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Master of Laws (LL.M.) Datenschutzrecht

Weiterbildender Masterstudiengang

Datenschutzrecht (LL.M.)

Studiendauer

Die Studiendauer beträgt je nach Zugangsvariante zwischen zwei und drei Semester im Voll- sowie drei bis fünf Semester im Teilzeitstudium.

Studienstart

Das Studium startet immer zu Beginn des jeweiligen Semesters.

Sommersemester: 01. April
Wintersemester: 01. Oktober

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen den Titel „Master of Laws (LL.M.)“.

Akkreditierung

Da das Akkreditierungsverfahren für den weiterbildenden Masterstudiengang Datenschutzrecht (LL.M.) zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen ist, sind noch Änderungen am Curriculum, an der Prüfungsordnung sowie am Modulhandbuch möglich.

Es wurde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 7 Abs. 1 S. 3 HG zur Aufnahme des Studienbetriebs zum Wintersemester 2024/25 erteilt.

 

Zielgruppe

Zielgruppe sind insbesondere

  • Absolvent:innen erster berufsqualifizierender juristischer Studiengänge
  • Volljurist:innen, welche eine zusätzliche Spezialisierung im Bereich des Datenschutzrechts anstreben
Kosten

Die Kosten für das Programm sowie weiterführende Informationen zur Ermäßigung für Personen in besonderen Lebenslagen oder in einem laufenden Erststudium entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis.

 

Anmeldung
Eine Anmeldung zum Sommersemester 2025 ist ab dem 1. Dezember möglich.Tragen Sie sich jetzt in die Interessiertenliste ein und erhalten automatisch Benachrichtigungen über  den Beginn der Anmeldefrist sowie bevorstehende Informationsveranstaltungen.

 

Informationen und Programmaufbau

Informationen zum Studium

Alle Studierenden erhalten im Studiengang eine vertiefende, wissenschaftlich fundierte Weiterbildung im Datenschutzrecht. Die Inhalte werden je nach Vorkenntnissen und entsprechendem qualifizierenden Studienabschluss maßgeschneidert aufgebaut. Im Rahmen beider Studiengangsvarianten werden den Studierenden zunächst die Grundlagen des Datenschutzrechts vermittelt, bevor vertieft auf die Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung sowie die Informations- und Dokumentationspflichten eingegangen wird. Im dritten Pflichtmodul beschäftigen sich die Studierenden sodann mit dem Beschäftigtendatenschutz, den Rechten der betroffenen Personen sowie den technischen und organisatorischen Maßnahmen. Ein interessantes Portfolio an Wahlmodulen und eine Masterarbeit, die von ausgewiesenen Persönlichkeiten im Bereich des Datenschutzrechts betreut wird, runden das Angebot ab.

Das Studium wird modularisiert angeboten und ermöglicht somit neben einem stringenten und konzentrierten Studienverlauf auch die flexible Berücksichtigung beruflicher oder familiärer Besonderheiten der Studierenden. Bei den Prüfungen setzt der Studiengang aktuell auf eine Mischung aus Online-Prüfungen (E-Klausuren) und (Kurz-)Hausarbeiten. Zukünftig besteht zudem die Möglichkeit, mündliche Prüfungen, Fallstudien oder Seminare anzuwenden.

Der Studiengang richtet sich an Absolvent:innen erster berufsqualifizierender juristischer Studiengänge, also des Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung oder eines rechtswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs.

Zugang zum Studium hat, wer erstens den erfolgreichen Abschluss

  • der Ersten Juristischen Staatsprüfung bzw. einen gleichgestellten ausländischen Studienabschluss, oder
  • eines juristischen Bachelorstudiums mit dem Abschluss des Bachelor of Laws im Umfang von 210 ECTS-Punkten

sowie zweitens eine in der Regel mindestens einjährige Berufserfahrung mit einem juristischen Schwerpunkt nachweist. Der juristische Vorbereitungsdienst wird als einschlägige Berufserfahrung
anerkannt.

Studienbewerbende, deren juristisches Bachelorstudium lediglich 180 ECTS-Punkte umfasst, können auf Antrag Zugang zum Studium erhalten, wenn sie ihre Qualifikation vor der Aufnahme des Studiums um einschlägige juristische Studieninhalte im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten ergänzen (Ergänzungsstudium).

