KI-Recht verstehen und sicher anwenden
- Gewinnen Sie einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen Künstlicher Intelligenz
- Lernen Sie, KI-Systeme rechtlich einzuordnen, regulatorische Pflichten zu erkennen und den verantwortungsvollen KI-Einsatz in der Praxis mitzugestalten.
Über die Weiterbildung
Die Weiterbildung vermittelt technisches Grundverständnis und umfassende Kenntnisse des geltenden KI-Rechts. Im Mittelpunkt steht die Verordnung (EU) 2024/1689, die sogenannte KI-Verordnung oder KI-VO. Ergänzend werden Datenschutzrecht, Haftungsfragen, Arbeitsrecht, Urheberrecht sowie KI-Governance und Compliance behandelt.
Nach Abschluss der Weiterbildung können Sie:
KI-Systeme und KI-Modelle begrifflich unterscheiden,
Chancen und Risiken des KI-Einsatzes fundiert bewerten,
KI-Systeme den Risikoklassen der KI-VO zuordnen,
gesetzliche Pflichten für Anbieter, Betreiber und weitere Beteiligte bestimmen,
datenschutzrechtliche Anforderungen entlang des gesamten KI-Lebenszyklus beurteilen,
Transparenz‑, Dokumentations- und Compliance-Anforderungen einordnen,
rechtliche Risiken in konkreten Anwendungssituationen erkennen und
die Umsetzung rechtssicherer KI-Prozesse im Unternehmen unterstützen.
Flexibel lernen im Blended-Learning-Format
Die Weiterbildung verbindet zeitlich flexibles Selbststudium mit semesterbegleitenden Online-Veranstaltungen. Die schriftlichen Lehr-Lern-Skripte stehen Ihnen über die virtuelle Lernplattform Moodle zur Verfügung und können eigenständig bearbeitet werden.
Pro Modulteil finden ein bis zwei synchrone Online-Veranstaltungen per Videokonferenz statt. Dort erhalten Sie zusätzlichen fachlichen Input und vertiefen gemeinsam mit den Lehrenden die Inhalte der Skripte. Die Teilnahme wird empfohlen, ist jedoch freiwillig.
Zielgruppe und Zulassung
Das Studium richtet sich an:
Jurist:innen sowie Berufstätige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Berührungspunkte mit dem Thema Datenschutz haben.
Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Ein erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums
oder
Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf.
Die erforderliche Eignung liegt in der Regel vor, wenn
eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Bereich des Datenschutzrechts nachgewiesen wird oder
Aufgaben als Datenschutzbeauftragte:r aktuell oder in der Vergangenheit wahrgenommen wurden.
Anmeldezeiträume
Für das Sommersemester:
- 1. Dezember bis 1. März
Für das Wintersemester:
- 1. Juni bis 1. September
Inhalte des Studiums
Curriculum
Teil 1: Technische und rechtliche Grundlagen der KI
Dieser Teil schafft das begriffliche und systematische Fundament für die weiteren Inhalte. Sie betrachten Künstliche Intelligenz aus technischer, informatischer, rechtlicher und philosophischer Perspektive und lernen, die unterschiedlichen Definitionen miteinander in Beziehung zu setzen.
Behandelt werden insbesondere:
Chancen und Risiken von KI für Wirtschaft und Gesellschaft,
Argumente für und gegen eine staatliche Regulierung,
die Unterscheidung zwischen KI-Modell und KI-System,
wirtschaftliche und gesellschaftliche Anwendungsfelder,
technische Herausforderungen wie Halluzinationen und Prompt Injection,
Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiken,
Grundstruktur, Aufbau und Regelungsprinzipien der KI-VO,
Pflichten beim Anbieten und Betreiben von KI-Systemen sowie
ergänzende Bezüge zum Datenschutz- und Urheberrecht.
Anhand praxisnaher Exkurse werden unter anderem die Einbindung von KI über Schnittstellen, KI in Produkten und Hardware sowie der staatliche Einsatz von KI betrachtet.
Teil 2: Hochrisiko-KI rechtssicher anbieten und betreiben
Im zweiten Teil lernen Sie, KI-Systeme in die Risikoklassen der KI-VO einzuordnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Hochrisiko-KI-Systemen gegenüber verbotenen KI-Praktiken und anderen Kategorien.
