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Foren­si­sche Psycho­logie für Rechts­be­rufe
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Ihr Einstieg in die Psycho­logie für Rechts­be­rufe

Mit dem Zerti­fi­kats­stu­dium Psycho­logie für Rechts­be­rufe erwerben Sie psycho­lo­gi­sche Fach‑, Refle­xions- und Handlungs­kom­pe­tenzen, die speziell auf juris­ti­sche Berufs­felder zugeschnitten sind. Ziel dieses praxis­ori­en­tierten Studiums  ist es, Sie für Tätig­keiten in der Kinder- und Jugend­hilfe, in der Justiz, bei Polizei- und Ordnungs­be­hörden, im Justiz- oder Maßre­gel­vollzug sowie in der Anwalt­schaft gezielt weiter­zu­bilden.

Berufs­be­glei­tendes Wissen für den juris­ti­schen Kontext

Im Verlauf des Studiums erwerben Sie ein grund­le­gendes Verständnis der Rolle der Psycho­logie im juris­ti­schen Kontext, stärken Ihre inter­dis­zi­pli­nären Kommu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keiten und entwi­ckeln fundierte Kompe­tenzen zur Bewer­tung rechts­psy­cho­lo­gi­scher Sachver­stän­di­gen­gut­achten. Zusätz­lich vertiefen Sie Ihr Fachwissen in den Berei­chen Famili­en­rechts­psy­cho­logie, Schuld­fä­hig­keit und Krimi­nal­pro­gnose sowie Aussa­ge­psy­cho­logie.

Studi­en­struktur und Inhalte

Das Studium gliedert sich in ein Basis­cur­ri­culum und ein Aufbau­cur­ri­culum, jeweils mit einer Regel­stu­di­en­zeit von einem Semester in Teilzeit.

Im Basis­cur­ri­culum erwerben Sie grund­le­gende psycho­lo­gi­sche Kennt­nisse für den juris­ti­schen Kontext. Sie lernen, wie psycho­lo­gi­sche Einflüsse juris­ti­sche Entschei­dungen unbewusst mitprägen können und wie diese Einflüsse erkannt und reduziert werden. Darüber hinaus beschäf­tigen Sie sich mit der Rolle und dem Vorgehen rechts­psy­cho­lo­gi­scher Sachver­stän­diger.

Das Aufbau­cur­ri­culum ermög­licht Ihnen eine fachliche Vertie­fung. Sie erwei­tern Ihre Kompe­tenzen gezielt in den Themen­fel­dern Famili­en­rechts­psy­cho­logie, Schuld­fä­hig­keit und Krimi­nal­pro­gnose sowie Aussa­ge­psy­cho­logie.

Der Studi­en­gang richtet sich an:

  • berufs­tä­tige Fachkräfte,
  • Verfah­rens­bei­stände,
  • Rechtspfleger:innen,
  • Mitar­bei­tende in Polizei- und Ordnungs­be­hörden,
  • Jugend­äm­tern,
  • Vollzugsbeamt:innen sowie
  • Richter:innen und Anwält:innen,
    die in den Berei­chen Kinder- und Jugend­hilfe, Justiz- und Maßre­gel­vollzug, Familien- oder Straf­recht tätig sind oder eine Spezia­li­sie­rung in diesen Feldern anstreben.

Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraus­set­zungen zu erfüllen:

  • Ein erfolg­reich abgeschlos­senes Hochschul­stu­dium
    oder ein fortge­schrit­tenes, thema­tisch verwandtes Studium (z. B. Rechts­wis­sen­schaft, Pädagogik, Soziale Arbeit).
    Alter­nativ: Nachweis der beruf­li­chen Eignung, z. B. durch Arbeits­zeug­nisse oder Tätig­keits­nach­weise.

Die Zulas­sung erfolgt semes­ter­weise und muss inner­halb der offizi­ellen Einschreib­fristen beantragt werden.

Für das Sommer­se­mester:

  • 1. Dezember bis 1. März 

Für das Winter­se­mester:

  • 1. Juni bis 1. September 

Inhalte des Studiums

Im ersten Pflicht­teil mit dem Titel „Psycho­logie als empiri­sche Wissen­schaft“ vermit­telt Dr. Jörn Meyer grund­le­gende Einblicke in die Forschungs- und Inter­ven­ti­ons­me­thoden der Psycho­logie, die für die Rechts­psy­cho­logie beson­ders relevant sind.

