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Über den Master Datenschutzrecht
Alle Studierenden erhalten im Studiengang eine vertiefende, wissenschaftlich fundierte Weiterbildung im Datenschutzrecht. Die Inhalte werden individuell auf Vorkenntnisse und den qualifizierenden Studienabschluss zugeschnitten.
Im Rahmen beider Studiengangsvarianten werden zunächst Grundlagen des Datenschutzrechts vermittelt. Darauf aufbauend folgen vertiefte Einheiten zu den Themen Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie Informations- und Dokumentationspflichten.
Im dritten Pflichtmodul liegt der Fokus auf dem Beschäftigtendatenschutz, den Rechten der betroffenen Personen sowie den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
Ein interessantes Portfolio an Wahlmodulen sowie eine Masterarbeit, betreut von ausgewiesenen Expert:innen im Datenschutzrecht, runden das Studienangebot ab.
Flexibles, modularisiertes Studium
Das Studium ist modular aufgebaut, was sowohl einen strukturierten Studienverlauf als auch die flexible Anpassung an berufliche oder familiäre Lebenssituationen ermöglicht. Bei den Prüfungen wird aktuell auf eine Mischung aus Online-Prüfungen (E‑Klausuren) und (Kurz-)Hausarbeiten gesetzt. Zukünftig sind auch mündliche Prüfungen, Fallstudien oder Seminare als Prüfungsformate möglich.
Akkreditierung
Der weiterbildende Masterstudiengang Datenschutzrecht (LL.M.) ist akkreditiert durch den Akkreditierungsrat. Die Akkreditierung erfolgte auf Grundlage des Beschlusses vom 25.09.2024 unter der Antragsnummer 10 021 698. Der Studiengang ist damit für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2032 offiziell anerkannt. Die Begutachtung wurde durch die AQAS – Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen durchgeführt.
Zielgruppe und Zulassung
Der Studiengang richtet sich an:
- Absolventinnen und Absolventen eines juristischen Studiengangs mit Erster Juristischer Prüfung oder
- Absolventinnen und Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Bachelorstudiums.
Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Ein erfolgreicher Abschluss eines der folgenden Studiengänge:
- Erste Juristische Staatsprüfung oder ein gleichgestellter ausländischer Abschluss.
- Juristisches Bachelorstudium mit dem Abschluss Bachelor of Laws im Umfang von 210 ECTS-Punkten.
2. Nachweis einer mindestens einjährigen Berufserfahrung mit juristischem Schwerpunkt.
(Der juristische Vorbereitungsdienst wird als einschlägige Berufserfahrung anerkannt.)
Sonderregelung für Bachelorabschlüsse mit 180 ECTS
- Studienbewerberinnen und ‑bewerber mit einem Bachelorabschluss von nur 180 ECTS-Punkten können auf Antrag zugelassen werden, wenn sie vor Aufnahme des Studiums ihre Qualifikation durch juristische Studieninhalte im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten ergänzen.
- Diese Ergänzung ist beispielsweise über das Akademiestudium der FernUniversität in Hagen möglich.
