voraus­set­zung ist, dass Sie nachweisen, bereits Seminare oder Übungen mit gleich­wer­tigem Umfang und Inhalt absol­viert zu haben. Ob eine Anerken­nung erfolgen kann, wird im Einzel­fall geprüft.

Wenn Sie nach dem Studium Media­tion in den Master of Media­tion wechseln, werden Ihre bishe­rigen Leistungen vollständig anerkannt:

  • Modul­ab­schluss­ar­beiten aus den Modulen 1–3

  • Alle Präsenz­se­mi­nare

  • Dokumen­ta­tion

  • Mündliche Abschluss­prü­fung

Diese fließen in die Master-Gesamt­note ein und müssen nicht erneut absol­viert werden.

Nach der Zulas­sung ins 3. Semester des Master­stu­di­en­gangs sind noch folgende Leistungen zu erbringen:

  • Zwei Modul­ab­schluss­ar­beiten: eine im bereits belegten Wahlmodul und eine in einem weiteren Wahlmodul

  • Das inter­ak­tive Wissen­schafts­modul (Modul 6)

  • Eine weitere Falldo­ku­men­ta­tion

  • Die Master­ar­beit

Bereits gezahlte Gebühren werden angerechnet.
Bitte beachten Sie: Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie die Zulas­sungs­vor­aus­set­zungen des Masters erfüllen.

Nach Abschluss von Media­tion Kompakt werden Ihnen die 48 Stunden Präsenz­se­minar sowie die Abschluss­ar­beit für das Modul 1 des Masters anerkannt. Da die Arbeit mit „bestanden“ bewertet wurde, zählt sie nicht zur Master-Gesamt­note.

Sie können wählen, ob Sie in das erste oder direkt in das zweite Semester des Masters einsteigen:

Einstieg ins 1. Semester:

  • Nachzu­holen: Modul­ab­schluss­ar­beiten in Modul 2 („Media­tion & zwischen­mensch­li­ches Verhalten“) und Modul 3 („Heraus­for­de­rungen für Mediator*innen“)

  • Nachzah­lung: 590 € für das erste Semester

Direkter Einstieg ins 2. Semester:

  • Ebenfalls nachzu­holen: Modul­ab­schluss­ar­beiten aus Modul 2 und 3

  • Zusätz­lich zu erbringen:

    • Zwei weitere Modul­ab­schluss­ar­beiten (Wahlmo­dule)

    • Teilnahme an 48 Stunden Fortge­schrit­tenen-Präsenz­se­mi­naren

    • Teilnahme am inter­ak­tiven Wissen­schafts­modul

  • Kosten: 590 € Nachzah­lung + 2.915 € für das zweite Semester

Die im Kompakt­pro­gramm gezahlten Gebühren werden voll angerechnet. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie die Zulas­sungs-voraus­set­zungen des Masters erfüllen.