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Fachanwaltslehrgang Strafrecht

Der Lehrgang gewährleistet ein anwaltsspezifisches Fachstudium, welches im Rahmen eines ditaktisch ausgereiften Konzeptes als begleitetes Selbststudium zeitlich flexibel auf die mögliche Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das Gebiet Strafrecht vorbereitet. Das Studium vermittelt die erforderlichen „besonderen theoretischen Kenntnisse“ gem. §§ 4 Abs. 1, 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) und schließt mit den schriftlichen Leistungskontrollen gem. § 4a FAO ab.

Das gesamte Lehrgangsmaterial wird während des Lehrgangs dauerhaft auf der Lehr- und Lernplattform Moodle digital zur Verfügung gestellt. Die Nachweise über die erfolgreiche Erlangung der nach der FAO erforderlichen Kenntnisse erbringen die Teilnehmenden durch auf die jeweiligen Lehrgangsinhalte abgestimmte Prüfungsleistungen im Multiple Choice-Format. Diese Prüfungsleistungen dienen als Grundlage, um an den Aufsichtsarbeiten nach § 4a FAO teilnehmen zu können.

Fachanwaltslehrgang

 

Strafrecht

 

Studiendauer

Die Vermittlung der Studieninhalte umfasst zwei Semester.

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung des „Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung“ der FernUniversität in Hagen, und damit einen Leistungsnachweis im Sinne der §§ 4 Abs.1, 4a, 6, 13 FAO.

 

 

Adressatenkreis

Zielgruppe sind Juristen und Juristinnen.

Kosten

Für die Teilnahme am Programm wird ein Entgelt in Höhe von 1.890,00 € entrichtet.

Für Personen in besonderen Lebenslagen gewähren wir eine Ermäßigung (10%) »Mehr erfahren

Anmeldung

Anmeldeunterlagen zum lehrgang

bitte denken sie daran, die zulassungsunterlagen ihrem antrag beizufügen

Informationen zum Fachanwaltslehrgang

Der Lehrgang ist ein begleitetes Selbststudium. Er beinhaltet die Bearbeitung von auf die Anforderungen der FAO abgestimmten Skripturen sowie die darauf jeweils bezugnehmenden Prüfungsleistungen im Multiple Choice-Format. Der Lehrgang ist auf ein Jahr konzipiert und kann auf maximal zwei Jahre ausgedehnt werden. Das Studium umfasst zwölf Lehrgangseinheiten in den Bereichen Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht in einem Bearbeitungsmfang von mindestens 120 Zeitstunden gem § 4 Abs.1,S.2 FAO.

Zur Teilnahme an der Fachanwaltsausbildung sind Jurist:innen mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen der Bundesrepublik Deutschland oder einem gleichwertigen deutschen oder ausländischen juristischen Abschluss berechtigt. Rechtsreferendar:innen können die Fachanwaltsausbildung – zu ermäßigten Gebühren – bereits während des Referendariats absolvieren.

Die Anmeldung zum Programm ist ganzjährig möglich.

Das Studium basiert auf dem Blended-Learning-System: Als Grundlage stellen wir unsere Studienbriefe online über die Lehr- und Lernplattform “Moodle” zur Verfügung. In Ergänzung werden digitale Medien, Kick-Off Veranstaltungen und weitere multimediale Lehr- und Lernwerkzeuge zur Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt. Studierende des Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung arbeiten kooperativ im Netz zusammen, gestalten ihren Arbeitsbereich virtuell und kommunizieren mit Ihren Lehrenden vorrangig über Moodle.

Programmaufbau

Der Fachanwaltslehrgang Strafrecht beinhaltet insgesamt 12 Fachgebietseinheiten mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • Teil 1 Kapitalstrafsachen (RA Dr. Holger Rostek, Bielefeld)
  • Teil 2 Wirtschaftsstrafsachen (Wiss. Mit. Ass.-jur. Julia Wolf, Hagen)
  • Teil 3 Jugendstrafsachen (RA Stefan Allgeier, Mannheim)
  • Teil 4 – Verkehrsstrafsachen und Verkehrs-OWi-Sachen (RA Marc N. Wandt, Wuppertal)
  • Teil 5 – BtM-Strafsachen und BtM-OWi-Sachen (RA Patrick Welke, Heidelberg)
  • Teil 6 – Steuerstrafsachen (Prof. Dr. Christian Haumann, Ludwigsburg)
  • Teil 7 – Verteidigung im Ermittlungsverfahren (RA Dr. h. c. Rüdiger Deckers, Düsseldorf)
  • Teil 8 – Verteidigung in der Hauptverhandlung / Beweisantragsrecht (RA Dr. h. c. Rüdiger Deckers, Düsseldorf)
  • Teil 9 – Strafmaßverteidigung (RiaBGH a. D. Dr. h. c. Klaus Detter, Karlsruhe)
  • Teil 10 – Schuldfähigkeitsbeurteilung (RiaBGH a. D. Dr. h. c. Klaus Detter, Karlsruhe)
  • Teil 11 Revision in Strafsachen (RiaBGH a. D. Dr. h. c. Klaus Detter, Karlsruhe)
  • Teil 12 Verteidigung in Strafvollstreckung und Strafvollzug (Prof. Dr. Michael Heghmanns, Univ. Münster)