Anmeldezeiträume
Für das Sommersemester:
- 1. Dezember bis 1. März
Für das Wintersemester:
- 1. Juni bis 1. September
Inhalte des Studiums
Curriculum 60 ECTS
Semester | Modultitel | ECTS |
|---|---|---|
| 1 | Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts | 10 |
| 1 | Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten | 10 |
| 1 | Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz | 10 |
| 2 | Wahlmodul | 10 |
| 2 | Masterarbeit | 20 |
| SUMME | 60 |
Teilzeitstudium
Semester | Modultitel | ECTS |
|---|---|---|
| 1 | Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts | 10 |
| 1 | Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten | 10 |
| 2 | Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz | 10 |
| 2 | Wahlmodul | 10 |
| 3 | Masterarbeit | 20 |
| SUMME | 60 |
Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden
Curriculum 90 ECTS
Vollzeitstudium
Semester | Modultitel | ECTS |
|---|---|---|
| 1 | Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts | 10 |
| 1 | Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten | 10 |
| 1 | Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz | 10 |
| 2 | Zivil‑, verwaltungs- und sanktionsrechtliche Folgen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und Rechtsschutz | 10 |
| 2 | Leading Cases Datenschutzrecht | 10 |
| 2 | Wahlmodul | 10 |
| 3 | Wahlmodul | 10 |
| 3 | Masterarbeit | 20 |
| SUMME | 90 |
Teilzeitstudium
Semester | Modultitel | ECTS |
|---|---|---|
| 1 | Einführung und Grundlagen des Datenschutzrechts | 10 |
| 1 | Rechtlicher Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten | 10 |
| 2 | Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz | 10 |
| 2 | Zivil‑, verwaltungs- und sanktionsrechtliche Folgen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und Rechtsschutz | 10 |
| 3 | Leading Cases Datenschutzrecht | 10 |
| 3 | Wahlmodul | 10 |
| 4 | Wahlmodul | 10 |
| 5 | Masterarbeit | 20 |
| SUMME | 90 |
Anmerkung: 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden
Wahlmodule
Derzeitige Wahlmodule des Studiengangs
Modul-Nr. | Titel | ECTS-Variante |
|---|---|---|
| 71104 | Zivil‑, verwaltungs- und sanktionsrechtliche Folgen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und Rechtsschutz | 60 ECTS |
| 71105 | Leading Cases Datenschutzrecht | 60 ECTS |
| 71106 | e‑Privacy / Datenschutzgerechte Vertragsgestaltung / Datenschutzrecht der freien Berufe | 60 ECTS/90 ECTS |
| 71107 | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheits- und Sozialdatenschutzrecht | 60 ECTS/90 ECTS |
Abschluss – Die Masterthesis
Alle zu prüfenden Personen müssen eine Masterarbeit zu einem vorgegebenen Thema anfertigen. Die Arbeit darf weder einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt noch veröffentlicht worden sein. Eine Veröffentlichung ist erst nach der Bewertung zulässig. Die Masterarbeit kann von allen im Studiengang tätigen Hochschullehrenden ausgegeben und betreut werden. Weitere Prüfende, auch externe, werden von der wissenschaftlichen Leitung bestellt. Dabei gilt: Die Prüfenden sollen mindestens promoviert sein.
Inhalt und Anforderungen der Masterarbeit
Ziel der Masterarbeit ist der Nachweis, dass die zu prüfenden Personen in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich des Datenschutzrechts eigenständig und nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb einer festgelegten Frist zu bearbeiten. Die schriftliche Ausarbeitung umfasst etwa 75 DIN A4-Seiten und enthält zusätzlich ein Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis sowie ein Literaturverzeichnis. Für die Bearbeitung steht eine einheitliche Frist von 18 Wochen zur Verfügung.
Verteidigung und Bewertung
Nach voraussichtlich bestandener Masterarbeit findet die mündliche Verteidigung statt. Diese erfolgt vor beiden Prüfenden und beginnt mit einem etwa zehnminütigen Referat, in dem die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit vorgestellt werden. Daran schließt sich eine wissenschaftliche Diskussion von maximal 20 Minuten an. Wenn die Verteidigungsleistung mindestens ausreichend ist, legen die Prüfenden in einer nicht-öffentlichen Beratung die Noten für die Masterarbeit und die Verteidigung sowie die Gesamtnote fest.
Datenschutzrecht LL.M.
