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Datenschutzrecht

Weiterbildendes Studium

Datenschutzrecht

Studiendauer

Die Studiendauer beträgt drei Semester in Teilzeit.

Abschluss

Absolvent:innen erhalten ein universitäres Weiterbildungszertifikat (“Certificate of Advanced Studies”), das sie als „zertifizierte:r Berater:in im Datenschutzrecht (FernUniversität in Hagen)“ ausweist.

Studienstart

Das Studium startet immer zu Beginn des jeweiligen Semesters.

Sommersemester: 01. April
Wintersemester: 01. Oktober

Adressatenkreis

Jurist:innen sowie Berufstätige, die aufgrund ihrer Tätigkeit Berührungspunkte mit dem Thema Datenschutz haben.

Kosten

Die Teilnahme am Programm kostet 2.600 €.

Für Personen in besonderen Lebenslagen gewähren wir eine Ermäßigung (10%). »Mehr erfahren

Anerkennung

Durch das Zertifikat wird bestätigt, dass die Absolvent:innen über das erforderliche Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO und § 5 Abs. 3 BDSG zum Zwecke der Benennung zum/zur Datenschutzbeauftragten verfügen.

Anmeldung

Anmeldeunterlagen zur weiterbildung

Die Anmeldung für das Wintersemester 2024/25 ist ab dem 1. Juni möglich

Informationen zum Studium

Das Studium ist modular aufgebaut und umfasst drei Module mit insgesamt 30 ECTS. Jedes der drei Module besteht wiederum aus drei Teilen. Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungsleistungen zwei Einsendeaufgaben erfolgreich bearbeitet werden. Neben der Bereitstellung von Studienbriefen sind freiwillige Online-Seminare vorgesehen. Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester in Teilzeit.

Modul 1 beginnt mit einer Einführung in das Datenschutzrecht, die sich mit der geschichtlichen Entwicklung beschäftigt und einen Überblick über die geltenden Normen verschafft. Anschließend werden die Grundlagen des Datenschutzrechts vermittelt (Prinzipien, Anwendungsbereiche, wesentliche Begriffe und beteiligte Personen).

Modul 2 geht auf den rechtlichen Rahmen für Datenverarbeitung ein. Besondere Vertiefung erfahren hier Merkmale der materiellen Rechtmäßigkeit sowie Fragen zu Informationspflichten.

Modul 3 thematisiert die praktische Anwendung des Datenschutzrechts. Schwerpunktmäßig stehen dabei die Rechte der betroffenen Personen, die Stellung des/der Datenschutzbeauftragten und der praxisrelevante Beschäftigtendatenschutz im Vordergrund.

Zur eventuellen Erbringung von fehlenden Leistungsnachweisen werden zwei weitere Semester gewährt. Auf Antrag ist eine Verlängerung des weiterbildenden Studiums ab dem sechsten Semester möglich.

Das Weiterbildungsangebot richtet sich an Jurist:innen sowie an Berufstätige, die aufgrund ihrer Tätigkeit Berührungspunkte mit dem Thema Datenschutz haben. Aufgrund der zeitlichen Flexibilität als Fernstudium lässt sich die Weiterbildung besonders gut in den Berufsalltag integrieren.

Zum weiterbildenden Studium wird zugelassen, wer

  • ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen oder
  • die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat.

Die erforderliche Eignung liegt in der Regel vor, wenn

  • die Bewerber:innen mindestens eine dreijährige Tätigkeit im Bereich des Datenschutzrechts ausgeübt haben oder
  • die Aufgaben eines/einer Datenschutzbeauftragten wahrnehmen bzw. wahrgenommen haben.

Bitte dem Zulassungsantrag hinzufügen:

  • Kopie des Hochschulabschlusszeugnis und/oder
  • Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf:
    • Kopie des Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung und/oder
    • Kopie des Weiterbildungszertifikates
  • Unterschriebener Lebenslauf
  • Ggf. Nachweis über Namensänderung (z. B. Kopie des Personalausweises/der Heiratsurkunde)

Die Einschreibung ist möglich

  • zum Sommersemester innerhalb der Frist vom 1. Dezember bis 1. März und
  • zum Wintersemester innerhalb der Frist vom 1. Juni bis 1. September.

