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Kinder­schutz
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Kinder­schutz als gemein­same Verant­wor­tung

Das weiter­bil­dende Zerti­fi­kats­stu­dium Kinder­schutz richtet sich an Fachkräfte, die ihr profes­sio­nelles Handeln stärken und sich für die vielschich­tigen Anfor­de­rungen im Kinder­schutz quali­fi­zieren möchten. Im Zentrum stehen aktuelle wissen­schaft­liche Erkennt­nisse und praxis­nahe Konzepte, die Sie dabei unter­stützen, komplexe Gefähr­dungs­si­tua­tionen sicher einzu­schätzen und handlungs­fähig zu bleiben.

Kinder­schutz profes­sio­nell und vernetzt gestalten

Ein beson­derer Fokus liegt auf der inter­dis­zi­pli­nären Zusam­men­ar­beit: Sie lernen, mit verschie­denen Berufs­gruppen abgestimmt zu koope­rieren und gemeinsam tragfä­hige Lösungen im Kinder­schutz zu entwi­ckeln. Dabei setzen Sie sich mit zentralen recht­li­chen Grund­lagen wie dem Familien‑, Kindschafts- und Jugend­hil­fe­recht ausein­ander und lernen, fachliche Einschät­zungen von Alltags­theo­rien und milieu­spe­zi­fi­schen Famili­en­bil­dern zu unter­scheiden. Die Weiter­bil­dung fördert ein vertieftes Verständnis von Familie als sozialem System und sensi­bi­li­siert für die Bedeu­tung lebens­welt­li­cher Kontexte, um Krisen nachhaltig zu bewäl­tigen.

Flexibel lernen – reflek­tiert handeln

Das Studium ist als flexi­bles Blended-Learning-Format gestaltet und kombi­niert digitale Studi­en­briefe, Online-Module sowie Hybrid­se­mi­nare. Über die zentrale Lernplatt­form Moodle haben Sie Zugriff auf alle Materia­lien, Fachvor­träge und Austausch­mög­lich­keiten. Beglei­tend erhalten Sie Impulse von erfah­renen Lehrenden und externen Expert*innen. Die Seminare finden größten­teils am Wochen­ende statt und sind auf die beruf­li­chen Anfor­de­rungen der Teilneh­menden abgestimmt. Mit dem erfolg­rei­chen Abschluss erwerben Sie nicht nur vertieftes Wissen, sondern stärken Ihre Fähig­keit zur fallver­ste­henden Analyse, zur profes­sio­nellen Selbst­re­fle­xion und zur wirksamen Gestal­tung von Kinder­schutz­pro­zessen.

Der weiter­bil­dende Studi­en­gang richtet sich an:

Fachkräfte mit einem abgeschlos­senen Studium oder einer quali­fi­zierten Berufs­aus­bil­dung im sozial‑, gesund­heits- oder erzie­hungs­wis­sen­schaft­li­chen Bereich, insbe­son­dere aus den Feldern:

  • Soziale Arbeit

  • Pädagogik und Sozial­päd­agogik

  • Psycho­logie und Psycho­the­rapie

  • Medizin (z. B. Pädia­trie, Kinder- und Jugend­psych­ia­trie)

sowie an Personen mit aktuellen oder zukünf­tigen Arbeits­schwer­punkten oder Spezia­li­sie­rungs­in­ter­essen in:

  • der Kinder- und Jugend­hilfe, insbe­son­dere in Jugend­äm­tern (z. B. Allge­meiner Sozialer Dienst, Kinder­schutz­dienste)

  • dem Familien- und Kindschafts­recht, z. B. als Familienrichter:in, Verfah­rens­bei­stand, Rechtsanwält:in, Amtsvor­mund oder Kinder­schutz­fach­kraft

  • der famili­en­recht­li­chen Begut­ach­tung, insbe­son­dere im Kontext des Kindschafts­rechts

  • der pädago­gi­schen Praxis, z. B. in Schulen (Schul­so­zi­al­ar­beit, Lehrkräfte), der Frühen Bildung, Betreuung und Erzie­hung (z. B. Erzieher:innen, Fachberater:innen, Kinder­ta­ges­pfle­ge­per­sonen)

  • der psycho­so­zialen Beratung, z. B. als Ehe‑, Familien‑, Erzie­hungs- oder Jugendberater:in

  • der Gesund­heits­hilfe, z. B. in der Kinder- und Jugend­psych­ia­trie, ‑psycho­the­rapie oder im Bereich Geburts­hilfe (Hebammen, Entbin­dungs­pfle­ge­kräfte).

