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Grund­lagen der KI
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KI-Recht verstehen und sicher anwenden

Die Weiter­bil­dung vermit­telt techni­sches Grund­ver­ständnis und umfas­sende Kennt­nisse des geltenden KI-Rechts. Im Mittel­punkt steht die Verord­nung (EU) 2024/1689, die sogenannte KI-Verord­nung oder KI-VO. Ergän­zend werden Daten­schutz­recht, Haftungs­fragen, Arbeits­recht, Urheber­recht sowie KI-Gover­nance und Compli­ance behan­delt.

Nach Abschluss der Weiter­bil­dung können Sie:

  • KI-Systeme und KI-Modelle begriff­lich unter­scheiden,

  • Chancen und Risiken des KI-Einsatzes fundiert bewerten,

  • KI-Systeme den Risikoklassen der KI-VO zuordnen,

  • gesetz­liche Pflichten für Anbieter, Betreiber und weitere Betei­ligte bestimmen,

  • daten­schutz­recht­liche Anfor­de­rungen entlang des gesamten KI-Lebens­zy­klus beurteilen,

  • Transparenz‑, Dokumen­ta­tions- und Compli­ance-Anfor­de­rungen einordnen,

  • recht­liche Risiken in konkreten Anwen­dungs­si­tua­tionen erkennen und

  • die Umset­zung rechts­si­cherer KI-Prozesse im Unter­nehmen unter­stützen.

Flexibel lernen im Blended-Learning-Format

Die Weiter­bil­dung verbindet zeitlich flexi­bles Selbst­stu­dium mit semes­ter­be­glei­tenden Online-Veran­stal­tungen. Die schrift­li­chen Lehr-Lern-Skripte stehen Ihnen über die virtu­elle Lernplatt­form Moodle zur Verfü­gung und können eigen­ständig bearbeitet werden.

Pro Modul­teil finden ein bis zwei synchrone Online-Veran­stal­tungen per Video­kon­fe­renz statt. Dort erhalten Sie zusätz­li­chen fachli­chen Input und vertiefen gemeinsam mit den Lehrenden die Inhalte der Skripte. Die Teilnahme wird empfohlen, ist jedoch freiwillig.

Das Studium richtet sich an:

Jurist:innen sowie Berufs­tä­tige, die im Rahmen ihrer Tätig­keit Berüh­rungs­punkte mit dem Thema Daten­schutz haben.

Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraus­set­zungen zu erfüllen:

  1. Ein erfolg­rei­cher Abschluss eines Hochschul­stu­diums
    oder
    Nachweis der erfor­der­li­chen Eignung im Beruf.

Die erfor­der­liche Eignung liegt in der Regel vor, wenn

  • eine mindes­tens dreijäh­rige Tätig­keit im Bereich des Daten­schutz­rechts nachge­wiesen wird oder

  • Aufgaben als Datenschutzbeauftragte:r aktuell oder in der Vergan­gen­heit wahrge­nommen wurden.

Für das Sommer­se­mester:

  • 1. Dezember bis 1. März 

Für das Winter­se­mester:

  • 1. Juni bis 1. September 

Inhalte des Studiums

Teil 1: Techni­sche und recht­liche Grund­lagen der KI

Dieser Teil schafft das begriff­liche und syste­ma­ti­sche Funda­ment für die weiteren Inhalte. Sie betrachten Künst­liche Intel­li­genz aus techni­scher, infor­ma­ti­scher, recht­li­cher und philo­so­phi­scher Perspek­tive und lernen, die unter­schied­li­chen Defini­tionen mitein­ander in Bezie­hung zu setzen.

Behan­delt werden insbe­son­dere:

  • Chancen und Risiken von KI für Wirtschaft und Gesell­schaft,

  • Argumente für und gegen eine staat­liche Regulie­rung,

  • die Unter­schei­dung zwischen KI-Modell und KI-System,

  • wirtschaft­liche und gesell­schaft­liche Anwen­dungs­felder,

  • techni­sche Heraus­for­de­rungen wie Hallu­zi­na­tionen und Prompt Injec­tion,

  • Missbrauchs- und Diskri­mi­nie­rungs­ri­siken,

  • Grund­struktur, Aufbau und Regelungs­prin­zi­pien der KI-VO,

  • Pflichten beim Anbieten und Betreiben von KI-Systemen sowie

  • ergän­zende Bezüge zum Daten­schutz- und Urheber­recht.

Anhand praxis­naher Exkurse werden unter anderem die Einbin­dung von KI über Schnitt­stellen, KI in Produkten und Hardware sowie der staat­liche Einsatz von KI betrachtet.

