| Kursnr. | Kurstitel | Stunden / CP |
|---|---|---|
| Module 4 + 5 (zwei der folgenden fünf Wahlmodule) | ||
| Wahlmodul 1: Mediation im familiären Umfeld | ||
| 71070/1–3 | Mediation mit Paaren und Familien, Teil 1, 2 und 3 (Duss-von Werdt) | |
| 71071 | Mediation im Kinder- und Jugendhilferecht/Sorgerecht (Proksch) | |
| 71072/1–2 | Mediation im Erbschaftsrecht, Teil 1 (Wegmann) und Teil 2 (Thomsen) | |
| 71073/1–2 | Mediation in der Schule, Teil 1 (Simsa) und Teil 2 (Kaletsch) | |
| Bestehen einer Modulabschlussarbeit | ||
| Workload des Moduls | 180 Stunden / 6 CP | |
| Wahlmodul 2: Mediation in der Wirtschaft | ||
| 71074/1–2 | Wirtschaftsmediation, Teil 1 – Konflikte zwischen Unternehmen (Blasweiler/Wollstädter) und Wirtschaftsmediation, Teil 2 – Konflikte in der Arbeitswelt (Blasweiler/Wollstädter/Olbrisch) | |
| 71075/1–2 | Mediation bei Konflikten in der Arbeitswelt – Ein Praxisbericht (Hlawaty/Lukas) und Konfliktberatung im Betrieb (Gombert) | |
| 71076 | Mediation in der Bau- und Immobilienwirtschaft (Heinzerling/May) | |
| 71077 | Mediation bei Unternehmensnachfolge (Wegmann) | |
| Bestehen einer Modulabschlussarbeit | ||
| Workload des Moduls | 180 Stunden / 6 CP | |
| Wahlmodul 3: Mediation im öffentlichen Bereich/Großgruppenmediation | ||
| 71078 | Grundlagen der Mediation im Verwaltungsrecht (Ortloff) | |
| 71079/1–3 | Mediation im öffentlichen Bereich, Teil 1 (Kessen/Troja/Zilleßen/Hehn/Runkel-Hehn), Teil 2 (Kessen/Troja/Zilleßen/Hehn/Runkel-Hehn), Teil 3 (Hehn/Wagner) | |
| 71080/1–2 | Mediation im öffentlichen Bereich auf kommunaler Ebene (Kostka/Schmidt) und Innerbehördliche Mediation (Kostka/Röchling/Schmidt) | |
| Bestehen einer Modulabschlussarbeit | ||
| Workload des Moduls | 180 Stunden / 6 CP | |
| Wahlmodul 4: Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen (nur schriftlich belegbar) | ||
| 71081/1–2 | Mediation im Jugendstrafrecht, Teil 1 und Teil 2 (Bannenberg/Rössner) | |
| 71082/1–2 | Mediation im Erwachsenenstrafrecht, Teil 1 und Teil 2 (Bannenberg) | |
| 71083 | Mediation im Wirtschaftsstrafrecht (Bannenberg) | |
| Bestehen einer Modulabschlussarbeit | ||
| Workload des Moduls | 180 Stunden / 6 CP | |
| Wahlmodul 5: Mediation im interkulturellen Kontext (nur schriftlich belegbar) | ||
| 71068 | Interkulturelle Kommunikation (Bolten/Herzog/Kriegel-Schmidt) | |
| 71069 | Verhandeln und Mediation im interkulturellen Kontext (Bierbrauer) | |
| 71170 | Umgang mit kultureller Vielfalt (Lutschewitz) | |
| 71171 | Interkulturelle Mediation (Kriegel-Schmidt) | |
| 71172 | Praxisbeispiel: Mediation im Kontext der Flucht- und Migrationsbewegungen (Hermann) | |
| Bestehen einer Modulabschlussarbeit | ||
| Workload des Moduls | 180 Stunden / 6 CP | |
| Gesamtworkload der zwei Wahlmodule | 360 Stunden / 12 CP | |
| Praxisseminare | 4‑mal je 12 Stunden Wochenendseminar Mediation für Fortgeschrittene sowie wahlfachspezifische Themen über die Online-Plattform Zoom | 60 Stunden / 2 CP |
| Modul 6: Interaktives Wissenschafts-Modul | ||
| Online-Modul auf der eLearning-Plattform Moodle: Abgrenzung der Mediation von anderen Techniken der Gesprächsführung; zielgerichtete Anwendung „mediationsfremder“ Gesprächstechniken; wissenschaftliche Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen vor dem Hintergrund klassischer Mediationsansätze | ||
| Workload des Moduls | 150 Stunden / 5 CP | |
| Gesamtworkload im zweiten Semester | 570 Stunden / 19 CP | |
Konflikte professionell lösen – mit System
- Nutzen Sie Mediation gezielt im Beruf – rechtssicher, praxisnah und reflektiert.
