Scroll Top

Steuerstrafrecht

Mit unserem weiterbildenden Studiengang ermöglichen Sie sich den Erwerb umfassender berufspraktischer Kompetenzen auf dem stetig wachsenden Rechtsgebiet des Steuerstrafrechts. Sie werden auf universitärem Niveau für eine erfolgreiche berufliche Praxis als zertifizierte:r Berater:in im Steuerstrafrecht qualifiziert.

Als allumfassende Grundlage Ihrer Weiterbildung dienen optimierte Studienmaterialien namhafter Steuerrechtsexpert:innen. Zusätzlich erhalten Sie im vierjährigen Rhythmus die Möglichkeit einer Rezertifizierung zur nachhaltigen Sicherung Ihrer fachlichen Qualität.

Weiterbildendes Studium

 

Steuerstrafrecht

Studiendauer

Das Studium ist auf zwei Semester konzipiert.

Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das Zertifikat des „Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung“ der FernUniversität in Hagen. Zusätzlich erhalten Sie das befristete und mit der Möglichkeit einer Rezertifizierung versehene Recht zur Führung der Bezeichnung „Zertifizierte:r Berater:in im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW))“.

 

Adressatenkreis

Zielgruppe sind insbesondere:

  • Rechtsanwält:innen,
  • Unternehmensjurist:innen und
  • Steuerberater:innen.
Kosten

Für die Teilnahme am Programm ist ein Entgelt in Höhe von 1.950,00 € zu entrichten.

Für Personen in besonderen Lebenslagen gewähren wir eine Ermäßigung (10%) »Mehr erfahren

Anmeldung

Anmeldeunterlagen zur weiterbildung

Bitte denken Sie daran, die zulassungsunterlagen ihrem antrag beizufügen

Informationen zum Studium

Die regelmäßige Studienzeit beträgt zwei Semester. Für die Absolvierung des Studiums haben Sie jedoch vier Semester Zeit. Das Studium ist so gestaltet, dass es in flexibler Teilzeit abgelegt werden kann.
Das Curriculum umfasst 20 ECTS und gliedert sich in die Module:
Modul I: Grundlagen des Strafrechts und des Steuerrechts (1 Kurseinheit) 4 ECTS
Modul II: Materielles Steuerstrafrecht I (3 Kurseinheiten) 6 ECTS
Modul III: Materielles Steuerstrafrecht II (3 Kurseinheiten) 6 ECTS
Modul IV: Verfahrensrecht (2 Kurseinheiten) 4 ECTS

Das Weiterbildungsstudium ist für Rechtsanwält:innen, Unternehmensjurist:innen und Steuerberater:innen zugeschnitten, die sich mit Ihrer Expertise für Steuerstrafrecht wirkungsvoll positionieren möchten.

Zum weiterbildenden Studium „Steuerstrafrecht“ wird zugelassen, wer
1. das Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Prüfung,
2. ein Hochschulstudium mit dem Abschluss Bachelor of Laws oder Master of Laws,
3. ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlichem, wirtschaftsrechtlichem oder steuerrechtlichem Schwerpunkt,
4. eine den Nrn. 1, 2 oder 3 vergleichbare ausländische Ausbildung erfolgreich absolviert hat oder
5. das Berufsexamen als Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder einen vergleichbaren deutschen oder ausländischen Abschluss bestanden hat.

Eine Anmeldung zum Programm ist ganzjährig möglich.

Das Studium basiert auf dem Blended-Learning-System: Als Grundlage stellen wir unsere Studienbriefe online über die Lehr- und Lernplattform “Moodle” zur Verfügung. In Ergänzung werden digitale Medien, Kick-Off Veranstaltungen und weitere multimediale Lehr- und Lernwerkzeuge zur Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt. Studierende des Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung arbeiten kooperativ im Netz zusammen, gestalten ihren Arbeitsbereich virtuell und kommunizieren mit Ihren Lehrenden vorrangig über Moodle.

Programmaufbau

Das Studienmaterial wird verfasst von unseren Autoren Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, FernUniv. in Hagen, Prof. Dr. Christian Haumann, Ludwigsburg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Ulrich Möllenhoff, Münster.