Die Anmeldung ist zum Sommersemester innerhalb der Frist vom 1. Dezember bis 1. März und zum Wintersemester innerhalb der Frist vom 1. Juni bis 1. September möglich.

 

Programmaufbau

Vollzeitstudium
Semester
Modultitel
ECTS
1 Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts 10
1 Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten 10
1 Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz 10
2 Wahlmodul 10
2 Masterarbeit 20
SUMME 60
Teilzeitstudium
Semester
Modultitel
ECTS
1 Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts 10
1 Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten 10
2 Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz 10
2 Wahlmodul 10
3 Masterarbeit 20
SUMME 60

Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden

Vollzeitstudium
Semester
Modultitel
ECTS
1 Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts 10
1 Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten 10
1 Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz 10
2 Zivil-, verwaltungs- und sanktionsrechtliche Folgen bei Verstößen gegen
datenschutzrechtliche Bestimmungen und Rechtsschutz
10
2 Leading Cases Datenschutzrecht 10
2 Wahlmodul 10
3 Wahlmodul 10
3 Masterarbeit 20
SUMME 90
Teilzeitstudium
Semester
Modultitel
ECTS
1 Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts 10
1 Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten 10
2 Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz 10
2 Zivil-, verwaltungs- und sanktionsrechtliche Folgen bei Verstößen gegen
datenschutzrechtliche Bestimmungen und Rechtsschutz
10
3 Leading Cases Datenschutzrecht 10
3 Wahlmodul 10
4 Wahlmodul 10
5 Masterarbeit 20
SUMME 90

Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden

Derzeitige Wahlmodule des Studiengangs
Modul-Nr.
Titel
ECTS-Variante
71104 Zivil-, verwaltungs- und sanktionsrechtliche Folgen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und Rechtsschutz 60 ECTS
71105 Leading Cases Datenschutzrecht 60 ECTS
71106 e-Privacy / Datenschutzgerechte Vertragsgestaltung / Datenschutzrecht der freien Berufe 60 ECTS/90 ECTS
71107 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheits- und Sozialdatenschutzrecht 60 ECTS/90 ECTS

Jede zu prüfende Person muss eine Masterarbeit zu einem vorgegebenen Thema anfertigen. Die Masterarbeit darf weder einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt noch veröffentlicht worden sein. Eine Veröffentlichung ist frühestens nach der Bewertung zulässig. Die Masterarbeit kann von jeder bzw. jedem im Studiengang tätigen Hochschullehrer:in ausgegeben und betreut werden. Andere Prüfende, auch externe, werden von der wissenschaftlichen Leitung bestellt. Die Prüfenden sollen mindestens promoviert sein.

In der Masterarbeit soll nachgewiesen werden, dass die zu prüfenden Personen in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich des Datenschutzrechts selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Masterarbeit umfasst eine schriftliche wissenschaftliche Ausarbeitung von etwa 75 DIN A4-Seiten, zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt einheitlich 18 Wochen.

Wenn die Masterarbeit voraussichtlich bestanden ist, findet die mündliche Verteidigung vor den beiden Prüfenden statt. Die Verteidigung besteht aus einem einleitenden Referat, in dem die wesentlichen Ergebnisse der Masterarbeit in etwa 10 Minuten vorgestellt werden, sowie einer anschließenden wissenschaftlichen Diskussion von maximal 20 Minuten. Wenn die Verteidigungsleistung ausreichend ist, legen die beiden Prüfenden in einer nicht-öffentlichen Beratung die einzelnen Noten für die Masterarbeit und die Verteidigung sowie die Gesamtnote fest.

Lehre und Betreuung

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Prof. Dr. Sebastian Golla

Ruhr-Universität Bochum

Schriftleitung PinG: Privacy in Germany – Datenschutz und Compliance

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Hans-Hermann Schild

Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter a.D. am Verwaltungsgericht Wiesbaden, ist seit fast 40 Jahren im Bereich des Datenschutzrechts als Referent und vielfältiger Autor und Kommentator tätig. Er war Vorsitzender der 6. Kammer des VG Wiesbaden und zuständig für Vorlagen an den EuGH. Derzeit ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter im BMBF-Projekt DIRECTIONS am Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht an der Universität Kassel.

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Dr. Saleh R. Ihwas

Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter, spezialisiert auf Wirtschafts- und Datenschutz(straf)recht sowie Internetstrafrecht. Er berät Berufsgeheimnisträger, vertritt bei Datenschutzverstößen und ist Prüfer für das Erste und Zweite Staatsexamen in Rheinland-Pfalz.

