Ihr Einstieg in die Psychologie für Rechtsberufe
- Bauen Sie gezielt Kompetenzen in rechtspsychologischer Diagnostik, Gutachtenbewertung und Aussagepsychologie auf.
- Profitieren Sie von praxisnahen Studieninhalten und flexiblen Formaten – ideal für Berufstätige im juristischen Umfeld.
Über die Weiterbildung
Mit dem Zertifikatsstudium Psychologie für Rechtsberufe erwerben Sie psychologische Fach‑, Reflexions- und Handlungskompetenzen, die speziell auf juristische Berufsfelder zugeschnitten sind. Ziel dieses praxisorientierten Studiums ist es, Sie für Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Justiz, bei Polizei- und Ordnungsbehörden, im Justiz- oder Maßregelvollzug sowie in der Anwaltschaft gezielt weiterzubilden.
Berufsbegleitendes Wissen für den juristischen Kontext
Im Verlauf des Studiums erwerben Sie ein grundlegendes Verständnis der Rolle der Psychologie im juristischen Kontext, stärken Ihre interdisziplinären Kommunikationsfähigkeiten und entwickeln fundierte Kompetenzen zur Bewertung rechtspsychologischer Sachverständigengutachten. Zusätzlich vertiefen Sie Ihr Fachwissen in den Bereichen Familienrechtspsychologie, Schuldfähigkeit und Kriminalprognose sowie Aussagepsychologie.
Studienstruktur und Inhalte
Das Studium gliedert sich in ein Basiscurriculum und ein Aufbaucurriculum, jeweils mit einer Regelstudienzeit von einem Semester in Teilzeit.
Im Basiscurriculum erwerben Sie grundlegende psychologische Kenntnisse für den juristischen Kontext. Sie lernen, wie psychologische Einflüsse juristische Entscheidungen unbewusst mitprägen können und wie diese Einflüsse erkannt und reduziert werden. Darüber hinaus beschäftigen Sie sich mit der Rolle und dem Vorgehen rechtspsychologischer Sachverständiger.
Das Aufbaucurriculum ermöglicht Ihnen eine fachliche Vertiefung. Sie erweitern Ihre Kompetenzen gezielt in den Themenfeldern Familienrechtspsychologie, Schuldfähigkeit und Kriminalprognose sowie Aussagepsychologie.
Zielgruppe und Zulassung
Der Studiengang richtet sich an:
- berufstätige Fachkräfte,
- Verfahrensbeistände,
- Rechtspfleger:innen,
- Mitarbeitende in Polizei- und Ordnungsbehörden,
- Jugendämtern,
- Vollzugsbeamt:innen sowie
- Richter:innen und Anwält:innen,
die in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Justiz- und Maßregelvollzug, Familien- oder Strafrecht tätig sind oder eine Spezialisierung in diesen Feldern anstreben.
Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium
oder ein fortgeschrittenes, thematisch verwandtes Studium (z. B. Rechtswissenschaft, Pädagogik, Soziale Arbeit).
Alternativ: Nachweis der beruflichen Eignung, z. B. durch Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise.
Die Zulassung erfolgt semesterweise und muss innerhalb der offiziellen Einschreibfristen beantragt werden.
Anmeldezeiträume
Für das Sommersemester:
- 1. Dezember bis 1. März
Für das Wintersemester:
- 1. Juni bis 1. September
Inhalte des Studiums
Basis-Curriculum
Im ersten Pflichtteil mit dem Titel „Psychologie als empirische Wissenschaft“ vermittelt Dr. Jörn Meyer grundlegende Einblicke in die Forschungs- und Interventionsmethoden der Psychologie, die für die Rechtspsychologie besonders relevant sind.
Im zweiten Pflichtteil, „Psychologische Einflüsse im juristischen Kontext“ lernen Sie unter Leitung von Dr. Jörn Meyer, wie psychologische Faktoren juristische Urteile und Entscheidungen beeinflussen können. Sie analysieren wissenschaftliche und vorwissenschaftliche Erklärungsansätze zur Kriminalität.
Im dritten Pflichtteil, „Psychologische Diagnostik und Begutachtung“, geleitet von Univ.-Prof. Dr. Andreas Mokros und Univ.-Prof. Dr. Christel Salewski, erwerben Sie Kenntnisse über die Arbeit rechtspsychologischer Sachverständiger, den Gutachtensprozess und die Erstellung professioneller Gutachten.
Alle drei Pflichtteile müssen erfolgreich abgeschlossen werden, um das Aufbau-Curriculum zu bearbeiten.
Semester | Pflichtteile | Psychologie in Recht und Justiz |
|---|---|---|
| 1 | Pflichtteil 1 | Psychologie als empirische Wissenschaft |
| 1 | Pflichtteil 2 | Psychologische Einflüsse im juristischen Kontext |
| 1 | Pflichtteil 3 | Psychologische Diagnostik und Begutachtung |
Aufbau-Curriculum
Im Wahlpflichtteil „Familienrechtspsychologie“, betreut von Univ.-Prof. Dr. Christel Salewski, vertiefen Sie Ihre Expertise in der Beurteilung familienrechtspsychologischer Gutachten und Interventionen.
Der Wahlpflichtteil „Schuldfähigkeit & Kriminalprognose“, unterrichtet von Univ.-Prof. Dr. Andreas Mokros, vermittelt vertiefende Kompetenzen in der Einschätzung von Schuldfähigkeit und der Prognose zukünftigen Verhaltens.
Im Wahlpflichtteil „Aussagepsychologie“, geleitet von Dr. Jonas Schemmel, spezialisieren Sie sich auf psychologische Aspekte bei der Beurteilung von Aussagen.