77521 Grundlagen des Strafrechts und des Steuerrechts

77522 Materielles Steuerstrafrecht I (3 Kurseinheiten)

  • Teil 1 – Tatbestand der Steuerhinterziehung
  • Teil 2 – Täterschaft und Teilnahme
  • Teil 3 – Subjektiver Tatbestand und Strafzumessung

77523 Materielles Steuerstrafrecht II (3 Kurseinheiten)

  • Teil 4 – Die Selbstanzeige
  • Teil 5 – Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Teil 6 – Zollstrafrecht

77524 Verfahrensrecht (2 Kurseinheiten)

  • Teil 7 – Außergerichtliches Verfahren
  • Teil 8 – Gerichtliches Strafverfahren

Das weiterbildende Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module bestanden sind. Der Studienabschluss wird mit einem Weiterbildungszertifikat bescheinigt. Dieses weist die einzelnen Module, die Noten der Module II-IV, die Gesamtnote und das Prädikat aus. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der drei Modulnoten. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Kann aufgrund einer Anerkennung von Leistungen die Gesamtnote nicht berechnet werden, so werden Gesamtnote und Prädikat nicht ausgewiesen.

Rezertifizierung

Absolventinnen und Absolventen des weiterbildenden Studiums Steuerstrafrecht

Im Rahmen ihrer Namensrechte gestattet die FeUW den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des weiterbildenden Studiums Steuerstrafrecht die Bezeichnung „Zertifizierte Beraterin im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW))“ bzw. „Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW))“ zu führen.

Mit der Bezeichnung wird die Möglichkeit geschaffen, im Rechtsverkehr auf die vorhandenen Kompetenzen im Steuerstrafrecht hinzuweisen. Das Recht zur Führung der Bezeichnung ist befristet und erlischt automatisch – ohne dass es eines Entziehungsaktes bedarf – 4 Jahre ab Ausstellung des Weiterbildungszertifikats.

Das Recht zur Führung der Bezeichnung kann jeweils im 4-Jahres-Rhythmus um weitere 4 Jahre verlängert werden (Rezertifizierung), wenn die Absolventinnen und Absolventen ihre Kompetenzen im Rahmen der hierfür vorgesehenen Fortbildung an der FeUW aktualisieren und erfolgreich den
hierfür vorgesehenen Fortbildungsnachweis erwerben.

Zur Rezertifizierung Steuerstrafrecht wird zugelassen, wer das weiterbildende Zertifikatsstudium Steuerstrafrecht erfolgreich absolviert hat.

Als Zulassungsnachweis dient eine Kopie Ihres Zertifikats des „Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung“ der FernUniversität in Hagen, welches Sie als Scan per E-Mail an info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden.

Das Modul zum Erwerb des Fortbildungsnachweises ist ein Annex des weiterbildenden Studiums Steuerstrafrecht.

Die Fortbildung umfasst in der Regel 15 Zeitstunden und setzt den erfolgreichen Abschluss von jeweils einer Einsendeaufgabe in den Bereichen

  • Materielles Steuerstrafrecht I
  • Materielles Steuerstrafrecht II
  • Verfahrensrecht

voraus. Die Zulassung erfolgt für ein Semester und kann auf Antrag entgeltfrei einmalig um ein Semester verlängert werden.

Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?

Die Kosten für die Rezertifizierung betragen 450,00 €.

Das Entgelt ist mittels Ratenzahlung innerhalb der ersten 6 Monate ab Vertragsschluss zu entrichten. Eine andere Möglichkeit de Betrag zu begleichen besteht nicht.

Wie läuft die Ratenzahlung ab?

Das Entgelt entrichten Sie in 6 Monatsraten á 75,00 €. Bitte füllen Sie hierzu das dem Anmeldebogen beiliegende Lastschriftformular aus. Sollte Ihr:e Arbeitgeber:in die Kosten übernehmen, benötigen wir die Kostenübernahme und das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat Ihres Arbeitgebers:in.

Anmeldung

Anmeldeunterlagen zur Rezertifizierung

Bitte denken Sie daran, die zulassungsunterlagen ihrem antrag beizufügen

Fragen und Antworten

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Zum weiterbildenden Studium „Steuerstrafrecht“ wird zugelassen, wer
1. das Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Prüfung,
2. ein Hochschulstudium mit dem Abschluss Bachelor of Laws oder Master of Laws,
3. ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlichem, wirtschaftsrechtlichem oder steuerrechtlichem Schwerpunkt,
4. eine den Nrn. 1, 2 oder 3 vergleichbare ausländische Ausbildung erfolgreich absolviert hat oder
5. das Berufsexamen als Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in oder einen vergleichbaren deutschen oder ausländischen Abschluss bestanden hat.

Wie melde ich mich an?
Bitte füllen Sie für eine Teilnahme am Programm das Anmeldeformular, welches Sie unter Anmeldung  finden, vollständig aus.
Anschließend können Sie das Formular zusammen mit Kopien Ihrer Zulassungsnachweise per Scan an
info-weiterbildung@fernuni-hagen.de senden.

Was passiert nach dem Eingang meiner Anmeldung?

Nach dem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald Ihre Unterlagen die Prüfung durchlaufen haben, erhalten Sie die Bestätigung der Teilnahme und alle weiteren Informationen zum Ablauf, Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Lehr- und Lernplattform und die Rechnung per E-Mail.

Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme?

Die Teilnahme am Weiterbildungsstudium Steuerstrafrecht kostet 1.950,00 €. Die Kosten für die Rezertifizierung zur weiteren Namensführung um vier Jahre betragen 450,00 €.

Das Entgelt ist mittels Ratenzahlung innerhalb der ersten 12 Monate ab Vertragsschluss für das Studium Steuerstrafrecht und innerhalb der ersten 6 Monate ab Vertragsschluss für die Rezertifizierung zu entrichten. Eine andere Möglichkeit den Betrag zu begleichen besteht nicht.

Wie läuft die Ratenzahlung ab?

Das Entgelt entrichten Sie in 12 Monatsraten á 162,50 € für das Studium Steuerstrafrecht und in 6 Monaten a 75,00 € für die Rezertifizierung. Bitte füllen Sie hierzu das dem Anmeldebogen beiliegende Lastschriftformular aus. Sollte Ihr:e Arbeitgeber:in die Kosten übernehmen, benötigen wir die Kostenübernahme und das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat Ihres Arbeitgebers:in.

Gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu erhalten?

Personen, welche sich in besonderen Lebenslagen befinden, können einen Antrag auf Ermäßigung, in Höhe von 10 % stellen. Nähere Informationen zur Ermäßigung und zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

Kann für die Weiterbildung eine Bildungsprämie genutzt werden? 
Ja, für die Weiterbildung kann ein Prämiengutschein eingereicht werden. Den Gutschein reichen Sie bevorzugt zusammen mit Ihren Anmeldeunterlagen zur Prüfung bei uns ein. Im Anschluss erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung, ob der Prämiengutschein angenommen wird. Mehr Informationen und Kontakt zu offiziellen Beratungsstellen finden Sie hier.

Was ist Moodle?

Moodle ist unsere virtuelle Lehr- und Lernplattform, durch welche Sie Zugang zu allen Lehrmaterialien haben. Im Forum können Sie sich mit Studierenden und Betreeuenden austauschen. Zusätzlich erhalten Sie auf der Plattform alle weiteren Informationen zu Organisation und zum Ablauf Ihrer Weiterbildung.

Wie wird das Lehrmaterial bereitgestellt?

Das Lehrmaterial wird über unsere Lehr- und Lernplattform Moodle zu Verfügung gestellt. Sie erhalten Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Plattform, mit welcher Sie Einsicht in die Lehrdokumente bekommen per E-Mail nach Ihrer Teilnahmebestätigung. Ein Versand der Lehrmaterialien in gedruckter Form ist aus ökologischen Gründen nicht vorgesehen.

Gibt es für die Teilnahme technische Voraussetzungen?

Für die Teilnahme am Programm benötigen Sie neben einem digitalen Endgerät (Rechner), einen Internetzugang.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

Bei dem weiterbildenden Zertifikatsstudium Steuerstrafrecht handelt es sich um ein Selbststudium, in welchem es keine Veranstaltungen gibt, die einer Anwesenheits- oder Präsenzpflicht unterliegen.

Wie lange habe ich das Recht zur Namensführung?

Das Recht zur Führung der Bezeichnung „Zertifizierte:r Berater:in im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW))“  ist befristet und erlischt automatisch – ohne dass es eines Entziehungsaktes bedarf – 4 Jahre ab Ausstellung des Weiterbildungszertifikats. Ab dem Zeitpunkt des Erlöschens darf die Bezeichnung nicht mehr von den Absolventinnen und Absolventen verwendet werden.

Wie kann ich das Recht zur Namensführung verlängern?

Das Recht zur Führung der Bezeichnung kann jeweils im 4-Jahres-Rhythmus um weitere 4 Jahre verlängert werden (Rezertifizierung), wenn die Absolventinnen und Absolventen ihre Kompetenzen im Rahmen der hierfür vorgesehenen Fortbildung an der FeUW aktualisieren und erfolgreich den hierfür vorgesehenen Fortbildungsnachweis erwerben. Die Fortbildung umfasst in der Regel 15 Zeitstunden und setzt den erfolgreichen Abschluss von drei Einsendeaufgaben voraus.

#
Ihr Ansprechpartner
Ass.-jur. Michael Wolf

recht-weiterbildung@fernuni-hagen.de

Fon: +49 2331 987 2226

Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

Datenschutzeinstellungen
Wenn Sie unsere Website besuchen, kann Ihr Browser Informationen von bestimmten Diensten speichern, normalerweise in Form von Cookies. Hier können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern. Bitte beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Ihre Erfahrung mit unserer Website und den von uns angebotenen Diensten beeinträchtigen kann.