- Lernen Sie von erfahrenen Dozent:innen aus Recht, Psychologie und Praxis.
Über den Master Mediation
Der Master of Mediation ist ein interdisziplinär ausgerichteter Studiengang, der sich wissenschaftlich mit den Themen Mediation und Konfliktmanagement auseinandersetzt. In diesem postgraduierten Studiengang wird das Thema sowohl in der Breite als auch in der Tiefe behandelt. Die Teilnehmenden erwerben fundierte Verhandlungs- und Mediationskenntnisse, die sie in ihrer beruflichen Praxis direkt anwenden können.
Was Sie im Master Mediation erwartet
Trotz seiner wissenschaftlichen Ausrichtung bietet der Masterstudiengang auch viele praktische Elemente. Die Studierenden durchlaufen eine vollständige Mediationsausbildung und erhalten umfassende Kenntnisse, die direkt im beruflichen Alltag angewendet werden können. Das Studium ist besonders flexibel und ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Qualifikation berufsbegleitend zu erwerben – ohne die Notwendigkeit, für Präsenzveranstaltungen zu reisen oder Übernachtungen zu organisieren. Die Ausbildung erfolgt im Fernstudium mit einer konsequenten Online-Ausbildung von zehn Modulen à 12 Stunden. Dieser flexible Ansatz sorgt dafür, dass die Studierenden zeitlich und örtlich unabhängig lernen können, wodurch sie ihre Weiterbildung problemlos in ihren Berufsalltag integrieren können.
Neben den theoretischen Grundlagen vermittelt der Studiengang auch praxisorientierte Inhalte, die durch Online-Seminare und Übungen vertieft werden. Besonders hervorzuheben ist das umfangreiche Netzwerk von Dozent:innen, das den Teilnehmenden zugutekommt. Studierende können aus verschiedenen Wahlmodulen wählen, um sich in zwei Bereichen zu spezialisieren. Darüber hinaus erlangen sie einen akademischen Mastergrad in einem akkreditierten Studiengang und erhalten die Bezeichnung Mediator/in gemäß den relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
Struktur und Didaktik des Masterstudiums
Der Master Mediation ist modular aufgebaut und kann in drei Semestern berufsbegleitend abgeschlossen werden. Die Studierenden belegen verschiedene Module, die sie mit einer Hausarbeit abschließen. Diese Module sind auf das Konzept des Blended Learning ausgerichtet, bei dem Fernunterricht und Präsenzveranstaltungen kombiniert werden. Die Vermittlung der theoretischen Inhalte erfolgt vor allem durch das Fernstudium, während die praktische Anwendung der erlernten Fähigkeiten in interaktiven Online-Seminaren erfolgt. Diese Seminare bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit, in Rollenspielen und durch intensive Diskussionen und Reflexionen ihre Mediationsfertigkeiten weiter auszubauen.
Praxisorientierung und Supervision
Ein besonderes Highlight des Programms ist die Supervision im dritten Semester, bei der die Studierenden unter der Leitung erfahrener Supervisor:innen ihre eigenen Mediationsfälle reflektieren und weiterentwickeln. Dies stellt sicher, dass die Studierenden nicht nur theoretisch geschult sind, sondern auch praktische Erfahrungen sammeln, die für ihre spätere Arbeit als Mediator:innen unerlässlich sind.