 

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Prof. Dr. Osman Isfen

Universitätsprofessor und wissenschaftlicher Leiter

Wissenschaftlicher Beirat des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Münster

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Jun-Prof. Dr. Sebastian Golla

Ruhr-Universität Bochum

Schriftleitung PinG: Privacy in Germany – Datenschutz und Compliance

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Prof. Dr. Alexander Golland

FH Aachen – University of Applied Sciences

Schriftleitung Datenschutz-Berater

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Prof. Dr. Bernhard Kreße

Universitätsprofessor

FernUniversität in Hagen

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Dr. Judith Nink

Datenschutzbeauftragte

General Counsel bei Masterplan com GmbH

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Dr. Winfried Veil

Bundesministerium des Innern

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Dr. Christoph Wegener

Beratung in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz

wecon.it-consulting, Gevelsberg

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Dr. Dennis Werner

Notar, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter

Bergfeld&Partner Lüdenscheid

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Dr. Gero Ziegenhorn

Rechtsanwalt

Redeker Sellner Dahs, Berlin

Programmaufbau

Modul 1: Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts
(10 ECTS)
  • Teil 1 – Einführung in das Datenschutzrecht (Geschichte und Überblick)
  • Teil 2 – Grundlagen des Datenschutzrechts I – Anwendungsbereich und Grundsätze
  • Teil 3 – Grundlagen des Datenschutzrechts II – Wesentliche Begriffe, Beteiligte Personen
Modul 2: Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten
(10 ECTS)
  • Teil 1 – Materielle Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung I
  • Teil 2 – Materielle Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung II
  • Teil 3 – Informations- und Dokumentationspflichten
Modul 3: Betroffenenrechte, beschäftigtendatenschutz, technischer datenschutz
(10 ECTS)
  • Teil 1 – Beschäftigtendatenschutz
  • Teil 2 – Rechte der betroffenen Personen & Datenschutzbeauftragter
  • Teil 3 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungsleistung zwei Einsendeaufgaben erfolgreich bearbeitet werden.

Einsendeaufgaben im weiterbildenden Studium Datenschutzrecht beinhalten in der Regel Textaufgaben, die im Fließtext zu beantworten sind sowie Lotse-Aufgaben (Lotse-Informationsheft zum Download). Gegenstand einer Einsendeaufgabe kann auch eine Themenarbeit sein.

Eine Zusammenstellung verschiedener Inhalte mit datenschutzrechtlichem Bezug wie beispielsweise höchstrichterlichen Entscheidungen sowie wissenschaftliche Publikationen finden Sie auf unserer Website zum Datenschutzrecht.

Mit dem Abschluss des weiterbildenden Studiums Datenschutzrecht

  • erwerben Sie ausführliche Rechtskenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts,
  • qualifizieren Sie sich für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte:r oder für andere führende Positionen im Bereich des Datenschutzes,
  • lernen Sie komplexe rechtliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge interdisziplinär zu erkennen und zu bewerten.

Über die erfolgreiche Teilnahme wird ein Weiterbildungszertifikat ausgestellt. Zudem erhalten die Absolvent:innen eine Bescheinigung zum Namensführungsrecht, die sie als „zertifizierte:r Berater:in im Datenschutzrecht (FernUniversität in Hagen)“ ausweist. Darin wird bestätigt, dass der/die Absolvent:in über das erforderliche Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO und § 5 Abs. 3 BDSG zum Zwecke der Benennung zum/zur Datenschutzbeauftragten verfügt.

Fragen und Antworten

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Zum weiterbildenden Studium wird zugelassen, wer

  • ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen oder
  • die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat.

Die erforderliche Eignung liegt in der Regel vor, wenn

  • der/die Bewerber:in mindestens eine dreijährige Tätigkeit im Bereich des Datenschutzrechts ausgeübt hat oder
  • die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten wahrnimmt bzw. wahrgenommen hat.

Wie kann ich den Erwerb der erforderlichen Eignung im Beruf nachweisen?

Sie können die Eignung mithilfe eines Tätigkeitsnachweises Ihres Arbeitgebers oder Ihrem unterschriebenen Lebenslauf nachweisen.

