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Lawyer and Legal Practice (LL.M.)
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Ihr nächster Schritt in die anwalt­liche Zukunft

Der weiter­bil­dende Master of Laws (LL.M.) Lawyer and Legal Practice vermit­telt Ihnen spezia­li­sierte juris­ti­sche Kennt­nisse auf univer­si­tärem Niveau – mit direktem Bezug zur anwalt­li­chen Berufs­praxis. Wenn Sie bereits über fundiertes Wissen im materi­ellen Recht verfügen, bietet Ihnen dieser praxis­ori­en­tierte Studi­en­gang die ideale Ergän­zung für eine erfolg­reiche Laufbahn als Anwältin oder Anwalt.

Flexibel zum Abschluss – berufs­be­glei­tend und indivi­duell

Das LL.M.-Studium ist so gestaltet, dass Sie es berufs­be­glei­tend und zeitlich flexibel absol­vieren können. Der Online-Aufbau ermög­licht es Ihnen, Inhalte indivi­duell zu erarbeiten – ganz ohne Präsenz­pflicht. Sie stärken gezielt Ihr rechts­me­tho­di­sches Denkver­mögen und entwi­ckeln Ihre anwalt­liche Handlungs­fä­hig­keit weiter. Ein weiterer Vorteil: Sie können jeder­zeit ins Studium einsteigen, eine Anmel­de­frist gibt es nicht. Sobald Ihre Anmel­dung bestä­tigt ist, beginnen Sie direkt mit dem Lernen.

Modernes Lernkon­zept: Blended Learning

Unser didak­ti­sches Konzept basiert auf Blended Learning – einer Kombi­na­tion aus klassi­schen Studi­en­briefen und digitalen Formaten. Sie arbeiten mit schrift­li­chen Materia­lien, nutzen digitale Lernme­dien und nehmen an inter­ak­tiven Kick-Off-Veran­stal­tungen teil. So wird das Lernen praxisnah, abwechs­lungs­reich und effektiv. Die Kommu­ni­ka­tion und Zusam­men­ar­beit im Studi­en­gang erfolgt über die Lernplatt­form Moodle. Dort organi­sieren Sie Ihren virtu­ellen Arbeits­be­reich, tauschen sich mit Kommiliton:innen aus und stehen im engen Kontakt zu Ihren Lehrenden. So entsteht ein digitales Lernum­feld, das Selbst­stän­dig­keit fördert und dennoch Raum für Austausch und persön­liche Betreuung bietet.

Akkre­di­tie­rung

Der Studi­en­gang ist akkre­di­tiert durch Beschluss des Akkre­di­tie­rungs­rates vom 01.04.2021. Die Akkre­di­tie­rung gilt für den Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2029.
Antrags­nummer: 10 011 147
Gutach­ter­in­sti­tu­tion: AQAS

Der weiter­bil­dende Studi­en­gang richtet sich an:

  • Jurist:innen mit erstem Staats­examen,
  • Rechtsreferendar:innen und
  • Volljurist:innen, insbe­son­dere Rechtsanwält:innen

Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraus­set­zungen zu erfüllen:

  1. Ein erfolg­rei­cher Abschluss eines der folgenden Bildungs­wege: Das erste juris­ti­sche Staats­examen bzw. die erste Prüfung oder ein gleich­wer­tiger auslän­di­scher juris­ti­scher Abschluss
    oder ein Bache­lor­ab­schluss mit mindes­tens 240 ECTS-Punkten, davon mindes­tens 120 ECTS juris­ti­schen Inhalts
  2. sowie der Nachweis einer mindes­tens einjäh­rigen einschlä­gigen berufs­prak­ti­schen Erfah­rung (der juris­ti­sche Vorbe­rei­tungs­dienst / das Referen­da­riat wird ebenfalls als solche Erfah­rung anerkannt).