Zwei von drei Wahlpflichtteilen müssen erfolgreich abgeschlossen werden.
Semester | Wahl- | Rechtspsychologische Vertiefungen |
|---|---|---|
| 2 | Wahlpflichtteil 1 | Familienrechtspsychologie |
| 2 | Wahlpflichtteil 2 | Schuldfähigkeit & Kriminalprognose |
| 2 | Wahlpflichtteil 3 | Aussagepsychologie |
Abschluss
Zu jedem Modulteil ist eine verpflichtende Einsendeaufgabe zu bearbeiten, die zu einem didaktisch sinnvollen Zeitpunkt im Semester bereitgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Wochen. Im Basiscurriculum gilt das Pflichtmodul als bestanden, wenn alle drei Einsendeaufgaben erfolgreich absolviert wurden. Im Aufbaucurriculum ist das Modul bestanden, wenn zwei von drei Wahlpflichtteilen erfolgreich abgeschlossen wurden.
Ergänzend ist zu jedem Modulteil eine unbenotete Studienleistung in Form der Teilnahme an einem eintägigen online Tagesseminar vorgesehen. Für die Online-Seminare ist eine Zuschaltung per Videotelefonie mit Bild und Ton verpflichtend.
Forensische Psychologie für Rechtsberufe
Wintersemester: 1. Oktober
Lehre und Betreuung
Prof. Dr. Christel Salewski
Professorin für Gesundheitspsychologie | Forschung & Lehre zu Diagnostik & Krankheitsverarbeitung | Modul: Psychologische Diagnostik und Begutachtung | Modul: Familienrechtspsychologie
Prof. Dr. Andreas Mokros
Dekan Fakultät Psychologie | Wissenschaftliche Leitung der Weiterbildung | Modul: Psychologische Diagnostik und Begutachtung | Modul: Schuldfähigkeit & Kriminalprognose
Dr. Jonas Schemmel
Fachpsychologe für Rechtspsychologie | Schwerpunkt: Aussagepsychologie & Viktimologie | Forschung & Lehre an FernUni Hagen und PHB | Leitung von KFN-Projekten | Modul: Aussagepsychologie
Dr. Jörn Meyer
Fachpsychologe für Rechtspsychologie | Forschung & Lehre an FernUni & JVA | Modul: Psychologische Einflüsse im juristischen Kontext | Modul: Psychologie als empirische Wissenschaft
#AlumniTalk: Wie Absolvent:innen Psychologie gezielt im juristischen Alltag nutzen
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Berufsbegleitend und flexibel
Inhalte
Wissenschaftlich fundiert und praxisnah aufgearbeitet.
Lehre
Ort- und zeitunabhängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.
Betreuung
Individuelle Fachbetreung durch Studiengangskoordinatoren.
Alumni
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Noch Fragen?
Unsere kostenlose Studienberatung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie individuell und unverbindlich zu beraten.
Aktuelles auf einen Blick
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Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ermäßigungen und Anmeldung finden Sie auf der Übersichtsseite zu unseren Weiterbildungen.
Welche beruflichen Tätigkeiten erfüllen die Voraussetzungen für eine Zulassung über die erforderliche Eignung im Beruf?
Eine Zulassung über die berufliche Eignung ist insbesondere für Personen möglich, die in folgenden Bereichen tätig sind oder sich darauf spezialisieren möchten: Jugendhilfe, Justizvollzug sowie Familien- und Strafrecht.
Dazu zählen beispielsweise Verfahrensbeistände, Rechtspfleger:innen, Mitarbeitende in Jugendämtern oder Vollzugsbeamt:innen.
Wie kann ich mir bereits erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen?
Wenn Sie Leistungen aus früheren Studiengängen anrechnen lassen möchten, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Das entsprechende Formular steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag gemeinsam mit Ihren Anmeldeunterlagen und Kopien der relevanten Leistungsnachweise vor Aufnahme des weiterbildenden Studiums an: info-weiterbildung@fernuni-hagen.de.
Wird Ihrem Antrag ganz oder teilweise stattgegeben, verringert sich das zu zahlende Entgelt entsprechend.
Gibt es eine Mindestteilnehmendenzahl?
Ja, für die Durchführung des weiterbildenden Studiums ist eine Mindestteilnehmendenzahl von zehn Personen erforderlich. Wird diese Zahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, Ihre Anmeldung zu stornieren. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig informiert.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht im Rahmen der Weiterbildung?
Ja. In jedem Modulteil ist neben der Prüfung eine unbenotete Studienleistung zu erbringen, die in der aktiven Teilnahme an einem eintägigen Online-Seminar besteht. Diese Seminare dienen der Vertiefung von Fachwissen und Kompetenzen durch praxisorientierte Übungen.
Die Teilnahme erfolgt per Videokonferenz mit Bild- und Tonübertragung. Eine durchgängige Zuschaltung ist verpflichtend, da sie Voraussetzung für die erfolgreiche Erbringung der Studienleistung ist.
Kann ich alle drei Wahlmodule des Aufbau-Curriculums belegen?
Ja, eine Belegung aller drei Wahlmodule ist möglich. Wenn Sie ein drittes Wahlmodul absolvieren möchten, können Sie dies direkt im Anmeldeantrag entsprechend auswählen.
Können Inhalte aus dem weiterbildenden Studium für andere Fortbildungen anerkannt werden?
Ja, einzelne Bestandteile des weiterbildenden Studiums können ggf. für andere Fort- oder Weiterbildungen anerkannt werden. So können beispielsweise die beiden Wahlpflichtteile 71114 und 71115 im Sinne von § 15 FAO auf die Pflichtfortbildung für die Fachanwaltschaft Strafrecht angerechnet werden.