Zu den Inhalten gehören:
verbotene KI-Praktiken,
Voraussetzungen für die Einstufung als Hochrisiko-KI,
Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme,
Risiko- und Qualitätsmanagement,
Daten und Data Governance,
technische Dokumentation und Transparenz,
menschliche Aufsicht,
Pflichten von Anbietern, Betreibern, Einführern und Händlern,
Rollenwechsel innerhalb der KI-Wertschöpfungskette,
Grundrechte-Folgenabschätzung und Abgrenzung zur Datenschutz-Folgenabschätzung,
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, sogenannte GPAI-Modelle, sowie
Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen.
Praxisnahe Fallkonstellationen helfen Ihnen dabei, die gesetzlichen Anforderungen auf konkrete Einsatzszenarien zu übertragen.
Teil 3a: Weitere rechtliche Rahmenbedingungen
Dieser Teil behandelt das KI-Recht außerhalb des Datenschutzrechts. Im Fokus stehen vor allem Fragestellungen, die in der Unternehmens- und Beratungspraxis besonders relevant sind.
Sie beschäftigen sich mit:
dem risikobasierten Ansatz der KI-VO,
Pflichten für Systeme unterhalb der Hochrisikoschwelle,
der Pflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz,
Transparenz- und Kennzeichnungspflichten,
der Haftung für durch KI verursachte Schäden,
dem Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis,
Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats,
Diskriminierungsrisiken bei der automatisierten Personalauswahl,
dem Schutz KI-generierter Inhalte,
der Nutzung geschützter Werke als Trainingsdaten,
KI-Governance und Compliance sowie
Bußgeldern und weiteren Folgen von Rechtsverstößen.
Nach diesem Teil können Sie relevante Pflichten bestimmen, Grundlagen eines unternehmensweiten Kompetenz- und Compliance-Konzepts entwickeln und Haftungs- sowie Sanktionsrisiken einschätzen.
Teil 3b: KI-Recht und Datenschutzrecht
Personenbezogene Daten spielen während des gesamten Lebenszyklus eines KI-Systems eine zentrale Rolle – von der Entwicklung und dem Training bis zum produktiven Einsatz.
Dieser Teil vermittelt Ihnen:
die Grundlagen des Datenschutzrechts,
datenschutzrechtliche Anforderungen an Entwicklung und Einsatz von KI,
geeignete Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten,
den Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten,
Anforderungen an die Wahrung von Betroffenenrechten,
Haftungs- und Sanktionsrisiken bei Datenschutzverstößen,
datenschutzrechtliche Besonderheiten beim Einsatz von KI im Personalwesen sowie
den Umgang mit KI-bedingten Verzerrungen und Diskriminierungsrisiken.
Sie lernen, die Datenschutzkonformität eines KI-Systems über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg zu bewerten und typische rechtliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen.
Abschluss
Bei Buchung des Moduls inklusive der Weiterbildung Datenschutzrecht wird Ihr Weiterbildungszertifikat von 30 auf 40 ECTS erweitert und als Diploma of Advanced Studies (DAS) verliehen.
Bei Buchung des einzelnen Moduls erhalten Sie hingegen ein separates Zertifikat über 10 ECTS.
