veranstaltungen

Weiterbildendes Studium
Datenschutzrecht
Anmeldung
Anmeldeunterlagen zur weiterbildung
Bitte legen Sie Ihrem Antrag die erforderlichen Nachweise zu den Zulassungsvoraussetzungen bei.
Erfahrungsberichte
Informationen zum Studium
Das Studium ist modular aufgebaut und umfasst drei Module mit insgesamt 30 ECTS. Jedes der drei Module besteht wiederum aus drei Teilen. Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungsleistungen zwei Einsendeaufgaben erfolgreich bearbeitet werden. Neben der Bereitstellung von Studienbriefen sind freiwillige Online-Seminare vorgesehen. Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester in Teilzeit.
Modul 1 beginnt mit einer Einführung in das Datenschutzrecht, die sich mit der geschichtlichen Entwicklung beschäftigt und einen Überblick über die geltenden Normen verschafft. Anschließend werden die Grundlagen des Datenschutzrechts vermittelt (Prinzipien, Anwendungsbereiche, wesentliche Begriffe und beteiligte Personen sowie Rechtsfolgen von Datenschutzverstößen).
Modul 2 geht auf den rechtlichen Rahmen für Datenverarbeitung ein. Besondere Vertiefung erfahren hier Merkmale der materiellen Rechtmäßigkeit sowie Fragen zu Informationspflichten.
Modul 3 thematisiert die praktische Anwendung des Datenschutzrechts. Schwerpunktmäßig stehen dabei die Rechte der betroffenen Personen, die Stellung des/der Datenschutzbeauftragten und der praxisrelevante Beschäftigtendatenschutz im Vordergrund.
Zur eventuellen Erbringung von fehlenden Leistungsnachweisen werden zwei weitere Semester gewährt. Auf Antrag ist eine Verlängerung des weiterbildenden Studiums ab dem sechsten Semester möglich.
Das Weiterbildungsangebot richtet sich an Jurist:innen sowie an Berufstätige, die aufgrund ihrer Tätigkeit Berührungspunkte mit dem Thema Datenschutz haben. Aufgrund der zeitlichen Flexibilität als Fernstudium lässt sich die Weiterbildung besonders gut in den Berufsalltag integrieren.
Zum weiterbildenden Studium wird zugelassen, wer
- ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen oder
- die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat.
Die erforderliche Eignung liegt in der Regel vor, wenn
- die Bewerber:innen mindestens eine dreijährige Tätigkeit im Bereich des Datenschutzrechts ausgeübt haben oder
- die Aufgaben eines/einer Datenschutzbeauftragten wahrnehmen bzw. wahrgenommen haben.
Bitte dem Zulassungsantrag hinzufügen:
- Kopie des Hochschulabschlusszeugnis und/oder
- Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf:
- Kopie des Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung und/oder
- Kopie des Weiterbildungszertifikates
- Unterschriebener Lebenslauf
- Ggf. Nachweis über Namensänderung (z. B. Kopie des Personalausweises/der Heiratsurkunde)
Die Einschreibung ist möglich
- zum Sommersemester innerhalb der Frist vom 1. Dezember bis 1. März und
- zum Wintersemester innerhalb der Frist vom 1. Juni bis 1. September.
Programmaufbau
Modul 1: Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts
(10 ECTS)
- Teil 1 – Einführung in das Datenschutzrecht (Geschichte und Überblick)
- Teil 2 – Grundlagen des Datenschutzrechts I – Anwendungsbereich und Grundsätze
- Teil 3 – Grundlagen des Datenschutzrechts II – Wesentliche Begriffe, Beteiligte Personen
- Teil 4 – Grundlagen des Datenschutzrechts III – Rechtsfolgen von Datenschutzverstößen
Modul 2: Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten
(10 ECTS)
- Teil 1 – Materielle Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung I
- Teil 2 – Materielle Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung II
- Teil 3 – Informations- und Dokumentationspflichten
Modul 3: Betroffenenrechte, beschäftigtendatenschutz, technischer datenschutz
(10 ECTS)
- Teil 1 – Beschäftigtendatenschutz
- Teil 2 – Rechte der betroffenen Personen & Datenschutzbeauftragter
- Teil 3 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungsleistung zwei Einsendeaufgaben erfolgreich bearbeitet werden.
Einsendeaufgaben im weiterbildenden Studium Datenschutzrecht beinhalten in der Regel Textaufgaben, die im Fließtext zu beantworten sind sowie Lotse-Aufgaben (Lotse-Informationsheft zum Download). Gegenstand einer Einsendeaufgabe kann auch eine Themenarbeit sein.
Eine Zusammenstellung verschiedener Inhalte mit datenschutzrechtlichem Bezug wie beispielsweise höchstrichterlichen Entscheidungen sowie wissenschaftliche Publikationen finden Sie auf unserer Website zum Datenschutzrecht.
Mit dem Abschluss des weiterbildenden Studiums Datenschutzrecht
- erwerben Sie ausführliche Rechtskenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts,
- qualifizieren Sie sich für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte:r oder für andere führende Positionen im Bereich des Datenschutzes,
- lernen Sie komplexe rechtliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge interdisziplinär zu erkennen und zu bewerten.
Über die erfolgreiche Teilnahme wird ein Weiterbildungszertifikat ausgestellt. Zudem erhalten die Absolvent:innen eine Bescheinigung zum Namensführungsrecht, die sie als „zertifizierte:r Berater:in im Datenschutzrecht (FernUniversität in Hagen)“ ausweist. Darin wird bestätigt, dass der/die Absolvent:in über das erforderliche Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO und § 5 Abs. 3 BDSG zum Zwecke der Benennung zum/zur Datenschutzbeauftragten verfügt.
Lehre und Betreuung

