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Daten­schutz­recht (LL.M.)
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Ihr Weg zum Exper­ten­status

Preis­än­de­rung ab dem 15.01.2025

Wer sich bis einschließ­lich dem 14.01.2026, 23:59 Uhr, anmeldet, profi­tiert
dauer­haft von den aktuellen Kondi­tionen und studiert weiterhin zu den alten Preisen.

Alle Studie­renden erhalten im Studi­en­gang eine vertie­fende, wissen­schaft­lich fundierte Weiter­bil­dung im Daten­schutz­recht. Die Inhalte werden indivi­duell auf Vorkennt­nisse und den quali­fi­zie­renden Studi­en­ab­schluss zugeschnitten.

Im Rahmen beider Studi­en­gangs­va­ri­anten werden zunächst Grund­lagen des Daten­schutz­rechts vermit­telt. Darauf aufbauend folgen vertiefte Einheiten zu den Themen Recht­mä­ßig­keit der Daten­ver­ar­bei­tung sowie Infor­ma­tions- und Dokumen­ta­ti­ons­pflichten.

Im dritten Pflicht­modul liegt der Fokus auf dem Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz, den Rechten der betrof­fenen Personen sowie den techni­schen und organi­sa­to­ri­schen Maßnahmen (TOM).

Ein inter­es­santes Portfolio an Wahlmo­dulen sowie eine Master­ar­beit, betreut von ausge­wie­senen Expert:innen im Daten­schutz­recht, runden das Studi­en­an­gebot ab.

Flexi­bles, modula­ri­siertes Studium

Das Studium ist modular aufge­baut, was sowohl einen struk­tu­rierten Studi­en­ver­lauf als auch die flexible Anpas­sung an beruf­liche oder familiäre Lebens­si­tua­tionen ermög­licht. Bei den Prüfungen wird aktuell auf eine Mischung aus Online-Prüfungen (E‑Klausuren) und (Kurz-)Hausarbeiten gesetzt. Zukünftig sind auch mündliche Prüfungen, Fallstu­dien oder Seminare als Prüfungs­for­mate möglich.

Akkre­di­tie­rung

Der weiter­bil­dende Master­stu­di­en­gang Daten­schutz­recht (LL.M.) ist akkre­di­tiert durch den Akkre­di­tie­rungsrat. Die Akkre­di­tie­rung erfolgte auf Grund­lage des Beschlusses vom 25.09.2024 unter der Antrags­nummer 10 021 698. Der Studi­en­gang ist damit für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2032 offiziell anerkannt. Die Begut­ach­tung wurde durch die AQAS – Agentur für Quali­täts­si­che­rung durch Akkre­di­tie­rung von Studi­en­gängen durch­ge­führt.

Zur Seite der AQAS

Der Studi­en­gang richtet sich an:

  • Absol­ven­tinnen und Absol­venten eines juris­ti­schen Studi­en­gangs mit Erster Juris­ti­scher Prüfung oder
  • Absol­ven­tinnen und Absol­venten eines rechts­wis­sen­schaft­li­chen Bache­lor­stu­diums.

Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraus­set­zungen zu erfüllen:

1. Ein erfolg­rei­cher Abschluss eines der folgenden Studi­en­gänge:

  • Erste Juris­ti­sche Staats­prü­fung oder ein gleich­ge­stellter auslän­di­scher Abschluss.
  • Juris­ti­sches Bache­lor­stu­dium mit dem Abschluss Bachelor of Laws im Umfang von 210 ECTS-Punkten.

2. Nachweis einer mindes­tens einjäh­rigen Berufs­er­fah­rung mit juris­ti­schem Schwer­punkt.
(Der juris­ti­sche Vorbe­rei­tungs­dienst wird als einschlä­gige Berufs­er­fah­rung anerkannt.)

