Künstliche Intelligenz ist im Arbeitsalltag angekommen. Ein neues KI-Tool wird getestet, bestehende Prozesse sollen automatisiert oder Anwendungen mit KI-Funktionen erweitert werden. Was technisch schnell möglich erscheint, berührt in der praktischen Umsetzung jedoch zahlreiche rechtliche Fragen.
Datenschutz trifft auf die europäische KI-Verordnung, neue Verantwortlichkeiten entstehen und plötzlich spielen neben technischen Aspekten auch Haftung, Urheberrecht, Arbeitsrecht oder Compliance eine Rolle. Aus einem vermeintlich einfachen KI-Projekt wird eine Aufgabe, bei der technisches Verständnis und rechtliche Einordnung zusammenkommen müssen.
Genau an dieser Schnittstelle setzt unser neues Weiterbildungsmodul „Grundlagen der KI, KI-Recht und datenschutzgerechte Anwendung“ an.
Doch warum haben wir uns entschieden, gerade jetzt ein eigenes Modul zu diesem Themenfeld zu entwickeln? Und warum kann es nicht nur innerhalb unseres weiterbildenden Studiums Datenschutzrecht, sondern auch als eigenständige Weiterbildung studiert werden?
Wenn sich die Praxis verändert, muss Weiterbildung mitgehen
Die Idee für das neue Modul ist eng mit einer Entwicklung verbunden, die sich derzeit in nahezu allen Branchen beobachten lässt: Künstliche Intelligenz ist vom Zukunftsthema zum praktischen Werkzeug geworden. Damit verändern sich auch die Anforderungen an diejenigen, die ihren Einsatz rechtlich begleiten, bewerten oder verantworten. Für uns als universitäre Weiterbildung bedeutet das: Weiterbildung darf nicht dort stehen bleiben, wo sich die berufliche Praxis weiterentwickelt.
Mit der europäischen KI-Verordnung ist ein umfassender regulatorischer Rahmen entstanden. Gleichzeitig existiert KI-Recht nicht losgelöst von bestehenden Rechtsgebieten. Datenschutzrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht und Haftungsfragen greifen unmittelbar in viele KI-Anwendungen hinein. Die Verbindung zum Datenschutz liegt deshalb nahe. Personenbezogene Daten können bei Training, Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen relevant sein, während bestehende datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten auf neue Rollen und Pflichten der KI-Regulierung treffen.
Deshalb ergänzt das neue Modul künftig unser weiterbildendes Studium Datenschutzrecht. Aber wir wollten bewusst nicht dabei stehen bleiben.
Warum „KI und Recht“ auch eigenständig studiert werden kann
Die rechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von KI beschränken sich längst nicht auf klassische Datenschutzfunktionen. KI-Projekte entstehen in Rechtsabteilungen, im Personalwesen, in Compliance-Strukturen, in der Beratung, im Management und unmittelbar in Fachabteilungen.
Für uns war deshalb wichtig, einen eigenständigen Zugang zu diesen Kompetenzen zu schaffen. Das Modul kann als Ergänzung des weiterbildenden Studiums Datenschutzrecht oder als eigenständiges 10-ECTS-Modul belegt werden. Wer sich gezielt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von KI auseinandersetzen möchte, muss dafür also nicht zunächst das gesamte weiterbildende Studium Datenschutzrecht absolvieren. Gleichzeitig eröffnet das Modul den Teilnehmenden des weiterbildenden Studiums eine zusätzliche Spezialisierung: Mit dem KI-Modul erweitert sich das Studium von 30 auf 40 ECTS und kann als Diploma of Advanced Studies (DAS) abgeschlossen werden.
So entstehen unterschiedliche Wege zu derselben zentralen Kompetenz: Künstliche Intelligenz nicht nur technisch zu verstehen, sondern ihren Einsatz rechtlich fundiert einordnen und begleiten zu können.
Erst verstehen, dann regulieren
Wer KI rechtlich beurteilen möchte, muss zunächst verstehen, womit er es zu tun hat. Deshalb beginnt das Modul bewusst nicht mit Paragraphen. Zunächst stehen die technischen und konzeptionellen Grundlagen Künstlicher Intelligenz im Mittelpunkt. Was unterscheidet KI-Modelle von KI-Systemen? Wie funktionieren moderne KI-Anwendungen grundsätzlich und welche Chancen und Risiken entstehen durch ihren Einsatz?
Auch praktische Phänomene wie Halluzinationen, Prompt Injection, Diskriminierungs- oder Missbrauchsrisiken werden betrachtet. Denn regulatorische Anforderungen lassen sich nur sinnvoll anwenden, wenn nachvollziehbar ist, welche Eigenschaften und Risiken einer Technologie reguliert werden sollen. Darauf aufbauend richtet sich der Blick auf die europäische KI-Verordnung. Eine zentrale Rolle spielt ihr risikobasierter Ansatz: Nicht jede KI-Anwendung birgt dieselben Risiken und entsprechend gelten unterschiedliche regulatorische Anforderungen.
