Ihr nächster Schritt in die anwaltliche Zukunft
- Kombinieren Sie juristische Expertise mit wirtschaftlichem Know-how in Kanzleimanagement, Gebührenrecht und Zeitmanagement.
- Starten Sie jederzeit ohne Frist – mit Studieninhalten, die Sie direkt im Berufsalltag anwenden können.
Über den Master Lawyer and Legal Practice
Der weiterbildende Master of Laws (LL.M.) Lawyer and Legal Practice vermittelt Ihnen spezialisierte juristische Kenntnisse auf universitärem Niveau – mit direktem Bezug zur anwaltlichen Berufspraxis. Wenn Sie bereits über fundiertes Wissen im materiellen Recht verfügen, bietet Ihnen dieser praxisorientierte Studiengang die ideale Ergänzung für eine erfolgreiche Laufbahn als Anwältin oder Anwalt.
Flexibel zum Abschluss – berufsbegleitend und individuell
Das LL.M.-Studium ist so gestaltet, dass Sie es berufsbegleitend und zeitlich flexibel absolvieren können. Der Online-Aufbau ermöglicht es Ihnen, Inhalte individuell zu erarbeiten – ganz ohne Präsenzpflicht. Sie stärken gezielt Ihr rechtsmethodisches Denkvermögen und entwickeln Ihre anwaltliche Handlungsfähigkeit weiter. Ein weiterer Vorteil: Sie können jederzeit ins Studium einsteigen, eine Anmeldefrist gibt es nicht. Sobald Ihre Anmeldung bestätigt ist, beginnen Sie direkt mit dem Lernen.
Modernes Lernkonzept: Blended Learning
Unser didaktisches Konzept basiert auf Blended Learning – einer Kombination aus klassischen Studienbriefen und digitalen Formaten. Sie arbeiten mit schriftlichen Materialien, nutzen digitale Lernmedien und nehmen an interaktiven Kick-Off-Veranstaltungen teil. So wird das Lernen praxisnah, abwechslungsreich und effektiv. Die Kommunikation und Zusammenarbeit im Studiengang erfolgt über die Lernplattform Moodle. Dort organisieren Sie Ihren virtuellen Arbeitsbereich, tauschen sich mit Kommiliton:innen aus und stehen im engen Kontakt zu Ihren Lehrenden. So entsteht ein digitales Lernumfeld, das Selbstständigkeit fördert und dennoch Raum für Austausch und persönliche Betreuung bietet.
Akkreditierung
Der Studiengang ist akkreditiert durch Beschluss des Akkreditierungsrates vom 01.04.2021. Die Akkreditierung gilt für den Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2029.
Antragsnummer: 10 011 147
Gutachterinstitution: AQAS
Zielgruppe und Zulassung
Der weiterbildende Studiengang richtet sich an:
- Jurist:innen mit erstem Staatsexamen,
- Rechtsreferendar:innen und
- Volljurist:innen, insbesondere Rechtsanwält:innen
Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Ein erfolgreicher Abschluss eines der folgenden Bildungswege: Das erste juristische Staatsexamen bzw. die erste Prüfung oder ein gleichwertiger ausländischer juristischer Abschluss
oder ein Bachelorabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, davon mindestens 120 ECTS juristischen Inhalts - sowie der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen berufspraktischen Erfahrung (der juristische Vorbereitungsdienst / das Referendariat wird ebenfalls als solche Erfahrung anerkannt).
Anmeldezeiträume
Die Anmeldung ist ganzjährig möglich. Je nach Einschreibezeitpunkt werden Sie dem entsprechenden Semester zugeordnet:
01. Juni – 30. November: Einschreibung für das Wintersemester
01. Dezember – 31. Mai: Einschreibung zum Sommersemester
Nach der Einschreibung erhalten Sie sofortigen Zugang zur Lernumgebung und können unabhängig von Semesterzeiten mit dem Studium beginnen.
Inhalte des Studiums
Curriculum 60 ECTS
Der Masterstudiengang umfasst 60 ECTS und besteht aus zwei Pflichtmodulen, einem Wahlmodul sowie der Masterarbeit.