Die Einschrei­bung ist ganzjährig möglich. Je nach Anmel­de­zeit­raum werden Sie dem entspre­chenden Semester zugeordnet:

1. Juni – 30. November: Einschrei­bung für das Winter­se­mester
1. Dezember – 31. Mai: Einschrei­bung für das Sommer­se­mester

Nach der Anmel­dung erhalten Sie sofor­tigen Zugang zur Lernum­ge­bung und können unabhängig von Semes­ter­zeiten mit dem Studium beginnen

Inhalte des Studiums

Der Master­stu­di­en­gang umfasst 60 ECTS und besteht aus zwei Pflicht­mo­dulen, einem Wahlmodul sowie der Master­ar­beit

Pflicht­modul 1: Die Anwalts­kanzlei (15 ECTS) 

Das Modul vermit­telt wissen­schaft­lich fundierte Kennt­nisse zur Organi­sa­tion, Führung und strate­gi­schen Entwick­lung von Kanzleien.

Behan­delt werden Kanzlei­grün­dung, ‑übernahme und ‑zusam­men­schlüsse, Legal Tech und Digita­li­sie­rung, Grund­lagen der Buchfüh­rung, des Steuer- und Sozial­ver­si­che­rungs­rechts sowie Gebühren‑, Honorar- und Kosten­recht. Ergän­zend werden Berufs­recht, Haftung, berufs­stän­di­sche Versor­gung sowie histo­ri­sche und gesell­schaft­liche Rahmen­be­din­gungen des Anwalts­be­rufs thema­ti­siert.  

Leistungs­nach­weis durch eine vierstün­dige Klausur (mind. Note 4,0). 

Pflicht­modul 2: Verfah­rens­recht (15 ECTS) 

Im Fokus stehen praxis­re­le­vante Aspekte anwalt­li­cher Verfah­rens­füh­rung, insbe­son­dere zivil­pro­zes­suale Taktik, Zwangs­voll­stre­ckung, Media­tion und außer­ge­richt­liche Streit­bei­le­gung sowie Straf­ver­tei­di­gung. Ergän­zend werden Kompe­tenzen der profes­sio­nellen Business- und Mandan­ten­kom­mu­ni­ka­tion vermit­telt.  

Leistungs­nach­weis durch eine vierstün­dige Klausur (mind. Note 4,0). 

Wahlmodul: Steuer­straf­recht oder Daten­schutz­recht (15 ECTS) 

Die Studie­renden wählen einen Schwer­punkt. Im Steuer­straf­recht werden insbe­son­dere Steuer­hin­ter­zie­hung, Straf­zu­mes­sung, außer­ge­richt­liche Verfahren und Selbst­an­zeige behan­delt. Der Schwer­punkt Daten­schutz­recht umfasst die Recht­mä­ßig­keit der Daten­ver­ar­bei­tung, Infor­ma­tions- und Dokumen­ta­ti­ons­pflichten, Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz sowie die Rechte betrof­fener Personen und Daten­schutz­be­auf­tragter.  

Leistungs­nach­weis durch zwei schrift­liche häusliche Arbeiten (jeweils mind. Note 4,0). 

Master­ar­beit (15 ECTS) 

Die Module können in belie­biger Reihen­folge absol­viert werden. Nach Abschluss von mindes­tens zwei Modulen (30 ECTS) kann die Master­ar­beit begonnen werden. Die Studi­en­struktur ermög­licht eine flexible Gestal­tung und indivi­du­elle Schwer­punkt­set­zung. 

Beson­derer Hinweis zum Wahlmo­dul­be­reich 

Als Wahlmodul können studi­ums­ver­wandte Zerti­fi­kats­stu­dien oder Fachan­walts­lehr­gänge anerkannt werden; bestimmte Programme sind standard­mäßig anerkannt. Dazu zählen: 

Die Studie­renden haben die Möglich­keit während des Master­stu­diums anstelle der internen Wahlmo­dule eines der o.g. Studien oder Lehrgänge zu absol­vieren oder sie haben diese Quali­fi­ka­tionen bereits im Vorfeld absol­viert und lassen sich diese Leistungen bereits bei der Aufnahme des Master­stu­dium anerkennen

Die Master-Gesamt­note setzt sich aus den Ergeb­nissen der einzelnen Modul­ab­schluss­klau­suren sowie der Master­ar­beit zusammen. Nach erfolg­rei­chem Abschluss des Studiums wird der akade­mi­sche Grad Master of Laws (LL.M.) „Lawyer and Legal Practice“ verliehen.