Auch Studie­rende einschlä­giger Studi­en­gänge, die eine spätere Spezia­li­sie­rung im Kinder­schutz anstreben, sind zur Teilnahme berech­tigt.

Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraus­set­zungen zu erfüllen:

  1. Ein erfolg­rei­cher Abschluss eines der folgenden Bildungs­wege:

  • Ein abgeschlos­senes Hochschul­stu­dium oder ein fortge­schrit­tenes thema­tisch affines Studium

  • Eine abgeschlos­sene Berufs­aus­bil­dung mit Bezug zum Kinder­schutz (z. B. pädago­gisch, sozial­päd­ago­gisch oder medizinnah)

  • Alter­nativ: der Nachweis vergleichbar einschlä­giger Kennt­nisse

          oder

  1. Nachweis einer mindes­tens dreijäh­rigen beruf­li­chen oder ehren­amt­li­chen Tätig­keit mit erkenn­barem Bezug zum Kinder­schutz

Sonder­re­ge­lung für berufs­prak­tisch quali­fi­zierte Bewerber:innen

Studi­en­be­wer­be­rinnen und ‑bewerber ohne formalen Hochschul­ab­schluss können auf Antrag zugelassen werden, wenn sie durch einschlä­gige Berufs­er­fah­rung und erwor­bene fachliche Kennt­nisse eine gleich­wer­tige Quali­fi­ka­tion nachweisen. Eine Einzel­fall­prü­fung erfolgt im Rahmen der Bewer­bung durch die Studi­en­lei­tung.

Kinder­schutz­fach­kräfte werden nach § 8 a SGB VIII – insoweit erfah­rene Fachkräfte – von Einrich­tungen der öffent­li­chen und freien Kinder- und Jugend­hilfe zur Beratung und Einschät zung einer Kindes­wohl­ge­fähr­dung zu Rate gezogen. Bislang fehlt es an recht­li­chen Vorgaben zur Quali­fi­zie­rung als insoweit erfah­rene Fachkraft. Für die Ausübung der Funktion sind vielfäl­tige Voraus­set­zungen zu erfüllen.

In Handlungs­emp­feh­lungen der Jugend­ämter wird für die Eignung als Insofa einge­for­dert, fundierte Kennt­nisse im Kinder­schutz (u.a. recht­liche Handlungs­grund­lagen, Koope­ra­tions- und Netzwerk­struk­turen, Famili­en­kon­stel­la­tionen und ‑dynamiken, Falldia­gnostik und ‑verstehen) im Rahmen von Fort- und Weiter­bil­dungen zu Themen des Kinder­schutzes zu erwerben. Über das Zerti­fi­kats­stu­dium „Kinder­schutz“ (FernUni­ver­sität in Hagen) lässt sich dieser Nachweis erbringen, denn das Zerti­fi­kats­stu­dium „Kinder­schutz“ (FernUni­ver­sität in Hagen) quali­fi­ziert zur Übernahme von Aufgaben einer insoweit erfah­renen Fachkraft, indem es einschlä­giges Wissen zu Themen des Kinder­schutzes vermit­telt.

Aber das Zerti­fi­kats­stu­dium allein ist keine hinrei­chende Voraus­set­zung für die Tätig­keit als insoweit erfah­rene Fachkraft. Zum einen obliegt die Einschät­zung der Eignung, ob jemand als insoweit erfah­rene Fachkraft arbeiten kann, dem Träger. Zum anderen bedarf es weiterer spe zifischer Voraus­set­zungen: einer quali­fi­zie­renden Berufs­aus­bil­dung im sozialen, psycho­lo­gi­schen, juris­ti­schen oder medizi­ni­schen Bereich, in der Regel mit dem Nachweis eines (Fach)Hochschulabschlusses oder äquiva­lenter, nachweis­barer (Zusatz-)Qualifikationen und /oder spezi­fi­scher Berufs­er­fah­rungen. Fundierte Kennt­nisse in der Fachbe­ra­tung und Gesprächs­füh­rung sowie eine mehrjäh­rige Berufs­er­fah­rung, die Praxis­wissen im Umgang mit Kindes­wohl gefähr­dung und der Gefähr­dungs­ein­schät­zung umschließt, und die persön­liche Eignung stellen weitere Krite­rien der Quali­fi­ka­tion zur insoweit erfah­renen Fachkraft dar.

Die Einschrei­bung ist ganzjährig möglich. Je nach Anmel­de­zeit­raum werden Sie dem entspre­chenden Semester zugeordnet:

1. Juni – 30. November: Einschrei­bung für das Winter­se­mester
1. Dezember – 31. Mai: Einschrei­bung für das Sommer­se­mester

Nach der Anmel­dung erhalten Sie sofor­tigen Zugang zur Lernum­ge­bung und können unabhängig von Semes­ter­zeiten mit dem Studium beginnen. Prüfungen können jedoch nur inner­halb der offizi­ellen Semester abgelegt werden.