Akkreditierung
Der Master of Mediation wurde erstmals im Jahr 2003 akkreditiert und in den Jahren 2009, 2015 und zuletzt 2024 bis zum 30.09.2029 reakkreditiert. Die Akkreditierung erfolgt durch die AQAS, die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen e.V.
Zielgruppe und Zulassung
Der Masterstudiengang richtet sich an Interessierte, die bereits eine akademische Ausbildung abgeschlossen und erste Berufserfahrungen gesammelt haben. Besonders Juristinnen und Juristen, aber auch Absolventen anderer Hochschulstudiengänge wie Betriebswirte, Verwaltungswirte, Sozialpädagogen, Psychologen, Sozialarbeiter, Naturwissenschaftler oder Mediziner entscheiden sich häufig für diesen Studiengang, um ihre Kenntnisse im Bereich Mediation zu vertiefen. Gemäß § 3 der Prüfungsordnung kann der Geschäftsführende Prüfungsausschuss für Qualifikationsleistungen bis zu 60 CP anrechnen, sodass für die Zulassung auch ein Hochschulabschluss mit 180 CP ausreichen kann.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Mediation
Für die Zulassung zum Masterstudiengang Mediation ist ein abgeschlossenes, berufsqualifizierendes Hoch- oder Fachhochschulstudium mit 240 Credit Points (CP) erforderlich. Zusätzlich muss eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in einem konflikt- und kommunikationsaffinen Beruf nachgewiesen werden. Wenn der Hochschulabschluss weniger als 240 CP umfasst, jedoch mindestens 180 CP, ist eine Zulassung ebenfalls möglich, wenn fehlende Credit Points durch die Anerkennung beruflicher Qualifikationsleistungen ausgeglichen werden oder eine Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt wird.
Anrechenbare berufliche Qualifikationen und Eignungsprüfung
Berufliche Qualifikationsleistungen mit konflikt- oder kommunikationsaffinem Bezug können für die Zulassung angerechnet werden. Diese beinhalten sowohl theoretisches Fachwissen, das durch einschlägige Fort- und Weiterbildungen oder akademische Leistungen erlangt wurde, als auch praktisches Fachwissen in Form von einschlägiger Berufserfahrung. Für den Nachweis der Berufserfahrung ist ein mindestens einjähriger Zeitraum erforderlich, der über die erforderliche Berufserfahrung hinausgehen kann. Diese Berufserfahrung muss durch Arbeitsverträge, Stellen- und Tätigkeitsbeschreibungen, Zeugnisse oder ähnliche Dokumente belegt werden.
Wenn der Hochschulabschluss 180 CP umfasst, ist der Nachweis von mindestens 1800 Arbeitsstunden erforderlich. Bei einem Abschluss mit 210 CP reichen 900 Arbeitsstunden aus.
Die Zulassung kann auch über eine Eignungsprüfung erfolgen. Diese besteht in der Bearbeitung einer Einsendearbeit, bei der eine aktuelle Fragestellung aus dem Bereich Mediation schriftlich erarbeitet und analysiert werden muss. Eine erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung ermöglicht die Zulassung zum Masterstudiengang, auch wenn der Hochschulabschluss nur 180 CP umfasst.
Die Fristen für die Einsendearbeit sind:
Sommersemester: 15. Februar
Wintersemester: 15. August
Die maßgeblichen Daten für die Einsendung sind die Eingangsstempel der FernUniversität in Hagen.
Anerkennung von Vorleistungen
Sollten Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie erbracht haben, können diese anerkannt werden, sofern die erworbenen Kompetenzen nicht erheblich von den Leistungen des Masterstudiums abweichen. Auch außerhalb der Hochschule erworbene Qualifikationen können anerkannt werden, wenn sie den zu ersetzenden Prüfungsleistungen hinsichtlich Inhalt und Niveau gleichwertig sind.
Eine Anerkennung von Vorleistungen führt zu einer Reduktion der Studiengebühren. Wenn jedoch eine Anerkennung erst nach der Freischaltung des Studienmaterials oder nach der Anmeldung zu Präsenzseminaren beantragt wird, ist eine Reduktion der Gebühren nicht mehr möglich.
Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen muss zusammen mit dem Zulassungsantrag eingereicht werden. Alle notwendigen Nachweise wie Zeugnisse, Zertifikate oder Modulhandbücher sind beizufügen.
