Ihr nächster Schritt in die anwaltliche Zukunft
- Kombinieren Sie juristische Expertise mit wirtschaftlichem Know-how in Kanzleimanagement, Gebührenrecht und Zeitmanagement.
- Starten Sie jederzeit ohne Frist – mit Studieninhalten, die Sie direkt im Berufsalltag anwenden können.
Über den Master Lawyer and Legal Practice
Der weiterbildende Master of Laws (LL.M.) Lawyer and Legal Practice vermittelt Ihnen spezialisierte juristische Kenntnisse auf universitärem Niveau – mit direktem Bezug zur anwaltlichen Berufspraxis. Wenn Sie bereits über fundiertes Wissen im materiellen Recht verfügen, bietet Ihnen dieser praxisorientierte Studiengang die ideale Ergänzung für eine erfolgreiche Laufbahn als Anwältin oder Anwalt.
Flexibel zum Abschluss – berufsbegleitend und individuell
Das LL.M.-Studium ist so gestaltet, dass Sie es berufsbegleitend und zeitlich flexibel absolvieren können. Der Online-Aufbau ermöglicht es Ihnen, Inhalte individuell zu erarbeiten – ganz ohne Präsenzpflicht. Sie stärken gezielt Ihr rechtsmethodisches Denkvermögen und entwickeln Ihre anwaltliche Handlungsfähigkeit weiter. Ein weiterer Vorteil: Sie können jederzeit ins Studium einsteigen, eine Anmeldefrist gibt es nicht. Sobald Ihre Anmeldung bestätigt ist, beginnen Sie direkt mit dem Lernen.
Modernes Lernkonzept: Blended Learning
Unser didaktisches Konzept basiert auf Blended Learning – einer Kombination aus klassischen Studienbriefen und digitalen Formaten. Sie arbeiten mit schriftlichen Materialien, nutzen digitale Lernmedien und nehmen an interaktiven Kick-Off-Veranstaltungen teil. So wird das Lernen praxisnah, abwechslungsreich und effektiv. Die Kommunikation und Zusammenarbeit im Studiengang erfolgt über die Lernplattform Moodle. Dort organisieren Sie Ihren virtuellen Arbeitsbereich, tauschen sich mit Kommiliton:innen aus und stehen im engen Kontakt zu Ihren Lehrenden. So entsteht ein digitales Lernumfeld, das Selbstständigkeit fördert und dennoch Raum für Austausch und persönliche Betreuung bietet.
Akkreditierung
Der Studiengang ist akkreditiert durch Beschluss des Akkreditierungsrates vom 01.04.2021. Die Akkreditierung gilt für den Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2029.
Antragsnummer: 10 011 147
Gutachterinstitution: AQAS
Zielgruppe und Zulassung
Der weiterbildende Studiengang richtet sich an:
- Jurist:innen mit erstem Staatsexamen,
- Rechtsreferendar:innen und
- Volljurist:innen, insbesondere Rechtsanwält:innen
Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Ein erfolgreicher Abschluss eines der folgenden Bildungswege: Das erste juristische Staatsexamen bzw. die erste Prüfung oder ein gleichwertiger ausländischer juristischer Abschluss
oder ein Bachelorabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, davon mindestens 120 ECTS juristischen Inhalts - sowie der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen berufspraktischen Erfahrung (der juristische Vorbereitungsdienst / das Referendariat wird ebenfalls als solche Erfahrung anerkannt).
Anmeldezeiträume
Die Einschreibung ist ganzjährig möglich. Je nach Anmeldezeitraum werden Sie dem entsprechenden Semester zugeordnet:
1. Juni – 30. November: Einschreibung für das Wintersemester
1. Dezember – 31. Mai: Einschreibung für das Sommersemester
Nach der Anmeldung erhalten Sie sofortigen Zugang zur Lernumgebung und können unabhängig von Semesterzeiten mit dem Studium beginnen.
Inhalte des Studiums
Curriculum 60 ECTS
Modul 1 – Die Anwaltskanzlei
Im ersten Modul geht es um die Organisation und Entwicklung einer Kanzlei. Behandelt werden Themen wie die Gründung, der Kauf, der Eintritt und Zusammenschlüsse sowie der Einsatz von Legal Tech und die Digitalisierung im Kanzleimanagement. Auch grundlegende Kenntnisse in Buchführung, Steuern und Sozialversicherung werden vermittelt. Darüber hinaus stehen Fragen des Gebührenrechts, der Honorargestaltung und des Kostenrechts im Mittelpunkt. Ergänzt wird das Modul durch Einblicke in die anwaltliche Berufsorganisation, die historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Anwaltsberufs sowie das Berufsrecht, die Haftpflicht und die berufsständische Versorgung.
Zur erfolgreichen Bearbeitung ist eine vierstündige Modulabschlussklausur erforderlich, die mit mindestens Note 4,0 (ausreichend) bestanden werden muss.