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Dr. Ansgar Koreng

Dr.Ansgar Koreng absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig und Rom darauffolgend promovierte er an der Universität Leipzig. Bis 2017 war Dr. Koreng als Rechtsanwalt in Berlin tätig, danach folgten Tätigkeiten in der sächsischen Justiz und als Lehrbeauftragter, seit November 2023 ist Dr. Koreng Richter am Amtsgericht Chemnitz.

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Dr. Winfried Veil

Bundesministerium des Innern

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Prof. Dr. Alexander Golland

FH Aachen – University of Applied Sciences

Schriftleitung Datenschutz-Berater

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Dr. Gero Ziegenhorn

Rechtsanwalt

Redeker Sellner Dahs, Berlin

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Dr. Dennis Werner

Notar, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter

Bergfeld&Partner Lüdenscheid

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Dr. Judith Nink

KREMER LEGAL

Rechtsanwältin, assoziierte Partnerin

 

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Prof. Dr. Bernhard Kreße

Universitätsprofessor

FernUniversität in Hagen

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Dr. Philip Laue

Dr. Philip Laue ist als Head of Legal & Data Privacy bei der ZWILLING J.A. Henckels AG tätig.

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Dr. Christoph Wegener

Beratung in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz

wecon.it-consulting, Gevelsberg

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Dr. Ansgar Koreng

Dr.Ansgar Koreng absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig und Rom darauffolgend promovierte er an der Universität Leipzig. Bis 2017 war Dr. Koreng als Rechtsanwalt in Berlin tätig, danach folgten Tätigkeiten in der sächsischen Justiz und als Lehrbeauftragter, seit November 2023 ist Dr. Koreng Richter am Amtsgericht Chemnitz.

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Hans-Hermann Schild

Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter a.D. am Verwaltungsgericht Wiesbaden, ist seit fast 40 Jahren im Bereich des Datenschutzrechts als Referent und vielfältiger Autor und Kommentator tätig. Er war Vorsitzender der 6. Kammer des VG Wiesbaden und zuständig für Vorlagen an den EuGH. Derzeit ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter im BMBF-Projekt DIRECTIONS am Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht an der Universität Kassel.

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Dr. Saleh R. Ihwas

Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter, spezialisiert auf Wirtschafts- und Datenschutz(straf)recht sowie Internetstrafrecht. Er berät Berufsgeheimnisträger, vertritt bei Datenschutzverstößen und ist Prüfer für das Erste und Zweite Staatsexamen in Rheinland-Pfalz.

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Sascha Wette

Herr Wette war nach seinem Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn etwa drei Jahre lang als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht der Datenwirtschaft, des Datenschutzes, der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz bei Frau Prof. Specht-Riemenschneider tätig. Er promoviert im Datenschutzrecht und absolviert aktuell sein Rechtsreferendariat am OLG Köln.

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Ole-Christian Tech

Herr Tech ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht – Zivilrechtliche Abteilung – der Westfälischen Wilhelms-Universität-Münster. Seine aktuellen Forschungsschwerpunkte liegen im Datenschutzrecht, der Datenökonomie und dem europäischen Datenwirtschaftsrecht.

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Dr. Simon Assion

Dr. Simon Assion ist Spezialist für Informations- und Kommunikationsrecht. Als Rechtsanwalt bei Bird&Bird berät er Unternehmen in allen Bereichen des Informations-, Kommunikations- und Technologierechts. Zudem vertritt Dr. Assion Unternehmen sowohl vor Gericht als auch in Verhandlungen und gegenüber Behörden.

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Dr. Kristina Schreiber

Dr. Kristina Schreiber ist Partnerin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, CIPP/E bei Loschelder Rechtsanwälte in Köln. Sie berät zu allen Rechtsfragen der Digitalisierung und zum Recht der regulierten Märkten. Ihr Schwerpunkt liegt derzeit auf dem Recht der Datennutzung, des Datenschutzes und der Regulierung (ITK, Energie, Post) einschließlich der Fragen der Cyber-Security.