Anmeldezeiträume
Für das Sommersemester:
- 1. Dezember bis 1. März
Für das Wintersemester:
- 1. Juni bis 1. September
Inhalte des Studiums
Curriculum 1. Semester
| Kursnr. | Kurstitel | Stunden / CP |
|---|---|---|
| Modul 1: Mediation und Rechtskultur | ||
| 71051/1–3 | Praktische Einführung in die Mediation (Schlieffen), Mediation und Litigation (Ponschab) und Systemische Einführung in die Mediation (Duss-von Werdt) | |
| 71053 | Aufgaben des Mediators (Kracht) | |
| 71054 | Das Mediationsgesetz und die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Geldner) | |
| 71059/1 | Konflikte und ihre Bearbeitung (Blasweiler) | |
| 71059/2 | Formen der alternativen Streitbeilegung im Spektrum (Feldmann/Geldner) | |
| Bestehen einer Modulabschlussarbeit | ||
| Workload des Moduls | 180 Stunden / 6 CP | |
| Modul 2: Mediation und zwischenmenschliches Verhalten | ||
| 71055 | Die Selbstverantwortung der Konfliktparteien (Gläßer) | |
| 71056 | Psychologie der Mediation, Teil 1 (Montada) | |
| 71057 | Psychologie der Mediation, Teil 2 (Montada) | |
| 71058/1–2 | Kommunikation – Grundlage mediativer Verfahren, Teil 1 (Auferkorte-Michaelis/Michaelis/Rösch) und Teil 2 (Auferkorte-Michaelis/Michaelis) | |
| 71062/1 | Verhandeln, Teil 1 (Trötschel) | |
| 71062/2 | Verhandeln, Teil 2 (Haft/Stiefel/Trötschel) | |
| Bestehen einer Modulabschlussarbeit | ||
| Praxisseminar | 2‑mal je 12 Stunden Wochenendseminar Einführung in die Mediation I und II über die Online-Plattform Zoom | |
| Workload des Moduls | 210 Stunden / 7 CP | |
| Modul 3: Herausforderungen für Mediatoren | ||
| 71064 | Der Umgang mit Machtgefällen (Budde) | |
| 71065 | Die Technik der teilnehmenden Neutralität (Auferkorte-Michaelis) | |
| 71066 | Gewalt in der Mediation (Gläßer) | |
| 71067/1 | Mediation und Gerechtigkeit aus psychologischer Sicht (Montada) | |
| 71067/2 | Perspektiven auf den Konflikt (Schmidt) | |
| 71169 | Mediation im Umfeld von Suchterkrankungen am Beispiel von Alkoholismus (Geldner) | |
| Bestehen einer Modulabschlussarbeit | ||
| Praxisseminar | 2‑mal je 12 Stunden Wochenendseminar Vertiefung Mediation I und II über die Online-Plattform Zoom | |
| Workload des Moduls | 210 Stunden / 7 CP | |
| Gesamtworkload im ersten Semester | 600 Stunden / 20 CP | |
Curriculum 2. Semester
Curriculum 3. Semester
| Kursnr. | Kurstitel | Stunden / CP |
|---|---|---|
| Modul 7: Dokumentation und Supervision | ||
| Dokumentation von zwei selbst durchgeführten Mediationsverfahren | ||
| Praxisseminar | Insgesamt 24 Stunden Supervisionsseminar inklusive Vorstellung einer selbst durchgeführten Mediation über die Online-Plattform Zoom | |
| Workload des Moduls | 150 Stunden / 5 CP | |
| Modul 8: Masterprüfung | ||
| Erstellen der Masterarbeit | ||
| Mündliche Prüfung mit Präsentation eines dokumentierten Falles | ||
| Workload des Moduls | 480 Stunden / 16 CP | |
| Gesamtworkload im dritten Semester | 630 Stunden / 21 CP | |
Zeugnis, Verleihung des Mastergrades „Master of Mediation“ (MM) | ||
Abschluss – Die Masterthesis
Zusätzlich zur individuellen Betreuung der Masterarbeit bieten wir einmal im Semester ein Masterseminar an der FernUniversität in Hagen an. Dieses Seminar richtet sich an Studierende, die ihr Exposé zur Masterarbeit bereits eingereicht haben. Es bietet die Gelegenheit, sich über das eigene Thema und den Arbeitsansatz auszutauschen sowie von anderen Studierenden und Dozent:innen wertvolle Rückmeldungen zu erhalten.