Im zweiten Pflicht­teil, „Psycho­lo­gi­sche Einflüsse im juris­ti­schen Kontext“ lernen Sie unter Leitung von Dr. Jörn Meyer, wie psycho­lo­gi­sche Faktoren juris­ti­sche Urteile und Entschei­dungen beein­flussen können. Sie analy­sieren wissen­schaft­liche und vorwis­sen­schaft­liche Erklä­rungs­an­sätze zur Krimi­na­lität.

Im dritten Pflicht­teil, „Psycho­lo­gi­sche Diagnostik und Begut­ach­tung“, geleitet von Univ.-Prof. Dr. Andreas Mokros und Univ.-Prof. Dr. Christel Salewski, erwerben Sie Kennt­nisse über die Arbeit rechts­psy­cho­lo­gi­scher Sachver­stän­diger, den Gutach­tens­pro­zess und die Erstel­lung profes­sio­neller Gutachten.

Alle drei Pflicht­teile müssen erfolg­reich abgeschlossen werden, um das Aufbau-Curri­culum zu bearbeiten.

Semester
Pflicht­teile
Psycho­logie in Recht und Justiz
1Pflicht­teil 1Psycho­logie als empiri­sche Wissen­schaft
1Pflicht­teil 2Psycho­lo­gi­sche Einflüsse im juris­ti­schen Kontext
1Pflicht­teil 3Psycho­lo­gi­sche Diagnostik und Begut­ach­tung
 
 

Im Wahlpflicht­teil „Famili­en­rechts­psy­cho­logie“, betreut von Univ.-Prof. Dr. Christel Salewski, vertiefen Sie Ihre Exper­tise in der Beurtei­lung famili­en­rechts­psy­cho­lo­gi­scher Gutachten und Inter­ven­tionen.

Der Wahlpflicht­teil „Schuld­fä­hig­keit & Krimi­nal­pro­gnose“, unter­richtet von Univ.-Prof. Dr. Andreas Mokros, vermit­telt vertie­fende Kompe­tenzen in der Einschät­zung von Schuld­fä­hig­keit und der Prognose zukünf­tigen Verhal­tens.

Im Wahlpflicht­teil „Aussa­ge­psy­cho­logie“, geleitet von Dr. Jonas Schemmel, spezia­li­sieren Sie sich auf psycho­lo­gi­sche Aspekte bei der Beurtei­lung von Aussagen.

Zwei von drei Wahlpflicht­teilen müssen erfolg­reich abgeschlossen werden.

Semester
Wahl-
pflicht­modul
Rechts­psy­cho­lo­gi­sche Vertie­fungen
2Wahlpflicht­teil 1Famili­en­rechts­psy­cho­logie
2Wahlpflicht­teil 2Schuld­fä­hig­keit & Krimi­nal­pro­gnose
2Wahlpflicht­teil 3Aussa­ge­psy­cho­logie

Zu jedem Modul­teil ist eine verpflich­tende Einsen­de­auf­gabe zu bearbeiten, die zu einem didak­tisch sinnvollen Zeitpunkt im Semester bereit­ge­stellt wird. Die Bearbei­tungs­zeit beträgt in der Regel vier Wochen. Im Basis­cur­ri­culum gilt das Pflicht­modul als bestanden, wenn alle drei Einsen­de­auf­gaben erfolg­reich absol­viert wurden. Im Aufbau­cur­ri­culum ist das Modul bestanden, wenn zwei von drei Wahlpflicht­teilen erfolg­reich abgeschlossen wurden.

Ergän­zend ist zu jedem Modul­teil eine unbeno­tete Studi­en­leis­tung in Form der Teilnahme an einem eintä­gigen online Tages­se­minar vorge­sehen. Für die Online-Seminare ist eine Zuschal­tung per Video­te­le­fonie mit Bild und Ton verpflich­tend.

