Weiterbildender Masterstudiengang
Datenschutzrecht (LL.M.)
Anmeldung
Eine Anmeldung zum Sommersemester 2025 ist ab dem 1. Dezember möglich.Tragen Sie sich jetzt in die Interessiertenliste ein und erhalten automatisch Benachrichtigungen über den Beginn der Anmeldefrist sowie bevorstehende Informationsveranstaltungen.
Informationen und Programmaufbau
Informationen zum Studium
Der Studiengang richtet sich an Absolvent:innen erster berufsqualifizierender juristischer Studiengänge, also des Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung oder eines rechtswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs.
Zugang zum Studium hat, wer erstens den erfolgreichen Abschluss
- der Ersten Juristischen Staatsprüfung bzw. einen gleichgestellten ausländischen Studienabschluss, oder
- eines juristischen Bachelorstudiums mit dem Abschluss des Bachelor of Laws im Umfang von 210 ECTS-Punkten
sowie zweitens eine in der Regel mindestens einjährige Berufserfahrung mit einem juristischen Schwerpunkt nachweist. Der juristische Vorbereitungsdienst wird als einschlägige Berufserfahrung
anerkannt.
Studienbewerbende, deren juristisches Bachelorstudium lediglich 180 ECTS-Punkte umfasst, können auf Antrag Zugang zum Studium erhalten, wenn sie ihre Qualifikation vor der Aufnahme des Studiums um einschlägige juristische Studieninhalte im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten ergänzen (Ergänzungsstudium).
Die Anmeldung ist zum Sommersemester innerhalb der Frist vom 1. Dezember bis 1. März und zum Wintersemester innerhalb der Frist vom 1. Juni bis 1. September möglich.
Programmaufbau
Vollzeitstudium
Semester |
Modultitel |
ECTS |
---|---|---|
1 | Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts | 10 |
1 | Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten | 10 |
1 | Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz | 10 |
2 | Wahlmodul | 10 |
2 | Masterarbeit | 20 |
SUMME | 60 |
Teilzeitstudium
Semester |
Modultitel |
ECTS |
---|---|---|
1 | Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts | 10 |
1 | Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten | 10 |
2 | Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz | 10 |
2 | Wahlmodul | 10 |
3 | Masterarbeit | 20 |
SUMME | 60 |
Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden
Vollzeitstudium
Semester |
Modultitel |
ECTS |
---|---|---|
1 | Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts | 10 |
1 | Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten | 10 |
1 | Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz | 10 |
2 | Zivil-, verwaltungs- und sanktionsrechtliche Folgen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und Rechtsschutz |
10 |
2 | Leading Cases Datenschutzrecht | 10 |
2 | Wahlmodul | 10 |
3 | Wahlmodul | 10 |
3 | Masterarbeit | 20 |
SUMME | 90 |
Teilzeitstudium
Semester |
Modultitel |
ECTS |
---|---|---|
1 | Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts | 10 |
1 | Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten | 10 |
2 | Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz | 10 |
2 | Zivil-, verwaltungs- und sanktionsrechtliche Folgen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und Rechtsschutz |
10 |
3 | Leading Cases Datenschutzrecht | 10 |
3 | Wahlmodul | 10 |
4 | Wahlmodul | 10 |
5 | Masterarbeit | 20 |
SUMME | 90 |
Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden
Derzeitige Wahlmodule des Studiengangs
Modul-Nr. |
Titel |
ECTS-Variante |
---|---|---|
71104 | Zivil-, verwaltungs- und sanktionsrechtliche Folgen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und Rechtsschutz | 60 ECTS |
71105 | Leading Cases Datenschutzrecht | 60 ECTS |
71106 | e-Privacy / Datenschutzgerechte Vertragsgestaltung / Datenschutzrecht der freien Berufe | 60 ECTS/90 ECTS |
71107 | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheits- und Sozialdatenschutzrecht | 60 ECTS/90 ECTS |
Lehre und Betreuung
Prof. Dr. Sebastian Golla
Ruhr-Universität Bochum
Schriftleitung PinG: Privacy in Germany – Datenschutz und Compliance
Hans-Hermann Schild
Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter a.D. am Verwaltungsgericht Wiesbaden, ist seit fast 40 Jahren im Bereich des Datenschutzrechts als Referent und vielfältiger Autor und Kommentator tätig. Er war Vorsitzender der 6. Kammer des VG Wiesbaden und zuständig für Vorlagen an den EuGH. Derzeit ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter im BMBF-Projekt DIRECTIONS am Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht an der Universität Kassel.