Grundlagen der KI, KI-Recht und datenschutzgerechte Anwendung
Wintersemester: 1. Oktober
Lehre und Betreuung
Mareike Christine Gehrmann
Partnerin bei Taylor Wessing | Eine der führenden Tech-Anwältinnen Deutschlands | Fachanwältin für IT-Recht | Über 14 Jahre nationale & internationale Beratungserfahrung | Expertin für Datenschutz, KI & digitale Regulierung | Strategische Beratung von Unternehmen & Geschäftsleitungen | Langjährig als herausragende Beraterin ausgezeichnet
Christina Ziegler-Kiefer
Rechtsanwältin | Lead of Digital Health bei reuschlaw | Beratung zu Datenschutz, Data Governance, IT‑, Cybersicherheits- & KI-Recht | Digitale Produkte, Gesundheit & Medizintechnik | Softwarelizenzierung & Open Source | Fachautorin
Joerg Heidrich
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht | Experte an der Schnittstelle von Technologie & Recht | Beratung zu KI-Recht, Datenschutz & IT-Recht bei Heidrich Rechtsanwälte | Justiziar & Datenschutzbeauftragter des Heise-Verlags | Zertifizierter KI-Manager (IHK), Datenschutzauditor (TÜV) & Compliance Officer | Fachautor, Konferenzreferent & Lehrbeauftragter
Dr. Stephan Gärtner
Rechtsanwalt & Gründer von STANHOPE | Seit 2006 Experte für Datenschutz- und Datenrecht | Nationale & Internationale Beratung für Unternehmen der Digital‑, Marketing- & Energiewirtschaft | Promotion im internationalen Datenschutzrecht | Zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditor & KI-Compliance-Beauftragter
#AlumniTalk: So wirkt Datenschutzrecht im Berufsleben
Ähnliche Weiterbildungen
Berufsbegleitend und flexibel
Inhalte
Wissenschaftlich fundiert und praxisnah aufgearbeitet.
Lehre
Ort- und zeitunabhängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.
Betreuung
Individuelle Fachbetreung durch Studiengangskoordinatoren.
Alumni
Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerkes.
Noch Fragen?
Ob kostenlose Beratung oder konkrete Fragen – wir unterstützten Sie individuell, persönlich und unverbindlich bei allen Themen rund um Ihr Studium.
Aktuelles auf einen Blick
Bleiben Sie informiert über unsere bevorstehenden Veranstaltungen! Ob praxisnahe Workshops, vertiefende Seminare oder Infoveranstaltungen zu unseren Weiterbildungsangeboten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich weiterzubilden, auszutauschen und mehr über unsere Programme zu erfahren.
Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ermäßigungen und Anmeldung finden Sie auf der Übersichtsseite zu unseren Weiterbildungen.
Wie kann ich die erforderliche Eignung im Beruf für die Zulassung nachweisen – insbesondere im Bereich Datenschutz?
Die erforderliche berufliche Eignung liegt in der Regel vor, wenn Sie:
mindestens drei Jahre im Bereich des Datenschutzrechts tätig waren oder
die Funktion als Datenschutzbeauftragte:r aktuell ausüben oder in der Vergangenheit ausgeübt haben.
Den Nachweis erbringen Sie durch einen Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers oder einen unterschriebenen Lebenslauf, mit dem Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen.
Wie kann ich mir bisher erbrachte Leistungen anrechnen lassen und wirkt sich das auf die Kosten aus?
Wenn Sie sich Leistungen aus früheren Studiengängen anrechnen lassen möchten, können Sie einen Anerkennungsantrag stellen. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag gemeinsam mit Ihren Anmeldeunterlagen sowie Kopien Ihrer Leistungsnachweise vor Aufnahme des weiterbildenden Studiums per E‑Mail an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de ein.
Werden Ihre Leistungen nach Prüfung anerkannt, verringert sich das zu zahlende Entgelt entsprechend.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Nein, alle Veranstaltungen finden online statt und unterliegen keiner Anwesenheitspflicht.
Sollten Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, steht Ihnen im Nachgang eine Aufzeichnung über die Lernplattform Moodle zur Verfügung.
Kann ich mir nach Abschluss des Zertifikatsstudiums Datenschutzrecht Module im Masterstudiengang Datenschutzrecht anerkennen lassen?
Eine formale Anerkennung der im Zertifikatsstudium Datenschutzrecht absolvierten Module für den Masterstudiengang Datenschutzrecht ist nicht möglich, da die Prüfungsleistungen beider Programme auf unterschiedlichen akademischen Niveaus angesiedelt sind.
Sofern Sie jedoch die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllen und dort eingeschrieben sind, wird Ihnen der erfolgreiche Abschluss des Zertifikatsstudiums in anderer Weise angerechnet:
Für die Module 71101 bis 71103 zahlen Sie anstelle der regulären Modulgebühr von 990,00 Euro lediglich eine Prüfungsgebühr von jeweils 100,00 Euro, sofern Sie die entsprechenden Modulabschlussprüfungen im Rahmen des Masterprogramms ablegen.
