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Ermäßigung für Personen in besonderen Lebenslagen

Wir möchten allen Interessierten, welche unsere formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die Absolvierung einer wissenschaftlichen Weiterbildung ermöglichen. Daher bieten wir eine Ermäßigung für Personen in besonderen Lebenslagen an.

Unter bestimmten Voraussetzungen erlassen wir Ihnen auf Antrag 10 % der Entgelte.

Anträge auf Ermäßigungen können nur im Rahmen der jeweiligen Anmeldefrist der einzelnen Weiterbildungen gestellt werden. Sie können den Antrag gerne zusammen mit Ihrem Zulassungsantrag einreichen. Bitte beachten Sie, dass nur eine einmalige Ermäßigung pro Weiterbildung erfolgen kann.

 

 


Sie Möchten einen Antrag Stellen?

Stellen Sie einen formlosen Antrag mit den Kopien Ihrer Ermäßigungsnachweise per E-Mail an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de. Bitte beachten Sie, dass wir keine Ermäßigung nachträglich gewähren können und ein Antrag immer innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist erfolgen muss.

Personen in besonderen Lebenslagen (zum Zeitpunkt der Antragsstellung):
  • Personen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von dem zuständigen Sozialamt/Jobcenter (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit nach dem Vierten Kapitel des zwölften Buches des Sozialgesetzbuches) erhalten oder
  • Strafgefangene, die über keine ausreichenden Mittel (unzureichendes Eigengeld) verfügen oder
  • Personen, welche Krankengeld beziehen oder
  • sich in der Elternzeit befinden oder
  • Vollzeitstudierende (Erststudium) oder
  • Referendar:innen.

Fragen und Antworten

Wie kann ich eine Ermäßigung beantragen?
Stellen Sie einen formlosen Antrag mit den Kopien Ihrer Ermäßigungsnachweise per E-Mail an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de bevorzugt zusammen mit Ihrem Anmeldeantrag.

Kann ich auch außerhalb der Fristen eine Gebührenermäßigung beantragen?
Bitte beachten Sie, dass wir keine Ermäßigung nachträglich gewähren können und ein Antrag immer innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist erfolgen muss.

Wie lange kann ich die Gebührenermäßigung erhalten?
Sie erhalten die Ermäßigung immer ein Semester lang. Der Ermäßigungsantrag ist jedes Semester zwei Wochen vor Semesterbeginn neu mit allen Kopien einzureichen.

Meine Begründung für die Ermäßigung trifft nach Semesterstart ein. Kann ich trotzdem eine Ermäßigung beantragen?
Die Begründung, auf dessen Grundlage Sie eine Ermäßigung beantragen, muss immer zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen.
Sollte Ihre Begründung zur Ermäßigung erst zu einem späteren Zeitpunkt im Semester erfolgen, können wir keine Ermäßigung gewähren.

Auf mich treffen mehrer Aspekte zu, wodurch eine Ermäßigung gewährt wird. Erhalte ich einen hierdurch einen höheren Rabatt?
Der Rabatt kann nicht summiert werden, Sie können nur eine einmalige Ermäßigung in Höhe von 10 % erhalten.

Welche Nachweise benötige ich für die Antragstellung?
Sie benötigen eine einfache Kopie eines amtlichen Dokuments, welches Ihnen bestätigt, dass Sie eine Person in einer besonderen Lebenslage sind. Nur mit einem solchen Nachweis können wir nach Prüfung eine Ermäßigung gewähren.

Wie lange dauert die Prüfung meines Antrages?
Nach Eingang Ihres Antrages prüfen wir diesen sorgfältig und geben Ihnen zeitnah eine Rückmeldung, ob eine Ermäßigung gewährt werden kann.

Gibt es die Möglichkeit, anderweitig eine Ermäßigung zu erhalten?
Sollten Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Bildungsprämie haben, können Sie den Prämiengutschein zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen zur Prüfung bei uns einreichen. Im Anschluss erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung, ob der Prämiengutschein angenommen wird. Mehr Informationen und Kontakt zu offiziellen Beratungsstellen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner
Alexander wießner

Info-Weiterbildung@fernuni-hagen.de

Fon: +49 2331 987-2226

Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

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