Sonder­re­ge­lung für Bache­lor­ab­schlüsse mit 180 ECTS

  • Studi­en­be­wer­be­rinnen und ‑bewerber mit einem Bache­lor­ab­schluss von nur 180 ECTS-Punkten können auf Antrag zugelassen werden, wenn sie vor Aufnahme des Studiums ihre Quali­fi­ka­tion durch juris­ti­sche Studi­en­in­halte im Umfang von mindes­tens 30 ECTS-Punkten ergänzen.
  • Diese Ergän­zung ist beispiels­weise über das Akade­mie­stu­dium der FernUni­ver­sität in Hagen möglich.

Für das Sommer­se­mester:

  • 1. Dezember bis 1. März 

Für das Winter­se­mester:

  • 1. Juni bis 1. September 

Inhalte des Studiums

 

Vollzeit­stu­dium
Semester
Modul­titel
ECTS
1Einfüh­rung und Grund­lagen des Daten­schutz­rechts10
1Recht­li­cher Rahmen für Daten­ver­ar­bei­tung und Infor­ma­ti­ons­pflichten10
1Betrof­fe­nen­rechte, Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz, techni­scher Daten­schutz10
2Wahlmodul10
2Master­ar­beit20
   
 SUMME60
 
Teilzeit­stu­dium
Semester
Modul­titel
ECTS
1Einfüh­rung und Grund­lagen des Daten­schutz­rechts10
1Recht­li­cher Rahmen für Daten­ver­ar­bei­tung und Infor­ma­ti­ons­pflichten10
2Betrof­fe­nen­rechte, Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz, techni­scher Daten­schutz10
2Wahlmodul10
3Master­ar­beit20
   
 SUMME60

 

Anmer­kung: 1 ECTS = 30 Arbeits­stunden

Vollzeit­stu­dium
Semester
Modul­titel
ECTS
1Einfüh­rung und Grund­lagen des Daten­schutz­rechts10
1Recht­li­cher Rahmen für Daten­ver­ar­bei­tung und Infor­ma­ti­ons­pflichten10
1Betrof­fe­nen­rechte, Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz, techni­scher Daten­schutz10
2Zivil‑, verwal­tungs- und sankti­ons­recht­liche Folgen bei Verstößen gegen
daten­schutz­recht­liche Bestim­mungen und Rechts­schutz
10
2Leading Cases Daten­schutz­recht10
2Wahlmodul10
3Wahlmodul10
3Master­ar­beit20
 SUMME90
 
Teilzeit­stu­dium
Semester
Modul­titel
ECTS
1Einfüh­rung und Grund­lagen des Daten­schutz­rechts10
1Recht­li­cher Rahmen für Daten­ver­ar­bei­tung und Infor­ma­ti­ons­pflichten10
2Betrof­fe­nen­rechte, Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz, techni­scher Daten­schutz10
2Zivil‑, verwal­tungs- und sankti­ons­recht­liche Folgen bei Verstößen gegen
daten­schutz­recht­liche Bestim­mungen und Rechts­schutz
10
3Leading Cases Daten­schutz­recht10
3Wahlmodul10
4Wahlmodul10
5Master­ar­beit20
 SUMME90

 

Anmer­kung: 1 ECTS = 30 Arbeits­stunden

 
Derzei­tige Wahlmo­dule des Studi­en­gangs
Modul-Nr.
Titel
ECTS-Variante
71104Zivil‑, verwal­tungs- und sankti­ons­recht­liche Folgen bei Verstößen gegen daten­schutz­recht­liche Bestim­mungen und Rechts­schutz60 ECTS
71105Leading Cases Daten­schutz­recht60 ECTS
71106e‑Privacy / Daten­schutz­ge­rechte Vertrags­ge­stal­tung / Daten­schutz­recht der freien Berufe60 ECTS/90 ECTS
71107Verar­bei­tung beson­derer Katego­rien perso­nen­be­zo­gener Daten, insbe­son­dere Gesund­heits- und Sozial­da­ten­schutz­recht60 ECTS/90 ECTS

Alle zu prüfenden Personen müssen eine Master­ar­beit zu einem vorge­ge­benen Thema anfer­tigen. Die Arbeit darf weder einer anderen Prüfungs­be­hörde vorge­legt noch veröf­fent­licht worden sein. Eine Veröf­fent­li­chung ist erst nach der Bewer­tung zulässig. Die Master­ar­beit kann von allen im Studi­en­gang tätigen Hochschul­leh­renden ausge­geben und betreut werden. Weitere Prüfende, auch externe, werden von der wissen­schaft­li­chen Leitung bestellt. Dabei gilt: Die Prüfenden sollen mindes­tens promo­viert sein.

