Berufsbegleitend zum Datenschutz Profi
- Bauen Sie Ihre Fachkompetenz im Datenschutzrecht strukturiert und anwendungsorientiert aus.
- Erhalten Sie juristisch präzises Wissen zu aktuellen Datenschutzanforderungen.
Über die Weiterbildung
Das Studium ist modular aufgebaut und umfasst drei Module mit insgesamt 30 ECTS. Jedes der drei Module besteht wiederum aus drei Teilen. Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungsleistungen zwei Einsendeaufgaben erfolgreich bearbeitet werden. Neben der Bereitstellung von Studienbriefen sind freiwillige Online-Seminare vorgesehen. Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester in Teilzeit und ist damit ideal auf berufsbegleitendes Lernen ausgelegt.
Zur Erbringung eventuell fehlender Leistungsnachweise werden zwei zusätzliche Semester gewährt. Auf Antrag ist ab dem sechsten Semester eine Verlängerung des weiterbildenden Studiums gegen ein entsprechendes Entgelt möglich.
Datenschutzrecht verständlich und praxisnah
Modul 1 (71101) beginnt mit einer Einführung in das Datenschutzrecht, die sich mit der geschichtlichen Entwicklung befasst und einen Überblick über die geltenden Normen gibt. Anschließend werden die Grundlagen des Datenschutzrechts vermittelt – dazu zählen Prinzipien, Anwendungsbereiche, zentrale Begriffe, beteiligte Personen sowie die Rechtsfolgen von Datenschutzverstößen.
Modul 2 (71102) behandelt den rechtlichen Rahmen für die Datenverarbeitung. Im Mittelpunkt stehen die materielle Rechtmäßigkeit und die Informationspflichten, die Verantwortliche gegenüber Betroffenen erfüllen müssen.
Modul 3 (71103) fokussiert sich auf die praktische Anwendung des Datenschutzrechts. Behandelt werden die Rechte betroffener Personen, die Rolle der bzw. des Datenschutzbeauftragten sowie der Beschäftigtendatenschutz, der in vielen Organisationen eine wichtige Rolle spielt.
Zielgruppe und Zulassung
Das Studium richtet sich an:
Jurist:innen sowie Berufstätige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Berührungspunkte mit dem Thema Datenschutz haben.
Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Ein erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums
oder
Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf.
Die erforderliche Eignung liegt in der Regel vor, wenn
eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Bereich des Datenschutzrechts nachgewiesen wird oder
Aufgaben als Datenschutzbeauftragte:r aktuell oder in der Vergangenheit wahrgenommen wurden.
Anmeldezeiträume
Für das Sommersemester:
- 1. Dezember bis 1. März
Für das Wintersemester:
- 1. Juni bis 1. September
Inhalte des Studiums
Curriculum
Modul 1: Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts (10 ECTS)
- Teil 1 – Einführung in das Datenschutzrecht (Geschichte und Überblick)
- Teil 2 – Grundlagen des Datenschutzrechts I – Anwendungsbereich und Grundsätze
- Teil 3 – Grundlagen des Datenschutzrechts II – Wesentliche Begriffe, Beteiligte Personen
- Teil 4 – Grundlagen des Datenschutzrechts III – Rechtsfolgen von Datenschutzverstößen
Modul 2: Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten (10 ECTS)
- Teil 1 – Materielle Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung I
- Teil 2 – Materielle Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung II
- Teil 3 – Informations- und Dokumentationspflichten
Modul 3: Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz (10 ECTS)
- Teil 1 – Beschäftigtendatenschutz
- Teil 2 – Rechte der betroffenen Personen & Datenschutzbeauftragter
- Teil 3 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungsleistung zwei Einsendeaufgaben erfolgreich bearbeitet werden.
Einsendeaufgaben im weiterbildenden Studium Datenschutzrecht beinhalten in der Regel Textaufgaben, die im Fließtext zu beantworten sind sowie Lotse-Aufgaben. Gegenstand einer Einsendeaufgabe kann auch eine Themenarbeit sein.
Abschluss
Mit dem Abschluss des weiterbildenden Studiums Datenschutzrecht:
erwerben Sie fundierte Rechtskenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts,
qualifizieren Sie sich für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte:r oder für andere führende Positionen im Datenschutz,
lernen Sie, komplexe rechtliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge interdisziplinär zu erkennen und zu bewerten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Weiterbildungszertifikat. Zusätzlich wird eine Bescheinigung zum Namensführungsrecht ausgestellt, die Sie als „zertifizierte:r Berater:in im Datenschutzrecht (FernUniversität in Hagen)“ ausweist.
Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie über das erforderliche Fachwissen gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO und § 5 Abs. 3 BDSG verfügen – und somit die Voraussetzungen erfüllen, um als Datenschutzbeauftragte:r benannt zu werden.