Foren­si­sche Psycho­logie für Rechts­be­rufe

Foren­si­sche Psycho­logie für Rechts­be­rufe

Studi­en­start
Sommer­se­mester: 1. April
Winter­se­mester: 1. Oktober
Studi­en­gangs­va­ri­ante
20 ECTS
Studi­en­dauer
Zwei Semester
Abschluss
Weiter­bil­dungs­zer­ti­fikat
Kosten
2.990,00 €

Lehre und Betreuung

#Alumni­Talk: Wie Absolvent:innen Psycho­logie gezielt im juris­ti­schen Alltag nutzen

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Wissen­schaft­lich fundiert. Persön­lich berei­chernd.

Berufs­be­glei­tend und flexibel

Inhalte

Wissen­schaft­lich fundiert und praxisnah aufge­ar­beitet.

Lehre

Ort- und zeitun­ab­hängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.

Betreuung

Indivi­du­elle Fachbe­treung durch Studi­en­gangs­ko­or­di­na­toren.

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Unsere kosten­lose Studi­en­be­ra­tung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie indivi­duell und unver­bind­lich zu beraten.

Koope­ra­ti­ons­partner

Aktuelles auf einen Blick

Bleiben Sie infor­miert über unsere bevor­ste­henden Veran­stal­tungen! Ob praxis­nahe Workshops, vertie­fende Seminare oder Infover­an­stal­tungen zu unseren Weiter­bil­dungs­an­ge­boten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.

Nutzen Sie die Gelegen­heit, sich weiter­zu­bilden, auszu­tau­schen und mehr über unsere Programme zu erfahren.

Beliebte Veran­stal­tungen

Fragen und Antworten

Allge­meine Fragen zu Kosten, Ermäßi­gungen und Anmel­dung finden Sie auf der Übersichts­seite zu unseren Weiter­bil­dungen.

Eine Zulas­sung über die beruf­liche Eignung ist insbe­son­dere für Personen möglich, die in folgenden Berei­chen tätig sind oder sich darauf spezia­li­sieren möchten: Jugend­hilfe, Justiz­vollzug sowie Familien- und Straf­recht.

Dazu zählen beispiels­weise Verfah­rens­bei­stände, Rechtspfleger:innen, Mitar­bei­tende in Jugend­äm­tern oder Vollzugsbeamt:innen.

Wenn Sie Leistungen aus früheren Studi­en­gängen anrechnen lassen möchten, können Sie einen Antrag auf Anerken­nung stellen. Das entspre­chende Formular steht im Download­be­reich zur Verfü­gung.

Bitte senden Sie den ausge­füllten Antrag gemeinsam mit Ihren Anmel­de­un­ter­lagen und Kopien der relevanten Leistungs­nach­weise vor Aufnahme des weiter­bil­denden Studiums an: info-weiterbildung@fernuni-hagen.de.

Wird Ihrem Antrag ganz oder teilweise statt­ge­geben, verrin­gert sich das zu zahlende Entgelt entspre­chend.

Ja, für die Durch­füh­rung des weiter­bil­denden Studiums ist eine Mindest­teil­neh­men­den­zahl von zehn Personen erfor­der­lich. Wird diese Zahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, Ihre Anmel­dung zu stornieren. In diesem Fall werden Sie recht­zeitig infor­miert.

Ja. In jedem Modul­teil ist neben der Prüfung eine unbeno­tete Studi­en­leis­tung zu erbringen, die in der aktiven Teilnahme an einem eintä­gigen Online-Seminar besteht. Diese Seminare dienen der Vertie­fung von Fachwissen und Kompe­tenzen durch praxis­ori­en­tierte Übungen.

Die Teilnahme erfolgt per Video­kon­fe­renz mit Bild- und Tonüber­tra­gung. Eine durch­gän­gige Zuschal­tung ist verpflich­tend, da sie Voraus­set­zung für die erfolg­reiche Erbrin­gung der Studi­en­leis­tung ist.

Ja, eine Belegung aller drei Wahlmo­dule ist möglich. Wenn Sie ein drittes Wahlmodul absol­vieren möchten, können Sie dies direkt im Anmel­de­an­trag entspre­chend auswählen.

Ja, einzelne Bestand­teile des weiter­bil­denden Studiums können ggf. für andere Fort- oder Weiter­bil­dungen anerkannt werden. So können beispiels­weise die beiden Wahlpflicht­teile 71114 und 71115 im Sinne von § 15 FAO auf die Pflicht­fort­bil­dung für die Fachan­walt­schaft Straf­recht angerechnet werden.