Anfor­de­rungen an die Master­ar­beit

Mit der Master­ar­beit zeigen die Studie­renden, dass sie in der Lage sind, inner­halb einer vorge­ge­benen Frist ein fachbe­zo­genes Problem wissen­schaft­lich fundiert und selbst­ständig zu bearbeiten. Dabei sollen die erwor­benen Kennt­nisse sach- und praxis­ge­recht angewendet werden.
Das Thema der Arbeit wird von der jewei­ligen Betreuerin oder dem Betreuer festge­legt und ist auf den Bereich des weiter­bil­denden Master-Studi­en­gangs beschränkt. Wichtig ist, dass die Arbeit oder Teile daraus nicht bereits in einem anderen Prüfungs­ver­fahren einge­reicht wurden.

Umfang und Bearbei­tungs­zeit

Die Master­ar­beit soll einen Umfang von maximal 60 Seiten haben. Für die Bearbei­tung stehen 6 Monate ab Themen­ver­gabe zur Verfü­gung. Das Thema wird so gestellt, dass die Bearbei­tungs­zeit realis­tisch einge­halten werden kann. In begrün­deten persön­li­chen Ausnah­me­fällen kann die Studi­en­gangs­lei­tung die Frist verlän­gern – jedoch höchs­tens auf die doppelte Dauer.

Lawyer and Legal Practice (LL.M.)

Lawyer and Legal Practice LL.M.

Studi­en­start
Studi­en­start ganzjährig möglich
Studi­en­gangs­va­ri­ante
60 ECTS
Studi­en­dauer
Zwei Semester
Abschluss
Master of Laws (LL.M.)
Kosten
5.990,00 €

Lehre und Betreuung

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Wissen­schaft­lich fundiert. Persön­lich berei­chernd.

Berufs­be­glei­tend und flexibel

Inhalte

Wissen­schaft­lich fundiert und praxisnah aufge­ar­beitet.

Lehre

Ort- und zeitun­ab­hängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.

Betreuung

Indivi­du­elle Fachbe­treung durch Studi­en­gangs­ko­or­di­na­toren.

Alumni

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Noch Fragen?

Unsere kosten­lose Studi­en­be­ra­tung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie indivi­duell und unver­bind­lich zu beraten.

Koope­ra­ti­ons­partner

Aktuelles auf einen Blick

Bleiben Sie infor­miert über unsere bevor­ste­henden Veran­stal­tungen! Ob praxis­nahe Workshops, vertie­fende Seminare oder Infover­an­stal­tungen zu unseren Weiter­bil­dungs­an­ge­boten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.

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Fragen und Antworten

Allge­meine Fragen zu Kosten, Ermäßi­gungen und Anmel­dung finden Sie auf der Übersichts­seite zu unseren Weiter­bil­dungen.

Wenn Sie sich Prüfungs­leis­tungen aus früheren Studien oder Weiter­bil­dungen anerkennen lassen möchten, stellen Sie bitte einen Anerken­nungs­an­trag mithilfe des entspre­chenden Formu­lars im Download­be­reich.

Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig und gemäß den darin beschrie­benen Richt­li­nien aus. Die Prüfung der Anerken­nung erfolgt auf Grund­lage von § 5 der Prüfungs­ord­nung, die ebenfalls im Download­be­reich zur Verfü­gung steht.

Bei Fragen oder Unsicher­heiten beraten wir Sie gerne – wenden Sie sich hierzu an das Team unter info-weiterbildung@fernuni-hagen.de.

Nein, die Teilnahme an den angebo­tenen Veran­stal­tungen unter­liegt grund­sätz­lich keiner Anwesen­heits- oder Präsenz­pflicht.

Die Modul­ab­schluss­klau­suren der Module I und III werden jedoch online unter Aufsicht durch­ge­führt und sind verpflich­tend für den erfolg­rei­chen Abschluss der jewei­ligen Module.