Wie melde ich mich an?

Bitte füllen Sie für eine Teilnahme am Programm das Anmeldeformular, welches Sie unter Anmeldung  finden, vollständig aus.
Anschließend können Sie das Formular zusammen mit Kopien Ihrer Zulassungsnachweise per Scan an
info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden.

Was passiert nach dem Eingang meiner Anmeldung?

Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald Ihre Unterlagen die Prüfung durchlaufen haben, erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und teilnehmen können.
Mit Bestätigung der Teilnahme erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf, Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Lehr- und Lernplattform und die Rechnung.

Wie lasse ich mir bisher erbrachte Leistungen anrechnen?

Wenn Sie sich aus vorherigen Studiengängen Leistungen anrechnen lassen möchten, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Das Formular finden Sie im Downloadbereich. Ihren Antrag können Sie zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen vor Aufnahme des weiterbildenden Studiums zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden.

Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?

Die Teilnahme am Programm kostet 2.600,00 €.

Gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu erhalten?

Personen, welche sich in besonderen Lebenslagen befinden, können einen Antrag auf Ermäßigung in Höhe von 10 % stellen. Nähere Informationen zur Ermäßigung und zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

Kann für die Weiterbildung eine Bildungsprämie genutzt werden? 
Ja, für die Weiterbildung kann ein Prämiengutschein eingereicht werden. Den Gutschein reichen Sie bevorzugt zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen zur Prüfung bei uns ein. Im Anschluss erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung, ob der Prämiengutschein angenommen wird. Mehr Informationen und Kontakt zu offiziellen Beratungsstellen finden Sie hier.

Welche Zahlungsarten gibt es?

Sie haben die Möglichkeit das Entgelt im Voraus und in voller Höhe sowie mittels Ratenzahlung über zehn Monate oder pro Semester zu entrichten.

Wie läuft die Ratenzahlung ab?

Wenn Sie das Entgelt in zehn Raten á 260,00 € oder semesterweise in drei Raten á 866,67 € entrichten möchten, erhalten Sie nach Ihrer Teilnahmebestätigung eine Ratenzahlungsvereinbarung sowie das SEPA-Lastschriftmandat.

Verringert sich das Entgelt, sollten mir Leistungen angerechnet werden?

Sollten Sie nach Prüfung Ihres Anerkennungsantrages Leistungen angerechnet bekommen, verringert sich das zu zahlende Entgelt entsprechend.

Was ist Moodle?

Moodle ist unsere virtuelle Lehr- und Lernplattform, in welcher Sie Zugang zu allen Lehrmaterialien haben. Im Forum können Sie sich mit Mitstudierenden und Betreuer:innen austauschen, zusätzlich erhalten Sie auf der Plattform neben den Veranstaltungsterminen auch alle weiteren Informationen zur Organisation und zum Ablauf Ihrer Weiterbildung.

Wie wird das Lehrmaterial bereitgestellt?

Das Lehrmaterial wird über unsere Lehr- und Lernplattform Moodle zu Verfügung gestellt. Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Plattform erhalten Sie postalisch ca. drei Wochen nach Ihrer Teilnahmebestätigung. Mit Ihrem Zugang erhalten Sie Einsicht in die Lehrmaterialien. Zusätzlich werden Ihnen diese nach Semesterbeginn in gedruckter Form zur Verfügung gestellt, außer Sie wünschen die Lehrmaterialien ausschließlich in digitaler Form.

Gibt es für die Teilnahme technische Voraussetzungen?

Für die Teilnahme am Programm benötigen Sie neben einem digitalen Endgerät (Rechner) einen Internetzugang und ein Mikrofon. Wir empfehlen aufgrund der Rückkopplung die Nutzung eines Headsets.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

Alle Veranstaltungen finden online statt und unterliegen keiner Anwesenheitspflicht. Sollten Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, steht Ihnen im Nachgang eine Aufzeichnung der Veranstaltung über Moodle zur Verfügung.

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IHRe ANSPRECHPARTNERIN
Carolin Babylon, LL.M.

recht-weiterbildung@fernuni-hagen.de

Fon: +49 2331 987-2226

Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

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