Datenschutzrecht
Wintersemester: 1. Oktober
Lehre und Betreuung
Prof. Dr. Osman Isfen
Universitätsprofessor | Wissenschaftlicher Leiter & Beirat | Institut für Informations‑, Telekommunikations- & Medienrecht (ITM), Universität Münster
Prof. Dr. Sebastian Golla
Ruhr-Universität Bochum / Schriftleitung PinG: Privacy in Germany – Datenschutz und Compliance Ruhr-Universität Bochum | Schriftleitung PinG: Privacy in Germany
Dr. Winfried Veil
Jurist | GDPR-Verhandlungen im BMI | GDPR-Kommentar (Mitherausgeber) | Gründer von dataprotection-landscape | Lehre an Uni Göttingen & FernUni
Prof. Dr. Alexander Golland
FH Aachen – University of Applied Sciences | Schriftleitung Datenschutz-Berater | Themen: Regulierung, Praxis & Systemfragen im Datenschutz
Dr. Gero Ziegenhorn
Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs | Schwerpunkt: Datenschutzrecht, IT-Recht & öffentliche Regulierung | Beratung für Unternehmen & Behörden
Dr. Dennis Werner
Notar & Fachanwalt für IT-Recht | Datenschutzbeauftragter bei Bergfeld & Partner | Praxis in Vertrags‑, Technologie- & Datenschutzrecht
Prof. Dr. Bernhard Kreße
Professor an der FernUniversität in Hagen | Forschung & Lehre im öffentlichen Recht | Datenschutz, Verfassungsrecht & wirtschaftsnahe Regulierung
Dr. Christoph Wegener
Berater Informationssicherheit & Datenschutz | wecon.it-consulting | Umsetzung technischer & rechtlicher Schutzmaßnahmen für Unternehmen
Dr. Nina Herbort
Rechtsanwältin | Gründerin von Short Law | Redaktion der Privacy in Germany (PinG) | Fokus: Digitale Dienste und Tracking | “Aussteigerin” bei der Datenschutzaufsicht
Dr. Dominik Sorber
Berater im Arbeitsrecht & Beschäftigtendatenschutz | Unternehmenspraxis in Arbeitsrecht-Compliance & Betriebsrat-Compliance
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Berufsbegleitend und flexibel
Inhalte
Wissenschaftlich fundiert und praxisnah aufgearbeitet.
Lehre
Ort- und zeitunabhängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.
Betreuung
Individuelle Fachbetreung durch Studiengangskoordinatoren.
Alumni
Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerkes.
Noch Fragen?
Unsere kostenlose Studienberatung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie individuell und unverbindlich zu beraten.
Aktuelles auf einen Blick
Bleiben Sie informiert über unsere bevorstehenden Veranstaltungen! Ob praxisnahe Workshops, vertiefende Seminare oder Infoveranstaltungen zu unseren Weiterbildungsangeboten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich weiterzubilden, auszutauschen und mehr über unsere Programme zu erfahren.
Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ermäßigungen und Anmeldung finden Sie auf der Übersichtsseite zu unseren Weiterbildungen.
Wie kann ich die erforderliche Eignung im Beruf für die Zulassung nachweisen – insbesondere im Bereich Datenschutz?
Die erforderliche berufliche Eignung liegt in der Regel vor, wenn Sie:
mindestens drei Jahre im Bereich des Datenschutzrechts tätig waren oder
die Funktion als Datenschutzbeauftragte:r aktuell ausüben oder in der Vergangenheit ausgeübt haben.
Den Nachweis erbringen Sie durch einen Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers oder einen unterschriebenen Lebenslauf, mit dem Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen.
Wie kann ich mir bisher erbrachte Leistungen anrechnen lassen und wirkt sich das auf die Kosten aus?
Wenn Sie sich Leistungen aus früheren Studiengängen anrechnen lassen möchten, können Sie einen Anerkennungsantrag stellen. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag gemeinsam mit Ihren Anmeldeunterlagen sowie Kopien Ihrer Leistungsnachweise vor Aufnahme des weiterbildenden Studiums per E‑Mail an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de ein.
Werden Ihre Leistungen nach Prüfung anerkannt, verringert sich das zu zahlende Entgelt entsprechend.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Nein, alle Veranstaltungen finden online statt und unterliegen keiner Anwesenheitspflicht.
Sollten Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, steht Ihnen im Nachgang eine Aufzeichnung über die Lernplattform Moodle zur Verfügung.
Kann ich mir nach Abschluss des Zertifikatsstudiums Datenschutzrecht Module im Masterstudiengang Datenschutzrecht anerkennen lassen?
Eine formale Anerkennung der im Zertifikatsstudium Datenschutzrecht absolvierten Module für den Masterstudiengang Datenschutzrecht ist nicht möglich, da die Prüfungsleistungen beider Programme auf unterschiedlichen akademischen Niveaus angesiedelt sind.
Sofern Sie jedoch die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllen und dort eingeschrieben sind, wird Ihnen der erfolgreiche Abschluss des Zertifikatsstudiums in anderer Weise angerechnet:
Für die Module 71101 bis 71103 zahlen Sie anstelle der regulären Modulgebühr von 990,00 Euro lediglich eine Prüfungsgebühr von jeweils 100,00 Euro, sofern Sie die entsprechenden Modulabschlussprüfungen im Rahmen des Masterprogramms ablegen.
