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Daten­schutz­recht
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Berufs­be­glei­tend zum Daten­schutz Profi

Das Studium ist modular aufge­baut und umfasst drei Module mit insge­samt 30 ECTS. Jedes der drei Module besteht wiederum aus drei Teilen. Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungs­leis­tungen zwei Einsen­de­auf­gaben erfolg­reich bearbeitet werden. Neben der Bereit­stel­lung von Studi­en­briefen sind freiwil­lige Online-Seminare vorge­sehen. Die Regel­stu­di­en­zeit beträgt drei Semester in Teilzeit und ist damit ideal auf berufs­be­glei­tendes Lernen ausge­legt.

Zur Erbrin­gung eventuell fehlender Leistungs­nach­weise werden zwei zusätz­liche Semester gewährt. Auf Antrag ist ab dem sechsten Semester eine Verlän­ge­rung des weiter­bil­denden Studiums gegen ein entspre­chendes Entgelt möglich.

Daten­schutz­recht verständ­lich und praxisnah

Modul 1 (71101) beginnt mit einer Einfüh­rung in das Daten­schutz­recht, die sich mit der geschicht­li­chen Entwick­lung befasst und einen Überblick über die geltenden Normen gibt. Anschlie­ßend werden die Grund­lagen des Daten­schutz­rechts vermit­telt – dazu zählen Prinzi­pien, Anwen­dungs­be­reiche, zentrale Begriffe, betei­ligte Personen sowie die Rechts­folgen von Daten­schutz­ver­stößen.

Modul 2 (71102) behan­delt den recht­li­chen Rahmen für die Daten­ver­ar­bei­tung. Im Mittel­punkt stehen die materi­elle Recht­mä­ßig­keit und die Infor­ma­ti­ons­pflichten, die Verant­wort­liche gegen­über Betrof­fenen erfüllen müssen.

Modul 3 (71103) fokus­siert sich auf die prakti­sche Anwen­dung des Daten­schutz­rechts. Behan­delt werden die Rechte betrof­fener Personen, die Rolle der bzw. des Daten­schutz­be­auf­tragten sowie der Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz, der in vielen Organi­sa­tionen eine wichtige Rolle spielt.

Das Studium richtet sich an:

Jurist:innen sowie Berufs­tä­tige, die im Rahmen ihrer Tätig­keit Berüh­rungs­punkte mit dem Thema Daten­schutz haben.

Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraus­set­zungen zu erfüllen:

  1. Ein erfolg­rei­cher Abschluss eines Hochschul­stu­diums
    oder
    Nachweis der erfor­der­li­chen Eignung im Beruf.

Die erfor­der­liche Eignung liegt in der Regel vor, wenn

  • eine mindes­tens dreijäh­rige Tätig­keit im Bereich des Daten­schutz­rechts nachge­wiesen wird oder

  • Aufgaben als Datenschutzbeauftragte:r aktuell oder in der Vergan­gen­heit wahrge­nommen wurden.

Für das Sommer­se­mester:

  • 1. Dezember bis 1. März 

Für das Winter­se­mester:

  • 1. Juni bis 1. September 

Inhalte des Studiums

Modul 1: Einfüh­rung und Grund­lagen des Daten­schutz­rechts  (10 ECTS)
  • Teil 1 – Einfüh­rung in das Daten­schutz­recht (Geschichte und Überblick)
  • Teil 2 – Grund­lagen des Daten­schutz­rechts I – Anwen­dungs­be­reich und Grund­sätze
  • Teil 3 – Grund­lagen des Daten­schutz­rechts II – Wesent­liche Begriffe, Betei­ligte Personen
  • Teil 4 – Grund­lagen des Daten­schutz­rechts III – Rechts­folgen von Daten­schutz­ver­stößen
Modul 2: Recht­li­cher Rahmen für Daten­ver­ar­bei­tung und Infor­ma­ti­ons­pflichten (10 ECTS)
  • Teil 1 – Materi­elle Recht­mä­ßig­keit von Daten­ver­ar­bei­tung I
  • Teil 2 – Materi­elle Recht­mä­ßig­keit von Daten­ver­ar­bei­tung II
  • Teil 3 – Infor­ma­tions- und Dokumen­ta­ti­ons­pflichten
Modul 3: Betrof­fe­nen­rechte, Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz, techni­scher Daten­schutz (10 ECTS)
  • Teil 1 – Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz
  • Teil 2 – Rechte der betrof­fenen Personen & Daten­schutz­be­auf­tragter
  • Teil 3 – Techni­sche und organi­sa­to­ri­sche Maßnahmen (TOM)

Für den Abschluss eines Moduls müssen als Prüfungs­leis­tung zwei Einsen­de­auf­gaben erfolg­reich bearbeitet werden.

Einsen­de­auf­gaben im weiter­bil­denden Studium Daten­schutz­recht beinhalten in der Regel Textauf­gaben, die im Fließ­text zu beant­worten sind sowie Lotse-Aufgaben. Gegen­stand einer Einsen­de­auf­gabe kann auch eine Themen­ar­beit sein.

