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KI verstehen, recht­lich einordnen, sicher anwenden: Unser neues Weiter­bil­dungs­modul „KI und Recht“

KI verstehen, recht­lich einordnen, sicher anwenden: Unser neues Weiter­bil­dungs­modul „KI und Recht“

Künst­liche Intel­li­genz ist im Arbeits­alltag angekommen. Ein neues KI-Tool wird getestet, bestehende Prozesse sollen automa­ti­siert oder Anwen­dungen mit KI-Funktionen erwei­tert werden. Was technisch schnell möglich erscheint, berührt in der prakti­schen Umset­zung jedoch zahlreiche recht­liche Fragen.

Daten­schutz trifft auf die europäi­sche KI-Verord­nung, neue Verant­wort­lich­keiten entstehen und plötz­lich spielen neben techni­schen Aspekten auch Haftung, Urheber­recht, Arbeits­recht oder Compli­ance eine Rolle. Aus einem vermeint­lich einfa­chen KI-Projekt wird eine Aufgabe, bei der techni­sches Verständnis und recht­liche Einord­nung zusam­men­kommen müssen.

Genau an dieser Schnitt­stelle setzt unser neues Weiter­bil­dungs­modul „Grund­lagen der KI, KI-Recht und daten­schutz­ge­rechte Anwen­dung“ an.

Doch warum haben wir uns entschieden, gerade jetzt ein eigenes Modul zu diesem Themen­feld zu entwi­ckeln? Und warum kann es nicht nur inner­halb unseres weiter­bil­denden Studiums Daten­schutz­recht, sondern auch als eigen­stän­dige Weiter­bil­dung studiert werden?

Wenn sich die Praxis verän­dert, muss Weiter­bil­dung mitgehen

Die Idee für das neue Modul ist eng mit einer Entwick­lung verbunden, die sich derzeit in nahezu allen Branchen beobachten lässt: Künst­liche Intel­li­genz ist vom Zukunfts­thema zum prakti­schen Werkzeug geworden. Damit verän­dern sich auch die Anfor­de­rungen an dieje­nigen, die ihren Einsatz recht­lich begleiten, bewerten oder verant­worten. Für uns als univer­si­täre Weiter­bil­dung bedeutet das: Weiter­bil­dung darf nicht dort stehen bleiben, wo sich die beruf­liche Praxis weiter­ent­wi­ckelt.

Mit der europäi­schen KI-Verord­nung ist ein umfas­sender regula­to­ri­scher Rahmen entstanden. Gleich­zeitig existiert KI-Recht nicht losge­löst von bestehenden Rechts­ge­bieten. Daten­schutz­recht, Urheber­recht, Arbeits­recht und Haftungs­fragen greifen unmit­telbar in viele KI-Anwen­dungen hinein. Die Verbin­dung zum Daten­schutz liegt deshalb nahe. Perso­nen­be­zo­gene Daten können bei Training, Entwick­lung und Betrieb von KI-Systemen relevant sein, während bestehende daten­schutz­recht­liche Verant­wort­lich­keiten auf neue Rollen und Pflichten der KI-Regulie­rung treffen.

Deshalb ergänzt das neue Modul künftig unser weiter­bil­dendes Studium Daten­schutz­recht. Aber wir wollten bewusst nicht dabei stehen bleiben.

Warum „KI und Recht“ auch eigen­ständig studiert werden kann

Die recht­li­chen Heraus­for­de­rungen beim Einsatz von KI beschränken sich längst nicht auf klassi­sche Daten­schutz­funk­tionen. KI-Projekte entstehen in Rechts­ab­tei­lungen, im Perso­nal­wesen, in Compli­ance-Struk­turen, in der Beratung, im Manage­ment und unmit­telbar in Fachab­tei­lungen.

Für uns war deshalb wichtig, einen eigen­stän­digen Zugang zu diesen Kompe­tenzen zu schaffen. Das Modul kann als Ergän­zung des weiter­bil­denden Studiums Daten­schutz­recht oder als eigen­stän­diges 10-ECTS-Modul belegt werden. Wer sich gezielt mit den recht­li­chen Rahmen­be­din­gungen von KI ausein­an­der­setzen möchte, muss dafür also nicht zunächst das gesamte weiter­bil­dende Studium Daten­schutz­recht absol­vieren. Gleich­zeitig eröffnet das Modul den Teilneh­menden des weiter­bil­denden Studiums eine zusätz­liche Spezia­li­sie­rung: Mit dem KI-Modul erwei­tert sich das Studium von 30 auf 40 ECTS und kann als Diploma of Advanced Studies (DAS) abgeschlossen werden.