Das Seminar umfasst sowohl wissenschaftliche als auch organisatorische Aspekte. Es hilft dabei, das Verständnis zu vertiefen und ein besseres Gespür für die Verknüpfung von Zusammenhängen zu entwickeln. Zudem werden formale Anforderungen und wichtige organisatorische Aspekte der Abschlussarbeit thematisiert. Das Masterseminar ist ein kostenloses und fakultatives Angebot, das den Studierenden die Möglichkeit gibt, ihr eigenes Verständnis zu vertiefen und sich mit anderen auszutauschen. Auf diese Weise können sie sicherstellen, dass sie mit ihrer Masterarbeit auf dem richtigen Weg sind.
Nach der Teilnahme erhalten die Studierenden eine Bescheinigung über die absolvierten Präsenzzeitstunden.
Master of Mediation
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erhalten Absolventen von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität ihre Masterurkunde. Sie sind berechtigt, den Titel Master of Mediation, FernUniversität in Hagen (M.M.) zu tragen. Zusätzlich erhalten sie ein Zeugnis, das ihre Leistungen im Studium und in der Abschlussprüfung dokumentiert und auf Wunsch auch das jeweilige Spezialgebiet der Mediation ausweist.
Master of Mediation M.M.
Wintersemester: 1. Oktober
Lehre und Betreuung
Ass. jur. Michael Wolf
Jurist mit Praxis in Anwaltskanzlei & Justiziariat | 25+ Jahre Lehre & Didaktik | Fokus: Recht, Psychologie, Business
Dr. Friedrich Dauner
Jurist & Mediator mit Führungserfahrung in Verbands- & Programmarbeit | seit 2014 Direktor Mediation an der FernUniversität Hagen | Fokus: Konfliktlösung, Hochschulentwicklung, Politik & Praxis
James Grant
Fullstack developer / Mentor
#AlumniTalk: Konflikte verstehen, Kommunikation verbessern
Ähnliche Weiterbildungen
Berufsbegleitend und flexibel
Inhalte
Wissenschaftlich fundiert und praxisnah aufgearbeitet.
Lehre
Ort- und zeitunabhängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.
Betreuung
Individuelle Fachbetreung durch Studiengangskoordinatoren.
Alumni
Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerkes.
Noch Fragen?
Unsere kostenlose Studienberatung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie individuell und unverbindlich zu beraten.
Aktuelles auf einen Blick
Bleiben Sie informiert über unsere bevorstehenden Veranstaltungen! Ob praxisnahe Workshops, vertiefende Seminare oder Infoveranstaltungen zu unseren Weiterbildungsangeboten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich weiterzubilden, auszutauschen und mehr über unsere Programme zu erfahren.
Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ermäßigungen und Anmeldung finden Sie auf der Übersichtsseite zu unseren Weiterbildungen.
Wie und wann erhalte ich die Lehrmaterialien – und wie gehe ich damit um?
Die Lehrmaterialien (Skripten) werden zu Semesterbeginn in der Lernumgebung Moodle freigeschaltet – im Wintersemester Anfang Oktober, im Sommersemester Anfang April.
Wir empfehlen, die Inhalte in der im Curriculum vorgesehenen Reihenfolge durchzuarbeiten. Übungen sollten aktiv durchgeführt werden, um den Lernerfolg zu vertiefen. Auch die Wiederholungs- und Verständnisfragen („Revision“) dienen der Selbstkontrolle und sollten sorgfältig beantwortet werden.
Was sind Modulabschlussarbeiten – und was muss ich dazu wissen?
Modulabschlussarbeiten schließen ein Modul ab und dienen der Vertiefung und Selbstkontrolle des Gelernten. Sie machen 20 % der Abschlussnote aus und werden online über Moodle abgewickelt. Dort finden Sie die Aufgabenstellung und reichen Ihre Arbeit fristgerecht ein.