Modul 2 – Wahlmodul
Im zweiten Modul wählen die Teilnehmenden einen Schwerpunkt aus drei Bereichen: Steuerstrafrecht, Sportrecht oder Datenschutz. Im Steuerstrafrecht stehen die Tatbestände der Steuerhinterziehung, Fragen der Strafzumessung, das außergerichtliche Verfahren sowie die Selbstanzeige im Fokus. Das Sportrecht beleuchtet zunächst die rechtlichen Grundlagen des Sports, bevor es um Sportarbeitsrecht, Sozialversicherungsfragen und die zivilrechtliche Haftung geht. Wer den Schwerpunkt Datenschutz wählt, beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung, den Informations- und Dokumentationspflichten, dem Beschäftigtendatenschutz sowie den Rechten betroffener Personen und Datenschutzbeauftragter.
Für das Bestehen dieses Moduls müssen zwei Einsendeaufgaben erfolgreich absolviert werden – jeweils mit mindestens Note 4,0 (ausreichend).
Modul 3 – Verfahrensrecht
Das dritte Modul widmet sich dem juristischen Vorgehen in der Praxis. Vermittelt werden Kenntnisse zur Taktik des Rechtsanwalts im Zivilrecht, zur Zwangsvollstreckung, zu Mediation und außergerichtlicher Streitbeilegung sowie zur Strafverteidigung. Ergänzend wird die Businesskommunikation in der Anwaltskanzlei geschult, um rechtliches Know-how mit erfolgreicher Mandantenkommunikation zu verbinden.
Auch in diesem Modul ist eine vierstündige Modulabschlussklausur zu absolvieren, die mit mindestens Note 4,0 (ausreichend) bestanden werden muss.
Abschluss – Die Masterthesis
Die Master-Gesamtnote setzt sich aus den Ergebnissen der einzelnen Modulabschlussklausuren sowie der Masterarbeit zusammen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad Master of Laws (LL.M.) „Lawyer and Legal Practice“ verliehen.
Anforderungen an die Masterarbeit
Mit der Masterarbeit zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein fachbezogenes Problem wissenschaftlich fundiert und selbstständig zu bearbeiten. Dabei sollen die erworbenen Kenntnisse sach- und praxisgerecht angewendet werden.
Das Thema der Arbeit wird von der jeweiligen Betreuerin oder dem Betreuer festgelegt und ist auf den Bereich des weiterbildenden Master-Studiengangs beschränkt. Wichtig ist, dass die Arbeit oder Teile daraus nicht bereits in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht wurden.
Umfang und Bearbeitungszeit
Die Masterarbeit soll einen Umfang von maximal 60 Seiten haben. Für die Bearbeitung stehen 6 Monate ab Themenvergabe zur Verfügung. Das Thema wird so gestellt, dass die Bearbeitungszeit realistisch eingehalten werden kann. In begründeten persönlichen Ausnahmefällen kann die Studiengangsleitung die Frist verlängern – jedoch höchstens auf die doppelte Dauer.
Lawyer and Legal Practice LL.M.
Lehre und Betreuung
Ass. jur. Michael Wolf
Jurist mit Praxis in Anwaltskanzlei & Justiziariat | 25+ Jahre Lehre & Didaktik | Fokus: Recht, Psychologie, Business
Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff
Strafrecht & Strafprozessrecht | Anwaltsausbildung | Wissenschaftliche Leitung der Weiterbildung und der Hagen Law School
#AlumniTalk: So stärkt der Master Ihre anwaltliche Laufbahn
Ähnliche Weiterbildungen
Berufsbegleitend und flexibel
Inhalte
Wissenschaftlich fundiert und praxisnah aufgearbeitet.
Lehre
Ort- und zeitunabhängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.
Betreuung
Individuelle Fachbetreung durch Studiengangskoordinatoren.
Alumni
Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerkes.
Noch Fragen?
Unsere kostenlose Studienberatung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie individuell und unverbindlich zu beraten.
Aktuelles auf einen Blick
Bleiben Sie informiert über unsere bevorstehenden Veranstaltungen! Ob praxisnahe Workshops, vertiefende Seminare oder Infoveranstaltungen zu unseren Weiterbildungsangeboten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich weiterzubilden, auszutauschen und mehr über unsere Programme zu erfahren.
Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ermäßigungen und Anmeldung finden Sie auf der Übersichtsseite zu unseren Weiterbildungen.
Wie kann ich mir bereits erbrachte Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
Wenn Sie sich Prüfungsleistungen aus früheren Studien oder Weiterbildungen anerkennen lassen möchten, stellen Sie bitte einen Anerkennungsantrag mithilfe des entsprechenden Formulars im Downloadbereich.
Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig und gemäß den darin beschriebenen Richtlinien aus. Die Prüfung der Anerkennung erfolgt auf Grundlage von § 5 der Prüfungsordnung, die ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung steht.
Bei Fragen oder Unsicherheiten beraten wir Sie gerne – wenden Sie sich hierzu an das Team unter info-weiterbildung@fernuni-hagen.de.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht im weiterbildenden Masterstudiengang LL.M. Lawyer and Legal Practice?
Nein, die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen unterliegt grundsätzlich keiner Anwesenheits- oder Präsenzpflicht.
Die Modulabschlussklausuren der Module I und III werden jedoch online unter Aufsicht durchgeführt und sind verpflichtend für den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Module.