Dr. Saleh R. Ihwas
Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter, spezialisiert auf Wirtschafts- und Datenschutz(straf)recht sowie Internetstrafrecht. Er berät Berufsgeheimnisträger, vertritt bei Datenschutzverstößen und ist Prüfer für das Erste und Zweite Staatsexamen in Rheinland-Pfalz.
Dr. Ansgar Koreng
Dr.Ansgar Koreng absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig und Rom darauffolgend promovierte er an der Universität Leipzig. Bis 2017 war Dr. Koreng als Rechtsanwalt in Berlin tätig, danach folgten Tätigkeiten in der sächsischen Justiz und als Lehrbeauftragter, seit November 2023 ist Dr. Koreng Richter am Amtsgericht Chemnitz.
Dr. Winfried Veil
Bundesministerium des Innern
Prof. Dr. Alexander Golland
FH Aachen – University of Applied Sciences
Schriftleitung Datenschutz-Berater
Dr. Gero Ziegenhorn
Rechtsanwalt
Redeker Sellner Dahs, Berlin
Dr. Dennis Werner
Notar, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter
Bergfeld&Partner Lüdenscheid
Dr. Judith Nink
KREMER LEGAL
Rechtsanwältin, assoziierte Partnerin
Prof. Dr. Bernhard Kreße
Universitätsprofessor
FernUniversität in Hagen
Dr. Philip Laue
Dr. Philip Laue ist als Head of Legal & Data Privacy bei der ZWILLING J.A. Henckels AG tätig.
Dr. Christoph Wegener
Beratung in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz
wecon.it-consulting, Gevelsberg
Dr. Ansgar Koreng
Dr.Ansgar Koreng absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig und Rom darauffolgend promovierte er an der Universität Leipzig. Bis 2017 war Dr. Koreng als Rechtsanwalt in Berlin tätig, danach folgten Tätigkeiten in der sächsischen Justiz und als Lehrbeauftragter, seit November 2023 ist Dr. Koreng Richter am Amtsgericht Chemnitz.
Hans-Hermann Schild
Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter a.D. am Verwaltungsgericht Wiesbaden, ist seit fast 40 Jahren im Bereich des Datenschutzrechts als Referent und vielfältiger Autor und Kommentator tätig. Er war Vorsitzender der 6. Kammer des VG Wiesbaden und zuständig für Vorlagen an den EuGH. Derzeit ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter im BMBF-Projekt DIRECTIONS am Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht an der Universität Kassel.
Dr. Saleh R. Ihwas
Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter, spezialisiert auf Wirtschafts- und Datenschutz(straf)recht sowie Internetstrafrecht. Er berät Berufsgeheimnisträger, vertritt bei Datenschutzverstößen und ist Prüfer für das Erste und Zweite Staatsexamen in Rheinland-Pfalz.
Sascha Wette
Herr Wette war nach seinem Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn etwa drei Jahre lang als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht der Datenwirtschaft, des Datenschutzes, der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz bei Frau Prof. Specht-Riemenschneider tätig. Er promoviert im Datenschutzrecht und absolviert aktuell sein Rechtsreferendariat am OLG Köln.
Ole-Christian Tech
Herr Tech ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht – Zivilrechtliche Abteilung – der Westfälischen Wilhelms-Universität-Münster. Seine aktuellen Forschungsschwerpunkte liegen im Datenschutzrecht, der Datenökonomie und dem europäischen Datenwirtschaftsrecht.
Dr. Simon Assion
Dr. Simon Assion ist Spezialist für Informations- und Kommunikationsrecht. Als Rechtsanwalt bei Bird&Bird berät er Unternehmen in allen Bereichen des Informations-, Kommunikations- und Technologierechts. Zudem vertritt Dr. Assion Unternehmen sowohl vor Gericht als auch in Verhandlungen und gegenüber Behörden.
Dr. Kristina Schreiber
Dr. Kristina Schreiber ist Partnerin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, CIPP/E bei Loschelder Rechtsanwälte in Köln. Sie berät zu allen Rechtsfragen der Digitalisierung und zum Recht der regulierten Märkten. Ihr Schwerpunkt liegt derzeit auf dem Recht der Datennutzung, des Datenschutzes und der Regulierung (ITK, Energie, Post) einschließlich der Fragen der Cyber-Security.