Wintersemester: 1. Oktober
60 ECTS: 6.200,00 €
Lehre und Betreuung
Dr. Saleh R. Ihwas
Fachanwalt für Strafrecht | Zertifizierter Datenschutzbeauftragter | Fokus: Wirtschafts- & Datenschutz(straf)recht | Internetstrafrecht
Dr. Nina Herbort
Rechtsanwältin | Gründerin von Short Law | Redaktion der Privacy in Germany (PinG) | Fokus: Digitale Dienste und Tracking | “Aussteigerin” bei der Datenschutzaufsicht
Prof. Dr. Sebastian Golla
Ruhr-Universität Bochum | Schriftleitung der Fachzeitschrift PinG: Privacy in Germany | Schwerpunkt: Datenschutz, Compliance & Regulierung
Hans-Hermann Schild
Vorsitzender Richter a.D. | Verwaltungsgericht Wiesbaden | Projekt DIRECTIONS | IT‑, Umwelt- & öffentliches Recht
Dr. Ansgar Koreng
Jurist | Promotion zu Zensur im Internet | Justiz & Ministerialerfahrung | Richter in Chemnitz | Lehraufträge an der Uni Leipzig & FernUni Hagen
Dr. Winfried Veil
Jurist | GDPR-Verhandlungen im BMI | GDPR-Kommentar (Mitherausgeber) | Gründer von dataprotection-landscape | Lehre an Uni Göttingen & FernUni
Prof. Dr. Alexander Golland
FH Aachen – University of Applied Sciences | Schriftleitung Datenschutz-Berater | Themen: Regulierung, Praxis & Systemfragen im Datenschutz
Dr. Gero Ziegenhorn
Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs | Schwerpunkt: Datenschutzrecht, IT-Recht & öffentliche Regulierung | Beratung für Unternehmen & Behörden
Dr. Dennis Werner
Notar & Fachanwalt für IT-Recht | Datenschutzbeauftragter bei Bergfeld & Partner | Praxis in Vertrags‑, Technologie- & Datenschutzrecht
Prof. Dr. Bernhard Kreße
Professor an der FernUniversität in Hagen | Forschung & Lehre im öffentlichen Recht | Datenschutz, Verfassungsrecht
Dr. Dominik Sorber
Berater im Arbeitsrecht & Beschäftigtendatenschutz | Unternehmenspraxis in Arbeitsrecht-Compliance & Betriebsrat-Compliance
Dr. Christoph Wegener
Berater Informationssicherheit & Datenschutz | wecon.it-consulting | Umsetzung technischer & rechtlicher Schutzmaßnahmen für Unternehmen
Sascha Wette
Jurist | Promotion im Datenschutzrecht | Referendariat am OLG Köln | Expertise in Informationsrecht, Regulierung & digitalen Grundrechten
Dr. Simon Assion
Rechtsanwalt bei Bird & Bird | Spezialist für Informations‑, Kommunikations- & Technologierecht | Beratung in hochregulierten Branchen
Dr. Kristina Schreiber
Partnerin bei Loschelder | Fachanwältin für Verwaltungsrecht | CIPP/E | Expertin für Digitalisierung, Regulierung & Datenschutz-Compliance
Prof. Dr. Dirk Uwer
Anwalt | Öffentliches Wirtschaftsrecht & Datenschutzrecht | Fokus: Beruferegulierung | Autor von über 130 Fachpublikationen & Kommentaren
Dr. Alla Drößler
Rechtsanwältin bei Hengeler Mueller | Öffentliches Wirtschaftsrecht | Director Legal & Compliance | Governance, Regulierung, Digitalisierung
Dr. Stefanie Schulz-Große
Justiziarin bei der AOK connect | Langjährige Erfahrung als Rechtsanwältin im Datenschutzrecht und betriebliche Datenschutzbeauftragte, spezialisiert auf Sozialdatenschutzrecht, KI-Regulierungsrecht und IT-Recht
Dr. Leonie Schrader
Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz | Spezialisiert auf Datenschutz im Gesundheitswesen | Schnittstellen zu Ethik, Regulierung & Patientenrechten
Prof. Dr. Dirk Bieresborn
Richter am Bundessozialgericht | Honorarprofessor an der Philipps-Universität Marburg | Lehr- & Gutachtertätigkeit
Ole-Christian Tech
Wiss. Mitarbeiter & Doktorand | ITM WWU Münster | Forschung zu Datenschutzrecht, Datenökonomie & rechtl. Grundlagen der europäischen Datenpolitikt
Prof. Dr. Osman Isfen
Universitätsprofessor | Wissenschaftlicher Leiter & Beirat | Institut für Informations‑, Telekommunikations- & Medienrecht (ITM), Universität Münster
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Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ermäßigungen und Anmeldung finden Sie auf der Übersichtsseite zu unseren Weiterbildungen.
