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Höher? Weiter? Bildung! – Der Alumni Talk

Höher? Weiter? Bildung! – Der Alumni Talk
Vom Teilnehmer zum Weiter­bil­dungs­ver­ant­wort­li­chen: Maximi­lian Krämer im Alumni Talk

Die Welt des Steuer­straf­rechts ist anspruchs­voll, komplex und ständig im Wandel. Wer in diesem Fachge­biet arbeitet, braucht nicht nur ein solides juris­ti­sches Funda­ment, sondern auch aktuelles Praxis­wissen und ein tiefge­hendes Verständnis der Schnitt­stellen zwischen Steuer­recht und Straf­recht. Die Weiter­bil­dung Steuer­straf­recht an der FernUni­ver­sität in Hagen bietet genau diese Spezia­li­sie­rung – flexibel, praxisnah und wissen­schaft­lich fundiert.

Doch wie gestaltet sich der Weg nach der Weiter­bil­dung? Welche beruf­li­chen Möglich­keiten eröffnen sich? Und wie gelingt es, das Studium mit beruf­li­chen und privaten Verpflich­tungen zu verein­baren? Im Alumni Talk sprechen wir heute mit Herrn Maximi­lian Krämer Rechts­an­walt und Partner der Münchner Kanzlei DKN Rechts­an­wälte, der die Weiter­bil­dung 2023 erfolg­reich abgeschlossen hat. Schon vor dem Studium entdeckte Herr Krämer seine Begeis­te­rung für das Steuer­straf­recht. Die inten­sive Ausein­an­der­set­zung mit den Inhalten vertiefte sein Inter­esse so sehr, dass er sich schließ­lich auch eine Dozen­ten­tä­tig­keit vorstellen konnte. So kam es, dass er seit 2024 Weiter­bil­dungs­ver­ant­wort­li­cher für die Weiter­bil­dung Steuer­straf­recht, Rezer­ti­fi­zie­rung Steuer­straf­recht und dem gleich­na­migen Modul des weiter­bil­denden Master­stu­di­en­gangs Lawyer and Legal Practice, ist.

Eine Weiter­bil­dung mit Mehrwert

Schon früh war ihm klar, dass er sich im Steuer­straf­recht spezia­li­sieren wollte. „Mit Beginn meiner Rechts­an­walts­tä­tig­keit habe ich den LL.M. Steuer­wis­sen­schaften inklu­sive Fachan­walts­lehr­gang in Münster absol­viert. Bereits im Studium und Referen­da­riat lag mein Schwer­punkt auf Steuer- und Steuer­straf­recht“, berichtet er. Die Weiter­bil­dung an der FernUni­ver­sität sollte ihm helfen, sein Wissen weiter zu vertiefen: „Mein Ziel war es, mich im Steuer­straf­recht gezielt weiter­zu­bilden und durch den zerti­fi­zierten Abschluss meinen Mandanten zu zeigen, dass ich die nötige Exper­tise habe, um sie umfas­send in allen steuer­recht­li­chen Belangen zu beraten.“ Beson­ders überzeugt habe ihn das flexible Online-Format: „Eine Weiter­bil­dung mit Wochen­end­prä­senzen kam für mich nicht infrage, daher passte das digitale Konzept perfekt zu meinem Arbeits­alltag.“

Zwischen Flexi­bi­lität und Diszi­plin

Die digitale Lernum­ge­bung hat Herrn Krämer viele Freiheiten geboten – und zugleich Eigen­ver­ant­wor­tung gefor­dert. „Es war einer­seits großartig, sich selbst aussu­chen zu können, wann und wie man lernt. Anderer­seits erfor­dert genau das auch Diszi­plin, denn man muss sich aktiv Zeit einplanen“, reflek­tiert er. Aufgrund beruf­li­cher Verpflich­tungen musste er sein Studium zeitweise pausieren. Sein Tipp für zukünf­tige Teilneh­mende: „Man sollte das Studium frühzeitig struk­tu­rieren und konse­quent durch­ziehen. Planung ist das A und O.“