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Prof. Dr. Dirk Uwer

Prof. Dr. Dirk Uwer ist einer der führenden deutschen Anwälte im Öffentlichen Wirtschaftsrecht und seit rd. 25 Jahren intensiv mit dem Datenschutzrecht sowie u.a. dem Recht der freien Berufe befasst. Er ist Autor von über 130 Publikationen, u.a. zum Datenschutzrecht und zum Berufsrecht.

 

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Dr. Alla Drößler

Dr. Alla Drößler ist seit 2014 Rechtsanwältin bei Hengeler Mueller sie berät und vertritt deutsche sowie internationale Unternehmen und die öffentliche Hand zu allen Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Seit 2019 leitet sie als Director Legal & Compliance die kanzleiinterne Compliance-Abteilung von Hengeler Mueller.

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Dr. Stefanie Schulz-Große

Dr. Stefanie Schulz-Große ist Rechtsanwältin bei Redeker Sellner Dahs in Berlin. Vorwiegend tätig im Datenschutzrecht und im Recht der Künstlichen Intelligenz.

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Dr. Leonie Schrader

Dr. Leonie Schrader ist Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz am Standort Berlin. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt an der Schnittstelle zwischen dem Datenschutz- und Gesundheitsrecht.

 

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Prof. Dr. Dirk Bieresborn

Prof. Dr. Dirk Bieresbor ist Richter am Bundessozialgericht und Honorarprofessor an der Philipps-Universität Marburg.

Fragen und Antworten

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Zugang zum Studium hat, wer erstens den erfolgreichen Abschluss

  • der Ersten Juristischen Staatsprüfung bzw. einen gleichgestellten ausländischen Studienabschluss, oder
  • eines juristischen Bachelorstudiums mit dem Abschluss des Bachelor of Laws im Umfang von 210 ECTS-Punkten

sowie zweitens eine in der Regel mindestens einjährige Berufserfahrung mit einem juristischen Schwerpunkt nachweist. Der juristische Vorbereitungsdienst wird als einschlägige Berufserfahrung
anerkannt.

Studienbewerbende, deren juristisches Bachelorstudium lediglich 180 ECTS-Punkte umfasst, können auf Antrag Zugang zum Studium erhalten, wenn sie ihre Qualifikation vor der Aufnahme des Studiums um einschlägige juristische Studieninhalte im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten ergänzen (Ergänzungsstudium).

Welche Studiengangsvariante ist für mich einschlägig?

  • Absolventinnen und Absolventen von rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiengängen mit einer mindestens achtsemestrigen  Regelstudienzeit (240 ECTS), insbesondere eines Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung, können den Studiengang in der Studienvariante mit 60 ECTS abschließen.
  • Absolventinnen und Absolventen von rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiengängen mit einer mindestens siebensemestrigen Regelstudienzeit (210 ECTS) können den Studiengang in der Studienvariante mit 90 ECTS abschließen.

Wie weise ich die einjährige erworbene Berufserfahrung nach?
Die einjährige Berufserfahrung mit einem juristischen Schwerpunkt können Sie mit einem Tätigkeitsnachweis oder einem Arbeitszeugnis Ihres Arbeitgebers nachweisen.

Wie melde ich mich an?
Für die Zulassung zum Studiengang, füllen Sie bitte den Antrag, welchen Sie unter dem Button “Jetzt anmelden”  finden, vollständig aus. Anschließend können Sie den Antrag zusammen mit den Kopien Ihrer Zulassungsnachweise, dem Nachweis Ihrer Krankenversicherung und Ihrem ID-Nachweis per E-Mail an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden. Falls Sie Ihren Antrag postalisch einreichen möchten, bitte an folgende Adresse senden:

Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH, FernUniversität in Hagen
Feithstraße 152
58097 Hagen

Was geschieht nach dem Eingang meiner Anmeldung?
Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Sobald Ihre Unterlagen die Prüfung durchlaufen haben, erhalten Sie zeitnah nach der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und teilnehmen können. Inklusive der Bestätigung der Teilnahme erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf und die Rechnung per E-Mail. Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Lehr- und Lernplattform erreichen Sie auf dem postalischen Weg.

Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?
Die Kosten für die Teilnahme am weiterbildenden Masterstudiengang Datenschutzrecht finden Sie hier.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Ermäßigung zu erhalten?
Personen, welche sich in besonderen Lebenslagen befinden, können einen Antrag auf Ermäßigung, in Höhe von 10 % stellen. Nähere Informationen zur Ermäßigung und zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

Kann für die Weiterbildung eine Bildungsprämie genutzt werden? 
Ja, für die Weiterbildung kann ein Prämiengutschein eingereicht werden. Den Gutschein reichen Sie bevorzugt zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen zur Prüfung bei uns ein. Im Anschluss erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung, ob der Prämiengutschein angenommen wird. Mehr Informationen und Kontakt zu offiziellen Beratungsstellen finden Sie hier.

Welche Zahlungsarten gibt es?
Sie haben die Möglichkeit, das Entgelt im Voraus und in voller Höhe oder über eine monatliche Ratenzahlung pro Semester zu entrichten.

Was ist Moodle?
Moodle ist unsere virtuelle Lehr- und Lernplattform, in welcher Sie Zugang zu allen Lehrmaterialien haben. Im Forum können Sie sich mit Mitstudierenden und Betreuenden austauschen zusätzlich erhalten Sie auf der Plattform neben den Veranstaltungsterminen auch alle weiteren Informationen zur Organisation und zum Ablauf Ihrer Weiterbildung.

Wie wird das Lehrmaterial bereitgestellt?
Das Lehrmaterial wird über unsere Lehr- und Lernplattform Moodle zu Verfügung gestellt. Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Plattform erhalten Sie postalisch ca. drei Wochen nach Ihrer Teilnahmebestätigung. Mit Ihrem Zugang erhalten Sie Einsicht in die Lehrdokumenten. Zusätzlich werden Ihnen nach Semesterbeginn die Lehrmaterialien in gedruckter Form zur Verfügung gestellt, außer Sie wünschen die Lehrmaterialien ausschließlich in digitaler Form.

Gibt es für die Teilnahme technische Voraussetzungen?
Für die Teilnahme am Programm benötigen Sie neben einem digitalen Endgerät (Rechner) einen Internetzugang und ein Mikrofon. Wir empfehlen aufgrund der Rückkopplung die Nutzung eines Headsets.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Bei dem weiterbildenden Masterstudiengang Datenschutzrecht unterliegen angebotene Veranstaltungen keiner Anwesenheits- oder Präsenzpflicht.

Kann man nach Semesterbeginn noch Module nachbelegen?
Wünschen Sie nach Semesterbeginn eine Nachbelegung eines Moduls, können Sie dies mithilfe des Formulars, welches Sie im Downloadbereich finden, beantragen. Die Nachbelegung ist für das Sommersemester bis zum 15. Mai und für das Wintersemester bis zum 15. November möglich. Für die Nachbelegung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € berechnet. Bei einer Nachbelegung werden Ihnen keine verlängerten Bearbeitungszeiträume für die Prüfungsleistungen eingeräumt. Je nach Zeitpunkt der Nachbelegung kann sich die für das jeweilige Modul vorgesehene Bearbeitungszeit also erheblich verkürzen.

Wie kann ich mir Leistungen anrechnen lassen?
Sollten Sie sich Leistungen anrechnen lassen wollen, können Sie einen Antrag mithilfe des Formulars, welches Sie im Downloadbereich finden, stellen. Bitte füllen Sie dies nach den beschriebenen Richtlinien im Formular sorgfältig aus.

Wie wiederhole ich Module?
Für den Fall, dass Sie ein Modul nicht im Semester der Belegung, sondern erst in einem späteren Semester bearbeiten können, besteht die Möglichkeit einer Wiederholung. Bei einer Wiederholung erhalten Sie den Zugang zu der aktuellen, virtuellen Fassung des Moduls inkl. der Möglichkeit, die Prüfungsleistung abzulegen. Lediglich das Studienmaterial in der Printversion wird nicht erneut zugeschickt. Module können 4 Folgesemester lang kostenfrei ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden.

Sie vermerken die Wiederholung, indem Sie im Rückmeldeantrag eine entsprechende Markierung in der Spalte “WHK” (= Wiederholerkennzeichen) vornehmen.

Kann ich ein Urlaubssemester einlegen?
Das Einlegen eines Urlaubssemesters ist als solches nicht möglich. Um die Immatrikulation aufrecht zu erhalten, fällt mindestens das Entgelt für das Semester in Höhe von 300,00 € an.

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IhrE AnsprechpartnerIN
CAROLIN BABYLOn, LL.M.

recht-weiterbildung@fernuni-hagen.de

Fon: +49 2331 987-2226

Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

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