Welche Studiengangsvariante ist für mich einschlägig und wie weise ich die erforderliche Berufserfahrung nach?
Die Zuordnung zur passenden Studienvariante im Studiengang erfolgt auf Grundlage Ihres rechtswissenschaftlichen Hochschulabschlusses:
Bei einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern (240 ECTS) – insbesondere bei einem Studium zur Ersten Juristischen Prüfung – absolvieren Sie den Studiengang in der 60-ECTS-Variante.
Bei einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern (210 ECTS) belegen Sie die 90-ECTS-Variante.
Darüber hinaus ist eine einjährige juristisch geprägte Berufserfahrung erforderlich. Diese können Sie durch einen Tätigkeitsnachweis oder ein Arbeitszeugnis Ihres Arbeitgebers nachweisen.
Kann ich nach Semesterbeginn noch Module nachbelegen?
Ja, eine Nachbelegung von Modulen nach Semesterbeginn ist möglich. Hierfür stellen Sie bitte einen Antrag mithilfe des entsprechenden Formulars im Downloadbereich.
Die Fristen für die Nachbelegung sind:
– 15. Mai für das Sommersemester
– 15. November für das Wintersemester
Für die Nachbelegung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben. Bitte beachten Sie, dass keine verlängerten Bearbeitungszeiten für Prüfungsleistungen gewährt werden. Je nach Zeitpunkt der Nachbelegung kann sich die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit daher deutlich verkürzen.
Wie kann ich mir bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen?
Wenn Sie sich Leistungen aus früheren Studiengängen oder Weiterbildungen anrechnen lassen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung mithilfe des entsprechenden Formulars im Downloadbereich.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Richtlinien im Formular und füllen Sie dieses sorgfältig aus, damit eine zügige Prüfung möglich ist.
Wie kann ich Module wiederholen, wenn ich sie nicht im ursprünglichen Semester abschließen konnte?
Sollten Sie ein Modul nicht im Semester der ersten Belegung bearbeiten oder abschließen können, haben Sie die Möglichkeit, es in einem späteren Semester zu wiederholen.
Bei einer Wiederholung erhalten Sie Zugang zur aktuellen virtuellen Modulversion, einschließlich der Möglichkeit, die Prüfungsleistung abzulegen. Das Studienmaterial wird dabei nicht erneut in Printform zur Verfügung gestellt.
Die Wiederholung ist bis zu vier Folgesemester lang kostenfrei möglich – gerechnet ab dem ersten gebührenpflichtig belegten Semester. Um ein Modul offiziell zu wiederholen, markieren Sie im Rückmeldeantrag die entsprechende Spalte „WHK“ (= Wiederholerkennzeichen).
Ich habe das Zertifikatsstudium Datenschutzrecht abgeschlossen – kann ich mir die Module im Masterstudiengang Datenschutzrecht anerkennen lassen?
Eine formale Anerkennung der im Zertifikatsstudium erbrachten Leistungen für den Masterstudiengang Datenschutzrecht ist leider nicht möglich, da die Prüfungsanforderungen beider Programme auf unterschiedlichen akademischen Niveaus liegen.
Wenn Sie jedoch die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllen und eingeschrieben sind, profitieren Sie dennoch vom abgeschlossenen Zertifikatsstudium:
Für die Module 71101 bis 71103 zahlen Sie nicht die reguläre Modulgebühr von 990,00 Euro, sondern lediglich eine reduzierte Prüfungsgebühr in Höhe von jeweils 100,00 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie die Modulabschlussprüfungen im Masterstudiengang erfolgreich absolvieren.
Kann ich ein Urlaubssemester einlegen?
Ein Urlaubssemester im klassischen Sinne ist nicht vorgesehen. Wenn Sie Ihre Immatrikulation aufrechterhalten möchten, fällt auch in einem nicht aktiven Studiensemester das reguläre Entgelt in Höhe von 300,00 € an.
Eine gebührenfreie Ruhestellung des Studiums ist daher nicht möglich.