Pflichtmodul 1: Die Anwaltskanzlei (15 ECTS)
In diesem Modul erwerben die Studierenden ein fundiertes und belastbares Grundlagenwissen, das die Basis für eine langfristig erfolgreiche anwaltliche Berufsausübung bildet. Sie erlangen ein vertieftes Verständnis der zentralen betriebswirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen anwaltlicher Tätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Kanzleigründung, Kanzleikauf sowie verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Kooperations- und Organisationsformen. Darüber hinaus setzen sich die Studierenden mit den wesentlichen Arbeits‑, Organisations- und Steuerungsprozessen einer Anwaltskanzlei als professionellem Dienstleistungsunternehmen auseinander. Ein besonderer Fokus liegt auf der Entwicklung praxisrelevanter Kompetenzen im Zeit- und Selbstmanagement, die für einen effizienten und nachhaltigen Kanzleialltag unerlässlich sind. Ergänzend werden die berufsspezifischen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen – darunter Berufsrecht und die Rolle berufsständischer Organisationen – systematisch und praxisnah erschlossen
Teil 1: Gründung, Kauf, Eintritt, Zusammenschluss
Teil 2: Digitalisierung der Anwaltskanzlei (Legal Tech)
Teil 3: Marketing und Management
Teil 4: Anwaltliche Berufsorganisation
Teil 5: Historische und gesellschaftliche Grundlagen des Anwaltsberufs
Teil 6: Berufsrecht
Leistungsnachweis durch eine vierstündige Klausur (mind. Note 4,0).
Pflichtmodul 2: Verfahrensrecht (15 ECTS)
Dieses Modul bereitet die Studierenden gezielt auf die verfahrensrechtliche Praxis der anwaltlichen Tätigkeit vor. Sie erwerben vertiefte Kenntnisse der zentralen prozessualen und verfahrenstechnischen Anforderungen anwaltlicher Berufsausübung und wenden diese sicher in unterschiedlichen Verfahrenskonstellationen an. Die Studierenden sind in der Lage, Mandantinnen und Mandanten vor Rechtsmittelgerichten sachgerecht und strategisch fundiert zu vertreten sowie in Konfliktsituationen professionelle Verfahren der Streitbeilegung, einschließlich außergerichtlicher und konsensualer Lösungsansätze, einzusetzen. Durch die systematische Vermittlung rhetorischer, mediatorischer und kommunikativer Kompetenzen wird das anwaltliche Profil insbesondere im Hinblick auf Verhandlungsführung, Mandantenkommunikation und Konfliktmanagement weiterentwickelt. Das Modul integriert und konsolidiert die zuvor erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten und schafft damit eine tragfähige Grundlage für eine nachhaltige und erfolgreiche anwaltliche Berufstätigkeit.
Teil 1: Taktik des Rechtsanwalts im Zivilprozess
Teil 2: Mediation und Streitbeilegung, Verhandlungstechnik und Rhetorik
Teil 3: Strafverteidigung
Teil 4: Zielführende Businesskommunikation
Leistungsnachweis durch eine vierstündige Klausur (mind. Note 4,0).
Wahlmodul: Steuerstrafrecht oder Datenschutzrecht (15 ECTS)
Die Studierenden wählen einen Schwerpunkt. Im Steuerstrafrecht werden insbesondere Steuerhinterziehung, Strafzumessung, außergerichtliche Verfahren und Selbstanzeige behandelt. Der Schwerpunkt Datenschutzrecht umfasst die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, Informations- und Dokumentationspflichten, Beschäftigtendatenschutz sowie die Rechte betroffener Personen und Datenschutzbeauftragter.
Leistungsnachweis durch zwei schriftliche häusliche Arbeiten (jeweils mind. Note 4,0).
Masterarbeit (15 ECTS)
Die Module können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Nach Abschluss von mindestens zwei Modulen (30 ECTS) kann die Masterarbeit begonnen werden. Die Studienstruktur ermöglicht eine flexible Gestaltung und individuelle Schwerpunktsetzung.
Besonderer Hinweis zum Wahlmodulbereich
Als Wahlmodul können studiumsverwandte Zertifikatsstudien oder Fachanwaltslehrgänge anerkannt werden; bestimmte Programme sind standardmäßig anerkannt. Dazu zählen:
- Zertifikatsstudium Forensische Psychologie für Rechtsberufe (FeUW)
- Zertifikatsstudium Kinderschutz (FeUW)
- Zertifikatsstudium Mediation (FeUW)
- Zertifikatsstudium Datenschutzrecht (FeUW)
- Zertifikatsstudium Steuerstrafrecht (FeUW)
- Zertifikatsstudium Sports Business Management (FeUW) – mit mindestens 10 ECTS aus dem Bereich Sportrecht
- Fachanwaltslehrgänge der Hagen Law School (HLS)
Die Studierenden haben die Möglichkeit während des Masterstudiums anstelle der internen Wahlmodule eines der o.g. Studien oder Lehrgänge zu absolvieren oder sie haben diese Qualifikationen bereits im Vorfeld absolviert und lassen sich diese Leistungen bereits bei der Aufnahme des Masterstudium anerkennen.