Teil 2: Hochri­siko-KI rechts­si­cher anbieten und betreiben

Im zweiten Teil lernen Sie, KI-Systeme in die Risikoklassen der KI-VO einzu­ordnen. Ein beson­derer Schwer­punkt liegt auf der Abgren­zung von Hochri­siko-KI-Systemen gegen­über verbo­tenen KI-Praktiken und anderen Katego­rien.

Zu den Inhalten gehören:

  • verbo­tene KI-Praktiken,

  • Voraus­set­zungen für die Einstu­fung als Hochri­siko-KI,

  • Anfor­de­rungen an Hochri­siko-KI-Systeme,

  • Risiko- und Quali­täts­ma­nage­ment,

  • Daten und Data Gover­nance,

  • techni­sche Dokumen­ta­tion und Trans­pa­renz,

  • mensch­liche Aufsicht,

  • Pflichten von Anbie­tern, Betrei­bern, Einfüh­rern und Händlern,

  • Rollen­wechsel inner­halb der KI-Wertschöp­fungs­kette,

  • Grund­rechte-Folgen­ab­schät­zung und Abgren­zung zur Daten­schutz-Folgen­ab­schät­zung,

  • KI-Modelle mit allge­meinem Verwen­dungs­zweck, sogenannte GPAI-Modelle, sowie

  • Aufsicht, Durch­set­zung und Sanktionen.

Praxis­nahe Fallkon­stel­la­tionen helfen Ihnen dabei, die gesetz­li­chen Anfor­de­rungen auf konkrete Einsatz­sze­na­rien zu übertragen.

Teil 3a: Weitere recht­liche Rahmen­be­din­gungen

Dieser Teil behan­delt das KI-Recht außer­halb des Daten­schutz­rechts. Im Fokus stehen vor allem Frage­stel­lungen, die in der Unter­neh­mens- und Beratungs­praxis beson­ders relevant sind.

Sie beschäf­tigen sich mit:

  • dem risiko­ba­sierten Ansatz der KI-VO,

  • Pflichten für Systeme unter­halb der Hochri­si­ko­schwelle,

  • der Pflicht zur Vermitt­lung von KI-Kompe­tenz,

  • Trans­pa­renz- und Kennzeich­nungs­pflichten,

  • der Haftung für durch KI verur­sachte Schäden,

  • dem Einsatz von KI im Arbeits­ver­hältnis,

  • Mitbe­stim­mungs­rechten des Betriebs­rats,

  • Diskri­mi­nie­rungs­ri­siken bei der automa­ti­sierten Perso­nal­aus­wahl,

  • dem Schutz KI-generierter Inhalte,

  • der Nutzung geschützter Werke als Trainings­daten,

  • KI-Gover­nance und Compli­ance sowie

  • Bußgel­dern und weiteren Folgen von Rechts­ver­stößen.

Nach diesem Teil können Sie relevante Pflichten bestimmen, Grund­lagen eines unter­neh­mens­weiten Kompe­tenz- und Compli­ance-Konzepts entwi­ckeln und Haftungs- sowie Sankti­ons­ri­siken einschätzen.

Teil 3b: KI-Recht und Daten­schutz­recht

Perso­nen­be­zo­gene Daten spielen während des gesamten Lebens­zy­klus eines KI-Systems eine zentrale Rolle – von der Entwick­lung und dem Training bis zum produk­tiven Einsatz.

Dieser Teil vermit­telt Ihnen:

  • die Grund­lagen des Daten­schutz­rechts,

  • daten­schutz­recht­liche Anfor­de­rungen an Entwick­lung und Einsatz von KI,

  • geeig­nete Rechts­grund­lagen für die Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten,

  • den Umgang mit beson­deren Katego­rien perso­nen­be­zo­gener Daten,

  • Anfor­de­rungen an die Wahrung von Betrof­fe­nen­rechten,

  • Haftungs- und Sankti­ons­ri­siken bei Daten­schutz­ver­stößen,

  • daten­schutz­recht­liche Beson­der­heiten beim Einsatz von KI im Perso­nal­wesen sowie

  • den Umgang mit KI-bedingten Verzer­rungen und Diskri­mi­nie­rungs­ri­siken.

Sie lernen, die Daten­schutz­kon­for­mität eines KI-Systems über seinen gesamten Lebens­zy­klus hinweg zu bewerten und typische recht­liche Heraus­for­de­rungen frühzeitig zu erkennen.

