In den weiterbildenden Masterstudiengang kann eingeschrieben werden, wer eine in der Regel mindestens einjährige Berufserfahrung mit einem juristischen Schwerpunkt nachweist. Der juristische Vorbereitungsdienst wird als einschlägige Berufserfahrung anerkannt.
z. B. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Bescheinigung durch den Arbeitgeber