Inhalt und Anfor­de­rungen der Master­ar­beit

Ziel der Master­ar­beit ist der Nachweis, dass die zu prüfenden Personen in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich des Daten­schutz­rechts eigen­ständig und nach wissen­schaft­li­chen Methoden inner­halb einer festge­legten Frist zu bearbeiten. Die schrift­liche Ausar­bei­tung umfasst etwa 75 DIN A4-Seiten und enthält zusätz­lich ein Deckblatt, ein Inhalts­ver­zeichnis sowie ein Litera­tur­ver­zeichnis. Für die Bearbei­tung steht eine einheit­liche Frist von 18 Wochen zur Verfü­gung.

Vertei­di­gung und Bewer­tung

Nach voraus­sicht­lich bestan­dener Master­ar­beit findet die mündliche Vertei­di­gung statt. Diese erfolgt vor beiden Prüfenden und beginnt mit einem etwa zehnmi­nü­tigen Referat, in dem die wesent­li­chen Ergeb­nisse der Arbeit vorge­stellt werden. Daran schließt sich eine wissen­schaft­liche Diskus­sion von maximal 20 Minuten an. Wenn die Vertei­di­gungs­leis­tung mindes­tens ausrei­chend ist, legen die Prüfenden in einer nicht-öffent­li­chen Beratung die Noten für die Master­ar­beit und die Vertei­di­gung sowie die Gesamt­note fest.

Daten­schutz­recht (LL.M.)

Daten­schutz­recht LL.M.

Studi­en­start
Sommer­se­mester: 1. April
Winter­se­mester: 1. Oktober
Studi­en­gangs­va­ri­anten
60 und 90 ECTS
Studi­en­dauer
Je nach Zugangs­va­ri­ante zwei bis fünf Semester
Abschluss
Master of Laws (LL.M.)
Kosten
60 ECTS: 5.550,00 €
Ab dem 15.01.2026:
60 ECTS: 6.200,00 €
90 ECTS: 8.820,00 €
Die ausge­wie­senen Kosten beziehen sich auf ein Studium inner­halb der Regel­stu­di­en­zeit. Mehr Infor­ma­tionen finden Sie nachfol­gend.

Lehre und Betreuung

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Wissen­schaft­lich fundiert. Persön­lich berei­chernd.

Berufs­be­glei­tend und flexibel

Inhalte

Wissen­schaft­lich fundiert und praxisnah aufge­ar­beitet.

Lehre

Ort- und zeitun­ab­hängig studieren, ganz nach dem eigenen Zeitplan.

Betreuung

Indivi­du­elle Fachbe­treung durch Studi­en­gangs­ko­or­di­na­toren.

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Unsere kosten­lose Studi­en­be­ra­tung hat alle Antworten für Sie. Wir nehmen uns Zeit, um Sie indivi­duell und unver­bind­lich zu beraten.

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Aktuelles auf einen Blick

Bleiben Sie infor­miert über unsere bevor­ste­henden Veran­stal­tungen! Ob praxis­nahe Workshops, vertie­fende Seminare oder Infover­an­stal­tungen zu unseren Weiter­bil­dungs­an­ge­boten – hier finden Sie alle Termine und Details auf einen Blick.

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Beliebte Veran­stal­tungen

Fragen und Antworten

Allge­meine Fragen zu Kosten, Ermäßi­gungen und Anmel­dung finden Sie auf der Übersichts­seite zu unseren Weiter­bil­dungen.

Die Zuord­nung zur passenden Studi­en­va­ri­ante im Studi­en­gang erfolgt auf Grund­lage Ihres rechts­wis­sen­schaft­li­chen Hochschul­ab­schlusses:

  • Bei einer Regel­stu­di­en­zeit von mindes­tens acht Semes­tern (240 ECTS) – insbe­son­dere bei einem Studium zur Ersten Juris­ti­schen Prüfung – absol­vieren Sie den Studi­en­gang in der 60-ECTS-Variante.