Prof. Dr. Osman Isfen
Universitätsprofessor und wissenschaftlicher Leiter

Prof. Dr. Alexander Golland
FH Aachen – University of Applied Sciences
Schriftleitung Datenschutz-Berater

Prof. Dr. Sebastian Golla
Ruhr-Universität Bochum
Schriftleitung PinG: Privacy in Germany – Datenschutz und Compliance

Prof. Dr. Bernhard Kreße
Universitätsprofessor
FernUniversität in Hagen

Dr. Judith Nink
KREMER LEGAL
Rechtsanwältin, assoziierte Partnerin

Dr. Winfried Veil
Bundesministerium des Innern

Dr. Christoph Wegener
Beratung in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz
wecon.it-consulting, Gevelsberg

Dr. Dennis Werner
Notar, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter
Bergfeld&Partner Lüdenscheid

Dr. Gero Ziegenhorn
Rechtsanwalt
Redeker Sellner Dahs, Berlin
Fragen und Antworten
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Zum weiterbildenden Studium wird zugelassen, wer
- ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen oder
- die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat.
Die erforderliche Eignung liegt in der Regel vor, wenn
- der/die Bewerber:in mindestens eine dreijährige Tätigkeit im Bereich des Datenschutzrechts ausgeübt hat oder
- die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten wahrnimmt bzw. wahrgenommen hat.
Wie kann ich den Erwerb der erforderlichen Eignung im Beruf nachweisen?
Sie können die Eignung mithilfe eines Tätigkeitsnachweises Ihres Arbeitgebers oder Ihrem unterschriebenen Lebenslauf nachweisen.
Wie melde ich mich an?
Für die Zulassung zum Studiengangn füllen Sie bitte den Antrag, welchen Sie unter dem Button “Jetzt anmelden” finden, vollständig aus. Anschließend können Sie den Antrag zusammen mit den Kopien Ihrer Zulassungsnachweise, per E-Mail an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden. Falls Sie Ihren Antrag postalisch einreichen möchten, bitte an folgende Adresse senden:
Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH, FernUniversität in Hagen
Feithstraße 152
58097 Hagen
Was passiert nach dem Eingang meiner Anmeldung?
Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald Ihre Unterlagen die Prüfung durchlaufen haben, erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und teilnehmen können. Mit Bestätigung der Teilnahme erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf, Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Lehr- und Lernplattform und die Rechnung.
Wie lasse ich mir bisher erbrachte Leistungen anrechnen?
Wenn Sie sich aus vorherigen Studiengängen Leistungen anrechnen lassen möchten, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Das Formular finden Sie im Downloadbereich. Ihren Antrag können Sie zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen vor Aufnahme des weiterbildenden Studiums zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden.
Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?
Die Kosten für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Datenschutzrecht finden Sie hier.
Gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu erhalten?
Personen, welche sich in besonderen Lebenslagen befinden, können einen Antrag auf Ermäßigung in Höhe von 10 % stellen. Nähere Informationen zur Ermäßigung und zur Antragsstellung erhalten Sie hier.
Welche Zahlungsarten gibt es?
Sie haben die Möglichkeit das Entgelt im Voraus und in voller Höhe sowie mittels Ratenzahlung über zehn Monate oder pro Semester zu entrichten.
Verringert sich das Entgelt, sollten mir Leistungen angerechnet werden?
Sollten Sie nach Prüfung Ihres Anerkennungsantrages Leistungen angerechnet bekommen, verringert sich das zu zahlende Entgelt entsprechend.
Was ist Moodle?
Moodle ist unsere virtuelle Lehr- und Lernplattform, in welcher Sie Zugang zu allen Lehrmaterialien haben. Im Forum können Sie sich mit Mitstudierenden und Betreuer:innen austauschen, zusätzlich erhalten Sie auf der Plattform neben den Veranstaltungsterminen auch alle weiteren Informationen zur Organisation und zum Ablauf Ihrer Weiterbildung.
Wie wird das Lehrmaterial bereitgestellt?
Das Lehrmaterial wird über unsere Lehr- und Lernplattform Moodle zu Verfügung gestellt. Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Plattform erhalten Sie postalisch ca. drei Wochen nach Ihrer Teilnahmebestätigung. Mit Ihrem Zugang erhalten Sie Einsicht in die Lehrmaterialien. Zusätzlich werden Ihnen diese nach Semesterbeginn in gedruckter Form zur Verfügung gestellt, außer Sie wünschen die Lehrmaterialien ausschließlich in digitaler Form.
Gibt es für die Teilnahme technische Voraussetzungen?
Für die Teilnahme am Programm benötigen Sie neben einem digitalen Endgerät (Rechner) einen Internetzugang und ein Mikrofon. Wir empfehlen aufgrund der Rückkopplung die Nutzung eines Headsets.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Alle Veranstaltungen finden online statt und unterliegen keiner Anwesenheitspflicht. Sollten Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, steht Ihnen im Nachgang eine Aufzeichnung der Veranstaltung über Moodle zur Verfügung.

IhrE AnsprechpartnerIN
CAROLIN BABYLOn, LL.M.
recht-weiterbildung@fernuni-hagen.de
Fon: +49 2331 987-2226
Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr