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Höher? Weiter? Bildung! – Der Alumni Talk mit Herr Meier­kord

„Illustration von zwei Personen, die in Sesseln sitzen und sich unterhalten; eine Person hält ein Dokument, während sie sich gegenseitig anschauen. Die Szene ist in Blau- und Lilatönen gestaltet.“

„Daten­schutz ist Teil einer verant­wor­tungs­vollen Verwal­tungs­kultur.“

Marc Meier­kord arbeitet beim Landes­ver­band Lippe – einer Insti­tu­tion, die es in dieser Form kein zweites Mal gibt. Der Landes­ver­band ist Rechts­nach­folger des ehema­ligen Landes Lippe und verwaltet bis heute das histo­ri­sche Landes­ver­mögen der Region. Dazu gehören unter anderem große Wald- und Landwirt­schafts­flä­chen, aber auch bekannte Kultur­denk­mäler wie das Hermanns­denkmal und die Extern­steine.

Haupt­be­ruf­lich ist Herr Meier­kord im Fachbe­reich Personal und Organi­sa­tion tätig, dort als stell­ver­tre­tender Fachbe­reichs­leiter. Zusätz­lich übernimmt er die Aufgabe des behörd­li­chen Daten­schutz­be­auf­tragten. „Daten­schutz ist bei einer Behörde unserer Größe ein relativ volatiles Geschäft“, erzählt er. „Da kann mal zwei Wochen eigent­lich nichts sein – und dann kann es plötz­lich das Haupt­thema der Woche werden.“

Von der Praxis zur fundierten Grund­lage

Als er die Aufgabe vor rund fünf Jahren übernahm, brachte Herr Meier­kord bereits juris­ti­sche Vorkennt­nisse mit. Im Bachelor hatte er Sozial­wis­sen­schaften und Jura studiert, später folgte ein Master in Verwal­tungs­öko­nomie. Erste Tages­se­mi­nare und Fortbil­dungen im Daten­schutz hatte er ebenfalls besucht. Doch schnell merkte er, dass ihm diese Formate nicht weit genug gingen. Viele Fortbil­dungen seien stark darauf ausge­richtet, auf konkrete Frage­stel­lungen zu reagieren. Ihm sei es jedoch darum gegangen, Daten­schutz nicht nur an einzelnen Problemen festzu­ma­chen, sondern ihn von Grund auf zu verstehen. Die Entschei­dung für die Weiter­bil­dung Daten­schutz­recht an der FernUni­ver­sität in Hagen fiel deshalb aus einem klaren Motiv heraus: „Ich wollte nicht nur auf Probleme reagieren können, sondern als Daten­schutz­be­auf­tragter stärker ins Agieren kommen.“

Daten­schutz als Vertrau­ens­frage

Beson­ders wichtig ist ihm der Blick auf Daten­schutz als Bestand­teil guter Verwal­tung. Zwar habe ein Daten­schutz­be­auf­tragter keine Weisungs­be­fugnis, sondern berate vor allem. Gerade deshalb komme es darauf an, das Thema nachvoll­ziehbar und konstruktiv in die Organi­sa­tion einzu­bringen. „Daten­schutz wird von Mitar­bei­tenden oft als Hindernis wahrge­nommen“, erklärt er. „Mein Ansatz ist eher, dass das Ganze unter Gesichts­punkten wie Verläss­lich­keit und Trans­pa­renz Teil einer verant­wor­tungs­vollen Verwal­tungs­kultur sein sollte.“ Die Weiter­bil­dung habe ihn dabei vor allem in der theore­ti­schen und metho­di­schen Fundie­rung gestärkt. „Mir ging es wirklich darum, akade­misch fundiert von Grund auf an dieses Thema heran­zu­gehen“, sagt er. Den Transfer in die eigene Organi­sa­tion müsse jede Teilneh­merin und jeder Teilnehmer anschlie­ßend selbst leisten – je nachdem, ob man in einem Unter­nehmen, einer Kanzlei oder, wie er, im öffent­li­chen Bereich tätig sei.

alt="Person sitzt an einem Schreibtisch vor einem Computer in einem Büro. Er trägt ein helles Hemd, blickt in die Kamera und hält die Hand an der Computermaus. Im Hintergrund sind ein Holzschrank und ein Fenster zu sehen."
Quelle: Landes­ver­band Lippe
Öffent­liche Verwal­tung unter beson­derer Erwar­tung

Gerade im öffent­li­chen Sektor sieht er beson­dere Anfor­de­rungen. Behörden stünden unter einer anderen Erwar­tungs­hal­tung als privat­wirt­schaft­liche Unter­nehmen. „Die Erwar­tung der Menschen an den öffent­li­chen Bereich ist eine andere“, sagt er. Auch unabhängig von recht­lich kodifi­zierten Pflichten gehe es um Trans­pa­renz und Nachvoll­zieh­bar­keit. Diese Entwick­lung zeigt sich für ihn auch im Arbeits­alltag. Anfragen nach dem Infor­ma­tions-freiheits­ge­setz habe es beim Landes­ver­band inzwi­schen ebenfalls gegeben. „Die Öffent­lich­keit hat ein Infor­ma­ti­ons­be­dürfnis und nimmt dieses Recht auch stärker wahr“, sagt er. Das sei legitim – und zugleich eine Heraus­for­de­rung für Organi­sa­tionen, die solche Prozesse erstmals aufbauen oder einüben müssen.

Studieren mit Struktur und Flexi­bi­lität

Die Weiter­bil­dung selbst absol­vierte Herr Meier­kord berufs­be­glei­tend. Beson­ders geschätzt hat er die Flexi­bi­lität des Fernstu­diums. „Der große Vorteil ist klar: Ich bin zeitlich sehr flexibel“, sagt er. Die Einsen­de­auf­gaben, Lernma­te­ria­lien und digitalen Veran­stal­tungen hätten ihm ermög­licht, das Studium gut mit seiner beruf­li­chen Tätig­keit zu verbinden. Sein eigenes Vorgehen war bewusst syste­ma­tisch. „Ich habe es chrono­lo­gisch durch­ge­ar­beitet“, erzählt er. Die Studi­en­briefe empfand er als tragfä­hige Grund­lage. Für die Bearbei­tung der Aufgaben habe er nur punktuell darüber hinaus recher­chieren müssen. „Weitest­ge­hend waren die Skripte eigent­lich erschöp­fend und ausrei­chend“, sagt er.

Empfeh­lung für künftige Teilneh­mende

Wer die Weiter­bil­dung beginnt, sollte aus seiner Sicht vor allem struk­tu­riert arbeiten und sich auf juris­ti­sche Denkweisen einlassen. Ein abgeschlos­senes Jurastu­dium sei dafür nicht erfor­der­lich, ganz ohne Vorbe­rei­tung solle man jedoch nicht starten. „Man muss kein Vollju­rist sein“, betont Herr Meier­kord. „Aber wenn man gar keine juris­ti­sche Vorbil­dung hat, sollte man sich am Anfang mit dem Wording und der Heran­ge­hens­weise vertraut machen.“ Seine Empfeh­lung fällt entspre­chend klar aus: Die Weiter­bil­dung eignet sich für alle, die Daten­schutz­recht nicht nur anwen­dungs­be­zogen, sondern grund­le­gend verstehen möchten – und die bereit sind, sich syste­ma­tisch mit den recht­li­chen Grund­lagen ausein­an­der­zu­setzen.

Weitere Einblicke bieten die Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tungen am 8. Juli um 19 Uhr zum Zerti­fikat Daten­schutz­recht sowie am 9. Juli um 19 Uhr zum Master­stu­di­en­gang Daten­schutz­recht. Inter­es­sierte erhalten dort Infor­ma­tionen zu Inhalten, Ablauf und Studi­en­or­ga­ni­sa­tion.

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