Bei Buchung des Moduls inklu­sive der Weiter­bil­dung Daten­schutz­recht  wird Ihr Weiter­bil­dungs­zer­ti­fikat von 30 auf 40 ECTS erwei­tert und als Diploma of Advanced Studies (DAS) verliehen.

Bei Buchung des einzelnen Moduls erhalten Sie hingegen ein separates Zerti­fikat über 10 ECTS.

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Grund­lagen der KI, KI-Recht und daten­schutz­ge­rechte Anwen­dung

Studi­en­start
Sommer­se­mester: 1. April
Winter­se­mester: 1. Oktober
Studi­en­gangs­va­ri­anten
10 ECTS
Studi­en­dauer
Ein Semester
Abschluss
Weiter­bil­dungs­zer­ti­fikat
Kosten
990,00 €

Lehre und Betreuung

#Alumni­Talk: So wirkt Daten­schutz­recht im Berufs­leben

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Wissen­schaft­lich fundiert. Persön­lich berei­chernd.

Berufs­be­glei­tend und flexibel

Inhalte

Wissen­schaft­lich fundiert und praxisnah aufge­ar­beitet.

Lehre

Ort- und zeitun­ab­hängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.

Betreuung

Indivi­du­elle Fachbe­treung durch Studi­en­gangs­ko­or­di­na­toren.

Alumni

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Aktuelles auf einen Blick

Bleiben Sie infor­miert über unsere bevor­ste­henden Veran­stal­tungen! Ob praxis­nahe Workshops, vertie­fende Seminare oder Infover­an­stal­tungen zu unseren Weiter­bil­dungs­an­ge­boten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.

Nutzen Sie die Gelegen­heit, sich weiter­zu­bilden, auszu­tau­schen und mehr über unsere Programme zu erfahren.

Beliebte Veran­stal­tungen

Fragen und Antworten

Allge­meine Fragen zu Kosten, Ermäßi­gungen und Anmel­dung finden Sie auf der Übersichts­seite zu unseren Weiter­bil­dungen.

Die erfor­der­liche beruf­liche Eignung liegt in der Regel vor, wenn Sie:

  • mindes­tens drei Jahre im Bereich des Daten­schutz­rechts tätig waren oder

  • die Funktion als Datenschutzbeauftragte:r aktuell ausüben oder in der Vergan­gen­heit ausgeübt haben.

Den Nachweis erbringen Sie durch einen Tätig­keits­nach­weis Ihres Arbeit­ge­bers oder einen unter­schrie­benen Lebens­lauf, mit dem Sie die Richtig­keit Ihrer Angaben bestä­tigen.

Wenn Sie sich Leistungen aus früheren Studi­en­gängen anrechnen lassen möchten, können Sie einen Anerken­nungs­an­trag stellen. Das entspre­chende Formular finden Sie im Download­be­reich. Bitte reichen Sie den ausge­füllten Antrag gemeinsam mit Ihren Anmel­de­un­ter­lagen sowie Kopien Ihrer Leistungs­nach­weise vor Aufnahme des weiter­bil­denden Studiums per E‑Mail an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de ein.

Werden Ihre Leistungen nach Prüfung anerkannt, verrin­gert sich das zu zahlende Entgelt entspre­chend.

Nein, alle Veran­stal­tungen finden online statt und unter­liegen keiner Anwesen­heits­pflicht.

Sollten Sie an einer Veran­stal­tung nicht teilnehmen können, steht Ihnen im Nachgang eine Aufzeich­nung über die Lernplatt­form Moodle zur Verfü­gung.

Eine formale Anerken­nung der im Zerti­fi­kats­stu­dium Daten­schutz­recht absol­vierten Module für den Master­stu­di­en­gang Daten­schutz­recht ist nicht möglich, da die Prüfungs­leis­tungen beider Programme auf unter­schied­li­chen akade­mi­schen Niveaus angesie­delt sind.

Sofern Sie jedoch die Zulas­sungs­vor­aus­set­zungen für den Master­stu­di­en­gang erfüllen und dort einge­schrieben sind, wird Ihnen der erfolg­reiche Abschluss des Zerti­fi­kats­stu­diums in anderer Weise angerechnet:
Für die Module 71101 bis 71103 zahlen Sie anstelle der regulären Modul­ge­bühr von 990,00 Euro ledig­lich eine Prüfungs­ge­bühr von jeweils 100,00 Euro, sofern Sie die entspre­chenden Modul­ab­schluss­prü­fungen im Rahmen des Master­pro­gramms ablegen.

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