Inhalte des Studiums

Basis­modul (10 ECTS)

Kinder­schutz und multi­pro­fes­sio­nelles Handeln
– Multi­pro­fes­sio­nelle Zusam­men­ar­beit: Kinder­schutz inter­dis­zi­plinär und parti­zi­pativ
– Organi­sierter Kinder­schutz in Deutsch­land
– Koope­ra­tion als Schlüs­sel­kon­zept moderner Kinder­schutz­ar­beit

Vertie­fungs­mo­dule (je 5 ECTS)

1. Kinder­schutz und Familie
– Familie als soziales System
– Famili­en­kon­stel­la­tionen, Resilienz- und Risiko­fak­toren

2. Kinder­schutz und Fallver­stehen
– Fallver­stehen in der Begeg­nung
– Profes­sio­nelles Handeln im Kinder­schutz

Die Module sind flexibel und in belie­biger Reihen­folge belegbar. Es wird empfohlen, mit dem Basis­modul zu starten. Jedes Modul schließt mit einer unbeno­teten Prüfung ab, in der Sie nachweisen, dass Sie die Inhalte verstanden und praxisnah anwenden können.

Die Bearbei­tungs­zeit pro Modul beträgt ein Semester. Wird die Prüfung nicht bestanden, verlän­gert sich die Bearbei­tungs­zeit automa­tisch um ein weiteres Semester (kosten­frei). Danach ist auf Wunsch eine weitere Verlän­ge­rung für 300,00 € möglich.

Jedes Modul schließt mit einer unbeno­teten Prüfung (Bestanden/Nicht bestanden) ab. Je nach Anzahl der erfolg­reich abgeschlos­senen Module erhalten Sie:

Certi­fi­cate of Advanced Studies (CAS) – Basis­kennt­nisse (nach Abschluss des Basis­mo­duls)
CAS – Vertiefte Kennt­nisse (Basis­modul + mind. 1 Vertie­fungs­modul)
CAS – Kennt­nisse im Kinder­schutz (zwei Vertie­fungs­mo­dule ohne Basis­modul)
Modul­zer­ti­fikat (bei erfolg­rei­chem Abschluss nur eines Vertie­fungs­mo­duls)

Das CAS ist ein wissen­schaft­li­cher Weiter­bil­dungs­ab­schluss auf Master-Niveau und wird deutsch­land­weit anerkannt. Durch die ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) sind die Abschlüsse europa­weit vergleichbar.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie im Modul­hand­buch oder über die Deutsche Gesell­schaft für wissen­schaft­liche Weiter­bil­dung und Fernstu­dium.

alt="Lachender Junge mit Farbflecken im Gesicht und auf der Kleidung, beim Malen in geschütztem, kreativem Umfeld"

Kinder­schutz

Studi­en­start
Studi­en­start ganzjährig möglich
Studi­en­gangs­va­ri­anten
5 bis 20 ECTS
Studi­en­dauer
Ein bis drei Semester
Abschluss
Modul­zer­ti­fikat oder Certi­fi­cate of Advanced Studies
Kosten
Basis­modul: 1.300,00 €
Je Vertie­fungs­modul: 800,00 €

Lehre und Betreuung

#Alumni­Talk: Fachkräfte berichten – Kinder­schutz­wissen wirksam einsetzen

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Wissen­schaft­lich fundiert. Persön­lich berei­chernd.

Berufs­be­glei­tend und flexibel

Inhalte

Wissen­schaft­lich fundiert und praxisnah aufge­ar­beitet.

Lehre

Ort- und zeitun­ab­hängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.

Betreuung

Indivi­du­elle Fachbe­treung durch Studi­en­gangs­ko­or­di­na­toren.

Alumni

Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerkes.

Aktuelles auf einen Blick

Bleiben Sie infor­miert über unsere bevor­ste­henden Veran­stal­tungen! Ob praxis­nahe Workshops, vertie­fende Seminare oder Infover­an­stal­tungen zu unseren Weiter­bil­dungs­an­ge­boten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.

Nutzen Sie die Gelegen­heit, sich weiter­zu­bilden, auszu­tau­schen und mehr über unsere Programme zu erfahren.

Veran­stal­tungen

Fragen und Antworten

Allge­meine Fragen zu Kosten, Ermäßi­gungen und Anmel­dung finden Sie auf der Übersichts­seite zu unseren Weiter­bil­dungen.