So entstehen unter­schied­liche Wege zu derselben zentralen Kompe­tenz: Künst­liche Intel­li­genz nicht nur technisch zu verstehen, sondern ihren Einsatz recht­lich fundiert einordnen und begleiten zu können.

Erst verstehen, dann regulieren

Wer KI recht­lich beurteilen möchte, muss zunächst verstehen, womit er es zu tun hat. Deshalb beginnt das Modul bewusst nicht mit Paragra­phen. Zunächst stehen die techni­schen und konzep­tio­nellen Grund­lagen Künst­li­cher Intel­li­genz im Mittel­punkt. Was unter­scheidet KI-Modelle von KI-Systemen? Wie funktio­nieren moderne KI-Anwen­dungen grund­sätz­lich und welche Chancen und Risiken entstehen durch ihren Einsatz?

Auch prakti­sche Phäno­mene wie Hallu­zi­na­tionen, Prompt Injec­tion, Diskri­mi­nie­rungs- oder Missbrauchs­ri­siken werden betrachtet. Denn regula­to­ri­sche Anfor­de­rungen lassen sich nur sinnvoll anwenden, wenn nachvoll­ziehbar ist, welche Eigen­schaften und Risiken einer Techno­logie reguliert werden sollen. Darauf aufbauend richtet sich der Blick auf die europäi­sche KI-Verord­nung. Eine zentrale Rolle spielt ihr risiko­ba­sierter Ansatz: Nicht jede KI-Anwen­dung birgt dieselben Risiken und entspre­chend gelten unter­schied­liche regula­to­ri­sche Anfor­de­rungen.

Die Teilneh­menden lernen unter anderem, Hochri­siko-KI-Systeme einzu­ordnen und beschäf­tigen sich mit Risiko- und Quali­täts­ma­nage­ment, Data Gover­nance, techni­scher Dokumen­ta­tion, Trans­pa­renz und mensch­li­cher Aufsicht. Auch die unter­schied­li­chen Pflichten von Anbie­tern, Betrei­bern, Einfüh­rern und Händlern sowie GPAI-Modelle mit allge­meinem Verwen­dungs­zweck werden aufge­griffen.

Dabei geht es nicht allein darum, Vorschriften kennen­zu­lernen. Ziel ist vielmehr, die Syste­matik der Regulie­rung zu verstehen und auf konkrete Anwen­dungs­si­tua­tionen übertragen zu können.

KI-Recht endet nicht bei der KI-Verord­nung

Ein KI-System kann die Anfor­de­rungen der KI-Verord­nung berühren und gleich­zeitig datenschutz‑, arbeits‑, haftungs- und urheber­recht­liche Fragen aufwerfen. Deshalb endet das Modul bewusst nicht beim AI Act.

Wie lassen sich bestehende Verant­wor­tungs­mo­delle auf Schäden durch KI-Anwen­dungen übertragen? Welche arbeits­recht­li­chen und mitbe­stim­mungs­recht­li­chen Aspekte entstehen beim Einsatz von KI? Wie sind Trainings­daten, geschützte Werke und KI-generierte Inhalte urheber­recht­lich einzu­ordnen?

Hinzu kommen Trans­pa­renz- und Kennzeich­nungs­pflichten sowie die Frage, wie Unter­nehmen tragfä­hige Struk­turen für KI-Gover­nance und Compli­ance entwi­ckeln können.

Einen beson­deren Schwer­punkt bildet dabei die Schnitt­stelle zum Daten­schutz. Sobald perso­nen­be­zo­gene Daten verar­beitet werden, treffen unter­schied­liche regula­to­ri­sche Anfor­de­rungen aufein­ander. Das betrifft Rechts­grund­lagen und Betrof­fe­nen­rechte ebenso wie beson­dere Katego­rien perso­nen­be­zo­gener Daten oder den KI-Einsatz im Perso­nal­wesen.

Das Modul betrachtet diese Anfor­de­rungen über den Lebens­zy­klus eines KI-Systems hinweg und vermit­telt, wie Daten­schutz und KI-Regulie­rung zusam­men­ge­dacht werden können.