Das Studium mit der Praxis verknüpfen

Bereits während der Weiter­bil­dung stellte er fest, wie wertvoll das erwor­bene Wissen in der Praxis sein kann. „Selbst in vermeint­lich klaren Sachver­halten merkt man plötz­lich: Ganz so eindeutig ist es nicht. Die Weiter­bil­dung hat mir geholfen, steuer­straf­recht­liche Themen aus unter­schied­li­chen Perspek­tiven zu betrachten“, berichtet er. Beson­ders hilfreich fand er die Lehrma­te­ria­lien: „Oft habe ich bei heraus­for­dernden Problem­stel­lungen nochmal ins Skript geschaut und die Inhalte auf aktuelle Fälle angewendet. Diese Verbin­dung zwischen Theorie und Praxis fand ich enorm wertvoll.“

Vom Absol­venten zum Weiter­bil­dungs­ver­ant­wort­li­chen

Seit 2024 ist er als Weiter­bil­dungs­ver­ant­wort­li­cher im Steuer­straf­recht tätig. „Schon während des Studiums stand ich in regem Austausch mit den Lehrenden und Betreu­enden. Wenn mir Sachver­halte auffielen, die man aus einer anderen Perspek­tive betrachten kann, habe ich das offen angespro­chen“, erzählt er. Seine Begeis­te­rung für das Steuer- und Straf­recht sowie seine Freude am Wissens­aus­tausch machten die Dozen­ten­tä­tig­keit zur perfekten Ergän­zung. „Mir ist es wichtig, Wissen praxisnah und verständ­lich aufzu­be­reiten. Deshalb lege ich großen Wert darauf, dass Studie­rende bereits während der Weiter­bil­dung Fälle bearbeiten, die auch mit aktuellen BGH-Recht­spre­chungen verknüpft sind.“

Ein Tipp für zukünf­tige Teilneh­mende

Wer das Beste aus der Weiter­bil­dung heraus­holen will, sollte sich intensiv mit den Skripten ausein­an­der­setzen. „Mir hat es geholfen, mich regel­mäßig mit den Inhalten zu beschäf­tigen und sie syste­ma­tisch zu bearbeiten. Ich habe die Themen zudem in zwei Katego­rien unter­teilt: Dieje­nigen, die ich in meiner tägli­chen Praxis oft benötige, und die, mit denen ich seltener Berüh­rungs­punkte habe. Letztere habe ich dann beson­ders vertieft behan­delt.“

Blick in die Zukunft: Heraus­for­de­rungen und Entwick­lungen im Steuer­straf­recht

Eine aktuelle Heraus­for­de­rung sieht Herr Krämer in der elektro­ni­schen Kommu­ni­ka­tion mit dem Finanzamt. „Man ist zuneh­mend auf digitale Systeme angewiesen und möchte diese auch nutzen. Die elektro­ni­sche Kommu­ni­ka­tion mit der Finanz­ver­wal­tung darf jedoch nicht mehr über die beson­deren elektro­ni­schen Postfä­cher erfolgen. Das sieht eine Änderung der Abgaben­ord­nung vor, die trotz massiver Proteste aus Anwalt­schaft und Steuer­be­ra­ter­schaft beschlossen wurde. So etwas wirft beispiels­weise bei der Selbst­an­zeige schon die Frage auf, wie man diese korrekt einreicht? Per Post oder halt doch persön­lich und daher sehr aufwendig?“ Die fehlende Digita­li­sie­rung erschwere die Arbeit.

Auch die Nachwuchs­ge­win­nung werde in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle spielen. Viele Fachkräfte aus der Anwalt- bzw. vor allem der Staats­an­walt­schaft, der Gerichte und Finanz­be­hörden gingen in den Ruhestand. „Es gibt daher immer weniger Personen, die dort sind. Da fehlt dann Exper­tise.“ Kanzleien müssten sich darauf einstellen.

Sein Fazit: „Unsere Kanzlei hat entschieden, nicht von allem ein bisschen anzubieten, sondern sich gezielt zu spezia­li­sieren. Fachliche Tiefe ist entschei­dend, um maßge­schnei­derte Lösungen für Mandanten zu bieten. Das gilt auch für die Weiter­bil­dung – wer sich intensiv mit den Themen ausein­an­der­setzt, profi­tiert langfristig.“

Mit dieser Strategie ist Herr Krämer nicht nur erfolg­reich als Rechts­an­walt, sondern trägt nun auch aktiv zur Weiter­ent­wick­lung der Weiter­bil­dung Steuer­straf­recht bei – als Lehrender, der seine Begeis­te­rung für das Fach an die Studie­renden weiter­gibt.

 

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