Eine Zulas­sung über diese beiden Wege ist wie folgt möglich:

  • Beruf­liche Erfah­rung:
    Die Eignung kann durch eine affine Berufs­aus­bil­dung (z. B. in pädago­gi­schen, sozial­päd­ago­gi­schen oder medizinnahen Berufen) oder durch eine mindes­tens dreijäh­rige beruf­liche oder ehren­amt­liche Tätig­keit mit erkenn­barem Bezug zum Kinder­schutz nachge­wiesen werden.
    Beispiele für einschlä­gige Tätig­keits­felder sind u. a. die Kinder- und Jugend­hilfe, das Familien- und Kindschafts­recht, die famili­en­recht­liche Begut­ach­tung, pädago­gi­sche Arbeits­felder, psycho­lo­gi­sche Beratung sowie der medizi­ni­sche Bereich.

  • Fortge­schrit­tenes, thema­tisch affines Studium:
    Studie­rende einschlä­giger Fachrich­tungen – wie z. B. Sozio­logie, Psycho­logie, Rechts­wis­sen­schaft, Pädagogik oder Soziale Arbeit – können auch vor Abschluss ihres Studiums zugelassen werden, sofern sich das Studium bereits in einem fortge­schrit­tenen Stadium befindet.

In beiden Fällen erfolgt der Nachweis durch die Einrei­chung eines unter­schrie­benen Lebens­laufs, mit dem Sie die Richtig­keit Ihrer Angaben bestä­tigen.

Für jedes belegte Modul steht Ihnen zunächst ein Semester Bearbei­tungs­zeit zur Verfü­gung. Sollte die Modul­prü­fung in diesem Zeitraum nicht bestanden oder abgelegt werden, erfolgt automa­tisch eine entgelt­freie Verlän­ge­rung um ein weiteres Semester.

Wird das Modul auch inner­halb dieser zwei Semester nicht erfolg­reich abgeschlossen, besteht die Möglich­keit, sich für ein weiteres Semester entgelt­pflichtig rückzu­melden. Die Rückmel­de­ge­bühr beträgt 300,00 € pro Semester – unabhängig von der Anzahl der belegten Module.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Geschäfts­stelle unter: info-weiterbildung@fernuni-hagen.de.

Nach erfolg­rei­cher Anmel­dung erhalten Sie umgehend Zugang zur Lernum­ge­bung und können unabhängig von den offizi­ellen Semes­ter­zeiten direkt mit dem Studium beginnen.

Bitte beachten Sie jedoch: Prüfungs­leis­tungen können ausschließ­lich in den Semes­tern abgelegt werden, in denen Sie offiziell einge­schrieben sind.

Das Zerti­fi­kats­stu­dium Kinder­schutz an der FernUni­ver­sität in Hagen vermit­telt fundiertes, einschlä­giges Wissen zu zentralen Themen des Kinder­schutzes – etwa zu recht­li­chen Grund­lagen, Falldia­gnostik, familiären Dynamiken und Koope­ra­ti­ons­struk­turen. Damit erfüllt es eine zentrale Anfor­de­rung, wie sie in Handlungs­emp­feh­lungen vieler Jugend­ämter für die Quali­fi­ka­tion als insoweit erfah­rene Fachkraft (InsoFa) benannt wird.

Aller­dings stellt das Zerti­fi­kats­stu­dium allein keine hinrei­chende Quali­fi­ka­tion dar.
Die Entschei­dung über die Eignung zur Ausübung dieser Funktion obliegt dem jewei­ligen Träger der öffent­li­chen oder freien Jugend­hilfe. Zusätz­lich zum Fachwissen sind in der Regel folgende Voraus­set­zungen zu erfüllen:

  • eine quali­fi­zie­rende Berufs­aus­bil­dung im sozialen, psycho­lo­gi­schen, juris­ti­schen oder medizi­ni­schen Bereich, häufig mit (Fach-)Hochschulabschluss oder gleich­wer­tigen Quali­fi­ka­tionen,

  • mehrjäh­rige Berufs­er­fah­rung, insbe­son­dere im Kontext von Kinder­schutz und Gefähr­dungs­ein­schät­zungen,

  • Beratungs­kom­pe­tenz und Gesprächs­füh­rungs­er­fah­rung,

  • sowie die persön­liche Eignung für eine beratende Rolle im Kinder­schutz.

Das Zerti­fi­kats­stu­dium kann somit einen wesent­li­chen Beitrag zur Quali­fi­zie­rung als InsoFa leisten, ersetzt aber nicht die weiteren beruf­li­chen und persön­li­chen Voraus­set­zungen.

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Unsere kosten­lose Studi­en­be­ra­tung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie indivi­duell und unver­bind­lich zu beraten.

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