Die Korrektur erfolgt nach Abgabe und die Bewertung steht Ihnen vor dem nächsten Abgabetermin zum Download bereit.
Der Umfang ist auf max. 20 DIN-A4-Seiten begrenzt (Schriftgröße 12 pt, anderthalbzeiliger Abstand, Seitenränder: oben/unten/links 2 cm, rechts 6 cm). Inhalte, die darüber hinausgehen, werden nicht gewertet.
Eine Fristverlängerung ist nur bei Krankheit und mit ärztlichem Attest um bis zu eine Woche möglich. Wird eine Arbeit nicht bestanden, kann sie im nächsten Semester wiederholt werden.
Wie verläuft die Präsenzausbildung und wann finden die Seminare statt?
Im 1. und 2. Semester nehmen Sie an jeweils vier Online-Präsenzseminaren à 12 Stunden teil – insgesamt 48 Stunden pro Semester. Die Seminare finden in der Regel am Wochenende statt.
Im 3. Semester kommen zusätzlich 24 Stunden Supervision hinzu, die teils abends unter der Woche, teils am Wochenende stattfinden.
Zu Semesterbeginn erhalten Sie die Anmeldeunterlagen von unserem Kooperationspartner Zeugma GmbH. Die Seminarplätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben – ein Anspruch auf bestimmte Termine besteht nicht. Die Teilnahme an allen Seminaren in voller Länge ist verpflichtend. Bei Abbruch kann ggf. ein Ersatzseminar auf eigene Kosten nachgeholt werden.
Aktuelle Termine und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Zeugma GmbH.
Wie komme ich an die Praxisfälle für die Fall-Dokumentationen im 3. Semester?
Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung müssen Sie im 3. Semester zwei eigene Mediationen dokumentieren.
Erste Fall-Dokumentation: bis 1. April (Sommersemester) bzw. 1. Oktober (Wintersemester)
Zweite Fall-Dokumentation: bis 14. Juli bzw. 10. Januar
Die Fälle können aus beliebigen Mediationsbereichen stammen – unabhängig vom gewählten Wahlmodul.
Tipp: Nutzen Sie diese Gelegenheit, um echte Praxiserfahrung zu sammeln – idealerweise durch eigenständig organisierte Mediationen. So trainieren Sie nicht nur Ihre Mediationskompetenz, sondern auch wichtige Fähigkeiten wie Fallakquise und Gesprächsführung. Sehen Sie sich im Alltag bewusst nach Konfliktsituationen um – oft ergeben sich dort passende Fälle.
Weitere Infos und Beratungsstellen finden Sie auf den verlinkten Seiten zur Bildungsprämie.
Wie kann ich mit anderen Teilnehmenden Kontakt aufnehmen?
Für den Austausch mit Ihren Mitstudierenden stehen Ihnen zwei Wege offen:
Über die Präsenzseminare: Wenn Sie der Weitergabe Ihrer Kontaktdaten bei der Seminaranmeldung zustimmen, erhalten Sie zu Beginn des Seminars eine Teilnehmerliste. So können Sie sich direkt vernetzen und z. B. Lerngruppen bilden.
Über die Lernplattform Moodle: Dort finden Sie Foren zum Austausch mit Kommiliton*innen, Diskussionsmöglichkeiten, Termine, Materialien und Informationen zu den Modulabschlussarbeiten – zentral und semesterbezogen aufbereitet.
Ist der Master of Mediation akkreditiert?
Ja, der Masterstudiengang Mediation ist akkreditiert. Die Akkreditierung erfolgte durch die Agentur AQAS.
Erstakkreditierung: 2003
Reakkreditierungen: 2009 und 2015 (für weitere sechs Jahre)
Wie finde ich ein Thema für meine Masterarbeit – und welche Anforderungen gelten?