Wer hinter dem Modul steht

Ein neues Themen­feld benötigt nicht nur aktuelle Inhalte, sondern Lehrende, die wissen­schaft­liche Einord­nung und prakti­sche Erfah­rung mitein­ander verbinden.

Joerg Heidrich

Er berät an der Schnitt­stelle von Techno­logie und Recht. In seiner Kanzlei Heidrich Rechts­an­wälte (recht-im-internet.de) liegen die Schwer­punkte auf KI-Recht, Daten­schutz und IT-Recht. Daneben verant­wortet er als Justi­ziar und Daten­schutz­be­auf­tragter die recht­li­chen Belange des Heise-Verlags.
Rechts­wis­sen­schaften studiert hat er in Köln und im US-ameri­ka­ni­schen Concord, New Hampshire. Er ist Fachan­walt für IT-Recht, zerti­fi­zierter KI-Manager (IHK), zerti­fi­zierter Daten­schutzau­ditor (TÜV) und zerti­fi­zierter Compli­ance Officer (Stein­beis Hochschule). Als Autor zahlrei­cher Fachbei­träge, als Referent auf Fachkon­fe­renzen und als Lehrbe­auf­tragter macht er die recht­li­chen Fragen von IT und KI auch über das Mandat hinaus zugäng­lich und verständ­lich.

Mareike Chris­tine Gehrmann

Partnerin der Wirtschafts­kanzlei Taylor Wessing. Sie zählt zu den führenden Tech-Anwäl­tinnen in Deutsch­land. Ihr Fokus: Daten­schutz und KI. National wie inter­na­tional berät sie seit über 14 Jahren Unter­nehmen mit höchstem Quali­täts­an­spruch. Als Fachan­wältin für IT-Recht ist sie spezia­li­siert auf die Beratung zu komplexen IT-Verträgen und digitalen Regulie­rungs­fragen (DSGVO, AI Act, NIS‑2, CRA, Data Act). Sie begleitet Konzerne bei der Trans­for­ma­tion zu digitalen Geschäfts­mo­dellen, unter­stützt Unter­nehmen bei der Imple­men­tie­rung von KI- und Daten­schutz­vor­schriften, ist strate­gi­sche Beraterin der Geschäfts­lei­tung ihrer Mandanten zur Compli­ance in der Digita­li­sie­rung und führt Verhand­lungen mit den zustän­digen Aufsichts­be­hörden. Sie wird seit vielen Jahren in allen relevanten Publi­ka­tionen als heraus­ra­gende Beraterin genannt.

Dr. Stephan Gärtner

Dr. Stephan Gärtner ist Rechts­an­walt sowie geschäfts­füh­render Mehrheits­ge­sell­schafter der STANHOPE Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, die er 2014 gegründet hat. Seit 2006 befasst er sich schwer­punkt­mäßig mit Daten­schutz- und Daten­recht und berät Unter­nehmen aus Deutsch­land, der EU und Dritt­staaten, insbe­son­dere aus der digitalen Medien- und Marke­ting­branche sowie aus dem Energie­sektor. Gebürtig aus Stral­sund an der Ostsee, ist er heute in Berlin und Stral­sund tätig. Nach der Promo­tion zum Dr. iur. an der Humboldt-Univer­sität zu Berlin mit einer Arbeit zum inter­na­tio­nalen Daten­schutz­recht, war er überwie­gend im Daten­schutz­recht anwalt­lich tätig, heute kommt das KI-Recht dazu. Er ist zerti­fi­zierter Daten­schutz­be­auf­tragter, Daten­schutzau­ditor sowie KI-Compli­ance-Beauf­tragter. 

Chris­tina Ziegler-Kiefer

Rechts­an­wältin und Lead of Digital Health bei reuschlaw in Saarbrü­cken. Sie berät Unter­nehmen und öffent­liche Einrich­tungen in komplexen Fragen des Daten­schutzes, der Data Gover­nance, des IT- und Cyber­si­cher­heits­rechts sowie der Regulie­rung künst­li­cher Intel­li­genz. Ein Schwer­punkt ihrer Tätig­keit liegt in der recht­li­chen Beglei­tung digitaler Produkte und Geschäfts­mo­delle, insbe­son­dere in den Berei­chen Gesund­heit und Medizin­technik. Chris­tina Ziegler-Kiefer berät zudem in allen Fragen der Software­li­zen­zie­rung sowie zu Open-Source. Darüber hinaus ist sie Autorin verschie­dener Fachpu­bli­ka­tionen.

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