  • Bei einer Regel­stu­di­en­zeit von mindes­tens sieben Semes­tern (210 ECTS) belegen Sie die 90-ECTS-Variante.

Darüber hinaus ist eine einjäh­rige juris­tisch geprägte Berufs­er­fah­rung erfor­der­lich. Diese können Sie durch einen Tätig­keits­nach­weis oder ein Arbeits­zeugnis Ihres Arbeit­ge­bers nachweisen.

Ja, eine Nachbe­le­gung von Modulen nach Semes­ter­be­ginn ist möglich. Hierfür stellen Sie bitte einen Antrag mithilfe des entspre­chenden Formu­lars im Download­be­reich.

Die Fristen für die Nachbe­le­gung sind:
15. Mai für das Sommer­se­mester
15. November für das Winter­se­mester

Für die Nachbe­le­gung wird eine Verwal­tungs­ge­bühr von 10,00 € erhoben. Bitte beachten Sie, dass keine verlän­gerten Bearbei­tungs­zeiten für Prüfungs­leis­tungen gewährt werden. Je nach Zeitpunkt der Nachbe­le­gung kann sich die zur Verfü­gung stehende Bearbei­tungs­zeit daher deutlich verkürzen.

Wenn Sie sich Leistungen aus früheren Studi­en­gängen oder Weiter­bil­dungen anrechnen lassen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerken­nung mithilfe des entspre­chenden Formu­lars im Download­be­reich.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Richt­li­nien im Formular und füllen Sie dieses sorgfältig aus, damit eine zügige Prüfung möglich ist.

 

Sollten Sie ein Modul nicht im Semester der ersten Belegung bearbeiten oder abschließen können, haben Sie die Möglich­keit, es in einem späteren Semester zu wieder­holen.

Bei einer Wieder­ho­lung erhalten Sie Zugang zur aktuellen virtu­ellen Modul­ver­sion, einschließ­lich der Möglich­keit, die Prüfungs­leis­tung abzulegen. Das Studi­en­ma­te­rial wird dabei nicht erneut in Print­form zur Verfü­gung gestellt.

Die Wieder­ho­lung ist bis zu vier Folge­se­mester lang kosten­frei möglich – gerechnet ab dem ersten gebüh­ren­pflichtig belegten Semester. Um ein Modul offiziell zu wieder­holen, markieren Sie im Rückmel­de­an­trag die entspre­chende Spalte „WHK“ (= Wieder­hol­er­kenn­zei­chen).

Eine formale Anerken­nung der im Zerti­fi­kats­stu­dium erbrachten Leistungen für den Master­stu­di­en­gang Daten­schutz­recht ist leider nicht möglich, da die Prüfungs­an­for­de­rungen beider Programme auf unter­schied­li­chen akade­mi­schen Niveaus liegen.

Wenn Sie jedoch die Zulas­sungs­vor­aus­set­zungen für den Master­stu­di­en­gang erfüllen und einge­schrieben sind, profi­tieren Sie dennoch vom abgeschlos­senen Zerti­fi­kats­stu­dium:
Für die Module 71101 bis 71103 zahlen Sie nicht die reguläre Modul­ge­bühr von 990,00 Euro, sondern ledig­lich eine reduzierte Prüfungs­ge­bühr in Höhe von jeweils 100,00 Euro. Voraus­set­zung ist, dass Sie die Modul­ab­schluss­prü­fungen im Master­stu­di­en­gang erfolg­reich absol­vieren.

Ein Urlaubs­se­mester im klassi­schen Sinne ist nicht vorge­sehen. Wenn Sie Ihre Immatri­ku­la­tion aufrecht­erhalten möchten, fällt auch in einem nicht aktiven Studi­en­se­mester das reguläre Entgelt in Höhe von 300,00 € an.

Eine gebüh­ren­freie Ruhestel­lung des Studiums ist daher nicht möglich.