„Datenschutz ist Teil einer verantwortungsvollen Verwaltungskultur.“
Marc Meierkord arbeitet beim Landesverband Lippe – einer Institution, die es in dieser Form kein zweites Mal gibt. Der Landesverband ist Rechtsnachfolger des ehemaligen Landes Lippe und verwaltet bis heute das historische Landesvermögen der Region. Dazu gehören unter anderem große Wald- und Landwirtschaftsflächen, aber auch bekannte Kulturdenkmäler wie das Hermannsdenkmal und die Externsteine.
Hauptberuflich ist Herr Meierkord im Fachbereich Personal und Organisation tätig, dort als stellvertretender Fachbereichsleiter. Zusätzlich übernimmt er die Aufgabe des behördlichen Datenschutzbeauftragten. „Datenschutz ist bei einer Behörde unserer Größe ein relativ volatiles Geschäft“, erzählt er. „Da kann mal zwei Wochen eigentlich nichts sein – und dann kann es plötzlich das Hauptthema der Woche werden.“
Von der Praxis zur fundierten Grundlage
Als er die Aufgabe vor rund fünf Jahren übernahm, brachte Herr Meierkord bereits juristische Vorkenntnisse mit. Im Bachelor hatte er Sozialwissenschaften und Jura studiert, später folgte ein Master in Verwaltungsökonomie. Erste Tagesseminare und Fortbildungen im Datenschutz hatte er ebenfalls besucht. Doch schnell merkte er, dass ihm diese Formate nicht weit genug gingen. Viele Fortbildungen seien stark darauf ausgerichtet, auf konkrete Fragestellungen zu reagieren. Ihm sei es jedoch darum gegangen, Datenschutz nicht nur an einzelnen Problemen festzumachen, sondern ihn von Grund auf zu verstehen. Die Entscheidung für die Weiterbildung Datenschutzrecht an der FernUniversität in Hagen fiel deshalb aus einem klaren Motiv heraus: „Ich wollte nicht nur auf Probleme reagieren können, sondern als Datenschutzbeauftragter stärker ins Agieren kommen.“
Datenschutz als Vertrauensfrage
Besonders wichtig ist ihm der Blick auf Datenschutz als Bestandteil guter Verwaltung. Zwar habe ein Datenschutzbeauftragter keine Weisungsbefugnis, sondern berate vor allem. Gerade deshalb komme es darauf an, das Thema nachvollziehbar und konstruktiv in die Organisation einzubringen. „Datenschutz wird von Mitarbeitenden oft als Hindernis wahrgenommen“, erklärt er. „Mein Ansatz ist eher, dass das Ganze unter Gesichtspunkten wie Verlässlichkeit und Transparenz Teil einer verantwortungsvollen Verwaltungskultur sein sollte.“ Die Weiterbildung habe ihn dabei vor allem in der theoretischen und methodischen Fundierung gestärkt. „Mir ging es wirklich darum, akademisch fundiert von Grund auf an dieses Thema heranzugehen“, sagt er. Den Transfer in die eigene Organisation müsse jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer anschließend selbst leisten – je nachdem, ob man in einem Unternehmen, einer Kanzlei oder, wie er, im öffentlichen Bereich tätig sei.
Öffentliche Verwaltung unter besonderer Erwartung
Gerade im öffentlichen Sektor sieht er besondere Anforderungen. Behörden stünden unter einer anderen Erwartungshaltung als privatwirtschaftliche Unternehmen. „Die Erwartung der Menschen an den öffentlichen Bereich ist eine andere“, sagt er. Auch unabhängig von rechtlich kodifizierten Pflichten gehe es um Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Diese Entwicklung zeigt sich für ihn auch im Arbeitsalltag. Anfragen nach dem Informations-freiheitsgesetz habe es beim Landesverband inzwischen ebenfalls gegeben. „Die Öffentlichkeit hat ein Informationsbedürfnis und nimmt dieses Recht auch stärker wahr“, sagt er. Das sei legitim – und zugleich eine Herausforderung für Organisationen, die solche Prozesse erstmals aufbauen oder einüben müssen.
Studieren mit Struktur und Flexibilität
Die Weiterbildung selbst absolvierte Herr Meierkord berufsbegleitend. Besonders geschätzt hat er die Flexibilität des Fernstudiums. „Der große Vorteil ist klar: Ich bin zeitlich sehr flexibel“, sagt er. Die Einsendeaufgaben, Lernmaterialien und digitalen Veranstaltungen hätten ihm ermöglicht, das Studium gut mit seiner beruflichen Tätigkeit zu verbinden. Sein eigenes Vorgehen war bewusst systematisch. „Ich habe es chronologisch durchgearbeitet“, erzählt er. Die Studienbriefe empfand er als tragfähige Grundlage. Für die Bearbeitung der Aufgaben habe er nur punktuell darüber hinaus recherchieren müssen. „Weitestgehend waren die Skripte eigentlich erschöpfend und ausreichend“, sagt er.
Empfehlung für künftige Teilnehmende
Wer die Weiterbildung beginnt, sollte aus seiner Sicht vor allem strukturiert arbeiten und sich auf juristische Denkweisen einlassen. Ein abgeschlossenes Jurastudium sei dafür nicht erforderlich, ganz ohne Vorbereitung solle man jedoch nicht starten. „Man muss kein Volljurist sein“, betont Herr Meierkord. „Aber wenn man gar keine juristische Vorbildung hat, sollte man sich am Anfang mit dem Wording und der Herangehensweise vertraut machen.“ Seine Empfehlung fällt entsprechend klar aus: Die Weiterbildung eignet sich für alle, die Datenschutzrecht nicht nur anwendungsbezogen, sondern grundlegend verstehen möchten – und die bereit sind, sich systematisch mit den rechtlichen Grundlagen auseinanderzusetzen.
Weitere Einblicke bieten die Informationsveranstaltungen am 8. Juli um 19 Uhr zum Zertifikat Datenschutzrecht sowie am 9. Juli um 19 Uhr zum Masterstudiengang Datenschutzrecht. Interessierte erhalten dort Informationen zu Inhalten, Ablauf und Studienorganisation.
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