Die Teilnehmenden lernen unter anderem, Hochrisiko-KI-Systeme einzuordnen und beschäftigen sich mit Risiko- und Qualitätsmanagement, Data Governance, technischer Dokumentation, Transparenz und menschlicher Aufsicht. Auch die unterschiedlichen Pflichten von Anbietern, Betreibern, Einführern und Händlern sowie GPAI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck werden aufgegriffen.
Dabei geht es nicht allein darum, Vorschriften kennenzulernen. Ziel ist vielmehr, die Systematik der Regulierung zu verstehen und auf konkrete Anwendungssituationen übertragen zu können.
KI-Recht endet nicht bei der KI-Verordnung
Ein KI-System kann die Anforderungen der KI-Verordnung berühren und gleichzeitig datenschutz‑, arbeits‑, haftungs- und urheberrechtliche Fragen aufwerfen. Deshalb endet das Modul bewusst nicht beim AI Act.
Wie lassen sich bestehende Verantwortungsmodelle auf Schäden durch KI-Anwendungen übertragen? Welche arbeitsrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Aspekte entstehen beim Einsatz von KI? Wie sind Trainingsdaten, geschützte Werke und KI-generierte Inhalte urheberrechtlich einzuordnen?
Hinzu kommen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten sowie die Frage, wie Unternehmen tragfähige Strukturen für KI-Governance und Compliance entwickeln können.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Schnittstelle zum Datenschutz. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, treffen unterschiedliche regulatorische Anforderungen aufeinander. Das betrifft Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte ebenso wie besondere Kategorien personenbezogener Daten oder den KI-Einsatz im Personalwesen.
Das Modul betrachtet diese Anforderungen über den Lebenszyklus eines KI-Systems hinweg und vermittelt, wie Datenschutz und KI-Regulierung zusammengedacht werden können.
Wer hinter dem Modul steht
Ein neues Themenfeld benötigt nicht nur aktuelle Inhalte, sondern Lehrende, die wissenschaftliche Einordnung und praktische Erfahrung miteinander verbinden.
Joerg Heidrich
Er berät an der Schnittstelle von Technologie und Recht. In seiner Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte (recht-im-internet.de) liegen die Schwerpunkte auf KI-Recht, Datenschutz und IT-Recht. Daneben verantwortet er als Justiziar und Datenschutzbeauftragter die rechtlichen Belange des Heise-Verlags.
Rechtswissenschaften studiert hat er in Köln und im US-amerikanischen Concord, New Hampshire. Er ist Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter KI-Manager (IHK), zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV) und zertifizierter Compliance Officer (Steinbeis Hochschule). Als Autor zahlreicher Fachbeiträge, als Referent auf Fachkonferenzen und als Lehrbeauftragter macht er die rechtlichen Fragen von IT und KI auch über das Mandat hinaus zugänglich und verständlich.
Mareike Christine Gehrmann
Partnerin der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing. Sie zählt zu den führenden Tech-Anwältinnen in Deutschland. Ihr Fokus: Datenschutz und KI. National wie international berät sie seit über 14 Jahren Unternehmen mit höchstem Qualitätsanspruch. Als Fachanwältin für IT-Recht ist sie spezialisiert auf die Beratung zu komplexen IT-Verträgen und digitalen Regulierungsfragen (DSGVO, AI Act, NIS‑2, CRA, Data Act). Sie begleitet Konzerne bei der Transformation zu digitalen Geschäftsmodellen, unterstützt Unternehmen bei der Implementierung von KI- und Datenschutzvorschriften, ist strategische Beraterin der Geschäftsleitung ihrer Mandanten zur Compliance in der Digitalisierung und führt Verhandlungen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden. Sie wird seit vielen Jahren in allen relevanten Publikationen als herausragende Beraterin genannt.
Dr. Stephan Gärtner
Dr. Stephan Gärtner ist Rechtsanwalt sowie geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter der STANHOPE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die er 2014 gegründet hat. Seit 2006 befasst er sich schwerpunktmäßig mit Datenschutz- und Datenrecht und berät Unternehmen aus Deutschland, der EU und Drittstaaten, insbesondere aus der digitalen Medien- und Marketingbranche sowie aus dem Energiesektor. Gebürtig aus Stralsund an der Ostsee, ist er heute in Berlin und Stralsund tätig. Nach der Promotion zum Dr. iur. an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer Arbeit zum internationalen Datenschutzrecht, war er überwiegend im Datenschutzrecht anwaltlich tätig, heute kommt das KI-Recht dazu. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditor sowie KI-Compliance-Beauftragter.
Christina Ziegler-Kiefer
Rechtsanwältin und Lead of Digital Health bei reuschlaw in Saarbrücken. Sie berät Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in komplexen Fragen des Datenschutzes, der Data Governance, des IT- und Cybersicherheitsrechts sowie der Regulierung künstlicher Intelligenz. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung digitaler Produkte und Geschäftsmodelle, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Medizintechnik. Christina Ziegler-Kiefer berät zudem in allen Fragen der Softwarelizenzierung sowie zu Open-Source. Darüber hinaus ist sie Autorin verschiedener Fachpublikationen.
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