Im 3. Semester verfassen Sie Ihre Masterarbeit. Sie können ein Thema sowie einen Betreuerin selbst vorschlagen. Eine Liste zugelassener Betreuender erhalten Sie bei uns. Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Vorschlag und weist Ihnen bei Zustimmung das Thema offiziell zu. Liegt kein Vorschlag vor oder wird dieser abgelehnt, erhalten Sie ein Thema zugewiesen. Ab dem Zeitpunkt der Themenvergabe haben Sie 20 Wochen Zeit zur Bearbeitung. Die Arbeit wird von zwei Gutachter*innen bewertet.
Die Masterarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein Thema aus dem Bereich der Mediation innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums selbstständig und nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Der Umfang der Arbeit muss mindestens 30 und höchstens 70 Seiten betragen. Die Formatierung erfolgt in Schriftgröße 12 pt mit einem Zeilenabstand von 1,5, sowie einem ein Drittel breiten Korrekturrand.
Die Arbeit ist in zweifacher gedruckter Ausfertigung sowie als elektronische Datei einzureichen. Außerdem ist eine Eigenständigkeitserklärung beizufügen, in der Sie versichern, die Arbeit selbstständig verfasst und ausschließlich die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet zu haben.
Kann ich zusätzliche Wahlmodule belegen?
Ja, als Teilnehmer:in im Masterstudiengang Mediation belegen Sie regulär zwei von fünf Wahlmodulen. Wenn Sie ein weiteres Wahlmodul absolvieren möchten, ist das möglich – es fällt dafür eine Gebühr von 150 Euro an.
Werden Mediationsausbildungen anderer Anbieter anerkannt?
Ja, eine Anerkennung von Präsenzveranstaltungen anderer Anbieter ist auf Antrag möglich – gemäß § 12 der Prüfungsordnung. Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen, bereits Seminare oder Übungen mit gleichwertigem Umfang und Inhalt absolviert zu haben. Ob eine Anerkennung erfolgen kann, wird im Einzelfall geprüft.
Welche Leistungen muss ich nach dem Studium Mediation noch für den Master of Mediation erbringen?
Wenn Sie nach dem Studium Mediation in den Master of Mediation wechseln, werden Ihre bisherigen Leistungen vollständig anerkannt:
Modulabschlussarbeiten aus den Modulen 1–3
Alle Präsenzseminare
Dokumentation
Mündliche Abschlussprüfung
Diese fließen in die Master-Gesamtnote ein und müssen nicht erneut absolviert werden.
Nach der Zulassung ins 3. Semester des Masterstudiengangs sind noch folgende Leistungen zu erbringen:
Zwei Modulabschlussarbeiten: eine im bereits belegten Wahlmodul und eine in einem weiteren Wahlmodul
Das interaktive Wissenschaftsmodul (Modul 6)
Eine weitere Falldokumentation
Die Masterarbeit
Bereits gezahlte Gebühren werden angerechnet.
Bitte beachten Sie: Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen des Masters erfüllen.
Wie geht es nach dem Wechsel von „Mediation Kompakt“ in den Master of Mediation weiter? Welche Leistungen werden angerechnet?
Nach Abschluss von Mediation Kompakt werden Ihnen die 48 Stunden Präsenzseminar sowie die Abschlussarbeit für das Modul 1 des Masters anerkannt. Da die Arbeit mit „bestanden“ bewertet wurde, zählt sie nicht zur Master-Gesamtnote.
Sie können wählen, ob Sie in das erste oder direkt in das zweite Semester des Masters einsteigen:
Einstieg ins 1. Semester:
Nachzuholen: Modulabschlussarbeiten in Modul 2 („Mediation & zwischenmenschliches Verhalten“) und Modul 3 („Herausforderungen für Mediator*innen“)
Nachzahlung: 590 € für das erste Semester
Direkter Einstieg ins 2. Semester:
Ebenfalls nachzuholen: Modulabschlussarbeiten aus Modul 2 und 3
Zusätzlich zu erbringen:
Zwei weitere Modulabschlussarbeiten (Wahlmodule)
Teilnahme an 48 Stunden Fortgeschrittenen-Präsenzseminaren
Teilnahme am interaktiven Wissenschaftsmodul
Kosten: 590 € Nachzahlung + 2.915 € für das zweite Semester
Die im Kompaktprogramm gezahlten Gebühren werden voll angerechnet. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie die Zulassungs-voraussetzungen des Masters erfüllen.