Der Fachanwaltslehrgang schließt mit einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme ab. Mit dieser Teilnahmebescheinigung kann bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Nachweis über die Erlangung der besonderen Kenntnisse im Strafrecht und die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme gem. §§ 4 Abs. 1, 4a, 13 FAO) erbracht werden.

Fragen und Antworten

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Teilnahme an der Fachanwaltsausbildung sind Juristinnen und Juristen mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen der Bundesrepublik Deutschland oder einem gleichwertigen ausländischen juristischen Abschluss berechtigt. Rechtsreferendare:innen können die Fachanwaltsausbildung – zu ermäßigten Gebühren – bereits während des Referendariats absolvieren.

Wie melde ich mich an?

Bitte füllen Sie für eine Teilnahme am Programm das Anmeldeformular, welches Sie unter Anmeldung  finden, vollständig aus.
Anschließend können Sie das Formular zusammen mit Kopien Ihrer Zulassungsnachweise per Scan an
info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden.

Was passiert nach dem Eingang meiner Anmeldung?

Nach dem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald Ihre Unterlagen die Prüfung durchlaufen haben, erhalten Sie zeitnah nach der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und teilnehmen können.
Mit Ihrer Teilnahmebestätigung erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf, Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Lehr- und Lernplattform und die Rechnung per E-Mail.

Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?

Die Teilnahme am Programm kostet 1.890,00 €.

Welche Zahlungsarten gibt es?

Das Entgelt ist mittels Ratenzahlung innerhalb der ersten 12 Monate ab Vertragsschluss zu entrichten.

Wie läuft die Ratenzahlung ab?

Das Entgelt entrichten Sie in 12 Monatsraten á 157,10 €. Bitte füllen Sie hierzu das dem Anmeldebogen beiliegende Lastschriftformular aus. Sollte Ihr:e Arbeitgeber:in die Kosten übernehmen, benötigen wir die Kostenübernahme und das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat Ihres Arbeitgebers:in.

Gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu erhalten?

Personen, die sich in besonderen Lebenslagen befinden, können eine Ermäßigung in Höhe von 10 % beantragen. Nähere Informationen zur Ermäßigung und zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

Kann für die Weiterbildung eine Bildungsprämie genutzt werden? 
Ja, für die Weiterbildung kann ein Prämiengutschein eingereicht werden. Den Gutschein reichen Sie bevorzugt zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen zur Prüfung bei uns ein. Im Anschluss erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung, ob der Prämiengutschein angenommen wird. Mehr Informationen und Kontakt zu offiziellen Beratungsstellen finden Sie hier.

Was ist Moodle?

Moodle ist unsere virtuelle Lehr- und Lernplattform, durch welche Sie Zugang zu allen Lehrmaterialien haben. Im Forum können Sie sich mit Lehrgangsteilnehmenden und Betreuenden austauschen. Zusätzlich erhalten Sie auf der Plattform neben den Veranstaltungsterminen auch alle weiteren Informationen zur Organisation und zum Ablauf Ihrer Weiterbildung.

Wie wird das Lehrmaterial bereitgestellt?

Das Lehrmaterial wird über unsere Lehrplattform Moodle zur Verfügung gestellt. Sie erhalten Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Plattform nach Ihrer Teilnahmebestätigung per per E-Mail. Ein Versand der Lehrmaterialien in gedruckter Form ist aus ökologischen Gründen nicht vorgesehen.

Gibt es für die Teilnahme technische Voraussetzungen?

Für die Teilnahme am Programm benötigen Sie neben einem digitalen Endgerät (z.B. Rechner), einen Internetzugang und ein Mikrofon. Wir empfehlen aufgrund der Rückkopplung die Nutzung eines Headsets.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

Bei dem Fachanwaltslehrgang Strafrecht handelt es sich um einen Fernlehrgang im Selbststudium. Lediglich die drei fünfstündigen schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) nach § 4a FAO werden in persönlicher Anwesenheit bei uns in Hagen geschrieben. Die Organisation und die Durchführung dieser Klausurtermine obliegen der leitenden Person des Lehrgangs.

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Ihr Ansprechpartner
Ass.-jur. Michael Wolf

recht-weiterbildung@fernuni-hagen.de

Fon: +49 2331 987-2226

Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

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