Prof. Dr. Dirk Uwer
Prof. Dr. Dirk Uwer ist einer der führenden deutschen Anwälte im Öffentlichen Wirtschaftsrecht und seit rd. 25 Jahren intensiv mit dem Datenschutzrecht sowie u.a. dem Recht der freien Berufe befasst. Er ist Autor von über 130 Publikationen, u.a. zum Datenschutzrecht und zum Berufsrecht.
Dr. Alla Drößler
Dr. Alla Drößler ist seit 2014 Rechtsanwältin bei Hengeler Mueller sie berät und vertritt deutsche sowie internationale Unternehmen und die öffentliche Hand zu allen Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Seit 2019 leitet sie als Director Legal & Compliance die kanzleiinterne Compliance-Abteilung von Hengeler Mueller.
Dr. Stefanie Schulz-Große
Dr. Stefanie Schulz-Große ist Rechtsanwältin bei Redeker Sellner Dahs in Berlin. Vorwiegend tätig im Datenschutzrecht und im Recht der Künstlichen Intelligenz.
Dr. Leonie Schrader
Dr. Leonie Schrader ist Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz am Standort Berlin. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt an der Schnittstelle zwischen dem Datenschutz- und Gesundheitsrecht.
Prof. Dr. Dirk Bieresborn
Prof. Dr. Dirk Bieresbor ist Richter am Bundessozialgericht und Honorarprofessor an der Philipps-Universität Marburg.
Fragen und Antworten
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Zugang zum Studium hat, wer erstens den erfolgreichen Abschluss
- der Ersten Juristischen Staatsprüfung bzw. einen gleichgestellten ausländischen Studienabschluss, oder
- eines juristischen Bachelorstudiums mit dem Abschluss des Bachelor of Laws im Umfang von 210 ECTS-Punkten
sowie zweitens eine in der Regel mindestens einjährige Berufserfahrung mit einem juristischen Schwerpunkt nachweist. Der juristische Vorbereitungsdienst wird als einschlägige Berufserfahrung
anerkannt.
Studienbewerbende, deren juristisches Bachelorstudium lediglich 180 ECTS-Punkte umfasst, können auf Antrag Zugang zum Studium erhalten, wenn sie ihre Qualifikation vor der Aufnahme des Studiums um einschlägige juristische Studieninhalte im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten ergänzen (Ergänzungsstudium).
Welche Studiengangsvariante ist für mich einschlägig?
- Absolventinnen und Absolventen von rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiengängen mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit (240 ECTS), insbesondere eines Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung, können den Studiengang in der Studienvariante mit 60 ECTS abschließen.
- Absolventinnen und Absolventen von rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiengängen mit einer mindestens siebensemestrigen Regelstudienzeit (210 ECTS) können den Studiengang in der Studienvariante mit 90 ECTS abschließen.
Wie weise ich die einjährige erworbene Berufserfahrung nach?
Die einjährige Berufserfahrung mit einem juristischen Schwerpunkt können Sie mit einem Tätigkeitsnachweis oder einem Arbeitszeugnis Ihres Arbeitgebers nachweisen.
Wie melde ich mich an?
Für die Zulassung zum Studiengang, füllen Sie bitte den Antrag, welchen Sie unter dem Button “Jetzt anmelden” finden, vollständig aus. Anschließend können Sie den Antrag zusammen mit den Kopien Ihrer Zulassungsnachweise, dem Nachweis Ihrer Krankenversicherung und Ihrem ID-Nachweis per E-Mail an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden. Falls Sie Ihren Antrag postalisch einreichen möchten, bitte an folgende Adresse senden:
Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH, FernUniversität in Hagen
Feithstraße 152
58097 Hagen
Was geschieht nach dem Eingang meiner Anmeldung?
Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Sobald Ihre Unterlagen die Prüfung durchlaufen haben, erhalten Sie zeitnah nach der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und teilnehmen können. Inklusive der Bestätigung der Teilnahme erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf und die Rechnung per E-Mail. Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Lehr- und Lernplattform erreichen Sie auf dem postalischen Weg.
Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?
Die Kosten für die Teilnahme am weiterbildenden Masterstudiengang Datenschutzrecht finden Sie hier.
Welche Möglichkeiten gibt es, eine Ermäßigung zu erhalten?
Personen, welche sich in besonderen Lebenslagen befinden, können einen Antrag auf Ermäßigung, in Höhe von 10 % stellen. Nähere Informationen zur Ermäßigung und zur Antragsstellung erhalten Sie hier.