Mit dem Abschluss des weiter­bil­denden Studiums Daten­schutz­recht:

  • erwerben Sie fundierte Rechts­kennt­nisse im Bereich des Daten­schutz­rechts,

  • quali­fi­zieren Sie sich für die Tätig­keit als Datenschutzbeauftragte:r oder für andere führende Positionen im Daten­schutz,

  • lernen Sie, komplexe recht­liche und betriebs­wirt­schaft­liche Zusam­men­hänge inter­dis­zi­plinär zu erkennen und zu bewerten.

Nach erfolg­rei­cher Teilnahme erhalten Sie ein Weiter­bil­dungs­zer­ti­fikat. Zusätz­lich wird eine Beschei­ni­gung zum Namens­füh­rungs­recht ausge­stellt, die Sie als „zertifizierte:r Berater:in im Daten­schutz­recht (FernUni­ver­sität in Hagen)“ ausweist.

Diese Beschei­ni­gung bestä­tigt, dass Sie über das erfor­der­liche Fachwissen gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO und § 5 Abs. 3 BDSG verfügen – und somit die Voraus­set­zungen erfüllen, um als Datenschutzbeauftragte:r benannt zu werden.

Daten­schutz­recht

Daten­schutz­recht

Studi­en­start
Sommer­se­mester: 1. April
Winter­se­mester: 1. Oktober
Studi­en­gangs­va­ri­anten
30 ECTS
Studi­en­dauer
Drei Semester
Abschluss
Weiter­bil­dungs­zer­ti­fikat sowie das befris­tete, rezer­ti­fi­zier­bare Recht zur Führung der Bezeich­nung „Zertifizierte:r Berater:in im Daten­schutz­recht (FernUni­ver­sität in Hagen)“
Kosten
2.990,00 €

Lehre und Betreuung

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Wissen­schaft­lich fundiert. Persön­lich berei­chernd.

Berufs­be­glei­tend und flexibel

Inhalte

Wissen­schaft­lich fundiert und praxisnah aufge­ar­beitet.

Lehre

Ort- und zeitun­ab­hängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.

Betreuung

Indivi­du­elle Fachbe­treung durch Studi­en­gangs­ko­or­di­na­toren.

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Aktuelles auf einen Blick

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Fragen und Antworten

Allge­meine Fragen zu Kosten, Ermäßi­gungen und Anmel­dung finden Sie auf der Übersichts­seite zu unseren Weiter­bil­dungen.

Die erfor­der­liche beruf­liche Eignung liegt in der Regel vor, wenn Sie:

  • mindes­tens drei Jahre im Bereich des Daten­schutz­rechts tätig waren oder

  • die Funktion als Datenschutzbeauftragte:r aktuell ausüben oder in der Vergan­gen­heit ausgeübt haben.

Den Nachweis erbringen Sie durch einen Tätig­keits­nach­weis Ihres Arbeit­ge­bers oder einen unter­schrie­benen Lebens­lauf, mit dem Sie die Richtig­keit Ihrer Angaben bestä­tigen.

Wenn Sie sich Leistungen aus früheren Studi­en­gängen anrechnen lassen möchten, können Sie einen Anerken­nungs­an­trag stellen. Das entspre­chende Formular finden Sie im Download­be­reich. Bitte reichen Sie den ausge­füllten Antrag gemeinsam mit Ihren Anmel­de­un­ter­lagen sowie Kopien Ihrer Leistungs­nach­weise vor Aufnahme des weiter­bil­denden Studiums per E‑Mail an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de ein.

Werden Ihre Leistungen nach Prüfung anerkannt, verrin­gert sich das zu zahlende Entgelt entspre­chend.

Nein, alle Veran­stal­tungen finden online statt und unter­liegen keiner Anwesen­heits­pflicht.

Sollten Sie an einer Veran­stal­tung nicht teilnehmen können, steht Ihnen im Nachgang eine Aufzeich­nung über die Lernplatt­form Moodle zur Verfü­gung.

Eine formale Anerken­nung der im Zerti­fi­kats­stu­dium Daten­schutz­recht absol­vierten Module für den Master­stu­di­en­gang Daten­schutz­recht ist nicht möglich, da die Prüfungs­leis­tungen beider Programme auf unter­schied­li­chen akade­mi­schen Niveaus angesie­delt sind.

Sofern Sie jedoch die Zulas­sungs­vor­aus­set­zungen für den Master­stu­di­en­gang erfüllen und dort einge­schrieben sind, wird Ihnen der erfolg­reiche Abschluss des Zerti­fi­kats­stu­diums in anderer Weise angerechnet:
Für die Module 71101 bis 71103 zahlen Sie anstelle der regulären Modul­ge­bühr von 990,00 Euro ledig­lich eine Prüfungs­ge­bühr von jeweils 100,00 Euro, sofern Sie die entspre­chenden Modul­ab­schluss­prü­fungen im Rahmen des Master­pro­gramms ablegen.