Abschluss – Die Masterthesis
Die Master-Gesamtnote setzt sich aus den Ergebnissen der einzelnen Modulabschlussklausuren sowie der Masterarbeit zusammen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad Master of Laws (LL.M.) „Lawyer and Legal Practice“ verliehen.
Anforderungen an die Masterarbeit
Mit der Masterarbeit zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein fachbezogenes Problem wissenschaftlich fundiert und selbstständig zu bearbeiten. Dabei sollen die erworbenen Kenntnisse sach- und praxisgerecht angewendet werden.
Das Thema der Arbeit wird von der jeweiligen Betreuerin oder dem Betreuer festgelegt und ist auf den Bereich des weiterbildenden Master-Studiengangs beschränkt. Wichtig ist, dass die Arbeit oder Teile daraus nicht bereits in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht wurden.
Umfang und Bearbeitungszeit
Die Masterarbeit soll einen Umfang von maximal 60 Seiten haben. Für die Bearbeitung stehen 6 Monate ab Themenvergabe zur Verfügung. Das Thema wird so gestellt, dass die Bearbeitungszeit realistisch eingehalten werden kann. In begründeten persönlichen Ausnahmefällen kann die Studiengangsleitung die Frist verlängern – jedoch höchstens auf die doppelte Dauer.
Lawyer and Legal Practice LL.M.
Lehre und Betreuung
Ass. jur. Michael Wolf
Jurist mit Praxis in Anwaltskanzlei & Justiziariat | 25+ Jahre Lehre & Didaktik | Fokus: Recht, Psychologie, Business
Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff
Strafrecht & Strafprozessrecht | Anwaltsausbildung | Wissenschaftliche Leitung der Weiterbildung und der Hagen Law School
#AlumniTalk: So stärkt der Master Ihre anwaltliche Laufbahn
Sie möchten mehr erfahren?
Ihr Ansprechpartner
Ass. jur. Michael Wolf | Programmkoordinator
Ähnliche Weiterbildungen
Berufsbegleitend und flexibel
Inhalte
Wissenschaftlich fundiert und praxisnah aufgearbeitet.
Lehre
Ort- und zeitunabhängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.
Betreuung
Individuelle Fachbetreung durch Studiengangskoordinatoren.
Alumni
Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerkes.
Aktuelles auf einen Blick
Bleiben Sie informiert über unsere bevorstehenden Veranstaltungen! Ob praxisnahe Workshops, vertiefende Seminare oder Infoveranstaltungen zu unseren Weiterbildungsangeboten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich weiterzubilden, auszutauschen und mehr über unsere Programme zu erfahren.
Veranstaltungen
Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ermäßigungen und Anmeldung finden Sie auf der Übersichtsseite zu unseren Weiterbildungen.
Wie kann ich mir bereits erbrachte Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
Wenn Sie sich Prüfungsleistungen aus früheren Studien oder Weiterbildungen anerkennen lassen möchten, stellen Sie bitte einen Anerkennungsantrag mithilfe des entsprechenden Formulars im Downloadbereich.
Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig und gemäß den darin beschriebenen Richtlinien aus. Die Prüfung der Anerkennung erfolgt auf Grundlage von § 5 der Prüfungsordnung, die ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung steht.
Bei Fragen oder Unsicherheiten beraten wir Sie gerne – wenden Sie sich hierzu an das Team unter info-weiterbildung@fernuni-hagen.de.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht im weiterbildenden Masterstudiengang LL.M. Lawyer and Legal Practice?
Nein, die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen unterliegt grundsätzlich keiner Anwesenheits- oder Präsenzpflicht.
Die Modulabschlussklausuren der Module I und III werden jedoch online unter Aufsicht durchgeführt und sind verpflichtend für den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Module.
Noch Fragen?
Unsere kostenlose Studienberatung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie individuell und unverbindlich zu beraten.