Kann für die Weiterbildung eine Bildungsprämie genutzt werden?
Ja, für die Weiterbildung kann ein Prämiengutschein eingereicht werden. Den Gutschein reichen Sie bevorzugt zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen zur Prüfung bei uns ein. Im Anschluss erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung, ob der Prämiengutschein angenommen wird. Mehr Informationen und Kontakt zu offiziellen Beratungsstellen finden Sie hier.
Welche Zahlungsarten gibt es?
Sie haben die Möglichkeit, das Entgelt im Voraus und in voller Höhe oder über eine monatliche Ratenzahlung pro Semester zu entrichten.
Was ist Moodle?
Moodle ist unsere virtuelle Lehr- und Lernplattform, in welcher Sie Zugang zu allen Lehrmaterialien haben. Im Forum können Sie sich mit Mitstudierenden und Betreuenden austauschen zusätzlich erhalten Sie auf der Plattform neben den Veranstaltungsterminen auch alle weiteren Informationen zur Organisation und zum Ablauf Ihrer Weiterbildung.
Wie wird das Lehrmaterial bereitgestellt?
Das Lehrmaterial wird über unsere Lehr- und Lernplattform Moodle zu Verfügung gestellt. Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Plattform erhalten Sie postalisch ca. drei Wochen nach Ihrer Teilnahmebestätigung. Mit Ihrem Zugang erhalten Sie Einsicht in die Lehrdokumenten. Zusätzlich werden Ihnen nach Semesterbeginn die Lehrmaterialien in gedruckter Form zur Verfügung gestellt, außer Sie wünschen die Lehrmaterialien ausschließlich in digitaler Form.
Gibt es für die Teilnahme technische Voraussetzungen?
Für die Teilnahme am Programm benötigen Sie neben einem digitalen Endgerät (Rechner) einen Internetzugang und ein Mikrofon. Wir empfehlen aufgrund der Rückkopplung die Nutzung eines Headsets.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Bei dem weiterbildenden Masterstudiengang Datenschutzrecht unterliegen angebotene Veranstaltungen keiner Anwesenheits- oder Präsenzpflicht.
Kann man nach Semesterbeginn noch Module nachbelegen?
Wünschen Sie nach Semesterbeginn eine Nachbelegung eines Moduls, können Sie dies mithilfe des Formulars, welches Sie im Downloadbereich finden, beantragen. Die Nachbelegung ist für das Sommersemester bis zum 15. Mai und für das Wintersemester bis zum 15. November möglich. Für die Nachbelegung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € berechnet. Bei einer Nachbelegung werden Ihnen keine verlängerten Bearbeitungszeiträume für die Prüfungsleistungen eingeräumt. Je nach Zeitpunkt der Nachbelegung kann sich die für das jeweilige Modul vorgesehene Bearbeitungszeit also erheblich verkürzen.
Wie kann ich mir Leistungen anrechnen lassen?
Sollten Sie sich Leistungen anrechnen lassen wollen, können Sie einen Antrag mithilfe des Formulars, welches Sie im Downloadbereich finden, stellen. Bitte füllen Sie dies nach den beschriebenen Richtlinien im Formular sorgfältig aus.
Wie wiederhole ich Module?
Für den Fall, dass Sie ein Modul nicht im Semester der Belegung, sondern erst in einem späteren Semester bearbeiten können, besteht die Möglichkeit einer Wiederholung. Bei einer Wiederholung erhalten Sie den Zugang zu der aktuellen, virtuellen Fassung des Moduls inkl. der Möglichkeit, die Prüfungsleistung abzulegen. Lediglich das Studienmaterial in der Printversion wird nicht erneut zugeschickt. Module können 4 Folgesemester lang kostenfrei ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden.
Sie vermerken die Wiederholung, indem Sie im Rückmeldeantrag eine entsprechende Markierung in der Spalte “WHK” (= Wiederholerkennzeichen) vornehmen.
Kann ich ein Urlaubssemester einlegen?
Das Einlegen eines Urlaubssemesters ist als solches nicht möglich. Um die Immatrikulation aufrecht zu erhalten, fällt mindestens das Entgelt für das Semester in Höhe von 300,00 € an.
IhrE AnsprechpartnerIN
CAROLIN BABYLOn, LL.M.
recht-weiterbildung@fernuni-hagen.de
Fon: +49 2331 987-2226
Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr